Stephanie Pötters-Singh kämpft als Wirtin weiter um ihre Existenz gg. die Folgen der CORONA-HYSTERIE! Jetzt versagt ihr die SPARKASSE AACHEN die Hilfe zur Existenzrettung! Unser AK unterstützt Stephanie voll und ganz bei ihrem Kampf!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir mehrfach über die Schwierigkeiten berichtet, die die CORONA-HYSTERIE (http://ak-gewerkschafter.com/?s=corona) unserer Kollegin Gastwirtin Stephanie Pötters-Singh (http://ak-gewerkschafter.com/?s=Stephanie+P%C3%B6tters-Singh) beschert hat.

Da ist zunächst die Geschichte mit der STAWAG (http://ak-gewerkschafter.com/?s=stawag) auf sie eingestürmt,  jetzt zeigt sich die SPARKASSE uneinsichtig, so dass Stephanie einen weiteren OFFENEN BRIEF an deren Vorstandsvorsitzenden verfasst hat, den wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unserer Homepage gepostet haben.

Die Frau kämpft um ihre Existenz und ist ein Beispiel für andere Wirtinnen und Wirte, denen es ähnlich geht.

Wir werden als AK ihren Kampf massiv unterstützen!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

(Die Fotos zeigen Stephanie und ihre STEFFENS-SCHÄNKE.)

                     

(Das Foto aus https://www.facebook.com/SparkasseAachen/posts/3135869179770880 zeigt Norbert Laufs, an den sich Stephanie in ihrer Not jetzt gewendet hat.)

*********************************************************

OFFENER BRIEF

Stephanie Pötters-Singh * Beverstraße 28 * 52066 Aachen, d. 19.06.2021

Sparkasse Aachen

z. Hd. des Vorstandes Norbert Laufs

52062 Aachen

– offener Brief –

Betr.: Konto-Nr.: 47210737 – Stephanie Pötters-Singh

Sehr geehrter Herr Laufs,

seit 14 Tagen versuche ich bei den Mitarbeitern der Sparkasse Filiale Kaiserplatz meine CORONA-HILFSGELDER frei zu kriegen, die nach dem BGH-Urteil vom 10.03.2021 laut § 851 Abs. 1 ZPO keine pfändbare Habe darstellt.

Laut BGH-Urteil ist der Selbstbehalt um die Summe der Corona-Hilfen zu erhöhen. Die Mitarbeiter der Sparkasse Kaiserplatz, explizit Herr Frings, sind der Meinung, dass das BGH-Urteil für die Sparkasse Aachen nicht bindend ist. Ich wurde an das Amtsgericht Aachen verwiesen. Auch die Bitte meines zuständigen Insolvenzverwalters, den ich zu Rate gezogen habe, wurde mit Schreiben vom 08.06.2021 – siehe Anlage 1 – von Ihrem Hause abgewiesen.

Meine Bitte beim Finanzamt auf die Pfändungen zu verzichten, war auch nicht zielführend, da man das Problem in Ihrem Haus sieht. Mit Schreiben vom 19.06.2021 – siehe Anlage 2 – habe ich nochmals das Finanzamt Aachen angeschrieben und darum gebeten, meine Corona-Hilfen freizugeben.

All dies kann aber nicht fruchten, wenn das Finanzamt und mein Insolvenzbüro damit recht haben, dass das Problem in Ihrem Hause liegt.

Gerne hätte ich am 15.06.2021 mein Gewerbe wieder aufgenommen, die geht aber nur, wenn ich mit der Corona-Hilfe meine Verbindlichkeiten begleichen kann.

Daher bitte ich Sie, mir kurzfristig mitzuteilen, was ich unternehmen muss, um die Herrschaften in Ihrem Hause zufriedenstellen zu können.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

gez. Stephanie Pötters-Singh

NB: Dieser offene Brief wird auf der Seite http://ak-gewerkschafter.com/ veröffentlicht.

Share
Dieser Beitrag wurde unter Aachen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Stephanie Pötters-Singh kämpft als Wirtin weiter um ihre Existenz gg. die Folgen der CORONA-HYSTERIE! Jetzt versagt ihr die SPARKASSE AACHEN die Hilfe zur Existenzrettung! Unser AK unterstützt Stephanie voll und ganz bei ihrem Kampf!

  1. Stephanie Pötters-Singh sagt:

    Vielen lieben Dank sage ich für die starke Unterstützung und für die Mühen. Das gibt mir die Kraft, weiterzumachen. Liebe Grüße Steffi Pötters-Singh

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert