Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatte uns die Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch Edeka aus Sicht der Arbeitnehmer/Innen beschäftigt, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=kaisers+tengelmann+edeka !
Den letzten Artikel zum Thema hatten wir am 13. Januar 2016 unter dem Titel gepostet:
„Minister Sigmar Gabriel sprengt alle Kartellamts-Ketten! EDEKA schluckt TENGELMANN nun doch!“
(Bild aus: http://www.bmwi.de/DE/Ministerium/Minister-und-Staatssekretaere/Visitenkarten/sigmar-gabriel.html)
Diesen Artikel könnt Ihr direkt durch den Klick auf den hier geposteten Link aufrufen:
Vor ca. 15 Stunden titelte die TAGESSCHAU wie folgt:
„Gabriel wehrt sich gegen Vorwürfe!“ und sieht die jüngste Entwicklung im juristischen Raum zum Thema als „schwere Niederlage für Gabriel“!
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zur kompletten Online-Berichterstattung der TAGESSCHAU:
http://www.tagesschau.de/ausland/olg-kaisers-tengelmann-103.html !
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG-Düsseldorf) hat also, man glaubt es in dieser „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) wohl kaum, die Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch Edeka, die durch Gabriel „abgesegnet“ worden ist, gestoppt.
Der Urteilsbegründung ist u. a. zu entnehmen:
„…Die Erörterung derart relevanter Fragen und Ausschluss aller anderen Verfahrensbeteiligten stellt eine grobe Verletzung des rechtlichen Gehörs dar…“
Die Pressemitteilung des OLG-Düsseldorf zum Beschluss mit dem Az.: VI – Kart 3/16 V könnt Ihr direkt durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:
Hier kann nachgelesen werden, dass sich das OLG auch mit den Belangen der Arbeitnehmer/Innen auseinandergesetzt hat, was uns in der Tat so auffällt, dass wir dies besonders positiv akzentuieren möchten.
Die noch gut 15.000 Beschäftigten können erst einmal durchatmen, hatte doch Tengelmann-Boss Haub noch in der vergangenen Woche mit einer Zerschlagung der Supermarktkette gedroht. Hintergrund dazu waren die schleppend verlaufenden Tarifverhandlungen. Die OLG-Entscheidung nahm Haub mit „großer Bestürzung“ zur Kenntnis.
Nun hat der Vizekanzler seinen Salat! Gabriel, der qua Amt auch TTIP und CETA realisieren will, hat eine schwere Niederlage erlitten und das ist auch gut so!
Allerdings weisen wir darauf hin, dass die Entscheidung des 1. Kartell-Senates beim OLG-Düsseldorf unter Vorsitz des Richters Prof. Dr. Kühnen nur vorläufig ist.
(Schwarz-rot-goldne Patsche: Der Siggi bekam eine Klatsche!)
Und bekanntermaßen sollte man bei der bundesdeutschen Justiz den Tag niemals vor dem Abend loben!
Wir bleiben am Thema dran und werden weiter berichten.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-