Herr Werner Schell hat uns seinen XIX. NEWSLETTER des Jahres 2023 überstellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns der XVX. NEWSLETTER 2023 des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) erreicht.

(Das Eigenfoto des Werner Schell zeigt selbigen in Aktion.)

Wir haben diesen NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) archiviert.

Dem Herrn Schell sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Herr Werner Schell informiert:

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland

Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

07.08.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache hiermit wieder auf einige Texte im Forum von Pro Pflege … aufmerksam (Auswahl):

  • Am 20.09.2023 wird von 14.00 bis 15.30 Uhr, in der DRK-Geschäftsstelle, 41466 Neuss, Veilchenstr. 8, ein Vortrag mit Diskussion zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Der Eintritt ist frei! … >>> Infos >>> https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=2&t=786 Die Vortragsveranstaltung am 20.09.2023 wird im Zusammenwirken mit den Lotsenpunkten Allerheiligen /Rosellen und Reuschenberg durchgeführt!

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  • Runder Tisch Demenz in Neuss – Information über Demenz auf dem „Lila Sofa“ – Bericht der NGZ vom 26.07.2023 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=2&t=820 – Am Weltalzheimertag – 21.09.2023 – wird es in der Neusser Stadtbibliothek mit dem „Lila-SoFa“ und einigen Expertinnen und Experten eine Infoveranstaltung geben nach dem Motto: Sie haben Fragen? – Wir antworten“. Ich werde u.a. für spezielle patientenrechtliche Fragen mit dabei sein!

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  • Nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 27.07.2023 haben 2022 rund 52.100 Männer und Frauen eine Ausbildung zur Pflegefachkraft begonnen (> https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?p=9619#p9619 ). Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist damit gegenüber dem Vorjahr um 7% oder 4.100 gesunken! DKG-Vorsitzender Gerald Gaß bezeichnete die Statistik als „besorgniserregend“, es brauche „dringend eine Trendumkehr“. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bezeichnet die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung als Fehler. Und ein Ein BILD-Kommentar hält den Rückgang bei den Auszubildenden in der Pflege für eine „gesellschaftliche Katastrophe“. – Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat am 29.06.2023 in aller Deutlichkeit darauf aufmerksam gemacht, dass der Versorgungsnotstand in der ambulanten und stationären Pflege dramatische Ausmaße annehmen wird, wenn nicht schnellstmöglich geeignete Reformmaßnahmen ergriffen werden! Leider muss von einem jahrelangen – und leider anhaltenden – Totalversagen der politisch Verantwortlichen ausgegangen werden. Sich weiter abzeichnende ungünstige Entwicklungen gaben Veranlassung, am 27.07.2023 in einem ausführlichen Statement eine komplette Neuaufstellung der Pflegeversicherung einzufordern … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=817 – Wenn aktuell Politiker in Brasilien oder Indien um eine Handvoll Pflegekräfte werben, kann das nicht die Lösung sein. In der Pflege muss es um einen „Mehrfach-Reformwumms“ gehen – schnellstmöglich!

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  • Der Medizinische Dienst Nordrhein hat erstmals die Ergebnisse der Pflegequalitätsprüfungen in einem Report veröffentlicht. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=827 Bemerkenswert ist insoweit, dass bei den Prüfungen nur ein kleine Gruppe von pflegebedürftigen Personen in das Prüfungsgeschehen eingebunden wird. Daher werden wohl zahlreiche Mängel nicht erkannt bzw. nicht angesprochen. Die Grundpflegetätigkeit wird dennoch pauschal als gut benotet. Verbesserungspotential besteht aber offensichtlich laut Report bei der medikamentösen Therapie und bei besonderen medizinsch-pflegerischen Bedarfslagen. Anscheinend wird die Versorgungssituation problematisch, wenn die Fachpflege gefordert ist. Kein Wunder, da doch seit Jahren ein zunehmender Pflegefachkräftemangel zu beklagen ist und sich das Pflegesystem immer mehr einer katastrophalen Notstandslage ausgesetzt sieht (> https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=817 ).

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  • Bei 62% der Menschen über 60 Jahren kommt nach einer Forsa-Umfrage für die DAK-Gesundheit Bewegung zu kurz. Das Problem verschärft sich mit zunehmendem Alter: 45% der über 80-Jährigen sind gar nicht mehr intensiver aktiv. Die DAK-Gesundheit warnt vor einem Verlust an Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Lebensqualität. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=826  Die unzureichende Bewegung im Zusammenwirken mit zahlreichen anderen Risikofaktoren gibt mir seit vielen Jahren Veranlassung, auf die Erfordernisse eines gesunden Lebensstils aufmerksam zu machen. Mit einer gesunden Lebensführung können Krankheiten bzw. Pflegebedürftigkeit verhindert, zumindest weit hinausgezögert werden. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?p=2426#p2426

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  • Wer Missstände beim Arbeitgeber öffentlich machen will, muss zunächst sorgfältig prüfen, ob diese auch der Wahrheit entsprechen. Die dann geübte Kritik darf zugespitzt und polemisch sein, sofern sie keine reine Diffamierung des Arbeitgebers darstellt. Kritik am Arbeitsplatz ist von der Meinungsfreiheit umfasst. – Dies ergibt sich aus einem Urteil des LAG Thüringen vom 19.04.2023 – 4 Sa 269/22 – … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=6&t=819

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  • „Vielen Angehörigen ist die Betreuung der alten Eltern oder eines anderen Pflegebedürftigen eine Herzensangelegenheit. Doch häufig fühlen sie sich im bürokratischen Wirrwarr alleingelassen und von Kostenproblemen belastet“ (Zitat aus Zeitschrift „test“, 10/2008 (Seite 87ff.). – Die Vernachlässigung der pflegenden Angehörigen ist ein seit langer Zeit bekanntes Problem, das offensichtlich bis heute von den politisch Verantwortlichen nicht wirklich wahrgenommen wird. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&p=9566#p9566

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„Unsinnig ist es, von den Göttern etwas zu erbitten,

was man aus eigener Kraft zu leisten vermag.“

Epikur (341 – 271 v. Chr.)

 

>>>  Zu den vorstehenden Hinweisen können Texte im Forum aufgerufen werden.

Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

Alle Newsletter sind unter folgenden Adressen nachlesbar

2021 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=64

2022 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=318  <

2023 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=611 <

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell

https://www.facebook.com/werner.schell.7  

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Heute veröffentlichen wir den 24. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 24. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 24/2023 vom 07.08.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Nochmaliger Hinweis: Der neue Leitfaden SGB II/ SGB XII zum Bürgergeld / Sozialhilfe von A-Z ist erschienen und erhältlich
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Ich darf präsentieren: die aktuelle, 32. Auflage des Leitfadens ist endlich erschienen. Er ist richtig dick, 1027 Seiten, topaktuell, hat weitgehend den Rechtsstand Juni 2023 und ist direkt beim Verlag oder ohne Probleme im Buchhandel erhältlich.

Herzlichen Dank an alle Mitschreibenden, das Lektorat, den Verlag, den Partner*innen und Kindern und auch ungenannten Menschen, die auf die ein oder andere Art an der Entstehung und Fertigstellung des Leitfadens mitgewirkt haben.

Wir hoffen, wichtige Infos für die Beratung, zum Überleben mit den SGB II/SGB XII-Leistungen an die Hand gegeben zu haben und Inputs zur Rechtsgestaltung und -auslegung geben zu können.

Als Autor*innen und Herausgeber liefern wir unseren Teil für ein solidarisches Miteinander und gegen die Spaltung in dieser Gesellschaft. Wir wollen mit diesem Werk die Lebenssituation von Millionen von Menschen, die auf diese Existenzsicherungssysteme angewiesen sind, verbessern und ihnen Mut machen, sich zu widersetzen und Wege aufzeigen, wie sie sich wehren können.

Der Leitfaden umfasst 1.027 S., beinhaltet die Rechtslage bis Juni 2023 und kostet 25,90 €.

Hier der förmliche Infoflyer zum Leitfaden: https://t1p.de/can1g

Und last but not least der Bestelllink direkt beim Verlag: https://t1p.de/vn9cl

2. Entwurf für den Bundeshaushalt 2024: Drastische Sozialkürzungen
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Am 5. Juli hat die Bundesregierung den Haushalt für das kommende Jahr und damit drastische Kürzungen für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen beschlossen. Die Pläne zwingen zu massiven Einschnitten bei sozialen Angeboten: von Freiwilligendiensten über die psychosoziale Versorgung Geflüchteter bis hin zur Unterstützung Arbeitsuchender.

Eine weitere massive Gefährdung der sozialen Infrastruktur vor Ort droht durch die Ausfälle, insbesondere bei den Gewerbesteuern, die das von Bundesfinanzminister Lindner vorgelegte Wachstumschancengesetz bewirken würde. Neben den gravierenden Steuerausfällen bei Bund und Land wären gerade die Kommunen von Steuerausfällen durch dieses Gesetz betroffen. Auf etwa 1,9 Milliarden Euro jährlich können sich die Einnahmeausfälle der Kommunen in den nächsten Jahren summieren, wird geschätzt. Würde das Gesetz beschlossen, könnten aber noch größere Steuerausfälle die Folge sein. Der Entwurf des Gesetzes liegt bereits vor, er soll bereits am 16. August 2023 im Bundeskabinett beschlossen werden. Das gilt es zu verhindern: Die Ausgaben für die Sozialpolitik vor Ort zählen zu den grundlegenden Bedarfen, um den sozialen Zusammenhalt zu sichern. Städte und Gemeinden sind vor allem Lebensorte, nicht nur Wirtschaftsstandorte.

Im September beraten Bundestag und Bundesrat über die Pläne.

