Studentenwerk Aachen wg. Betrugsverdacht im Fadenkreuz der Ermittlungen! Greift hier das Prinzip „Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts“?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) stellen wir fest, dass das Studentenwerk Aachen (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=studentenwerk+aachen) einfach nicht aus den öffentlichen Negativschlagzeilen herauskommt.

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(Foto aus: www.cafe-future.net)

Gestern (06.10.2016) titelten die Aachener Zeitungen:

„Offene Rechnungen und ein Verdacht – Aachener Studentenwerk hat Forderungen nicht beglichen und lässt es auf gutachterliche Vergleiche ankommen. Hat das Methode?“

Das erinnert an Skandale, in denen das Studentenwerk Aachen als Anstalt des öffentlichen Rechts auch in der Vergangenheit verwickelt war, wie z.B. die Sendung SK 15 am 02.06.1994 reflektierte.

Den Video-Mitschnitt zur Sendung könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/videos/sk-15-uber-dieter-schinzel-02-06-1994/ !

Zu den früheren Situationen kann allerdings mit Fug und Recht behauptet werden, dass die seinerzeitigen Personalräte des Studentenwerks Aachen über ihren Vorsitzenden Manfred Engelhardt die Dinge angepackt und ausgeräumt haben. Dabei hat Manfred Engelhardt mehrfache Kündigungsversuche durch die jeweiligen Arbeitgebervertreter hinnehmen müssen, die allesamt kläglich gescheitert sind, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/uber-den-ak/mitglieder/manfred-engelhardt/ !

Hier die Abschrift des Artikels aus den Aachener Zeitungen vom 06. Oktober 2016:

„Offene Rechnungen und ein Verdacht

Aachener Studentenwerk hat Forderungen nicht beglichen und lässt es auf gerichtliche Vergleiche ankommen. Hat das Methode?

Von JAN MÖNCH UND MARLON GEGO

Aachen. Die Justiz beschäftigt sich zurzeit in gleich zwei Fällen mit dem Aachener Studentenwerk. Ein Fall wird bereits vor dem Landgericht verhandelt, in dem anderen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betruges gegen mehrere Mitarbeiter des Studentenwerks. Ob in diesem zweiten Verfahren Anklage erhoben wird, ist noch offen. In beiden Fällen geht es um angeblich nicht oder nicht vollständig beglichene Rechnungen, die von Handwerksbetrieben im Zusammenhang mit Arbeiten an Gebäuden gestellt worden sind.

Großer Bauherr, kleiner Kläger

Klägerin vor dem Landgericht ist eine GmbH aus Papenburg im Emsland. Das Unternehmen hatte für das Studentenwerk die Sanitärinstallationen am Studentenwohnheim Hainbuchenstraße in Aachen und am Solar-Campus in Jülich übernommen. 1,3 Millionen Euro wurden dafür in Rechnung gestellt und zum Großteil auch beglichen – offen geblieben sein sollen allerdings 140.000 Euro. Laut Daniel Kurth, Sprecher des Landgerichts, hielt das Studentenwerk dem bei einem ersten Verhandlungstermin, der bereits Mitte August stattfand, entgegen, dass die Rechnungen unangemessen hoch gewesen seien. Man müsse eigentlich noch Geld zurückerhalten. Das Gericht schlug daraufhin einen Vergleich vor, dieser werde zurzeit von den beiden Streitparteien geprüft. Der nächste Verhandlungstermin ist am 9. November. Sollten der Haustechnikbetrieb und das Studentenwerk sich bis dahin nicht einigen, werde das Gericht einen Fachgutachter beauftragen, sagte Kurth. Dieser müsse dann klären, ob die Rechnungen tatsächlich zu hoch waren, oder ob das Studentenwerk die ausstehenden Rechnungen begleichen muss. Im zweiten Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mindestens drei Mitarbeiter des Studentenwerks, die dort in leitender Position tätig sind. Der Verdacht lautet auf Betrug. Die Anzeige wurde von einem Unternehmer aus dem Kreis Heinsberg erstattet, seine Vorwürfe ähneln denen des klagenden Unternehmens aus Papenburg. Das Studentenwerk habe Rechnungen nicht oder nur teilweise bezahlt, auch in diesem Fall geht es um einen sechsstelligen Betrag. Statt die Rechnungen zu bezahlen, seien Gegenforderungen wegen angeblich mangelhafter Leistungen gestellt worden, ohne diese dezidiert zu begründen, wird dem Studentenwerk vorgeworfen. Der Fachplaner war am Neubau verschiedener Wohnheime in Aachen und Jülich und an der Sanierung es Verwaltungsgebäudes in Aachen beteiligt, unter anderem war er für ein Blockheizkraftwerk zuständig. Nach Recherchen unserer Zeitung hat der Unternehmer gegenüber der Staatsanwaltschaft den Vorwurf geäußert, das Studentenwerk wolle es auf einen Prozess ankommen lassen, und dann – wohl wissend, dass der klagende Unternehmer in wirtschaftliche Not geraten könnte – einen Vergleich anstreben. So könnte viel Geld gespart werden. Die Prozesskosten sind es, die viele kleine Betriebe und Unternehmen davon abhalten, ihren Weg durch die Instanzen zu klagen. Denn je nach Streitwert, nach dessen Höhe sich auch die Kosten für Gerichte, Anwälte und Gutachten richtet, können sich kleinere Unternehmen die Kosten, die sie zunächst vorzustrecken haben, schlicht nicht leisten. Schon in erster Instanz zu klagen, kann kleinere Betriebe in wirtschaftliche Nöte bringen. Ob die klagenden Unternehmen im Recht sind oder nicht, ist also erst die zweite Frage. Die erste ist, ob sie es sich leisten können, Gerichtsprozesse durch mehrere Instanzen zu führen.

