Urs Brettel fordert über die Petitionsplattform von CAMPACT (WeAct) in Sachen CORONA-HYSTERIE, die Arbeitgeber mehr in die Pflicht zu nehmen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) zur CORONA-HYSTERIE (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=corona) eine Petition von CAMPACT (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=campact) über WeAct (http://ak-gewerkschafter.com/?s=weact) erreicht.

Darin forderet die Organisation, die Arbeitgeber mehr in die Pflicht zu nehmen.

Wir haben die Mitteilung und die darin enthaltenen Petitionsunterzeichnung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „PETITIONEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/petitionen/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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CAMPACT & WeAct informieren:

Corona-Schutzmaßnahmen: Arbeitgeber in die Pflicht nehmen

UB Gestartet von Urs Brettel
Corona-Schutzmaßnahmen: Arbeitgeber in die Pflicht nehmen
 

Wir fordern eine gerechtere Verteilung der Lasten der Corona-Schutzmaßnahmen.
Die Arbeitgeber müssen verbindlich in die Pflicht genommen werden. Zu diesem Zweck fordern wir:

1. Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, ihren Angestellten bei Präsenz zwei Schnelltests pro Woche zu ermöglichen.
2. Arbeitgeber müssen für die Folgen von Infektionen am Arbeitsplatz haftbar gemacht werden können, sofern diese durch die Umsetzung der branchenspezifischen Hygienekonzepte vermeidbar gewesen wären, keine glaubhaften Gründe gegen Homeoffice vorlagen oder der Arbeitgeber seiner Testpflicht nicht nachgekommen ist. 

Warum ist das wichtig?

Bevor weitere Einschränkungen in den Bereichen Bildung, Einzelhandel, Gastronomie und Kultur ergriffen werden, müssen auch die Bereiche Büros, Verwaltungen, Produktion, Handwerk usw. stärker verpflichtet werden. In diesen Bereichen gibt es bereits etliche Hygienekonzepte z.B. der Innungen und auch Empfehlungen wie das Ermöglichen von Homeoffice und das Testen der Angestellten bei Präsenz. Leider wird das oft nicht kontrolliert oder nur unverbindlich empfohlen. Eine Haftung würde den wirtschaftlichen Druck aufbauen, dass Unternehmen das tun, was Politik und Gesellschaft ohnehin von ihnen erwartet.
Zur Eindämmung der Pandemie ist es nötig, möglichst viele Kontakte einzuschränken und bei den verbleibenden Kontakten die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung zu verringern.

Um die wirtschaftlichen Folgen so gering wie möglich zu halten, hat man sich dabei auf rein private Kontakte, Kontakte im Bildungssektor und Kontakte mit Privatpersonen (also Endkunden) konzentriert. Dies machte aus wirtschaftlicher Perspektive Sinn, da hier viele Kontakte vermieden werden konnten und dafür verhältnismäßig wenig Wirtschaftsleistung eingeschränkt werden musste.
Daher wurden die Einschränkungen in den Bereichen Bildung, Einzelhandel, Gastronomie und Kultur immer weiter verschärft und die anderen Bereiche wie Büros, Verwaltungen, Produktion, Handwerk usw. nur zurückhaltend mit einbezogen.
Dabei ist es bei allen Präventionsmaßnahmen so, dass je mehr in einem Bereich schon gemacht wurde, desto schlechter fällt der Effekt im Verhältnis zum Aufwand aus.

So können z.B. durch die Schließung eines Geschäfts nur noch 20 % der Infektionen vermieden werden, wenn durch die Maskenpflicht und die Begrenzung der Kunden pro Ladenfläche bereits 80% der Infektionen vermieden wurden. Der wirtschaftliche Schaden ist aber erheblich.
Andererseits kann durch die konsequentere Umsetzung der Hygienekonzepte in einem Betrieb, in dem bisher nur wenig Infektionsschutz passiert ist, sicher noch ein großer Teil der Infektionen vermieden werden, ohne derart hohe Kosten zu verursachen. Empfehlungen gibt es ja schon, aber wir empfehlen doch auch einem Restaurant nicht, geschlossen zu bleiben, sondern verpflichten es dazu. Gerade weil viele Unternehmen in einer angespannten Lage sind und nur das tun, was sie müssen, weil sie sonst einen Wettbewerbsnachteil hätten, reichen Selbstverpflichtungen und Empfehlungen nicht mehr aus.

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