Dazu der Pari: https://t1p.de/fszji

und eine Einschätzung von Stefan Sell: https://t1p.de/ue0zo

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3. Drastische Kürzungen und vermutlich Rechtsbruch bei den SGB II-Unterkunftskosten geplant
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Nach dem nun von Finanzminister Lindner herausgegeben Entwurf für den Bundeshaushalt für das Jahr 2024 soll es bei Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II eine Kürzung von 700 Mio. Euro gegenüber den Ausgaben 2023 geben.

Die Unterkunftskosten (KdU) werden im Haushaltsplan um 700 Mio. niedriger angesetzt, so Seite 710 des Haushaltsplanes 2024.
Diese geplante Kürzung sollen vor dem Hintergrund einer prognostizierten Steigerung des Leistungsbezuges erfolgen:
„Die Frühjahresprojektion der Bundesregierung geht von einer Eintrübung der wirtschaftlichen Aussichten aus. Eine steigende Anzahl an SGB II-Leistungsbeziehenden und höhere Energiepreise führen zu höheren Ausgaben der passiven Leistungen nach dem SGB II“, so das BMF auf Seite 21, des Haushaltsplanentwurfes.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht allerdings was ganz anderes: „Um die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer auszugestalten, schaffen wir einen verbesserten gesetzlichen Rahmen für die Anwendung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen und stellen sicher, dass diese jährlich überprüft und ggf. angepasst werden.

Dies erleichtert den Kommunen, die Kosten der Unterkunft und Heizung als regionalspezifische Pauschalen auszuzahlen.“ https://t1p.de/e0g7e (Seite 59)

Ergänzung: Wenn es zu der ausgewiesenen Kürzung von rd. 700 Mio. Euro bei den Bundesmitteln zu den Unterkunftskosten kommt, wird es zwingend auch zu einer Kürzung des kommunalen Anteils der Unterkunftskosten kommen. Im Jahr 2022 betrugen die Bundeskosten an den KdU 68,8 %, die Kosten für kommunale Leistungen somit 32,2 %. Rechnerisch bedeutet dies, die geplante Kürzung umfasst weitere 317 Mio. incl. Den kommunalen KdU-Anteilen, somit stehen Kürzungen im Wert von rd. 1 Milliarde Euro im Raum.

Bewertung: bei den Unterkunftskosten handelt es sich um Rechtsanspruchsleistungen. Eine Kürzung der Zahlsummen bei den KdU dürfte ohne gesetzliche Änderungen schwerlich möglich sein, dafür braucht das Finanzministerium parlamentarische Mehrheiten. Wenn für SPD und Grüne der Koalitionsvertrag noch eine Richtschnur und Handlungsperspektive bedeutet und die SPD für eine Sozialpolitik einsteht, darf es diese Rechtsänderungen und Kürzungen nicht geben.

Insgesamt ist der Haushaltsentwurf alarmierend und ich möchte deshalb die Aufmerksamkeit darauf richten!

Download des Haushaltsentwurf 2024:  https://t1p.de/udty6  (6,7 MB)

4. Italien: Regierung streicht Bürgergeld – oder was passiert, wenn Faschist*innen an die Macht kommen
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In Italien wurde zum 1. August 2023 das dortige Bürgergeld für 169.000 Familien, mit rd. 250.000 Menschen gestrichen. Weitere Streichungen sollen in diesem und im nächsten Jahr erfolgen.

Umfassende Infos im Labournet: „Die neofaschistische Regierung geht gegen Erwerbslose vor: Italien schafft Bürgergeld ab und schleift Arbeitsrechte“ hier: https://t1p.de/2rms0, aber auch SZ: https://t1p.de/g2h07 
Bemerkung dazu: genau das passiert, wenn Faschist*innen an die Macht kommen. Daher sollten sich alle die Sympathien mit der AfD und vergleichbarer Parteien und Organisationen haben, klar werden, dass die Interessen der Armen gewiss nicht von der AfD und Co vertreten werden. Ganz im Gegenteil. Die AfD vertritt z.B. „Bürgerarbeit“, bzw. Zwangsarbeit und nach 6 Monaten Leistungsbezug sollten nach ihrer Auffassung nur noch Sachleistungen gewährt werden.  Daher sollten sich Erwerbslose klar machen, dass ihre Interessen gewiss nicht von der AfD vertreten werden. Zudem: Faschist*innen wählt man nicht, in keinem einzigen Fall!

5. Neue Weisungen der BA im SGB II
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Es gibt weitere Weisungen der BA zum SGB II, so zur Meldepflicht nach § 59 SGB II und zur vorläufigen Leistungsgewährung nach § 41a SGB II. Die Weisung gibt es unter den entsprechenden Paragraphen hier zu finden: https://t1p.de/buca

6. Kindergrundsicherung: Gesetzesentwurf soll Anfang August 2023 kommen 
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Zur Information: es wird erwartet, dass in der 1. oder 2. Augustwoche  der Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung kommen wird.  Wir können gespannt sein, was darin enthalten und vor allem nicht enthalten sein wird.  

7. Praktikumsplatz bei Tacheles in Wuppertal ab sofort frei
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Wir suchen ab sofort (studentische) Praktikant*innen, die Lust haben sich für die Rechte von Armen stark zu machen und einen Einblick in die Sozialberatung

(Schwerpunkt SGB II – Bürgergeld und SGB XII – Sozialhilfe) zu erhalten.

Gerne können auch Nicht-Studierende bei uns ein Praktikum machen oder mitarbeiten.

Über Tacheles e.V.

Der Verein Tacheles redet Tacheles, wenn es um die Rechte sozial benachteiligter und Erwerbsloser Menschen geht. Seit fast 30 Jahren macht der Verein auf Prozesse sozialer Ausgrenzung sowie die Einschränkung der Rechte „Armer“ aufmerksam und formuliert im Namen der Betroffenen Forderungen an verantwortliche Stellen. Gegründet wurde der Verein 1994 als Selbsthilfeinitiative von Betroffenen für Betroffene.

 Durch seine erfolgreiche Arbeit und klare Positionierung auf der Seite von Leistungsbeziehenden hat es Tacheles zu bundesweiter Bekanntheit und Anerkennung gebracht.

Neben der politischen Arbeit ist es dem Verein auch wichtig, an der Basis zu arbeiten.

Deshalb führen wir Sozialberatung mit Schwerpunkt SGB II (Bürgergeld / Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) durch. Auch hier streitet Tacheles für die Rechte von Betroffenen und hilft, die Leistungsansprüche durchzusetzen.

Wir bieten

– Mitarbeit in einem tollen Team
– Kollegiale Beratung und Hilfe
– intensive Einarbeitung und Fortbildungen im Bereich SGB II und XII
– Flexible Arbeit vor Ort und von zu Hause (wenn gewünscht) sowie Raum eigene Ideen
und Projekte umzusetzen
– Vergütung in Form einer Ehrenamtspauschale

Das solltest Du mitbringen

– Zeit und Lust für die Rechte von Menschen zu streiten
– Empathie und soziale Kompetenz
– Teamfähigkeit und Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und strukturierten Arbeiten
– Motivation eigene Ideen einzubringen und umzusetzen
– Kenntnisse im Umgang mit Computern und Office sind von Vorteil

Lust, mehr zu erfahren?

Dann melde dich per E-Mail an info@tacheles-sozialhilfe.de

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-24-2023-vom-07-08-2023.html  !

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Kollege Laurenz Nurk informiert uns mit seinem ersten NEWSLETTER im Monat August 2023!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den ersten AUGUST-NEWSLETTER 2023 des GEWERKSCHAFTSFORUMS über den Kollegen Laurenz Nurk (http://ak-gewerkschafter.com/?s=laurenz+nurk) erhalten.

Wir haben den kompletten NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GEWERKSCHAFTSARBEIT“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gewerkschaftsarbeit/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Laurenz Nurk informiert:

Ein Forum für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die etwas zu sagen haben

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch auf neue Artikel auf gewerkschaftsforum.de aufmerksam machen:

Zur konkreten Lebenssituation armer Menschen in der Großstadt – über die Verfolgung, Verelendung und Tod von Drogennutzern

Die Auswirkungen der Reformen der „Agenda 2010″ die von der rot-grünen Koalition Anfang des Jahrhunderts auf den Weg gebracht wurden, haben der politischen Kultur und dem sozialen Klima im Land dauerhaft geschadet. Der Arbeitsmarkt wurde dereguliert, der Sozialstaat demontiert, eine Steuerpolitik betrieben, die den Reichen mehr Reichtum und den Armen mehr Armut gebracht und auch der Mittelschicht deutlich gemacht hat, dass ihr Abstieg jederzeit möglich ist. Damit reagieren die Stärkeren ihre Abstiegsängste, Enttäuschung und Ohnmacht an den Schwächeren ab.

Begleitet wird das Ganze von dem Mistrauen gegenüber den Mitmenschen und wenn man sieht, dass der Staat überall ein Sicherheitsproblem entdeckt, das mit martialischen Einsätzen der Sicherheitskräfte entschärft werden muss, dann wird die gefühlte Bedrohung real erlebt und nach dem noch stärkeren Staat gerufen.

Dabei ist es erforderlich, denen, die nichts mehr haben, als strafender und disziplinierender Staat entgegen zu treten und denjenigen Menschen mit Abstiegsängsten und den großen Vermögen einen starken Staat zu demonstrieren.

Der Bereich, in dem der strafende Staat schon seit Jahrzehnten eine besonders tragische Kontinuität an den Tag legt, ist die Ahndung von Drogendelikten, mit teilweise windigen und kruden Rechtsgrundlagen, die die Menschen kriminalisieren sollen und bewusst in die Verelendung führen.

