Und weiter geht es in der „CAUSA OHLEN“:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BvG) zu unserem Antrag vom 01. 09.2014 (http://ak-gewerkschafter.com/2014/09/03/in-der-causa-ohlen-wurde-das-bundesverfassungsgericht-angerufen/) hier eingetroffen. Mit Datum vom 17. September 2014 (Eingang hier am 23. Oktober 2014) teilt das BvG unter dem Az.: 2 BvR 1972/14 wie folgt mit:

„Bundesverfassungsgericht – 2 BvR 1972/14 – In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Manfred Engelhardt, Freunder Landstraße 100, 52078 Aachen

Gegen die Weigerung des Landgerichts Aachen, dem Beschwerdeführer aufgrund seiner Auskunftsbegehren vom 24. Juli, 2. August und 11. August 2014 den zuständigen Vorsitzenden Richter beziehungsweise die zuständige Vorsitzende Richterin für sein Strafverfahren mit dem Aktenzeichen – 73 Ns-801 Js 1344/13-110/14 – mitzuteilen

Hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Landau und die Richterinnen Kessal-Wulff und König gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (GGBI I S. 1473) am 14. Oktober 2014 einstimmig beschlossen:

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

gez. Landau  gez. Kessal-Wulf  gez. König“

Hier kommen die Links, die Euch nach dem Anklicken zu den §§ 93 a und 93 b führen:

http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93b.html und http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/93b.html !

Wie Ihr sehen könnt, ist die Annahme einer Verfassungsbeschwerde in unserer „Bananenrepublik Deutschland“ lediglich ein pflichtgemäßes Ermessen des BVG! Trotzdem werden wir die „CAUSA OHLEN“ dorthin tragen. Dies besonders deshalb, weil das BVG hier eine parallele Vorderentscheidung getroffen hat, die Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr131807.html !

Bevor Ihr nun unseren erneuten Brief  an den Landgerichtspräsidenten zu Aachen zur Kenntnis nehmt, haben wir folgenden kleinen, jedoch treffenden Reim für Euch gepostet:

„Immer enger doch ganz leise ziehen sich die Freiheitskreise!

Politik und die Justiz folgen einem üblen Blitz!

Das Grundgesetz, glaubt es uns nur, ist nur noch reine Makulatur!

Wer auf selbiges vertraut, der hat direkt auf Sand gebaut.

Ein Schauer weht ganz kalt und schnarzig von der Elbe bis zur Pfalz!

Der „Gott der Deutschen“ offenbart sich, als selbstgerechter Staatsanwalt!

Respekt,  ruft er, vor der Justiz und bringt dabei ein Tollhaus mit!

Und viele haben Angst davor und glauben seinem Drohen!

Ihnen fuhr das Zittern in die Knochen und  sie haben sich deshalb schnell und still verkrochen!

Doch wir, wir rufen: da muss der Widerstand her!

Und tatsächlich, diejenigen die sich gegen  politische und juristische Willkür wehren, werden in der BRD *) täglich mehr!“ *) = „Bananenrepublik Deutschland“

Und hier kommt unser erneuter Brief an den Landgerichtspräsidenten zu Aachen, den dieser zwischenzeitlich erhalten haben dürfte.

Wir werden in der Sache fortlaufend weiter berichten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-


nachrichtlich:Herrn Vorsitzenden Richter am Landgericht Aachen

Diewald

 

 

M.Engelhardt, Freunder Landstr. 100, D 52078 Aachen, Germany

 

Handy:+49 (0)171 916 14 93INTERNET : Manni@ManfredEngelhardt.de

www.ak-gewerkschafter.de

www.stones-club-aachen.de

 

   
   
An den Präsidenten des Landgerichtes ACHerrn Dr. Stefan Weismann (persönlich)

-Justizzentrum-

Adalbertsteinweg 92

52070 Aachen

 

 

 

 

Aachen, den 27.10.2014

 

 

 

     

Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen mit dem Az.: 73 Ns-801 Js 1344/13-110/14

Ihr Zeichen:  3133 E-3229

Bisheriger Schriftwechsel/Zuletzt mein Schreiben vom 11,09.2014

Sehr geehrter Herr Dr. Weismann,

zwischenzeitlich ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Az.: 2 BvR 1972/14 hier eingetroffen.

Wie Ihnen zugesichert, überstelle ich Ihnen in der Anlage diesen Beschluss, der die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde beinhaltet.

Meine, zu diesem Beschluss diametral stehende Meinung, halte ich jedoch nach wie vor aufrecht.

Füge Ihnen in der Anlage noch einigen E-Mail-Wechsel zwischen dem durch die Justiz geschützten Kassenbestands-Unterschlager Ohlen bei, den Sie bitte an den „gesetzlichen Richter“ weiterleiten wollen. Dies deshalb, damit die Straf-Justiz noch einmal deutlich sehen kann, welche „schillernde“ Persönlichkeit sie hier vertritt.

Die Zivilgerichtsbarkeit hatte dies in zig Verfahren, wie es durch negative Entscheidungen für Ohlen deutlich geworden ist, schon vor Jahren erkannt.

Der Eröffnung des Verfahrens in Ihrem Hause sehe ich mit der Gelassenheit eines Systemkritikers entgegen, der über Jahrzehnte hinweg immer wieder durch falsche Anschuldigungen seitens die Staatsmacht juristisch verfolgt worden ist.

Auch dieser Schriftwechsel wird wieder auf unsere Homepage zur Kenntnisnahme für die Allgemeinheit gepostet werden.

Hochachtungsvoll

Gez. Manfred Engelhardt

Anlagen: BVG-Beschluss und Anlagenpaket

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