Herr Werner Schell hat uns seinen I. NEWSLETTER des Jahres 2024 überstellt! Er wünscht Alles Gute im neuen Jahr 2024!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns der I .NEWSLETTER 2024 des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) erreicht.

(Das Eigenfoto des Werner Schell zeigt selbigen in Aktion.)

Wir haben diesen NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) archiviert.

Dem Herrn Schell sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Herr Werner Schell informiert:

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland

Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

02.01.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache hiermit wieder auf einige Texte im Forum von Pro Pflege … aufmerksam (Auswahl):

Allerseits ein gutes neues Jahr 2024 mit dem Wunsch, dass die Politiker („Ampel“ & Co.) endlich bessere Einsichten gewinnen, auch zur Auflösung des Pflegenotstandes!

 

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  • Lebensweisheit – bedenkenswert zum Jahreswechsel! … SEI NETT zu allen, lächle oft und tue gute Taten

Du bist nackt gekommen,

Du wirst nackt gehen.

Du bist schwach angekommen,

Du wirst schwach gehen.

Du kamst ohne Geld und Dinge,

Du wirst gehen, auch ohne Geld und Dinge.

Dein erstes Bad? Jemand hat dich gewaschen,

Dein letztes Bad? Jemand wird dich waschen.

Das ist das Leben!!!

Warum also so viel Boshaftigkeit, so viel Neid, so viel Hass, so viel Missgunst und so viel Egoismus?

SEI NETT zu allen, lächle oft und tue gute Taten. Denk daran, dass unsere Zeit auf der Erde begrenzt ist, verschwende sie nicht mit Nutzlosigkeit.

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  • Miserable Lage, düsterer Ausblick > Zum Jahreswechsel befragt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) traditionell deutsche Branchenverbände nach der aktuellen Geschäftslage und ihrem Blick auf das neue Jahr. Selten war die Lage so düster wie derzeit, und selten war die Prognose so pessimistisch. (Presseinfo vom 27.12.2023 … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=6&t=432&p=11131#p11131 ). Im Übrigen: Die Bürgerinnen und Bürger werden, allein durch die anstehende Verteuerung der Energie (Strom, Gas, Heizöl und Sprit), deutlich belastet. Es muss in vielen Bereichen mit deutlichen Preissteigerungen gerechnet werden. Es gibt folgerichtig umfängliche Kritik an den politischen Vorgaben der „Ampel“. Immer mehr Menschen können / wollen dem nicht mehr folgen, und wenden sich – Folgerichtig – von der „Ampel“ ab.

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  • Erfreulicher der Neujahrsgruß des Landrates des Rhein-Kreises Neuss, Hans-Jürgen Petrauschke, zum Jahreswechsel 2023/2024 (> übermittelt am 27.12.2023 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?p=11133#p11133 ). U.a. wird ausgeführt: „Gerade angesichts der Fülle an Aufgaben, die auch 2024 und in der weiteren Zukunft auf uns wartet, möchte ich betonen: Der Rhein-Kreis Neuss ist gut für die Zukunft aufgestellt. Gemeinsam werden wir die Aufgaben, die vor uns liegen, bewältigen“.

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  • Pflegekompetenzgesetz – in Planung – soll wegweisende Neuerungen für die Pflege gestalten. Die Eckpunkte des Gesetzes wurden am 19.12.2023 der Öffentlichkeit vorgestellt … >  https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=4&t=949 – Es ist allerdings nicht erkennbar, dass mit den geplanten Neuerungen der Pflegenotstand aufgelöst werden kann!

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  • Seit über 20 Jahren mache ich auf den Pflegenotstand und die damit verbundenen Mängel aufmerksam (siehe z.B. die Beiträge unter > https://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=3&t=21461  ). In über 30 Pflegetreffs mit hochkarätigen Podiumsgästen (aus Parlamenten, Regierungen, Verbänden usw.) wurden die Handlungsanforderungen aufgezeigt. Es wurde immer auf den Grundsatz verwiesen: „Gute Pflege setzt voraus, dass genügend Pflegekräfte eingesetzt werden, die für ihre anspruchsvolle Arbeit auch ausreichend Zeit haben.“ Leider haben die politisch Verantwortlichen nicht angemessen reagiert und allenfalls „an kleinen Schräubchen gedreht“. Folglich liegt das „Pflegekind im Brunnen“. Das allseitige Politikversagen ist inakzeptabel.
  • Körperliche und soziale Aktivitäten wirken sich im Alter schützend auf eine wichtige Hirnregion aus, wie Forschende der Universität Zürich (UZH) zeigen. Der entorhinale Kortex spielt eine zentrale Rolle für das Gedächtnis. Er gehört zu den Hirnarealen, die bereits in frühen Stadien der Alzheimer-Erkrankung beeinträchtigt sind. Dazu hat die UZH am 14.12.2023 aktuelle Erkenntnisse vorgestellt … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=34&p=11013#p11013 – Damit wird erneut eindrucksvoll bestätigt, dass ein gesunder Lebensstil hilft, zahlreiche Krankheiten zu vermeiden oder weit hinauszuschieben … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?p=2426#p2426 – Die Gene bestimmen nur einen Teil des Alterns (10 – 15%), vieles haben wir selbst in der Hand. Mit dem richtigen Lebensstil lässt sich die Chance auf ein langes und gesundes Leben erhöhen.