Das Armutsdelikt, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, wird im Folgenden genauer betrachtet und auch, wie es geahndet wird. weiterlesen →

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Der Weg in den Faschismus – Eine mögliche deutsche Revolution wurde 1918 nicht nur von den starken reaktionären Kräften verhindert, sondern auch von einer SPD, die mit diesen kooperierte

Von Ulrich Falke

Die Chance, „die große nationale demokratische Revolution, die in der deutschen Geschichte fehlt“, nachzuholen, blieb 1918, nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg, ungenutzt. Das schreibt der Faschismusforscher Richard Löwenthal (1908 bis 1991), seinerzeit unter dem Pseudonym „Paul Sering“, in seiner Analyse aus den Jahren 1935/36 mit dem Titel „Faschismus und Monopol Kapitalismus“, die er in der illegal vertriebenen „Zeitschrift für Sozialismus“ veröffentlicht hatte. Entscheidend für das Scheitern der „Novemberrevolution“ in Deutschland war einerseits die Massivität des konterrevolutionären „Blockes“, der, fest verankert, sämtliche Schlüsselpositionen in der öffentlichen Verwaltung und in der privaten Wirtschaft besetzt hielt, sowie andererseits die Brutalität, mit der unter Führung der Mehrheits-SPD (MSPD) im Pakt mit dem Militär und Freikorps-Armeen die kapitalistische „Ordnung“ wiederhergestellt wurde. Die Arbeiterbewegung, als der Träger der möglichen Revolution, hingegen hatte sich, so Sering, „auf den Kampf um die Macht“ niemals bewusst vorbereitet (1).

Die MSPD-Führung im Bund mit den anderen um „ihre“ Privilegien, „ihre“ Macht oder „ihr“ Vermögen fürchtenden reaktionären Kräften hatten keinerlei Skrupel, die Opposition zu „enthaupten“. Die Morde an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht und weiterer „Kader“ der Revolution hatten das Fenster zu dem bald folgenden Faschismus weit aufgestoßen.  weiterlesen →

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Zehn Jahre Berufsausbildungsprogramm „Joblinge Ruhr“: Mit öffentlichen Mitteln Arbeitskräfte abrichten – „Es geht darum, einen Rohdiamanten zu schleifen“

Es ist kaum zu glauben, aber schon zu der Zeit, kurz nach der Hartz-IV-Gesetzgebung, als die Unternehmensberatung McKinsey in Deutschland den Aufbau von Tafeln in die Hand nahm, hat sich eine andere Unternehmensberatung aus den USA massiv in die Berufsausbildung eingemischt.

Unter dem drolligen Namen „Joblinge“ wurde mithilfe der Boston Consulting Group 2007 eine Initiative ins Leben gerufen, die erwerbslosen jungen Menschen den Anschluss an Ausbildung oder Anstellung ermöglichen soll. Ziel ist, dass „die jungen Menschen Schlüsselqualifikationen erlernen, soziale Kompetenzen trainieren und sich in verschiedenen Unternehmenspraktika eine konkrete Chance auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erarbeiten“.

Im Jahr 2020 sind bei Joblinge insgesamt 1.340 Teilnehmer aufgenommen worden, von denen 1.033 erfolgreich an private Unternehmen vermittelt wurden. Auch hier gilt das Motto: Privat vor Staat, denn in den „Programmen können junge Erwachsene ihre Fähigkeiten in der Praxis beweisen – jenseits von Schulnoten und klassischen Bewerbungsgesprächen.“ Dennoch nimmt man gerne die staatliche Förderung mit, im Jahr 2019 beliefen sich die Einnahmen auf insgesamt 13 Millionen Euro, davon kamen 9,51 Millionen aus der öffentlichen Förderung. Der Rest kam von der RAG-Stiftung, der Initiativkreis Ruhr, die Talentmetropole Ruhr und einige Revierunternehmen, wie der Sicherheitskonzern Kötter.

Nun feiert der Ableger „Joblinge Ruhr“ sein 10-jähriges Bestehen und freut sich, dass die Jobcenter ihren Förderanteil auf 65 Prozent erhöht haben und nur noch 35 Prozent von privater Seite finanziert werden müssen, denn vor zehn Jahren war dies noch genau umgekehrt.  weiterlesen →

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Die Krankenhausreform – zweiter Akt: Im Gesundheitswesen wird alles besser. Hauptsache – wie gehabt –, es ist kostengünstig!

Von Suitbert Cechura

Nach der Vorstellung des Reformvorhabens durch den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) haben sich Bund und Länder nun auf die Grundsätze der Krankenhausreform geeinigt. Eine Einigung war deshalb notwendig, weil der Bund durch seine Gesetzgebung die laufende Finanzierung der Krankenhäuser regelt, während die Länder für die Krankenhausplanung und die Investitionen zuständig sind.

Begleitet wird die neue Reform – die eine schier endlose Reihe früherer Eingriffe fortsetzt (siehe dazu etwa „Lauterbachs ‚Revolution'“, Junge Welt, 28.12.2022) – durch Legenden, die von den Politikern in die Welt gesetzt wurden und von den Medien meist kritiklos nachgeplappert werden. weiterlesen →

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Wir leben in keiner offenen Situation mehr – Thesen zum Ende des Interregnums und warum es gerade jetzt einen Neustart der LINKEN braucht

Von Mario Candeias

These 1

Wir leben in keiner offenen gesellschaftlichen Situation mehr, die Entwicklungspfade sind umkämpft, viele mögliche Alternativen aber bereits verunmöglicht, Wege sind verschlossen.

These 2

Es bildet sich ein hegemonialer Entwicklungspfad heraus, der unterschiedliche Ausprägungen eines grünen Kapitalismus umfasst. Weshalb hegemonial? Anders als andere gesellschaftlichen Projekte hat er das Potenzial, neue Anlagefelder für das Kapital zu erschließen, welche zugleich eine Bearbeitung der größten und langfristigsten (Menschheits-)Krise, der ökologischen Krise, durch eine grüne Modernisierung ermöglicht und so ein tragfähiges Akkumulationsregime etabliert. Regulativ erhält ein solches Projekt mit einigen mehr oder weniger ausgeprägten sozialen Ausgleichmaßnahmen einen prekären gesellschaftlichen Konsens, nach außen und innen autoritär bewehrt, sozusagen „gepanzert mit Zwang“ (Gramsci).  weiterlesen →

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Stellungnahme vom Jour Fixe Gewerkschaftslinke zum Raumentzug durch den GEW-Vorstand

Nachdem wir 18 Jahre lang die Räume im Curiohaus kostenfrei nutzen durften, hat uns der GEW-Vorstand diese nun entzogen. Mit der Begründung, Jour Fixe Gewerkschaftslinke sei „rechtsoffen“, womit wir in Nazinähe gerückt werden sollen.

Als wir 2005 die Zusage bekamen, die Räume für unsere monatlichen Treffen zu nutzen, war das völlig unproblematisch. Auch schon damals waren einige GEW-Mitglieder bei uns. Sie sagten, wir regeln das, daß ihr einen Raum bekommt. Von Bezahlung der Raumnutzung war in den nächsten 18 Jahren nicht die Rede.
Wir bestellten jeweils für ein Jahr im Voraus die Räume.

Der Grund für die Gründung von Jour Fixe Gewerkschaftslinke war, daß wir Bewegung in den Betrieben (bei Konflikten/Streiks) wie auch „Bewegung auf der Straße“ unterstützen wollten. Indem wir von Anfang an Kontakt suchten zu den KollegInnen der Konfliktbetriebe, so schon 2005/06 beim halbjährigen Streik bei gate gourmet in Düsseldorf. Und wir luden sie dann ein zu einem Jour Fixe nach Hamburg, ins Curiohaus. Wie bei gate gourmet danach bei vielen anderen Betrieben. Eine Aufzählung hier: https://gewerkschaftslinke.hamburg/ueberuns/
Und wir beteiligten uns selbstredend bei „Bewegung auf der Straße“: Wie bei G 20 in Hamburg im Juli 2017 und ab November 2021 auch an der Bewegung gegen Corona-Maßnahmen der Regierung, bei den Samstagdemos/Kunsthallendemos.  weiterlesen →

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Herzliche Grüße

von den Kolleginnen und Kollegen des gewerkschaftsforum.de

und viel Freude beim Lesen wünscht Euch

Laurenz Nurk

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„Denn leider fassen im Geldwaschsalon Deutschland die FIU-Mitarbeitenden oft zum ersten Mal den Berg an schmutziger Wäsche an…“ / Die Deutsche Zoll- und Finangewerkschaft zum Thema „Gesetzentwurf zur risikobasierten Arbeitsweise der FIU“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) Haben wir mit großem Interesse den Beitrag des BDZ (http://ak-gewerkschafter.com/category/tarifpolitik/bdz/) vom 02.08.2023  zum ThemaGesetzentwurf zur risikobasierten Arbeitsweise der FIU“ zur Kenntnis genommen.

Wir halten den Beitrag für so wichtig und  interessant, dass wir ihn nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet haben.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Der BDZ informiert:

                                                                                                                                         02.08.2023

 

Gesetzentwurf zur risikobasierten Arbeitsweise der FIU

Das kriminalistische Dunkelfeld aufhellen – jetzt weiter nur Polemik, oder konkrete Vorschläge zur FIU?

Die Financial Intelligence Unit (FIU) sieht sich einer stetig anwachsenden Flut von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen gegenüber. Die Anzahl der Meldungen durch Verpflichtete steigt, während deren Qualität mehr als verbesserungswürdig ist. Gleichzeitig wird der FIU unter Verkennung der Grenzen ihres gesetzlichen Auftrags vorgeworfen, dass sie im Rahmen einer risikobasierten Arbeitsweise die Vorgaben des Geldwäschegesetzes verletzt. Das Bundeskabinett hat nun auf diese Situation reagiert und in seiner Sitzung am 26. Juli 2023 einen Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ verabschiedet. Bedauerlicherweise lässt die mediale Debatte einen sachlich nüchternen Blick auf die aktuell vom BMF vorgeschlagenen Maßnahmen völlig vermissen. Deshalb benennt der BDZ hier zunächst die Fakten und erklärt, weshalb die Änderungen überhaupt vorgeschlagen werden.

