Pressemitteilung des BBU zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das AKW Neckarswestheim Block II!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine Pressemitteilung des BBU über dessen Sprecher- und Vorstandsmitglied Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu+udo+buchholz) erhalten.

Diese Pressemitteilung beinhaltet das Nachstehende:

Dienstag (27.11.18) beginnt der Erörterungstermin zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) für das Atomkraftwerk Neckarwestheim Block II (GKN II)! Ein Thema, das z. B. auch am Atom-Standort Lingen (und anderswo)
relevant ist …!

Wir haben die komplette Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategoreie „ATOMPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/atompolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

                             Bildergebnis für fotos vom bbu logo

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

BBU-Pressemitteilung vom 26.11.2018:

Dienstag (27.11.18) beginnt der Erörterungstermin zur Stilllegungs- und
Abbaugenehmigung (SAG) für das Atomkraftwerk Neckarwestheim Block II
(GKN II)

(Bonn, Stuttgart, 26.11.2018) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) hat Anfang September 2018 beim Umweltministerium in
Stuttgart fristgerecht Einwendungen im Genehmigungsverfahrenzur
Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) für das Atomkraftwerk
Neckarwestheim 2 (GKN 2) gemäß § 7 Absatz 1 der Atomrechtlichen
Verfahrensverordnung (AtVfV) eingereicht. Grundlegend fordert der
Verband die sofortige Abschaltung der in Baden-Württemberg noch
laufenden Blöcke der Atomkraftwerke Philippsburg und Neckarwestheim.

Der BBU weist darauf hin, dass der Erörterungstermin zu den im Verfahren
erhobenen Einwendungen am Dienstag, 27. November2018, um 10.00 Uhr in
der Reblandhalle Neckarwestheim, Reblandstraße 31, 74382 Neckarwestheim,
beginnt. Einlass ist ab 9.00 Uhr. Falls erforderlich, soll die
Erörterung am 28., 29. und 30. November 2018 fortgesetzt werden. Der BBU
kritisiert, dass die Öffentlichkeit erst wenige Tage vor dem
Erörterungstermin über dessen Durchführung informiert wurde. Eine
Teilnahme und gebotene inhaltliche Vorbereitung wird somit seitens der
Genehmigungsbehörde bewusst erschwert oder für Berufstätige sogar
unmöglich gemacht.

In den schriftlich eingereichten Einwendungen des BBU heißt es: „Auch
beim Rückbau von Atomkraftwerken bestehen weiterhin Gefahren und
Risiken, die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen und soweit
wie möglich minimiert werden müssen.“ In den einzelnen
Einwendungspunkten des BBU heißt es u. a.: „EnBW will den Zeitpunkt der
Inanspruchnahme der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung selbst bestimmen
und sich womöglich eine Rückkehr zum Leistungsbetrieb offenhalten. In
der Stilllegungsgenehmigung ist klar festzulegen, dass der
Leistungsbetrieb mit Erteilung der SAG beendet ist.“ Zudem sollte der
Abbau erst ab dem Zeitpunkt genehmigt werden, ab dem die Anlage GKN 2
kernbrennstofffrei ist.(aus Punkt 2 der Einwendungen).

Weiter wird in den Einwendungen unter Punkt 4 ausgeführt: „Mit der
Unklarheit bezüglich der Genehmigungsschritte bleibt auch offen, ob es
außer der jetzt stattfindenden Öffentlichkeitsbeteiligung weitere geben
kann.Es ist notwendig, bei den weiteren Genehmigungsschritten oder auch
bei fortgeschrittenem Planungs- und Erfahrungsstand jeweils erneute
Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen
durchzuführen. Es wäre eine Beschneidung der Rechte von BürgerInnen,
wenn sie nicht weiter beteiligt würden, zumal sich der Abbau über 15
oder mehr Jahre erstrecken wird und neue betroffene und interessierte
Menschen dazukommen.“

Punkt 7 der Einwendungen lautet: „Eine umfassende radiologische
Charakterisierung ist nicht möglich, solange das Kraftwerk in Betrieb
ist und solange sich die Brennelemente in der Anlage befinden. Daher
können die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht
vollständig sein, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt zu früh. Für
den Erläuterungsbericht Nr. 5. wird in der /Zusammenfassenden
Beschreibung der Erläuterungsberichte/ ausgesagt, dass es sich um einen
„voraussichtlichen Zustand“ handelt. Dies ist weder für die
Öffentlichkeitsbeteiligung noch für die Genehmigung eine ausreichende
Basis. Es erschwert die Abschätzung des anfallenden Atommülls und der
zur Freigabe oder Herausgabe geplanten Mengen und verhindert eine
konkrete Planung der Abbaureihenfolge.“

Die Ableitung von radioaktiven Stoffen über Abluft und Abwasser muss
generell gesenkt werden

In Punkt 13 der Einwendungen betont der BBU: „Die Ableitung von
radioaktiven Stoffen über Abluft und Abwasser muss generell gesenkt
werden, mindestens jedoch mit Erteilung der SAG. Es darf nicht
zugelassen werden, dass der Betreiber sich aussucht, wann er die
Ableitungen reduziert. Die beantragten Ableitungen über den Luftpfad und
über das Abwasser sind zu hoch und müssen stark reduziert werden,
entsprechend dem Minimierungsgebot der StrlSchV. Sie sind zeitlich so zu
begrenzen, dass die abgegebenen radioaktiven Stoffe im Laufe des
fortschreitenden Abbaus weiter vermindert werden können.“

Der BBU wendet sich ausdrücklich auch gegen die Freigabe und Herausgabe
der beim Abbau des AKW Neckarwestheim anfallenden Massen, die durch ihre
radioaktive Belastung eine Gefährdung von Menschen und Umwelt darstellen
würden und fordert, diese Materialien am Standort aufzubewahren, bis ein
Konzept erarbeitet worden ist, das eine Verteilung in die Umwelt
verhindert. Dies gilt für die insgesamt in Deutschland anfallenden
Massen aus dem Abbau von Atomanlagen. BBU-Vorstandsmitglied Gertrud
Patan erläutert dazu: „Radioaktive Stoffe gehören zu den Faktoren, die
gesundheitliche und genetische Schäden verursachen können. Jeder
derartige Faktor muss so weit wie möglich reduziert werden.“

Weitere Informationen zum AKW Neckarwestheim sowie zum Verfahren:

https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/3_Umwelt/Kernenergie/Genehmigungsverfahren/GKN/GKN_2/181022_Bekanntmachung_Eroerterungstermin_SAG_GKNII.pdf

https://bbu-online.de/Einwendungen/BBU-Einwendungen%20SAG%20f.%20GKN%202%202018.pdf

https://atomerbe-neckarwestheim.de

http://www.bbmn.de/wp

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet
unter https://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

Share
Dieser Beitrag wurde unter Atompolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert