VERBOT FÜR DEN NAZIAUFMARSCH 2013 IN STOLBERG BLEIBT BESTEHEN!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 30. März 2013 berichteten wir noch einmal über die Absicht der NAZIS in Stolberg wieder aufmarschieren zu dürfen, wie Ihr es unschwer durch einen Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:

http://ak-gewerkschafter.de/2013/03/30/und-wenn-sie-doch-mit-hilfe-der-justiz-aufmarschieren-drfen/ .

Noch mehr zum Thema und viel zu anderen Themen mehr haben wir im Laufe der Zeit in unsere Kategorie Antifa gepostet:

http://ak-gewerkschafter.com/category/antifa/ .

Heute nun steht fest, dass das Verwaltungsgericht Aachen dem Antrag der NAZIS, das Demonstrations- und Kundgebungsverbot des Aachener Polizeipräsidenten per Gerichtsbeschluss aufheben zu lassen, nicht nachgekommen ist. Und das ist gut so! Ob das Oberverwaltungsgericht dann, wenn es kontaktiert werden sollte, auch so Standhaft bleibt, wie das Verwaltungsgericht Aachen bleibt erst noch abzuwarten.

Den Online-Artikel aus der Aachener Zeitung vom heutigen Tage dazu haben wir Euch per nachstehendem Link zum Anklicken mit gepostet.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-: http://www.aachener-zeitung.de/lokales/stolberg/richter-bestaetigen-verbot-der-aufmaersche-1.549383

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Eine Antwort zu VERBOT FÜR DEN NAZIAUFMARSCH 2013 IN STOLBERG BLEIBT BESTEHEN!

  1. Pingback: OVG BESTÄTIGT VERBOT DES NAZIAUFMARSCHES IN STOLBERG! | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen

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