Problemstellung und Inhalt des Gesetzentwurfs

Der Entwurf sieht vor dem Hintergrund wesentlicher ungelöster Probleme folgende Maßnahmen vor:

  • Schärfung des gesetzlichen Kernauftrags der FIU

Mit dem Gesetz soll die FIU an ihrem Kernauftrag der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgerichtet werden. Damit wird auf die von Seiten der Strafverfolgungsbehörden bestehende (und nicht zu erfüllende, s.u.) Erwartungshaltung reagiert, dass die FIU Verdachtsmeldungen über Zusammenhänge zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinaus auch im Hinblick auf sonstige Straftaten analysiert. Offenbar bedarf es also einer rechtstechnischen Ausformulierung, um ein im Grundsatz unterschiedliches Verständnis zu dem gesetzlichen Auftrag der Zentralstelle zu bereinigen. Diese erfolgt mit dem vorliegenden Entwurf.

  • Schaffung von Rechtsklarheit bezüglich der risikobasierten Arbeitsweise

Weiterhin soll mit dem Entwurf der risikobasierte Ansatz im Rahmen der Arbeitsweise der Zentralstelle konkretisiert werden. Mit dem neuen Gesetz soll Klarheit geschaffen werden, dass die FIU diesen Ansatz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben anwenden kann. Schon bisher war dieser im § 3a des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) ausdrücklich in der Maßgabe kodifiziert, dass die Maßnahmen des gesamten Regelwerks einem risikobasierten Ansatz folgen sollen. Offenkundig wurde diese Regelung aber seitens führender Verantwortlicher in Verwaltung und Politik unterschiedlich interpretiert, bis hin zu direkt abgelehnt, wie aus den mannigfachen kritischen Äußerungen zu entnehmen ist. Folglich bedarf es spezieller, fallgruppenbasierter Konkretisierungen.

  • Unterstützung durch automatisierte Verfahren

Durch das Gesetz wird konkretisiert, dass automatisierte Verfahren eingesetzt werden können, um die risikobasierte und effektive Analysetätigkeit der FIU zu unterstützen und diese informationstechnologisch zukunftssicher aufzustellen. Diese müssen sich anhand bestimmter Kriterien orientieren, wie dies bei allen Automatisierungen zur Bewältigung einer hohen Menge an Informationen üblich und gemäß ständiger Rechtsprechung zum Einsatz solcher Verfahren auch notwendig ist.

  • Zusammenarbeit der FIU mit anderen Behörden verbessern

Die Modalitäten der Zusammenarbeit der FIU mit ihren Zusammenarbeitsbehörden sollen vereinfacht werden. Das betrifft die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Ländern, aber auch die zahlreichen weiteren Aufsichtsbehörden über Verpflichtete nach dem GwG, beispielsweise über den Nichtfinanzsektor. Zur Einordnung dessen sollte der Fakt erwähnt werden, dass der überwiegende Teil der bei der FIU eingehenden Verdachtsmeldungen von keiner dieser Behörden, sondern von privaten Finanzinstitutionen stammt. Bei dem Begriff der Zusammenarbeit geht es hier also im Wesentlichen um eine Beschleunigung des einseitigen Informationsflusses von der FIU zu anderen Behörden, damit diese ihrer gesetzlichen Pflicht zur Einleitung von Ermittlungen nachkommen. Letztere können andere Behörden nach geltender Rechtslage auch ohne jegliches Zutun der FIU bewirken, ebenso besteht keine Regelung, die diesen originär zuständigen Behörden das eigene Entgegennehmen und Bearbeiten von Verdachtsmeldungen untersagt. Eine solche Praxis lässt sich empirisch jedoch kaum belegen.

  • Stärkere Hilfestellungen für Meldeverpflichtete

Schließlich sollen noch stärkere Hilfestellungen der FIU zur Unterstützung der Verpflichteten bei der Erkennung meldepflichtiger Sachverhalte ermöglicht werden. Dies soll die Qualität der Meldungen erhöhen und das Problem des „defensive reporting“ angehen, d.h. der Praxis der Abgabe von Meldungen, nur um auf der sicheren Seite zu sein.

Bewertung des BDZ

Kernauftrag und risikobasierter Ansatz: FIU bringt Licht ins Dunkel

Der BDZ begrüßt die geplante Ausrichtung der FIU an ihrem Kernauftrag der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zusammen mit einer Klarstellung des allgemeinen Grundsatzes der risikobasierten Arbeitsweise (RBA). Diese ist zum einen vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Zahl der Geldwäscheverdachtsmeldungen erforderlich. Aber auch unabhängig vom dramatisch angestiegenen Meldeaufkommen ermöglicht nur die konsequente Anwendung des risikobasierten Ansatzes es der FIU, ihrem Kernauftrag der Filterung und Kanalisierung der für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlichen Informationen gerecht zu werden. Der RBA ist als logische Folge der politisch gewollten Entwicklung zu sehen, dass erst durch die Schaffung der FIU eine hohe Menge an Informationen, die sich vorher gänzlich im Dunkelfeld befanden, aktenkundig wurden und so schrittweise in das Hellfeld rückten. Dass das Ausmaß der generierten Daten sich nun als so enorm herausstellt, spricht nicht gegen, sondern für die FIU und wirft vielmehr ein zweifelhaftes Licht auf die für die Ermittlung verantwortlichen Stellen in Bund und Ländern, denen diese Informationen und verdächtige Spuren hierzu jahrelang offenbar entgangen sind.

In der aktuellen Berichterstattung zum Gesetzentwurf wird demgegenüber der Eindruck erweckt, die Kodifizierung des risikobasierten Ansatzes diene dazu, Defizite bei der Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen zu kaschieren. Die FIU habe die Bearbeitung der Geldwäscheverdachtsmeldungen zunächst jahrelang schuldhaft verschleppt, so der Vorwurf. Dann habe sie unter Verstoß gegen das Geldwäschegesetz die risikobasierte Arbeitsweise eingeführt – obwohl das Gesetz diesen stets ausdrücklich vorsah – und auf dieser Grundlage einen Großteil der Verdachtsmeldungen willkürlich rechtswidrig nicht weitergeleitet. Nun solle der risikobasierte Ansatz gesetzlich geregelt werden, damit die FIU (weiterhin) willkürlich entscheiden könne, welche Verdachtsmeldungen sie analysiert und weiterleitet. Bereits diese Zusammenfassung der Kritik offenbart ihre Absurdität, weshalb der BDZ den Vorwürfen im Interesse der Beschäftigten der FIU nachdrücklich entgegentritt.

Wir können dies im Einzelnen näher begründen:

1.     Dem Vorwurf der unzureichenden Weiterleitung der Verdachtsmeldungen liegt zunächst einmal eine Fehlvorstellung bzgl. der Rolle der FIU zugrunde. Die FIU ist eine Verwaltungsbehörde, die keine Strafverfolgung betreibt, sondern Aufgaben der Gefahrenabwehr in Form einer Filterfunktion wahrnimmt. Die FIU wurde nicht geschaffen, um Verdachtsmomente für Straftaten aller Art aufzudecken und an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Wenn dies so leicht machbar wäre, stellt sich im Umkehrschluss eigentlich die Frage, weshalb anderen Strafverfolgungsbehörden überhaupt noch eine Zuständigkeit zur Geldwäschebekämpfung gegeben sein sollte, würden diese letztlich doch kaum eigene Ermittlungsarbeit mehr betreiben müssen. Ihr gesetzlicher Kernauftrag besteht vielmehr in der Filterung und Kanalisierung der für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erforderlichen Informationen. Für eine effektive Erfüllung dieser Filterfunktion muss sie ihre Ressourcen risikobasiert und zielgerichtet einsetzen. Der risikobasierte Ansatz ermöglicht es der FIU, den informatorischen Mehrwert aus der Flut der Geldwäscheverdachtsmeldungen zu gewinnen, was auch der ursprüngliche Zweck ihrer Gründung war.

2.     Weiterhin geht der Vorwurf fehl, die FIU habe den risikobasierten Ansatz unter bewusstem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz angewendet. Laut einem von Prof. Dr. Jens Bülte erstellten Gutachten war bereits in der Vergangenheit der risikobasierte Ansatz maßgebliche Leitlinie der Tätigkeit der FIU. Dies gebe das europäische Recht aufgrund der Empfehlungen der FATF vor und setze das deutsche Geldwäschegesetz in § 3 a GwG um. Diese Auffassung war umstritten, was im Rahmen juristischer Diskussion völlig zulässig ist. Mit dem vorliegenden Gesetz wird hier Klarheit geschaffen, was folglich kein Skandal, sondern der einzig rechtsstaatlich erforderliche Schritt ist. Der risikobasierte Ansatz stellt, wie der Name es schon ausdrückt, keinen Freibrief für eine vermeintlich willkürliche Bearbeitung der Geldwäscheverdachtsmeldungen dar. Für die FIU als Teil der Eingriffsverwaltung gelten die allgemeinen verwaltungsrechtlichen Ermessensregeln. Die FIU muss eine Risikoanalyse vornehmen und mit einem angemessenen Risikomanagement diejenigen Fälle aus den Verdachtsmeldungen herausfiltern, die voraussichtlich das größte Risiko eines Bezugs zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beinhalten. Der risikobasierte Ansatz ist ein ermessensleitender Grundsatz und kein Freibrief für willkürliches Handeln. Würde dieser Vorwurf zu Ende gedacht, stünden sämtliche Ermessensregeln in der Eingriffsverwaltung und damit ein Wesenskern des freiheitlichen deutschen Rechtsstaats auf dem Prüfstand.