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  • „Wenn wir älter werden, steigen wir die Stufen einer Pyramide hinauf. Mit jedem Schritt wird die Luft ein wenig dünner, und während die Pyramide schrumpft, wird auch der Kreis der Freunde und Angehörigen kleiner.“ – Dr. Haider Warraich in „Wie wir heute Sterben“, mvgverlag (2018). — Wichtig erscheint daher, der Einsamkeit zeitgerecht entgegen zu wirken und soziale Kontakte zu pflegen! (> https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=178&p=11132#p11132 ).

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  • Mit dem Rheinlandtaler ehrt der LVR seit 1976 Menschen, Organsiationen oder Unternehmen, die sich in besonderer Weise engagieren. Die Auszeichnung wird in den Kategorien „Gesellschaft“ und „Kultur“ vergeben. – Aus dem Rhein-Kreis erhielten 2023 Wolfgang Skiba (Korschenbroich), Werner Schell (Neuss), Robert Ramail (Meerbusch) und Jutta Zülow (Neuss) den Rheinlandtaler. Die NGZ berichtete am 29.12.2023. – Für diese und andere Ehrungen nochmals ein herzliches Danke! Gut, dass es auch öffentliche Anerkennungen für ehrenamtliches Engagement gibt (> https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=720 / > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?p=11147#p11147 ).

Überblick über wichtige Änderungen in 2024!

>>>  Zu den vorstehenden Hinweisen können Texte im Forum aufgerufen werden.

Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

Alle Newsletter sind unter folgenden Adressen nachlesbar

2021 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=64

2022 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=318  <

2023 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=611 <

2024 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=960 <

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell

https://www.facebook.com/werner.schell.7  

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Kollege Wolfgang Erbe informiert: Wie kann es sein, dass das kapitalistische System über Jahrhunderte den Status quo beibehalten kann?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser GewerkschafterInnen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Wolfgang Erbe (http://ak-gewerkschafter.com/?s=wolfgang+erbe) stellt zum Jahresbeginn die Frage, wie es sein kann, dass das kapitalistische System, das dem Privileg weniger dient und dafür das Elend vieler bedingt, über Jahrhunderte den Status quo beibehalten kann?

Wir haben seine Beitrag nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Wolfgang Erbe informiert:

Wie kann es sein, dass das kapitalistische System, das dem Privileg weniger dient und dafür das Elend vieler bedingt, über Jahrhunderte den Status quo beibehalten kann?

Sub – In Concert (1971,Germany, Hard Rock, Psychedelic Rock, Prog Rock)

Unsterblich ist das möglich?

Henrietta Lacks unsterblich, fremdbestimmt und Ware eine Frage der Lieferketten?

https://qr.ae/pKJXdT

https://salonzurdiskussiondesdialektischenmaterialismus.quora.com/questions

https://www.facebook.com/wolfgang.erbe.52

Satans Fall

Neues Internet, alte Investor*innen

Das »Web3« verspricht digitale Selbstbestimmung – läuft aber auf die Unterwerfung unter kapitalistische Zwänge hinaus

Wie kann es sein, dass das kapitalistische System, das dem Privileg weniger dient und dafür das Elend vieler bedingt, über Jahrhunderte den Status quo beibehalten kann?

Die Beantwortung dieser Frage ist nicht allein eine Frage für die Geschichtswissenschaften, sondern gibt uns Instrumente an die Hand, mit denen wir sozio-technologische Entwicklungen identifizieren können, die die kapitalistische Vorherrschaft festigen würden. Zu untersuchen wäre auch das Digitale und aktuell konkret das Phänomen des »Web3«.

https://www.akweb.de/politik/web3-kritik-daten-eigentum-arbeit-und-kapitalismus/

Web3 : Ein vergiftetes Versprechen

Ein Netz, in dem nicht mehr die großen Plattformen alles beherrschen: Das ist eine der Visionen des sogenannten Web3. Malte Engeler kommentiert, warum dieses Versprechen vergiftet ist und warum das Web3 wohl nicht zu mehr Gerechtigkeit beiträgt.

https://netzpolitik.org/2022/web3-ein-vergiftetes-versprechen/

Wenn digitale freie Daten zu Eigentum werden

https://radiocorax.de/das-web3-wenn-digitale-freie-daten-zu-eigentum-werden/

https://www.cryptopolitan.com/de/web3-anderungen-und-eigentumsrechte-des-inhaltserstellers/

Wissenschaft im Brennpunkt

Token-Utopie (3/3) Unterm Mikroskop

Die tokenisierte Gesellschaft kann bislang unlösbare Probleme lösen, glauben ihre Vordenker.

https://www.deutschlandfunk.de/token-utopie-3-3-unterm-mikroskop-dlf-2b8cd20c-100.html

Wolfgang Erbe

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Die Gewerkschaft NGG geht mit einer Tarifforderung von 8 bis 10 Prozent für die Kolleg/Innen in der Lebensmittelbranche an ihre Tarifkommission für das Jahr 2024!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Gewerkschaft NGG mit einer

Tarifvorschlagsforderung für das Jahr 2024 in Höhe von 8 bis 10 Prozent für die Kolleg/Innen in der Lebensmittelbranche an ihre Tarifkommission herangetreten ist.