Geschäftsführer weiß von nichts

Dem Hauptverband der deutschen Bauindustrie ist das Problem bewusst. Verbandssprecher Heiko Stiepelmann erklärt gestern im Gespräch mit unserer Zeitung, dass keineswegs nur private Bauherren diese ´Lücke im System´ ausnutzen würden, um Rechnungen nicht oder nur teilweise begleichen zu müssen und so Kosten zu sparen. Auch öffentliche Bauherren, also Städte, Behörden, Bundesländer oder eben eine Anstalt öffentlichen Rechts wie ein Studentenwerk, die eigentlich gar keine privatwirtschaftliche Zielsetzung verfolgen sollten, würden Unternehmer auf diese Weise unter Druck setzen. Verbandssprecher Stiepelmann erklärte allerdings, es gebe keine Statistiken darüber, wie oft welche Bauherren auf gerichtlichem Weg versuchen, Kosten zu sparen. Wie viele Fälle es im Jahr gebe, sei schlicht nicht festzustellen. Er sprach von ´Einzelfällen´. Allerdings weist eine verbandsinterne Statistik, die unserer Zeitung vorliegt, die öffentlichen Bauherren als die mit der im Moment schlechtesten Zahlungsmoral aus.

Dirk Reitz, der Geschäftsführer des Aachener Studentenwerks, teilte auf Anfrage mit, das ihm weder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bekannt seien noch das Verfahren gegen das Studentenwerk am Landgericht.“

Soweit die Aachener Zeitungen, die hier wohl sehr tiefgehend recherchiert haben.

Hier nun unser Leserbrief dazu:

Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen, den 07.10.2016

An die Aachener Zeitung

-Abt. Leserbriefe-

Artikel in Ihrer Zeitungsausgabe vom 06.10.16 unter dem Titel

„Offene Rechnungen und ein Verdacht“

Sehr geehrte Damen und Herren,

höflich wird um die Veröffentlichung des nachstehenden Leserbriefes zum v. g. Artikel gebeten

Und wieder ist das Studentenwerk Aachen in die Negativschlagzeilen geraten.

Dieses Mal mit einem juristischen Paukenschlag, dessen Hintergrund der Geschäftsführer des Hauses, Herr Dirk Reitz, wie er bekundet, nicht kennen will.

Ist es Zufall oder Methode? Als Ex-Personalratsvorsitzender, der 33 Jahre lang in ununterbrochener Folge dem Personalrat des Studentenwerks Aachen vorstand, weiß ich genau um viele Skandale dieser Anstalt des öffentlichen Rechts, die immer wieder öffentlich belichtet wurden.

Insoweit bin ich der Überzeugung, dass auch der Vorwurf auf betrügerisches Handeln, der letztendlich zur Anzeige geführt hat, begründet ist.

Hier sind Verwaltungsrat, Personalrat, Ministerium für Wissenschaft und Forschung und die Staatsanwaltschaft Aachen gefordert, die Sache aufzuklären, Schadensregulierung vorzunehmen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen!

Zu meiner aktiven Dienstzeit haben nachweislich Personalrat und Verwaltungsrat Missstände, wenn sie beim Studentenwerk auftraten, bekämpft, abgestellt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen!

Ob das heutzutage noch mit der notwendigen Akribie erfolgen wird, lasse ich dahingestellt sein. Nach meinen Erfahrungswerten wird die Staatsanwaltschaft wohl eher geneigt sein, das Ermittlungsverfahren einstellen zu wollen. Letztlich befinden wir uns in der Vorwahlkampfphase zur Landtagswahl 2017 in NRW, da darf die amtierende Ministerin für Wissenschaft und Forschung, die die Aufsicht über die Studentenwerkle in NRW führt, wohl eher nicht mehr gefordert werden.

Und ein Geschäftsführer, der nach dem Prinzip verfährt, mein Name ist Hase, ich weiß von nichts, wird wohl unbeschadet in seinem Amt verweilen können.

https://www.allmystery.de/i/tf1fb70_jivr4e.jpg

Für die Veröffentlichung sage ich Ihnen meinen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Engelhardt

Handy-Nr.: 017 19 16 14 93

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