3.     Weiterhin ist der Vorwurf der schleppenden Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsmeldungen nicht gerechtfertigt. Die FIU sieht sich mit dem Problem eines sich permanent erhöhenden Aufkommens an Verdachtsmeldungen konfrontiert. Dieses Meldeaufkommen ist nicht vom Himmel gefallen, sondern wurde durch politische Entscheidungen generiert.  Im Zuge der 2021 erfolgten Einführung des „All-Crime-Ansatzes“ stieg das Meldeaufkommen noch einmal stark an (107,8%). Zudem verschob sich die Streubreite der Meldungen auch auf das Feld der Bagatellkriminalität. Durch den „All-Crime-Ansatz“ wurden sämtliche Straftaten zu Vortaten, statt wie zuvor nur ausgesuchte Katalog-Straftaten. Weiterhin drohen den Verpflichteten bei fehlerhaftem Meldeverhalten Bußgelder. Banken zeigen daher jeden Fall an, der aus irgendeinem Grund ungewöhnlich erscheinen könnte, und ersticken die FIU in zum Teil inhaltlosen Verdachtsmeldungen. Im Ergebnis ist die Grenze der noch auswertbaren Meldungen mittlerweile bei weitem überschritten. Der BDZ hatte in seiner Stellungnahme vom 07.12.2020 auf diese Gefahr einer weiteren Überlastung durch die Ausweitung von § 261 StGB hingewiesen. Zudem verstopft der „Beifang“ das System, das eigentlich auf den Fang der „großen Fische“ im Bereich der Organisierten Kriminalität und Terrorismusfinanzierung ausgelegt ist. Die FIU sucht nicht mehr die Nadel im Heuhaufen, sondern die Nadel in einem Haufen ähnlicher Nadeln. Ohne Anwendung des unionsrechtlich vorgeschriebenen risikobasierten Ansatzes ist die Arbeit der FIU zum Scheitern verurteilt.

4.     Schließlich lässt die Kritik an dem Entwurf die Interessen der FIU-Beschäftigten vollkommen unberücksichtigt und lässt jeglichen Respekt vor ihrer Arbeit vermissen. Die Kodifizierung des risikobasierten Ansatzes ist nicht zuletzt erforderlich, um die Rechtssicherheit für die FIU und ihre Beschäftigten unter Wahrung des Kernauftrags der FIU zu schaffen. Lange stand eine Strafbarkeit wegen Strafvereitelung im Amt nach § 258a StGB durch Unterlassen im Raum, dieses Strafverfahren wurde mangels Beweisen zwischenzeitlich eingestellt. Unterstellt man eine Verpflichtung, ausnahmslos alle Verdachtsmeldungen zu analysieren und weiterzuleiten, so gerät hier jeder Beschäftigte in den Fokus, denn angesichts der beschränkten Ressourcen der FIU besteht kein Zweifel, dass sie nicht in der Lage ist, alle Meldungen auszuwerten und weiterzuleiten. Unabhängig vom Meldeaufkommen befinden sich die FIU und ihre Beschäftigten darüber hinaus in einem Dilemma. Leiten sie alle Meldungen weiter, die nicht völlig haltlos erscheinen, verliert die FIU ihre Filterfunktion als zentralen Mehrwert. Filtern sie die Verdachtsmeldungen entsprechend ihrem Kernauftrag, sehen sich die Beschäftigten dem Risiko ausgesetzt, wegen einer Strafvereitelung im Amt nach § 258a StGB durch Unterlassen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Eine rechtmäßige, nach einem gesetzlich kodifizierten risikobasierten Ansatz erfolgende Entscheidung über die Datenübermittlung an die Strafverfolgungsbehörden wird dem Kernauftrag gerecht und kann keine Strafbarkeit begründen.

Menge und Qualität der Verdachtsmeldungen: Nicht vom Himmel gefallen

Ausdrücklich ist zu begrüßen, dass der vorliegende Entwurf auch darauf zielt, die Menge der Verdachtsmeldungen zu reduzieren sowie die Qualität der Meldungen zu verbessern.

Der Entwurf zielt darauf, dass die Verpflichteten und die FIU ein einheitliches Verständnis über die Meldeschwelle für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen entwickeln. Mit der Ergänzung in § 43 Absatz 5 des Geldwäschegesetzes wird klargestellt, dass die FIU auch typisierte Transaktionen bestimmen kann, die der Meldepflicht nicht unterfallen (Negativ-Typologie). Der BDZ begrüßt diese Regelung, mit der das Problem des „defensive reportings“, also der vorbeugenden Abgabe inhaltsleerer Verdachtsmeldungen, adressiert wird. Dies sollte nach unserer Auffassung mit konkreten Hilfestellungen für die Verpflichteten begleitet werden.

In § 45 Absatz 5 des Geldwäschegesetzes soll die Verordnungsermächtigung mit Blick auf die Meldeform angepasst werden. Laut Begründung stellt diese Ergänzung klar, dass im Rahmen der Verordnung neben Vorgaben zur Form der Meldung auch nähere Bestimmungen zu erforderlichen Angaben der Meldung getroffen werden können, damit in der Verordnung aussagekräftige und rechtssichere Bestimmungen zur Abgabe von Meldungen getroffen werden können. Hier fordert der BDZ den zeitnahen Erlass einer bislang nicht umgesetzten Melde-Verordnung (mit entsprechenden Bußgeldvorschriften bei Nichtbeachtung!). Eine Verbesserung der Meldequalität ist nur unter der Voraussetzung des zeitnahen Erlasses einer Melde-Verordnung und der konsequenten Androhung und auch Verfolgung bußgeldrechtlicher Regelungen bei Nichtbefolgung zu erwarten.

Weiterhin soll der Entwurf die gezielte Meldungsverarbeitung erleichtern, indem die Verpflichteten im Rahmen der Meldungsabgabe eindeutig kenntlich machen müssen, wenn zu demselben Sachverhalt auch eine Strafanzeige oder ein Strafantrag nach § 158 Absatz 1 der Strafprozessordnung an die Strafverfolgungsbehörden erfolgt.

Automatisierte Verfahren und KI: Mut zur Technologie

Schließlich ist zu begrüßen, dass mit dem Entwurf die hinreichende Unterstützung der Prozesse der Zentralstelle durch automatisierte Verfahren gesetzlich konkretisiert werden, denn die komplexe IT bedarf auch entsprechend ausgefeilter Rechtgrundlagen, um ggf. späterer gerichtlicher Überprüfung Stand zu halten.

Verbesserungsbedarf sieht der BDZ hier noch bei der Regelung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI). Mit Urteil vom 16. Februar 2023 hat das Bundesverfassungsreicht Vorgaben zur automatisierten Datenanalyse gegeben. Das Urteil des BVerfG läuft aber nicht auf ein generelles Verbot des Einsatzes künstlicher Intelligenz hinaus. In Fällen einer besonders großen

Gefahr und zum Schutz besonders wichtige Rechtsgüter ist der Einsatz von KI zulässig. Diese Voraussetzung sollte hier angesichts des Ausmaßes der Dimensionen von Geldwäsche in Deutschland, mit Hilfe derer kriminelle Organisationen immer mächtiger werden und diesen Staat bedrohen, durchaus gegeben sein. Es müssen daher gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den verfassungsgemäßen Einsatz von KI ermöglichen. Im aktuellen Gesetzentwurf sehen wir diesbezüglich noch Luft nach oben, da nicht klar wird, in welchen Fällen welche Art von KI zum Einsatz kommen kann und soll. Nun wäre aber Zeitpunkt, mit Mut voranzugehen und die Chancen zu ergreifen, die diese Technologie bietet.

Der BDZ wird diese Standpunkte im kommenden parlamentarischen Verfahren vehement vertreten und weiterhin gegen Falschbehauptungen vorgehen, die am Ende nur denjenigen nützen, die kein Interesse an einer wirkungsvollen Bekämpfung von Geldwäsche haben.

Der aktuelle Gesetentwurf aus dem BMF kann hier eingesehen werden:

Opens external link in new window Link Gesetzentwurf

Initiates file downloadDruckansicht

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Durch den KLick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag direkt auf der Homepage des BDZ lesen.

> https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/das-kriminalistische-dunkelfeld-aufhellen-jetzt-weiter-nur-polemik-oder-konkrete-vorschlaege-zu.html !

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Kollege Udo Buchholz informiert für 5 Umweltorganisationen: „Hiroshimajahrestag / Sonntag, 6. August 2023: Gedenk- und Protestmahnwache in Gronau an der Urananreicherungsanlage (UAA)!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) zum Hiroshima-Tag (http://ak-gewerkschafter.com/?s=hiroshima) 2023 eine Pressemitteilung des Kollegen Udo Buchholz, dem Pressesprecher und Vorstandmitglied des BBU (http://ak-gewerkschafter.com/?s=udo+buchholz+bbu) erhalten. 

Diese ist überschrieben mit folgendem Titel:

Hiroshimajahrestag / Sonntag, 6. August 2023: Gedenk- und Protestmahnwache in Gronau an der Urananreicherungsanlage (UAA)“.

Wir haben diese Pressemitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „ATOMPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/atompolitik/) archviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

(Das rechte Eigenfoto des Udo Buchholz zeigt selbigen.)