Tarifverhandlungen 2024 2024: Gewerkschaft NGG empfiehlt Lohnsteigerungen von 8 bis 10 Prozent

Hamburg, 7. Dezember 2023

„Acht bis zehn Prozent mehr Geld. Das empfehlen wir unseren Tarifkommissionen als Forderung für die kommenden Tarifverhandlungen in Lebensmittelindustrie und -handwerk, in der Getränkewirtschaft, in der Tabakindustrie, im Gastgewerbe und bei McDonald’s und Co.“ So hat Freddy Adjan, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die gestern vom Hauptvorstand der Gewerkschaft einstimmig beschlossene Tarifpolitische Empfehlung 2024* kommentiert. Die Tarifpolitische Empfehlung 2024 sieht unter anderem auch vor, dass für die Beschäftigten im Gastgewerbe nach ihrer Ausbildung ein monatlicher Lohn von mindestens 3.000 Euro anvisiert werden soll.

Für alle NGG-Branchen sollen von den Tarifkommissionen Lohnerhöhungen von acht bis zehn Prozent bei einer Laufzeit der Tarifverträge von zwölf Monaten gefordert werden. Alle tariflichen Einstiegsentgelte sollen bei mindestens 14 Euro pro Stunde und damit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. 

Freddy Adjan: „Es braucht auch im Jahr 2024 eine kräftige und dauerhafte Erhöhung der Löhne. Die Preise für Lebensmittel, Energie und für die Miete bleiben hoch.“ Hinzu käme, dass längst nicht alle Beschäftigten von den teils deutlichen Tariferhöhungen im Jahr 2023 profitiert hätten. „Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es wichtig, dass sie 2024 einen spürbaren Nachholeffekt erfahren und die Rekordinflation nachträglich ausgeglichen wird.“  

Spürbare Verbesserungen will die Gewerkschaft NGG auch für junge Menschen in Ausbildung durchsetzen: Im Jahr 2024 sollen die Ausbildungsvergütungen zwischen 150 und 200 Euro je Ausbildungsjahr erhöht werden. Im Forderungskatalog der kommenden Tarifverhandlungen sollen außerdem ein Fahrtkostenzuschuss für Auszubildende in Höhe des Deutschlandtickets (mindestens 49 Euro) und jeweils zwei freie bezahlte Arbeitstage vor den Zwischen- und Abschlussprüfungen stehen.

*Hintergrund:

Mit der Tarifpolitischen Empfehlung gibt der Hauptvorstand der Gewerkschaft NGG den Tarifkommissionen der Gewerkschaft NGG, die mit den Arbeitgebern in Tarifverhandlungen unter anderem über Lohnerhöhungen verhandeln, Leitlinien und Ziele vor. Die Gewerkschaft NGG vertritt die Interessen der Beschäftigten in der Lebensmittelindustrie, im Bäcker- und Fleischerhandwerk sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die Lebensmittelindustrie ist mit mehr als 600.000 Beschäftigten der viertgrößte Industriezweig in Deutschland. Im Gastgewerbe arbeiten rund zwei Millionen Menschen.

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Durch das Anklicken des nachstehenden Links könnt Ihr den Beitrag direkt auf der Homepage der NGG lesen.

> https://www.ngg.net/presse/pressemitteilungen/2023/2024-gewerkschaft-ngg-empfiehlt-lohnsteigerungen-von-8-bis-10-prozent/ !

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Diese Forderung der NGG halten wir in Anbetracht der beschissenen Lage für die arbeitenden Menschen in derGastronomie für angemessen.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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JETZT IST SCHLUSS! Landwirte, Spediteure und a. m. gehen massiv gegen die AMPELREGIERUNG auch in 2024 weiter auf die Straße!

Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) registrieren wir postiv, dass es zu massiven Protesten auch von Landwirten und Transportunternehmern gegen die miese Politik der AMPEL-Regierung in Berlin gekommen ist!

Und in 2024 geht es weiter!

            

Liebe Mitmenschen,

endlich scheint in der Bevölkerung angekommen zu sein, dass die Krise, in der Deutschland sich befindet, hausgemacht ist und nicht, wie Olaf Scholz in seiner Neujahrsansprache beispielsweise formuliert: „… Kurz darauf dreht uns der russische Präsident den Gashahn ab.“

Am 8. Januar wird’s unter dem Motto. „Die Ampel muss weg!“ deutschlandweit ‚rundgehen‘!

Hier einige Beispiele:

Hier noch einige Informationen von ‚Aktien mit Kopf‘:

Zu der in diesem Video angedeuteten Distanzierung des Deutschen Bauernverbandes von „Radikalen, Querdenkern, Spinnern etc“ schreibt Prof. Dr. Martin Schwab: –>> https://www.qfm.network/an-den-vorstand-des-deutschen-bauernverbandes

Es wird spannend! Machen wir mit, wie und wo immer wir können!

Friedliche Grüße!

Helene+Ansgar Klein

Rosengarten 11, 52146 Würselen, Tel.: 02405 7211

Erste Berichte:

(Das Foto zeigt Helene & Dr. Ansgar Klein in SOLIDARITÄT beim Landwirt/Innen-Protest am 08. Januar 2024 in Aachen.)

(Das Foto zeigt die Bauernprotestaktion am 08. Januar 2024 vor dem TIVOLI hier in Aachen)

Und durch das Anklicken des hier stehenden Links könnt Ihr einen Umfangreichen Beitrag dazu auf der Homepage der

aufrufen und nachlesen.

> https://kraz-ac.de/bauernproteste-am-montag-9707 !

