Thema Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst (Dr. Fischer nimmt wieder Stellung!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst (http://ak-gewerkschafter.com/category/zusatzversorgung/) ist für uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) mit eines der augenblicklich wichtigsten Themen, weil es hierzu aktuelle Gerichtsurteile und Kommentare gibt, die von hoher Wichtigkeit sind.

Nachstehend haben wir zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme wieder einen Beitrag des Herrn Dr. Friedmar Fischer zum Thema gepostet. Diesem Beitrag haben Dr. Fischer und Herr Werner Siepe eine weitere Studie zum Thema „Leistungsniveau der VBL“ beigefügt, die wir in Ihrer Gänze ebenfalls per PDF unter diesem Artikel für Euch mit gepostet haben.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Aktuell: Sinkendes Leistungsniveau bei VBL-Betriebsrenten

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Februar 2014 verhandeln die Tarifvertragsparteien – BMI, TdL, VKA auf Arbeitgeberseite und Verdi, GEW, dbb tarifunion auf Gewerkschaftsseite – über eine weitere Anpassung des Altersvorsorgetarifvertrages (ATV) vom 1.3.2002, also über einen 7. Änderungstarifvertrag zum ATV.

Die Arbeitgeberseite brach am 21.5.2014 die Verhandlungen ab, da die Gewerkschaftsseite die von den Arbeitgebern geforderten massiven Leistungskürzungen ablehnte. Neue Sondierungsgespräche gab es im Oktober 2014. Bis Ende 2014 kam es aber nicht zu einer Tarifeinigung.

In den Tarifgesprächen zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst geht es ausschließlich um das Leistungsniveau der ab 1.1.2002 eingeführten Punkterente. Das Niveau bisher zugesagten Leistungen liegt im Punktesystem bei maximal 0,4 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts pro Pflichtversicherungsjahr und damit bereits um ein Fünftel unter dem Niveau des bis Ende 2001 geltenden Gesamtversorgungssystems.
Eine weitere Senkung des Leistungsniveaus in der Pflichtversicherung (Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, zum Beispiel VBLklassik) und damit eine Kürzung der Punkterente würde insbesondere jüngere Pflichtversicherte ab Jahrgang 1964, also die „Gruppe 50plus“, treffen.

Im 1. Kapitel der Studie wird das Leistungsniveau in der Pflichtversicherung unter die Lupe genommen. Insbesondere im Tarifgebiet der kapitalgedeckten Zusatzrente VBL Ost ist künftig mit einer drastischen Leistungskürzung zu rechnen. Eine entsprechende Altersvorsorge-Tabelle mit einem Garantiezins von 1,75 % und einer weiter modifizierten Lebenserwartung für Rentenanwartschaften ab 2015 ist unter Berücksichtigung der jährlichen Rentensteigerungen um 1 % ab Rentenbeginn in der aktuellen VBL-Satzung bereits abgedruckt. Vorläufig gilt aber noch die Rentenzusage laut ATV vom 1.3.2002.

Eine Senkung des Leistungsniveaus in der VBL West ist mit der anhaltenden Niedrigzinsphase nicht zu rechtfertigen, da die Pflichtversicherung der VBL im Tarifgebiet West wie die gesetzliche Rentenversicherung umlagefinanziert ist. In einem umlagefinanzierten Alterssicherungssystem spielt die Höhe des am Kapitalmarkt erzielbaren Zinsniveaus aber keine Rolle. Auch die gut gefüllte Kasse der VBL West mit hohen Einnahmenüberschüssen und hohen Rückstellungen von fast 10 Mrd. € spricht gegen eine Leistungskürzung.

Das Leistungsniveau in der freiwilligen Versicherung (Entgeltumwandlung oder betriebliche Riester-Rente im öffentlichen Dienst, zum Beispiel VBLextra) ist bereits zweimal deutlich gesenkt worden. Für Neuabschlüsse ab 2012 gilt der neue Unisex-Tarif VBLextra 03 mit einem Garantiezins von nur noch 1,75 % und einer höheren Lebenserwartung nach der von der VBL verwendeten spezifischen Sterbetafel 2010.

Letztlich wird das Leistungsniveau sowohl in der Pflichtversicherung als auch in der freiwilligen Versicherung durch spezielle Altersfaktoren bestimmt. Mittlerweile gibt es bereits 4 Altersfaktoren-Tabellen. Dadurch sind die zu erwartenden Leistungen für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte immer schwerer zu durchschauen.
Die beiden Tarife VBLextra 02 für den Abschluss einer freiwilligen Versicherung in der Zeit von Anfang 2004 bis Ende 2011 und VBLextra 03 für einen Neuabschluss ab 2012 verdeutlichen im 2. Kapitel der Studie die bereits eingetretenen Leistungsverschlechterungen in der freiwilligen Versicherung bei der VBL. Ein neuer Tarif VBLextra 04 mit einem Garantiezins von nur noch 1,25 % und einer noch höheren Lebenserwartung im Vergleich zum bestehenden Tarif VBLextra 03 ist in den nächsten Jahren zu erwarten, wenn die Niedrigzinsphase anhält.

Für weitere nachdenkenswerte Dokumente schauen Sie bitte nach bei:

http://www.startgutschriften-arge.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Friedmar Fischer

Anlage:
aktuelle Studie

 

-- Dr. Friedmar FischerClara-Schumann-Str. 2375446 WiernsheimTel.: (07044) 90.98.94E-Mail: friedmar.fischer@t-online.de
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