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Kollege Udo Buchholz informiert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Anhang finden Sie Informationen zur Mahnwache am Sonntag (Hiroshima-Jahrestag) in Gronau an der bundesweit einzigen Urananreicherungsanlage. Die Zentrifugentechnik zur Urananreicherung kann auch zur Produktion von Uran für Atomwaffen genutzt werden (s. Diskussion um die Urananreicherung im Iran). Informationen über weitere Gedenkveranstaltungen im Münsterland / bundesweit zu den Jahrestagen der Atombombenabwürfe über Hiroshima und Nagasaki (6. und 9.8.1945) finden Sie unter 

https://www.friedenskooperative.de/hiroshimatag2023

Mit freundlichen Grüßen

Udo Buchholz (AKU Gronau / BBU-Vorstandsmitglied)

Den aktuellen BBU-Newsletter finden Sie bei Interesse unter

https://bbu-online.de/Newsletter/2023/BBU-Newsletter%2002.23.pdf

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·Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
·Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau
·Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
·IPPNW Münster
·Natur- und Umweltschutzverein Gronau (NUG)

Kontakt: Udo Buchholz (AKU Gronau, BBU): 02562-23125

Pressemitteilung: 03.08,2023

Hiroshimajahrestag / Sonntag, 6. August 2023: Gedenk- und
Protestmahnwache in Gronau an der Urananreicherungsanlage (UAA)

Stoppt die Atomanlagen in Gronau, Lingen und anderswo!

Am Sonntag, 6. August 2023, veranstaltet der Arbeitskreis Umwelt (AKU)
Gronau am 78. Jahrestag des Atombombenabwurfs über der japanischen Stadt
Hiroshima vor der bundesweit einzigen Urananreicherungsanlage (UAA) eine
Mahnwache (Röntgenstraße 4, Gronau). Die Aktion findet von 13.30 Uhr bis
14.30 Uhr statt. Mit der Mahnwache wird an die Opfer der
Atombombenabwürfe über Hiroshima und Nagasaki (6. und 9.8.1945)
erinnert. Gleichzeitig wird besonders vor den Gefahren der Uranfabriken
in Gronau, Lingen und Almelo (NL) gewarnt. Unterstützt werden die Aktion
und die Proteste gegen die Uranfabriken u. a. vom Natur- und
Umweltschutzverein Gronau (NUG), vom Aktionsbündnis Münsterland gegen
Atomanlagen und vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU).

Der AKU Gronau und die anderen Organisationen fordern die Vernichtung
aller Atomwaffen weltweit und die sofortige Stilllegung aller
Atomkraftwerke und Uranfabriken. Gefordert wird auch, dass die
Bundesrepublik endlich den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnet, den
bereits rund 90 Staaten unterschrieben haben. Um den Forderungen
Nachdruck zu verleihen, sind alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme
an der Mahnwache eingeladen.

Urananreicherung bietet technische Grundlage zur Herstellung von Atomwaffen

Die Urananreicherungsanlage Gronau des Urenco-Konzerns bietet, ebenso
wie die niederländische Schwester-Anlage in Almelo, die technische
Grundlage zur Herstellung von Atomwaffen. Schon in den 70er Jahren
entwendete ein pakistanischer Wissenschaftler in Almelo Unterlagen zum
Bau der Zentrifugen, in denen Uran für Atomkraftwerke, aber auch zur
Atomwaffenproduktion, angereichert werden kann. Auf dieser Basis wurde
in Pakistan das Atomprogramm aufgebaut und die Technik wurde weiter
verbreitet. Massiv umstritten ist die Urananreicherung im Iran, die über
den Weg von Almelo / Pakistan in den Iran gelangt ist und dort im
Verdacht steht, dem Atomwaffenbau zu dienen.

Die UAA Gronau ist bereits 38 Jahre in Betrieb (seit dem 15. August
1985) und birgt viele Gefahren; der bisher schwerste Störfall in der
Anlage hat sich 2010 ereignet. Der Uranmüll, der in der Anlage anfällt
(abgereichertes Uranhexafluorid) wird in Containern unter freiem Himmel
neben der Urananreicherungsanlage gelagert, wurde aber auch (unter
Protest) in großen Mengen nach Russland exportiert. Dort hat sich jüngst
in einer Atomfabrik in Novouralsk ein Störfall ereignet. Es gab bei
einem Urancontainer eine Leckage. Ein Mitarbeiter der Anlage wurde
getötet, rund einhundert weitere Arbeiter wurden verletzt. Es ist
denkbar, dass der Container aus den Uranfabriken der Urenco in Gronau
oder Almelo stammte.

Die Initiativen und der BBU kritisieren, dass es für die
Urananreicherungsanlagen in Gronau und Almelo, sowie für die
Brennelementefabrik in Lingen, keinerlei Laufzeitbegrenzungen gibt und
dass mit Hilfe des staatlich-russischen Atomkonzerns Rosatom in Lingen
neue Brennelemente für den osteuropäischen AKW-Markt gefertigt werden
sollen.

Alle Atomkraftwerke und Uranfabriken stilllegen. Weltweit und sofort

Die Mahnwache an der Gronauer Uranfabrik findet im Zusammenhang mit
bundesweiten Gedenkveranstaltungen der Friedensbewegung anlässlich der
Jahrestage der Atombombenabwürfe über Hiroshima und Nagasaki statt. Der
Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau betont: „Es gibt viele Gründe, um am
Sonntag an der Mahnwache in Gronau teilzunehmen. Die Opfer der
Atombombenabwürfe und der langjährigen Atombombenversuche dürfen nicht
in Vergessenheit geraten. Und gerade im Dreiländereck von
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsachsen und den Niederlanden muss immer
wieder vor den Gefahren jeglicher Nutzung der Atomenergie gewarnt
werden. Unsere Kernforderung: Alle Atomkraftwerke und Uranfabriken
stilllegen. Weltweit und sofort.“

Hintergrundinformationen zu den Atombombenabwürfen über Hiroshima und
Nagasaki, sowie über die bundesweiten Gedenk- und Mahnveranstaltungen,
findet man unter 

https://www.friedenskooperative.de

Weitere Informationen:

https://ostermarsch-gronau.de

https://bbu-online.de

https://www.enschedevoorvrede.nl,

https://sofa-ms.de

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Herr Michael Zobel informiert uns mit seinem 6. NEWSLETTER 2023 über die Themen „Waldkäuze – Dämmerung – Pilze – Herbstferien – Fortbildung ´24 – Sounds for Climate im Tuchwerk!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitkreis (AK) die sechste aktuelle Info des Herrn Michael Zobel (http://ak-gewerkschafter.com/?s=michael+zobel) im Jahr 2023 erreicht.

Wir haben diese aktuelle Mitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Dem Herrn Zobel gebührt ein HERZLICHES DANKESCHÖN für sein unermüdliches Wirken. Wir wünschen ihm auch weiterhin Glück und Gesundheit für sein ehrenamtliches Engagement.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

(Foto: Eigenfoto)                                                      (Foto: dpa)

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Herr Michael Zobel informiert:

Guten Tag zusammen,

fast schon sind die Sommerferien Geschichte. Der Sommer etwa auch? Nein, das Wetter kann uns nicht schrecken, ganz im Gegenteil. Für die Natur ist das Wasser ein Segen, auch die Pilze können sich nicht mit Trockenheit rausreden.

Meine Pause ist auch vorbei, in der nächsten Woche beginnt das nach-den-Ferien-Programm:

Hier ein paar Termine für Kinder und Erwachsene, genauere Informationen auf meiner Webseite www.naturfuehrung.com

Mittwoch, 9. August, 16 bis 18 Uhr, die Waldkäuze treffen sich, die offene Kindergruppe für Kinder ab sechs Jahren… weitere Termine 23. August, 13. September  

Zwei Stunden in der Natur am Grenzübergang Köpfchen, beiderseits der Grenze. Noch sind Plätze frei, bitte anmelden, damit ich den Überblick behalte…  

Mittwoch, 23. August, Waldkäuze, siehe oben

Samstag, 26. August, 19 Uhr, Dämmerungswanderung für Erwachsene und Kinder am Grenzübergang Köpfchen

Sonntag, 27. August, 12 Uhr, Pilzführung im Wald am KuKuK

Samstag, 30. September, 11 Uhr, noch eine Pilzführung, diesmal für natagora, den belgischen Naturschutzverband, Start wieder KuKuK, https://www.natagora-bnvs.be/veranstaltungen/september

Mittwoch, 13. September, Waldkäuze, siehe oben…

2. Oktober bis 5. Oktober, Montag bis Donnerstag, auch am Feiertag, viertägige Herbstferien-Waldwoche für Kinder. Informationen und Anmeldungen ab sofort per Mail…

4 Samstage in 2024, März, Juni, September, November, es wird eine weitere Fortbildung geben, „Hinaus in den Wald – und dann?“, bei großer Nachfrage eventuell zwei Gruppen…   Termine folgen zeitnah, weitere Informationen auf Anfrage.

Ach ja, die Welt retten müssen wir ja auch noch…   dazu gibt es einen speziellen Klima-/Kohle-/Weltretten-Verteiler, bitte melden, wer dort aufgenommen werden möchte… darin dann mehr zu Wald- und Dorfspaziergängen, NRWE-Lügen, Aktionen rund um den Braunkohle-Wahnsinn u. ä…

Und ganz aktuell, sehen wir uns im September im Tuchwerk?:

Samstag, 2. September, Sounds for Climate am Tuchwerk Aachen

es wird noch dringend um Unterstützung für dieses großartige Festival gebeten, jede Spende zählt, mehr auf der Webseite

https://soundsforclimate.org/

https://www.betterplace.org/de/projects/121880

Danke!!!