                             

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Heute veröffentlichen wir den 43. NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 43. NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé-Newsletter 43/2023 vom 31.12.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger und letzter Newsletter in diesem Jahr zu folgenden Themen:

1. Referentenentwurf zu den geplanten SGB II-Kürzung und Wiedereinführung der 100 %-Sanktionen – Bundesregierung kalkuliert 150.000 Sanktionen
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Die reaktionäre Koalition von CDU/ CSU / FDP bis hin zu NoAfD haben mit ihren Fakenews-Kampagnen, dass sich Arbeiten nicht mehr lohne, da ja Bürgergeld so hoch sei und kein ausreichender Druck auf Arbeitslose bestehe, durchgesetzt. Die Bundesregierung legt nun einen Gesetzesentwurf vor, mit dem wieder 100 % – Sanktionen bei „Totalverweigerern“ eingeführt werden sollen. Die Regierung kalkuliert mit Einsparungen von 170 Mio. EUR durch Sanktionen, in Zahlen übersetzt bedeutet das 150.000 Vollsanktionen pro Jahr.

Diese geplante Regelung dürfte in Teilen verfassungswidrig sein, da mit Vollsanktionen die physische Existenz und die Unterkunft der Sanktionierten gefährdet wird. Genau das hat das BVerfG in seinem Urteil von 2019 untersagt. Mit den geplanten Sanktionen wird auch wieder Sippenhaft für die übrigen BG-Mitglieder produziert.
Bis heute wurde die Sinnhaftigkeit von Sanktionen nicht durch Studien bewiesen, vielmehr ist klar geworden, dass Sanktionen die Sanktionierten weiter vom Arbeitsmarkt entfernen.
Die jetzt vorgestellte Regelung fällt sogar hinter die Hartz IV – Sanktionsregeln zurück, da bei Vollsanktionierten keine Lebensmittelgutscheine vorgesehen sind.

Tacheles wird sich gefragt oder ungefragt mit einer Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren beteiligen und dabei klarmachen, dass diese Sanktions- und Drangsalierungspolitik abzulehnen ist. Klar ist damit jetzt schon, aus Bürgergeld ist spätestens jetzt wieder Hartz IV geworden.

Hier ist nun der Referentenentwurf, mit weiterem Hintergrundmaterial zu finden: https://t1p.de/mj1wh

Ich möchte dabei auch nochmal auf unsere im Feb. 2017 erstellte und immer noch aktuelle Stellungnahme für das BVerfG im Sanktionsverfahren verweisen. Alles was wir da gesagt haben, ist aus unserer Sicht richtig und aktuell, hier nachzulesen: https://t1p.de/pg0vq

2. Zur Spendenkampagne für Tacheles
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Ich möchte mich für eure bisher bei uns eingegangen Spenden ganz herzlich bedanken, damit habt ihr dafür Sorge getragen, dass wir im nächsten Jahr über die Runde kommen werden. Vermutlich gibt es Anfang des Jahres noch eine Spendenverdoppelungsaktion der Bethe Stiftung für Tacheles. Das heißt, diese verdoppelt uns bis 15.000 EUR jede eingegangene Spende. Das wollen wir natürlich nutzen und werden hierzu nochmals zu Spenden für den Verein aufrufen. Damit können wir dann auch die Kosten für einen notwendigen Umbau und die Erweiterung von Tacheles um drei weitere Büros und Beratungsräumlichkeiten finanzieren.

Dann wollen wir uns auch bei der Organisation „Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.“ und Gerhard Trabert bedanken. Die Kolleg*innen haben uns für die nächsten drei Jahre jeweils 5.000 EUR Spende zugesagt und auch schon gespendet.

Also liebe Leute, herzlichen Dank! Mit eurer Unterstützung können wir unsere Arbeit als NGO ohne öffentliche staatliche Unterstützung weiter durchführen.

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Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. 

sucht bis spätestens 1.7.2024 eine qualifizierte, berufserfahrene, für die Menschenrechtsarbeit affine, bei der Interessenvertretung für hierzulande Schutz und Zukunft Suchende hartnäckig aufgestellte und auch beim Fundraising in herausfordernden Zeiten strategisch klug kommunizierende Kolleg*in als Geschäftsführer*in (w/m/d).

Mehr Informationen: https://www.frsh.de/artikel/aktuelles-stellenangebot

Bewerbungsfrist: 31.1.2024

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Du/Sie möchtest/möchten eine Anzeige im Newsletter schalten?

Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten

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3. Gesetzesänderungen im SGB XII und SGB I
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Durch das Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (SGBXIIuXIVÄndG) ist es im Existenzsicherungsrecht zu ein paar Änderungen gekommen.

