Stellungnahme zum neuen LPVG/NW vom kommunalen Arbeitgeberverband

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

der kommunale Arbeitgeberverband hat in seiner NEWSLETTER vom 05. August 2011 eine Stellungnahme zum neuen LPVG/NW abgegeben, die mit einem Link zum aktuellen LPVG Text mit Hinweisen sowohl auf den alten Gesetzestext und mit einem Link, der zu der Auflistung wesentlicher Änderungen führt, versehen ist.

Für uns ist es natürlich klar, dass dem kommunalen Arbeitgeberverband  das neue LPVG/NW ein „Dorn im Auge“ ist. Aus diesem Grunde drückt dieser auch wieder auf die „Tränendrüse“ und führt die enormen Mehrkosten ins Feld, die dieses neue LPVG/NW vorgeblich verursachen wird!

Gleichzeitig kündigt er aber für seine Verbandsmitglieder LPVG-Schulungen an, die im Herbst 2011 stattfinden sollen. Da wird für den unvoreingenommenen Betrachter und für die unvoreingenommene Betrachterin sehr schnell klar, dass er hier weder Kosten noch Mühen scheut, seine dafür zuständigen Mitglieder schnellstmöglich darauf zu schulen, wie sie das neue Gesetz möglichst restriktiv gegenüber den Arbeitnehmervertretungen, sprich den Personalvertretungen, auszulegen haben.

Wir haben diese NEWSLETTER vom 05. August 2011 zwecks Objektivierung und Komplettierung unserer LPVG-Berichterstattung nachstehend komplett auf unsere Homepage gepostet.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.
Mit kollegialen Grüßen für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Kommunaler Arbeitgeberverband
Nordrhein-Westfalen    

Newsletter Nr. 041-2011 vom 5. August 2011
Hinweise zur Neufassung des LPVG NRW vom 29.06.2011
Bezug: Unsere Chefnewsletter C 005-2011 und Newsletter Nr. 31-2011 vom 30.06.2011 sowie Chefnewsletter C 006-2011 und Newsletter Nr. 35-2011
             vom 15.07.2011

Stichworte:
–  Ausweitung der Mitbestimmungstatbestände
–  Künftig wieder Mitbestimmung bei ordentlicher Kündigung
–  Abschaffung des Vorstandsprinzips
–  Wesentliche Änderungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hatten Sie zuletzt mit Chefnewsletter C 006-2011 und Newsletter Nr. 35-2011 vom 15.07.2011 über das In-Kraft-Treten des LPVG NRW (in der Fassung vom 29.06.2011)  zum 16.07.2011 informiert.
Mit der Neufassung des LPVG NRW hat die Landesregierung im Wesentlichen die Novellierung des LPVG NRW aus dem Jahr 2007 rückgängig gemacht und den früheren Rechtszustand wieder hergestellt. Vereinzelt wurde das Beteiligungsniveau der Personalräte zusätzlich über den Stand von 2007 hinaus ausgeweitet.
Zu dem Gesetzentwurf hatte der KAV NW gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ausführlich Stellung genommen und kritisch auf die Verursachung von Mehrkosten für die Kommunen und kommunalen Einrichtungen durch die Ausweitung der Freistellungsstaffel, die Durchführung aller Personalversammlungen während der Arbeitszeit sowie die Ausweitung des prozeduralen Aufwands der Mitbestimmung hingewiesen (unsere Chefnewsletter C 001-2011 vom 14.01.2011 sowie C 003-2011 vom 04.03.2011).
Der nunmehr beschlossene Gesetzentwurf entspricht im Grundsatz dem Stand, der unseren vorgenannten Newslettern zu Grunde lag. Im späteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wurde dann noch die Regelung des § 65 a LPVG NRW neu eingefügt, wonach in Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 Beschäftigten auf Antrag des Personalrats ein Wirtschaftsausschuss nach dem Vorbild des Betriebsverfassungsgesetzes gebildet werden soll.
In unserer Stellungnahme zur Landtagsanhörung und in der Landtagsanhörung selbst ist nochmals hervorgehoben worden, dass zu den im LPVG NRW geregelten Aufgaben des Personalrats zuvorderst die Interessenwahrnehmung für die Beschäftigten zählt. Die Organisationskompetenz müsse dagegen wie bisher dem alleinigen Verantwortungsbereich des öffentlichen Arbeitgebers zugeordnet bleiben. Vor diesem Hintergrund ist auch die Einführung eines Wirtschaftsausschusses für den Bereich der kommunalen öffentlichen Aufgabenwahrnehmung als nicht sachgerecht angesehen worden; der Gesetzgeber hat dieses anders entschieden.  
In der Anlage werden anhand der am 15.07.2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen verkündeten Gesetzesfassung die Änderungen des LPVG NRW erläutert. Eine durchgeschriebene Fassung des neuen LPVG NRW können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=2&gld_nr=%202&ugl_nr=2035&val=4223&ver=0&sg=0&menu=1&aufgehoben=N&keyword=&bes_id=4223
Die als Anlage beigefügten erläuternden Hinweise gehen dabei nicht näher auf die für den Beamtenbereich relevanten Änderungen des LPVG NRW ein, sondern konzentrieren sich auf die für die Arbeitnehmer geltenden Regelungen.
In Ergänzung zu den beigefügten erläuternden Hinweisen wird der KAV NW zu den wichtigsten LPVG-Änderungen im Herbst diesen Jahres  noch  vier Informationsveranstaltungen anbieten. Dass aufgrund der begrenzten Personalkapazität darüber hinaus Inhouseschulungen nicht angeboten werden können, hat der Vorstand des KAV NW in seiner Sitzung am 20. Juli 2011 nochmals besonders zum Ausdruck gebracht. 
Nähere Details zu den Herbstschulungen werden derzeit abgestimmt. Sobald die Detailabstimmung erfolgt ist, werden wir zu den Informationsveranstaltungen zum LPVG NRW mit gesondertem Newsletter einladen, den wir insofern abzuwarten bitten.

Mit freundlichen Grüßen
i.V.
Dr. Bernhard Langenbrinck
Anlage(n):
Anlage zum Newsletter 041-2011 – Neufassung LPVG NRW -.pdf
Bei technischen Fragen zu unserem Newsletter, setzen Sie sich bitte – möglichst per E-Mail – mit unserer Mitarbeiterin Frau Sabine Sänger in Verbindung.
E-Mail: saenger@kav-nw.de (Fon: 0202-25513-27; Fax: 0202-25513-13).

Impressum
Kommunaler Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen e.V. – KAV NW –
Werth 79, 42275 Wuppertal-Barmen, Fon: 0202-25513-0, Fax: 0202-25513-13, E-Mail: info@kav-nw.de
Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Wuppertal (Register-Nr. 54 VR 1517)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB: Oberbürgermeister Adolf Sauerland, Duisburg, und Hauptgeschäftsführer Dr. Emil Vesper, KAV NW
© 2003 – 2010 KAV NW

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