Das war´s für heute. Wieder viel Stoff. Und Alles, was im Angebot ist, kann natürlich jederzeit gebucht werden, Betriebsausflug, Geburtstag für Kinder oder Erwachsene, Schulklassen, Kindergärten, Fortbildungen, fast Alles ist denkbar und möglich. Ich freue mich auf viele Begegnungen im Wald, im KuKuK, wo auch immer…

Einen weiterhin erfreulichen Sommer wünscht

Michael Zobel

Naturführer und Waldpädagoge

www.naturfuehrung.com

info@zobel-natur.de

0171-8508321

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Und wieder geben wir Euch exakt am heutigen Mittwoch (02.08.2023) unsere AK-TV-TIPPS für die kommende Zeit!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

pünktlich zur Wochenmitte präsentieren wir Euch heute als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) wieder unsere AK-TV-TIPPS  (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=ak-tv-tipps) für die kommenden Tage.

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Am SONNTAG, D. 06. August 2023, 20.15 Uhr, strahlt der TV-Sender

 die Dokumentation mit dem Titel

„DIE FREIHEIT IST KEIN GESCHENK DES HIMMELS – DAS JAHRHUNDERT DES SIMON WIESENTHAL“

aus.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

> https://www.wunschliste.de/spielfilm/die-freiheit-ist-kein-geschenk-des-himmels !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung: Rachegedanken waren ihm fremd. Aber er wollte gegen das Vergessen kämpfen. Über ein halbes Jahrhundert verfolgte Simon Wiesenthal unermüdlich Naziverbrecher und brachte über 1100 Fälle ins Rollen. 1954 spürte er den Organisator der ‚Endlösung, Adolf Eichmann, auf, enttarnte den Mann, der die 14jährige Anne Frank verhaftet hatte und bracht 1967 den Kommandanten des Vernichtungslagers Treblinka, Franz Stangl, vor Gericht. ‚Meine Arbeit soll eine Warnung für die Mörder von morgen sein‘, sagte er immer über sein Engagement. In der Dokumentation von Willy Lindwer erzählt der jüdische Architekt, der 1908 geboren wurde, von seiner Jugend in Galizien und seinen ersten Arbeitsjahren in Lemberg.

Dort wird er zum ersten Mal verhaftet. In bewegenden Worten schildert er, wie er nach einem Fluchtversuch aus einem Zwangsarbeiterlager in die Hände der SS gerät und damit sein Leidensweg durch insgesamt 12 Konzentrationslager beginnt. Als das KZ Mauthausen am 5.Mai 1945 von den Amerikanern befreit wird, ist Simon Wiesenthal unter den wenigen Überlebenden. Und erlebt kurz darauf das Unfassbare: er findet seine Frau wieder, die er längst für tot gehalten hat. Der Film begleitet ihn bei einer Reise durch seine Erinnerungen, die ihm Zeit seines Lebens den Impuls gaben, die Verfolgung der Naziverbrechen und sein Engagement für Demokratie und Gerechtigkeit nie aufzugeben.

(tagesschau24)

 

(Foto aus https://de.wikipedia.org/wiki/Simon_Wiesenthal)

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Am DIENSTAG, D. 08. August  2023, 23.35 Uhr, strahlt der TV-Sender

 die Dokumentation mit dem Titel

„MALLORCA – TOD IM PARADIES“

aus.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

> https://www.arte.tv/de/videos/105593-000-A/mallorca-tod-im-paradies/ !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung:

In den 1930-er Jahren wird Mallorca zu einem Fluchtpunkt für Emigranten aus Deutschland. Im demokratischen Spanien der Zweiten Republik fühlen sie sich in Sicherheit. Auf der paradiesischen Insel versuchen sie, sich neue Existenzen aufzubauen. Doch als im Juli 1936 General Franco gegen die Republik putscht, wird Mallorca über Nacht zur tödlichen Falle …

In der ersten Hälfte der 1930er Jahre lassen sich zahlreiche deutschsprachige Emigranten auf Mallorca nieder. Unter ihnen sind viele prominente Gegner des Hitlerregimes wie die Schriftsteller Franz Blei, Karl Otten und der Pazifist Heinz Kraschutzki. Aber auch „einfache Leute“ zieht es nach Mallorca, wie das ältere jüdische Ehepaar Ernst und Irene Heinemann aus Magdeburg. Im demokratischen Spanien der Zweiten Republik fühlen sich die Flüchtlinge endlich in Sicherheit.
Die deutsche Gemeinde in Palma ist Anfang der dreißiger Jahre zahlenmäßig bereits so groß, dass sie eine eigene Schule unterhält. Nach Hitlers Machtantritt kommen jedoch immer mehr Nazis auf die Insel und mit den „Kraft durch Freude“-Schiffen wird der erste deutsche Massentourismus auf Mallorca gestartet.
Im Bündnis mit der 1934 gegründeten faschistischen Partei putscht General Franco am 17. Juli 1936 gegen die Republik. Der Spanische Bürgerkrieg beginnt und Mallorca fällt innerhalb von 24 Stunden in die Hände der Franco-Putschisten. Die mallorquinischen Verteidiger der Republik und die deutschen Flüchtlinge befinden sich plötzlich in einer mörderischen Falle. Mit Todesschwadronen durchstreifen die Faschisten die Insel auf der Jagd nach Oppositionellen. Tausende von ihnen werden ermordet.
Der französische Schriftsteller Georges Bernanos, der zunächst mit den Putschisten sympathisiert hatte, wird zum Augenzeugen des Terrors auf Mallorca. Während es den meisten deutschen Emigranten gelingt, Mallorca zu verlassen, wird der Pazifist Heinz Kraschutzki festgenommen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie unter einem Brennglas spiegelt sich die Geschichte des Spanischen Bürgerkriegs auf der kleinen Insel.

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Am FREITAG, D. 11. August  2023, 20.15 Uhr, strahlt der TV-Sender

 den SiFi-Actionfilm mit dem Titel

„ELYSIUM“

aus.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

> https://www.tvmovie.de/tv/elysium-169494659  !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung:

Nach „District 9“ wirft Regisseur Neill Blomkamp zum zweiten Mal einen Blick in die Zukunft. Arbeiter kämpft gegen soziale Ungerechtigkeit 2054 führen die Reichen auf der Raumstation „Elysium“ ein Leben in Luxus. Der überwiegende Teil der Menschheit haust dagegen auf der verseuchten Erde in elenden Verhältnissen. Als der Arbeiter Max (Matt Damon) bei einem Unfall in der Fabrik verstrahlt wird und nur noch kurze Zeit zu leben hat, will er trotz strengen Verbots nach „Elysium“ gelangen. Dort kann die Medizin alle Leiden kurieren 

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Wenn bei Euch Interesse an der einen oder anderen Sendung besteht, so bitten wir um Vormerkung, denn wir werden die Sendetermine auf unserer Homepage nicht wiederholen.

 

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Wir laden gemeinsam mit dem Bündnis für ‚Diplomatie statt Waffen und Sanktionen’ für den 05.08.2023 hier in Aachen zur 13. ANTI-UKRAINE-KRIEG-DEMO ein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Mitglied im Bündnis ‚Diplomatie statt Waffen und Sanktionen rufen wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) zur Teilnahme für

Samstag, d.  05. August 2023, 15.00 Uhr, Aachen, Elisenbrunnen, an der 13. Anti-Ukraine-Krieg-Demo

auf!

(Foto aus https://de.wikipedia.org/wiki/Elisenbrunnen)

Die NATO-Länder, insbesondere Deutschland, liefern immer mehr und immer gefährlichere Waffen an die Ukraine. Der ukrainische Botschafter in Deutschland, Alexei Makejew, versteigt sich zu der Aussage, dass je schneller geliefert würde, je mehr Menschenleben gerettet würden!  Die fatale Eskalation des Krieges und die Atombomben-Problematik werden Themen der Kundgebungen am Elisenbrunnen und auf dem Markt sein. Die Aktion wird musikalisch begleitet u.a. von Daniel auf seinem ‚Straßenklavier‘.

Der Demozug wird sich durch die Innenstadt bewegen, wobei die Abschlusskundgebung auf dem Aachener Markt stattfinden wird.

           

Kommt bitte ALLE hin!

Veranstalter: Bündnis ‚Diplomatie statt Waffen und Sanktionen’ (‚Aachener für eine menschliche Zukunft‘, Freie-Linke-Aachen, Friedensinitiative-Querdenken241-Aachen, Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis AK Aachen)

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

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Die Gewerkschaft IG-BAU teilt zur lfd. Tarifrunde 2023 mit: Die Tarifverhandlungen für die Kalk- und Dolomitindustrie linksrheinisch (Kalk Aachen) wurden am Freitag, 28. Juni, unterbrochen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir eitens der IG-BAU (http://ak-gewerkschafter.com/?s=ig+bau) vernommen, dass die Tarifverhandlungen 2023 im Bereich der Kalk- und Dolomitindustrie linksrheinisch (Kalk Aachen)  unterbrochen worden sind.

Dazu teilt die Gewerkschaft das Nachtehende auf ihrer Homepage mit:

Kalk- und Dolomitindustrie linksrheinisch (Kalk Aachen): Unzureichendes Angebot

(©: IG BAU)
 

31.07.2023

Baustoffindustrie

Die Tarifverhandlungen für die Kalk- und Dolomitindustrie linksrheinisch (Kalk Aachen) wurden am Freitag, 28. Juni, unterbrochen! 

 

Angebot der Arbeitgeber:

  • Erstes Jahr: 4,0 Prozent // zweites Jahr: 2,5 Prozent Einkommenserhöhung,
  • 2 x 500 Euro Inflationsausgleichsprämie.

Die IG BAU-Verhandlungskommission hat dieses unzureichende Angebot umgehend abgelehnt.

Die IG BAU fordert weiter eine deutliche Einkommenserhöhung gemessen an der Preissteigerung und einen Ausgleich für die realen Verluste. Dies ist mit dem Arbeitgeber-Angebot keinesfalls realisiert.

