Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mehrfach haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) über die Absicht, ein Gesetz zur Tarifeinheit zu schaffen, gewarnt, wie Ihr es unschwer durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:
http://ak-gewerkschafter.com/?s=gesetz+tarifeinheit !
Nunmehr hat die Gewerkschaft „Vereinigung Cockpit e. V.“ auf Ihrer Homepage einen Artikel unter dem Titel „VERFASSUNGSWIDRIGES STÜCKWERK“ gepostet, den es anzuklicken lohnt. In einem darin enthaltenen Gastbeitrag warnt Gerhart Baum ( http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhart_Baum ) eindringlich vor einem „Gesetz zur Tarifeinheit“. Mit diesem Gestz soll nämlich den Minderheitsgewerkschaften das Recht zum Abschluss wirksamer Tarifverträge genommen werden! Baum fordert in der Quintessenz, dass der Bundestag das Vorhaben zur Tarifeinheit aufgeben soll, da er sonst verfassungsrechtlichen „Schiffbruch“ erleiden würde. Ferner sagt Baum in seinem Gastkommentar u. a. wörtlich: „…Der DGB ist sich offenbar nicht bewusst, auf welche schiefe Ebene er gerät. Die Arbeitgeber handeln sich einen Streit ein, den sie am Ende verlieren werden. Statt einer gesetzlichen Regelung können Streikexzesse auf bewährte Weise im Einzelfall nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verhindert werden. Ein faktisches Gewerkschaftsverbot durch ein Tarifeinheitsgesetz ist weder zulässig noch notwendig…“.
Wer den gesamten Gastkommentar liest, wird feststellen, dass Baum auch befürchtet, dass die Politik durch ein derartiges Gesetz das Problem auf die Justiz verlagert, in dem ein verfassungswidriges Stückwerk in seinen Lücken von den Gerichten ausgefüllt werden soll.
Dazu sagen wir als AK: Oh, wie richtig, die „Bananenrepublik Deutschland“ würde hierdurch nur ein weiteres „Juristische Tollhaus-Fass“ aufmachen.
Und hier kommt der Link, der Euch nach dem Anklicken zum kompletten Online-Artikel führt:
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-