Im SGB XII wurde zum 1.1.2024 folgendes geändert:
– Anrechnungsfrei sind „Einnahmen in Geldeswert, die nicht im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen“ (§ 82 Abs. 1 Nr. 11 SGB XII-N)
– Überbrückungsgeld nach § 51 des Strafvollzugsgesetzes oder vergleichbare Leistungen nach landesrechtlichen Regelungen (§ 82 Abs. 1 Nr. 10 SGB XII-N)
– Nachzahlungen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden, sind, wenn sie höher sind als der monatliche Anspruch auf sechs Monate zu verteilen (§ 82 Abs. 7 SGB XII-N). Vorher durften diese aufgrund BSG-Rechtsprechung nur im Zuflussmonat angerechnet werden und Rest wurde dann zu Vermögen. Durch die Neuregelung findet gesetzgeberisch organisierter Vermögensraub statt.
– Festsetzung der Minderung der Regelleistungen bei Verpflegung in Gemeinschaftsunterkünften und Stromkosten in § 142 SGB XII – N
Ansonsten wurden diverse Folgeänderung wegen der Einführung des Vierzehnten Buches zur zum sozialen Entschädigungsrecht / SGB XIV – Gesetzes durchgeführt. Das ist alles hier nachzulesen: https://t1p.de/xjfcy

Im SGB I erfolgten diverse Änderungen zur Elektronischen Kommunikation nach § 36a Abs. 2a SGB I.
Hier ist besonders zu erwähnen,
– dass die Schriftform in der Praxis bei Widersprüchen mit „elektronischer Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes, nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes“ erfolgen kann (§ 36a Abs. 2a Nr. 1 lit. a SGB I – N).
– bei der Kommunikation zwischen dem Versicherten und seiner Krankenkasse die Identität mit der elektronischen Gesundheitskarte nach § 291a des Fünften Buches oder mit der digitalen Identität nach § 291 Absatz 8 des Fünften Buches elektronisch nachgewiesen wird (§ 36a Abs. 2a Nr. 1 lit. b SGB I – N).
– das elektronischen Anwaltspostfach oder ein elektronischen Postfach einer natürlichen oder juristischen Person oder einer sonstigen Vereinigung gewährt werden kann (§ 36a Abs. 2a Nr. 2 SGB I – N). Die Änderungen in § 36a SGB I sind hier nachzulesen: https://t1p.de/lwift

Diese Änderungen haben in der sozialrechtlichen Praxis erhebliche Bedeutung. Denn haben die jeweiligen Leistungsträger nicht oder nicht vollständig auf die Möglichkeit der elektronischen Einlegemöglichkeiten hingewiesen, beträgt nach § 66 Abs. 2 SGG die Widerspruchsfrist regelmäßig ein Jahr. Es ist davon auszugehen, dass die Sozialleistungsträger längere Zeit zur Anpassung der Rechtsbehelfsbelehrung auf ihren Bescheiden brauchen werden.
Beim Jobcenter Wuppertal kann das schon mal auch vier Jahre brauchen, siehe: https://t1p.de/a78td

Alle Änderungen im Rahmen des SGBXIIuXIVÄndG sind hier zu finden: https://t1p.de/45ir9

4. Das neue Soziale Entschädigungsrecht (SGB XIV) tritt zum 1. Januar 2024 vollständig in Kraft
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Das SGB XIV soll es den Geschädigten und den weiteren Anspruchsberechtigten nach einer Gewalttat ermöglichen, eine schnellere, transparentere und zielgerichtetere Inanspruchnahme von Leistungen und Hilfen zu erhalten, um sich möglichst schnell wieder im Alltag zurechtzufinden und die Folgen einer Gewalttat zu bewältigen. Gewaltopfer können dazu insbesondere psychotherapeutische Unterstützung der Traumaambulanz in Anspruch nehmen.

Das soziale Entschädigungsrecht regelt die Fürsorge- und Einstandspflicht des Staates, wenn er den Bürger Gefahren aussetzt und dabei nicht ausreichend schützen kann. Das dazu bereits im Jahr 2019 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossene SGB XIV tritt nunmehr am 1. Januar 2024 vollständig in Kraft (BGBl. I 2019, Bl. 2652 ff.) .
Die Infos im Detail auf der Seite des Pari: https://t1p.de/wszbx

5. Pro Asyl: Fatale GEAS-Einigung: Rechtsruck in Europa manifestiert sich im Abbau der Menschenrechte beim Flüchtlingsschutz!
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PRO ASYL ist entsetzt über die politische Einigung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Wie soeben verkündet wurde, sind die sogenannten politischen Triloge zwischen Mitgliedstaaten und Europaparlament abgeschlossen und die Reform steht kurz vor der Finalisierung. Im Frühjahr müssen die Ko-Gesetzgeber – der Rat der EU und das Europaparlament – die politische Einigung noch formal beschließen.

„Dieser von den europäischen Gesetzgebern beschlossene Abbau von Menschenrechten im Flüchtlingsschutz versperrt für viele den Zugang zu Schutz und errichtet ein System der Haftlager für Menschen, die fliehen und nichts verbrochen haben – selbst für Kinder und ihre Familien. Durch die Ausweitung des Konzepts der ‚sicheren Drittstaaten´ befürchten wir neue menschenrechtswidrige Deals mit autokratischen Regierungen, durch die EU-Länder sich vom Flüchtlingsschutz freikaufen wollen“, kritisiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL. Mehr: https://t1p.de/u7268

