Staatsanwaltschaft forder 3 Jahre Haft für Anton Schlecker! Wir wetten, dass die Strafe milder ausfallen wird!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatten wir Euch ja zugesichert, dass wir am Fall „ANTON SCHLECKER“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/schlecker/) dran bleiben werden.

Den jüngsten Artikel zum Thema hatten wir ja am 12.08.17 gepostet. Diesen Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2017/08/12/justiz-gibt-anton-schlecker-bis-zum-4-9-17-eine-atempause-ist-am-ende-die-normative-kraft-des-faktischen-die-schudige/ !

Die SÜDWEST-PRESSE-ONLINE geht davon aus, dass Anton Schlecker keinen Freispruch bekommen wird.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf den entsprechenden Online-Artikel:

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/plaedoyers-im-prozess-gegen-anton-schlecker-erwartet-24096656.html !

SPIEGEL-ONLINE berichtet am heutigen Tag, dass sie Staatsanwaltschaft 3 Jahre Haft gefordert hat.

Der Klick auf den hier stehenden Link führt Euch direkt auf diesen Online-Beitrag:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/anton-schlecker-staatsanwaltschaft-fordert-drei-jahre-haft-fuer-ex-drogeriekoenig-a-1179321.html !

Schlecker hat tausende Arbeitnehmer/Innen ins Unglück gestürzt. Durch sein Verhalten als Unternehmer hat er diese Menschen arbeitslos und perspektivlos gemacht.

Als AK Meinen wir dazu, dass die Forderung der Staasanwaltschaft ein viel zu geringes Strafmaß ist!

Gleichzeitig aber halten wir jede Wette darauf, dass das Urteil (wenn überhaupt) milder ausfallen wird, als es sich die meisten vorstellen können!

Wir werden auf jeden Fall am Thema dran bleiben und weiter Berichten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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