Jetzt werden Betriebsbegehungen, Infoveranstaltungen sowie Betriebsversammlungen geplant und durchgeführt.

Wer mehr haben will, muss mehr tun! Werdet aktiv, werdet Mitglied der Gewerkschaft IG BAU.

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Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag direkt auf der Homepage der IG-BAU lesen.

> https://igbau.de/Kalk-und-Dolomitindustrie-linksrheinisch-Kalk-Aachen-Unzureichendes-Angebot.html !

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Das beste Rezept gegen dieses Arbeitgeberangebot und Arbeitgeberverhalten ist RIEMEN AB!

Wir bleiben am Thema dran und werden fortlaufend berichten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Heute veröffentlichen wir den 23. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 23. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 23/2023 vom 30.07.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Der neue Leitfaden SGB II/ SGB XII zum Bürgergeld / Sozialhilfe von A-Z ist erschienen und erhältlich
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Ich darf präsentieren: die aktuelle, 32. Auflage des Leitfadens ist endlich erschienen. Er ist richtig dick, 1027 Seiten, topaktuell, hat weitgehend den Rechtsstand Juni 2023 und ist direkt beim Verlag oder ohne Probleme im Buchhandel erhältlich.

Herzlichen Dank an alle Mitschreibenden, das Lektorat, den Verlag, den Partner*innen und Kindern und auch ungenannten Menschen, die auf die ein oder andere Art an der Entstehung und Fertigstellung des Leitfadens mitgewirkt haben.

Wir hoffen, wichtige Infos für die Beratung, zum Überleben mit den SGB II/SGB XII-Leistungen an die Hand gegeben zu haben und Inputs zur Rechtsgestaltung und -auslegung geben zu können.

Als Autor*innen und Herausgeber liefern wir unseren Teil für ein solidarisches Miteinander und gegen die Spaltung in dieser Gesellschaft. Wir wollen mit diesem Werk die Lebenssituation von Millionen von Menschen, die auf diese Existenzsicherungssysteme angewiesen sind, verbessern und ihnen Mut machen, sich zu widersetzen und Wege aufzeigen, wie sie sich wehren können.

Der Leitfaden umfasst 1.027 S., beinhaltet die Rechtslage bis Juni 2023 und kostet 25,90 €.

Hier der förmliche Infoflyer zum Leitfaden: https://t1p.de/can1g

Und last but not least der Bestelllink direkt beim Verlag: https://t1p.de/vn9cl

2. BSG: Überbrückungsleistungen sind nicht von einem Ausreisewillen abhängig – zum grundlegenden Anspruch auf Leistungen für medizinische Notfallbehandlungen
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Das BSG hat entschieden, dass Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 S. 3ff SGB XII auch dann erbracht werden, wenn die Person keinen „Ausreisewillen“ oder keine „Ausreisebereitschaft“ äußert.
EU-Bürger*innen ohne Krankenversicherungsschutz haben im akuten Notfall Anspruch auf medizinische Behandlung auf Kosten des Sozialstaats. Selbst wenn die erkrankte Person kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, kann sich die behandelnde Klinik die Kosten für die Notfallbehandlung von der Sozialhilfe wieder zurückholen, urteilte das BSG am 13.07.2023 – B 8 SO 11/22 R). Dem nicht versicherten Ausländer stünden Überbrückungsleistungen in Form von Hilfen bei Krankheit zu. Auf die Ausreisebereitschaft des Ausländers komme es hierfür nicht an, auch kommt es nicht darauf an, ob in den letzten zwei Jahren vor der Behandlung bereits Überbrückungsleistungen in Anspruch genommen wurden.

Terminsbericht des BSG: https://t1p.de/ydrlw und beim Flüchtlingsrat NRW: https://t1p.de/u7xl1

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STELLENANGEBOTE (BREMEN)

Die SOLIDARISCHE HILFE E.V. ist ein sozialpolitischer Interessenverband für Menschen mit geringem Einkommen.

Für unsere Projekte in Bremen-Nord/Süd suchen wir ab sofort eine(n)

SOZIALRECHTSBERATER*IN (m/w/d) (10 – 30 Std./wöchentlich)

Für unsere Beratungsstellen in Bremen Ost/Süd suchen wir eine(n)

SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATER*IN (m/w/d) (10 – 30 Std./wöchentlich)

Nähere Informationen für beide Stellenangebote unter:

www.solidarische-hilfe.de/jobs.html oder tel. 0421 696 7587 10

Bewerbungen bitte per E-Mail an: geschaeftsfuehrung@solidarische-hilfe.de

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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten

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3. Deutsches Institut für Menschenrechte: Publikation zum Individualbeschwerdeverfahren zum UN-Sozialpakt
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Am 20. Juli 2023 ist das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) für Deutschland in Kraft getreten. Damit können Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen Verstöße gegen diese Rechte vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – einem Gremium internationaler unabhängiger Expert*innen – anzeigen und bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe und Entschädigung von Deutschland verlangen.
Weitere Informationen zu Individualbeschwerden beim UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Eine Handreichung für Betroffene, Zivilgesellschaft und Anwaltschaft vom DIM zum Download: https://t1p.de/0tvet

4. SG Kiel: Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für die Anschaffung einer Waschmaschine
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Das SG Kiel hat mit Urteil vom 14.03.2023 – S 35 AS 35/22 entschieden, das Ersatzbeschaffungskosten für eine Waschmaschine im Rahmen des Härtefallmehrbedarfes nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Das SG Kiel begründet dies damit, dass die Kosten für Erwerb von Elektrogroßgeräten im Regelsatz zu gering berücksichtigt werden und daher ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II eben nicht zumutbar ist.
Die gleiche Position wird im unter Nr. 1 in diesem NL beworbenen Leitfaden vertreten (Thome, Leitfaden SGB II/SGB XII, 52, Rn. 65, S. 422 ff).

Das Urteil zum Download: https://t1p.de/c86ja
Umfassender Text dazu: https://t1p.de/8ud66

5. Sozialrecht-Justament Juli 2023 Informationen für die Sozialberatung: Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Anrechnung von Einkommen im SGB II
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Das aktuelle SJ setzt sich mit den neuen fachlichen Weisungen der BA zu § 11 – 11b SGB II zur Anrechnung von Einkommen im SGB II auseinander.
Hier geht es zum Download: https://t1p.de/vdzg7

6. Bundesregierung plant Kahlschlag bei der Förderung im Migrationsbereich
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Die rot-gelb-grüne Bundesregierung plant in ihrem Bundeshaushalt für 2024 drastische Kürzungen bei der Förderung im sozialen Bereich. Neben dem Bereich der Freiwilligendienste ist insbesondere der Migrationsbereich davon betroffen, bei dem dies einem Kahlschlag gleichkommen würde:

Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) soll um 30 Prozent gekürzt werden

Die Förderung der Psychosozialen Zentren (PSZ) soll um 70 Prozent gekürzt werden

Die Asylverfahrensberatung (AVB), die gerade erst begonnen hat, soll faktisch um 50 Prozent gekürzt werden.

Diese Kürzungen widersprechen nicht nur zum Teil offen dem Koalitionsvertrag. Sie würden etablierte und erfolgreiche Beratungsstrukturen kaputt machen. Auf diese Weise lässt sich ein Einwanderungsland nicht zukunftsfähig gestalten!

Umfassende Infos dazu bei der GGUA: https://t1p.de/x5449

7. Praktikumsplatz bei Tacheles in Wuppertal ab sofort frei

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Wir suchen ab sofort (studentische) Praktikant*innen, die Lust haben sich für die Rechte von

Armen stark zu machen und einen Einblick in die Sozialberatung (Schwerpunkt SGB II – Bürgergeld und SGB XII – Sozialhilfe) zu erhalten.

Gerne können auch Nicht-Studierende bei uns ein Praktikum machen oder mitarbeiten.

Über Tacheles e.V.

Der Verein Tacheles redet Tacheles, wenn es um die Rechte sozial benachteiligter und

erwerbsloser Menschen geht. Seit fast 30 Jahren macht der Verein auf Prozesse sozialer Ausgrenzung sowie die Einschränkung der Rechte „Armer“ aufmerksam und formuliert im Namen der Betroffenen Forderungen an verantwortliche Stellen. Gegründet wurde der Verein 1994 als Selbsthilfeinitiative von Betroffenen für Betroffene.

Durch seine erfolgreiche Arbeit und klare Positionierung auf der Seite von

Leistungsbeziehenden hat es Tacheles zu bundesweiter Bekanntheit und Anerkennung

gebracht.

Neben der politischen Arbeit ist es dem Verein auch wichtig, an der Basis zu arbeiten.

Deshalb führen wir Sozialberatung mit Schwerpunkt SGB II (Bürgergeld / Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) durch. Auch hier streitet Tacheles für die Rechte von Betroffenen und hilft, die Leistungsansprüche durchzusetzen.


Wir bieten

– Mitarbeit in einem tollen Team

– Kollegiale Beratung und Hilfe

– intensive Einarbeitung und Fortbildungen im Bereich SGB II und XII

– Flexible Arbeit vor Ort und von zu Hause (wenn gewünscht) sowie Raum eigene

Ideen und Projekte umzusetzen
– eine Ehrenamtsvergütung 


Das solltest Du mitbringen

– Zeit und Lust für die Rechte von Menschen zu streiten

– Empathie und soziale Kompetenz

– Teamfähigkeit und Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und strukturierten Arbeiten

– Motivation eigene Ideen einzubringen und umzusetzen

– Kenntnisse im Umgang mit Computern und Office sind von Vorteil

Lust, mehr zu erfahren?

Dann melde dich per E-Mail an info@tacheles-sozialhilfe.de

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-23-2023-vom-30-07-2023.html !

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