Dazu auch eine umfassende Darstellung auf LTO: https://t1p.de/2loe6

6. EUGH Urteil vom 21.12.20223: Wenn von einem/einer als Arbeitnehmer*in tätigen Unionsbürger*in Unterhalt geleistet wird (bzw.: wurde) besteht stets ein Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder XII
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Bei diesem Fall handelt es sich zwar um Rumänen in Irland, dort gibt es aber auch einen dem Deutschen vergleichbaren Leistungsausschluss für Existenzsicherungsleistungen.
Daraus resultiert: „Für Deutschland hat dieses Urteil eine nicht unwesentliche, klarstellende Bedeutung: Dies bedeutet nämlich, dass die Familienangehörigen, denen von einer als Arbeitnehmer*in tätigen Unionsbürger*in Unterhalt geleistet wird (bzw.: wurde), stets einen Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder XII haben. Eine Ablehnung mit Verweis auf die dann wegfallende Unterhaltsleistung und das fehlende Freizügigkeitsrecht ist unzulässig. Auch die Verweigerung von Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX oder Leistungen in besonderen sozialen Schwierigkeiten oder anderen Lebenslagen nach dem SGB XII ist unzulässig“, so Claudius Voigt, von der GGUA.
Weitere Einschätzung im Newsletter von Claudius hier: https://t1p.de/5qm29

7. Sozialprotest am 13. Januar 2024 in Wuppertal – Wer Sozialabbau betreibt, wird Protest ernten! Umverteilung und Reichensteuer statt Sozialleistungskürzungen!                               —————————————————–

Die Wuppertaler FDP möchte am 13. Januar im Barmer Bahnhof zum neuen Jahr anstoßen und lädt Bürgerinnen und Bürger dazu ein. Dieser Einladung wollen wir nachkommen und dort gegen Leistungskürzungen und Sozialabbau protestieren.

Die FDP blockiert in der Ampel kategorisch eine höhere Besteuerung von Besserverdienenden bzw. hohen Vermögenswerten und die Aufhebung der Schuldenbremse. Stattdessen fordern die Liberalen Sozialkürzungen. Neben einer Kindergrundsicherung, die mit substanziellen Verbesserungen der Lage armer Kinder verbunden ist, wird nun auch die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung des Bürgergeldes und der Sozialhilfe in Frage gestellt. Hinzu kommt ein Kahlschlag der sozialen Infrastruktur, der in der bundesrepublikanischen Geschichte ohne Beispiel ist.

Zugleich hält Finanzminister Lindner seine schützende Hand über eine seiner obersten Staatssekretär*innen im Finanzministerium, die Superreichen auf einer exklusiven Tagung brandaktuelle, gesetzliche Steuerschlupflöcher verrät und dabei den Eindruck vermittelt, dass Steuerzahlen ohnehin nur die „Dummen“ trifft, die mit ihren Einkommen zuvörderst ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Daher kommt zum Sozialprotest am 13. Januar 2024 in Wuppertal,

ab 10:30 Uhr vor dem Barmer Bahnhof.

Machen wir der FDP einen geeigneten Neujahrsempfang und stellen klar: Keine Sozialkürzungen – stattdessen Umverteilung und Besteuerung der Reichen!

Update: die letzte Generation Wuppertal wird sich an dem Protest beteiligen. 

Dazu möchten wir überörtlich einladen und die Nachahmung solcher Aktionen aus gegebenem Anlass ist ausdrücklich erwünscht. Der Aufruf und weitere Details: https://t1p.de/yurpj

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-43-2023-vom-31-12-2023.html !

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Der DGB teilt mit: Was ändert sich 2024?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie in jedem Jahr, so geben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskeis (AK) auch in diesem die Änderungen für Arbeitnehmer/Innen bekannt, die Ihr auf der Homepage des DGB (http://ak-gewerkschafter.com/category/dgb/) nachlesen könnt.

Wir posten diese nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Der DGB gibt bekannt:

DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND

14.12.2023
Mindestlohn, Bürgergeld, Gebäude-Energie-Gesetz & mehr

Was ändert sich 2024?

Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger*innen

2024 gibt es Neuerungen, die Arbeitnehmer*innen, Versicherte und Leistungsempfänger*innen betreffen. Das 2023 eingeführte Bürgergeld wird erhöht und auch der gesetzliche Mindestlohn steigt – wenn auch nur minimal. Was sich sonst noch ändert und was du künftig beachten musst, haben wir in einem Überblick zusammengestellt.

Die Änderungen im Überblick

Der Mindestlohn steigt

Zum 1. Januar 2024 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn. Er steigt von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2025 steigt er auf 12,82 Euro. 

Die Erhöhung hatte die Mindestlohnkommission im Juni 2023 per Mehrheitsentscheid und gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen in der Kommission beschlossen. Die Gewerkschaften hatten angesichts der hohen Inflation und der steigenden Kosten für Energie und Lebensmittel eine deutlich stärkere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns gefordert.

Wir setzen uns weiter für einen existenzsichernden Mindestlohn ein.

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze in Minijobs aus, sie erhöht sich dann von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.

Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es noch Branchenmindestlöhne, die über dem allgemeinen Satz liegen. Ab Januar steigen beispielsweise die Löhne für Dachdecker, Gebäudereiniger und im Elektrohandwerk.

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Die Gewerkschaft Ver.di teilt mit: Tarifverhandlungen im Einzel- & Versandhandel in Hamburg am 28.12.23 ergebnislos beendet worden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir auch über die Tarifverhandlungen 2023/24 im Einzel & Versandhandel berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen uns nachlesen könnt.

> http://ak-gewerkschafter.com/?s=tarifverhandlung+2023+im+einzel+und+versandhandel !

Mit Beitrag vom 28.12.2023 teilt die Gewerkschaft Ver.di mit, dass die Tarifverhandlung am selben Tag ergebnislos beendet worden sind.

 

Tarifverhandlung für den Einzel- und Versandhandel in Hamburg ergebnislos beendet

Pressemitteilung vom 28.12.2023

Große Erwartungen lagen an diesem Donnerstag (28. Dezember 2023) in Hamburg auf den Tarifverhandlungen für den Einzel- und Versandhandel im Tarifgebiet der Hansestadt. „Die Beschäftigten sind mit der Hoffnung in das Gespräch gegangen, dass mit dem regionalen Einzelhandelsverband (HDE) ernsthaft nach einer gemeinsamen Lösung für diese schwierige Tarifrunde gesucht würde“, erklärte Silke Zimmer, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und für den Handel zuständig. Das Gegenteil sei der Fall gewesen: „Die Arbeitgeber wollten heute in Hamburg von ihrem Vorhaben nicht abrücken, einen Tarifabschluss auf niedrigstem Niveau zu erreichen und haben damit eine Chance vertan“, so Zimmer. 

ver.di war mit einer Forderung von 2,50 Euro mehr pro Stunde bei einer Laufzeit von zwölf Monaten in die Tarifrunde gestartet. „Die Arbeitgeber bleiben bei ihrem bisherigen Angebot. Für eine Verkäuferin ist das bezogen auf 2023 eine Steigerung ihres Stundenlohns um 1,04 Euro. Bezogen auf eine Laufzeit von zwei Jahren gerade mal 1,78 Euro. Das ist noch nicht einmal die Hälfte dessen, was die Beschäftigten fordern, um in der Krise über die Runden zu kommen. Wir lernen daraus: Die schwierige finanzielle Situation ihrer eigenen Beschäftigten lässt die Arbeitgeber kalt,“ erklärte die Gewerkschafterin. 

ver.di werde die Beschäftigten daher auch im neuen Jahr zu Arbeitskämpfen aufrufen, damit der Knoten in den 14 Tarifgebieten endlich durchbrochen werde. „Höhere Tarifeinkommen sind für die Beschäftigten überlebenswichtig! Sie kommen bei den Preissteigerungen mit ihren Löhnen nicht mehr aus. Ein Tarifabschluss ist daher immer auch ein Zeichen von Respekt und Wertschätzung für die geleistete Arbeit und ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Reallohnverlust und Altersarmut. Daran kommen die Arbeitgeber auch im neuen Jahr nicht vorbei. Wir werden daher auch 2024 für bessere Löhne im Einzelhandel kämpfen“, sagte die Gewerkschafterin.

Der HDE hatte im Herbst zunächst alle Verhandlungen in den 14 Tarifgebieten abgesagt, dann aber bei einem Spitzengespräch am 23. November 2023 zugesagt, die Verhandlungen in allen Tarifgebieten wieder aufzunehmen. „Diese Verabredung wurde nicht eingehalten. Nur in Hamburg wurden Gespräche aufgenommen, die heute an den Arbeitgebern gescheitert sind“, so Zimmer. „Der HDE hat es bei diesen Verhandlungen über acht Monate lang an Ernsthaftigkeit vermissen lassen. Erst die Absage zugesagter Verhandlungstermine, dann die fehlende Einhaltung von zugesagten neuen Terminen und schließlich das Festhalten an einem Angebot, das weiterhin Reallohnverluste für die Beschäftigten bedeutet. Diese Respektlosigkeit ist empörend! Wir widersetzen uns solch einem Tarifdiktat auch im Jahr 2024“, sagte die Gewerkschafterin. 

Pressekontakt

Daniela Milutin
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
E-Mail: pressestelle@verdi.de 

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Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag direkt auf der Homepage der Gewerkschaft Ver.di lesen.

> https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++370f67e0-a5d1-11ee-98fe-df07050e04ab !

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Als AK sind wir der Meinung, dass hier im kommenden Jahr eine GUTE STREIK-SCHÜPPE draufgelegt werden muss!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Und wieder geben wir Euch exakt am heutigen Mittwoch (27.12.2023) unsere AK-TV-TIPPS für die kommende Zeit!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

pünktlich zur Wochenmitte präsentieren wir Euch heute als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) wieder unsere AK-TV-TIPPS  (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=ak-tv-tipps) für die kommenden Tage.

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Am SAMSTAG, D. 30. Dezember 2023, 22.30 Uhr, strahlt der TV-Sender

 die Satire unter dem Titel

„DAS LEBEN DES BRIAN“

aus.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

> https://www.tvtoday.de/programm/standard/sendung/das-leben-des-brian_65787aa738f89003c8096dae.html !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung:

Bibelfilmparodie der britischen Comedy-Anarchisten Monty Python. Mit dem kreuzfidelen Evergreen „Always Look on the Bright Side of Life“.

Bethlehem im Jahre null. Die Heiligen drei Könige irren sich in der Adresse und bringen ihre Gaben um ein Haar einem Baby namens Brian – bis sie dann doch zum Christuskind weiterzuckeln. 32 Jahre später lebt Brian (Graham Chapman) mit Mutter Mandy (Terry Jones, † 2020) im römisch besetzten Jerusalem.

Um Freiheitskämpferin Judith nah zu sein, will er der Judäischen Volksfront beitreten. Anführer Reg (John Cleese) fordert eine Mutprobe. Kein Ding: Antirömische Graffiti sind Brians leichteste Übung. Probleme bereiten ihm eher all die Spinner, die ihn plötzlich für den Messias halten. Schließlich läuft man als solcher Gefahr, vom römischen Statthalter Pontius Pilatus (Michael Palin) ans Kreuz genagelt zu werden…

Der Nachfolger von „Die Ritter der Kokosnuss“ wartet mit besserer Dramaturgie und Ausstattung auf als alle anderen Monty-Python-Filme. Weil der EMI-Vorstand Lord Bernard Delfont das zugesagte Budget zurückzog (Palin: „Er wollte sich nicht im Jenseits rechtfertigen müssen“), steuerte Ex-Beatle George Harrison, ein riesiger Python-Fan, zwei Millionen Pfund bei.

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Am SONNTAG, D. 31. Dezember 2023, strahlt der TV-Sender

THEMENTAG mit dem Titel

diesmal mit THE ROLLING STONES präsentiert.

Der Klick auf den nachstehenden Link blättert Euch die dazugehörige Programmvorschau auf.

> https://www.fernsehserien.de/pop-around-the-clock/sendetermine !

Im Block „17.00 Uhr bis 22.05 Uhr“ sind die nachstehenden Bands enthalten:

Um 20.15 gibt es TINA (LIVE)

und

ab  21.30 Uhr THE ROLLING STONES mit GRRR (LIVE) = 1 Std. 59 Min.

Für uns ist es wichtig, dass THE ROLLING STONES zu einer der besten Sendezeiten gebracht werden. 

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Am MONTAG, D. 01. Januar 2024, 20.15 Uhr, strahlt der TV-Sender

 die Dokumentation unter dem Titel

„DER ELBTUNNEL: PIONIERWERK UND STAUFALLE“

aus.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

> https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/unsere_geschichte/Der-Elbtunnel-Pionierwerk-und-Staufalle,sendung1361934.html !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung:

Der Neue Elbtunnel ist die wichtigste Verkehrsader Norddeutschlands. Nadelöhr für den europäischen Durchgangsverkehr, für Pendler auf dem Weg nach Hamburg und zurück, Touristen auf dem Weg nach Norden. Ständige Wartungen und Reparaturarbeiten sind Alltag, Staus somit auch. Baubeginn des Neuen Elbtunnels war 1968, nach jahrelangem Gezerre um die richtige Idee einer Elbquerung und nach längeren Planungszeiten.

Bauwerk der Superlative oder Quell ständigen Ärgernisses?

Das Schneiderad der Tunnelbohrmaschine T.R.U.D.E. kann man noch heute vor dem Museum der Arbeit bestaunen. © NDR/jumpmedientv / Ulf Thomas

Das Schneiderad der Tunnelbohrmaschine T.R.U.D.E. kann man noch heute vor dem Museum der Arbeit bestaunen. © NDR/jumpmedientv / Ulf Thomas

Das ist 55 Jahre her. Die Einweihung der ersten drei Röhren war im Dezember 1974, die Inbetriebnahme am 10. Januar 1975. Der Neue Elbtunnel ist für die einen ein Bauwerk der Superlative, zu Zeiten der ersten Mondlandung gebaut und später mithilfe der Tunnelbohrmaschine TRUDE erweitert. Für die anderen ist er von Beginn an ein Quell ständigen Ärgernisses.

Mike Krüger hat in den 1970er-Jahren beim Bau des Elbtunnels als Betonbauer-Lehrling ordentlich mitgemischt. In dem Film von Ulf Thomas erzählt er die packende Geschichte von der gigantischen Baustelle tief unter der Elbe.

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Wenn bei Euch Interesse an der einen oder anderen Sendung besteht, so bitten wir um Vormerkung, denn wir werden die Sendetermine auf unserer Homepage nicht wiederholen.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Die Gewerkschaft Ver.di und die SPARDA-BANK haben einen bemerkenswerten Tarifvertrag zur 35-STUNDEN-WOCHE abgeschlossen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis AK haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Gewerkschaft Ver.di (http://ak-gewerkschafter.com/category/ver-di/) mit der SPARDA-BANK in der Tarifrunde 2023 einen Vertrag über die Einführung der 35-STUNDEN-WOCHE abgeschlossen haben.

Dazu teilt die Gewerkschaft das Nachstehende mit:

 

Sparda-Bank: 35-Stunden-Woche per Tarifvertrag

Die Sparda-Bank Berlin und ver.di haben sich auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Die Genossenschaftsbank ist damit die erste Bank in Deutschland, die eine 35-Stunden-Woche bei vollem Gehaltsausgleich tariflich regelt.

 

19.12.2023

© Peter Kneffel/dpa Vor der Filiale einer Sparda-Bank

ver.di und die Sparda-Bank Berlin schreiben zusammen Tarifgeschicht: Im aktuellen Tarifabschluss haben sich die beiden Tarifparteien auf die 35-Stunden-Woche geeinigt. Im Mittelpunkt des Abschlusses steht die Absenkung der tariflichen Regelarbeitszeit von heute 39 auf zukünftig 35 Stunden bei vollem Gehaltsausgleich. Das entspricht einer vergleichbaren Entgelterhöhung um 11,4 Prozent. Der Übergang auf die 35-Stunden-Woche erfolgt in zwei Schritten zum 1. Januar 2024 sowie zum 1. Januar 2025. Übergangsregelungen zur stufenweisen Anpassung unterstützen diesen Prozess. Hinzu kommt eine tarifliche Einmalzahlung in Höhe von 2.400 Euro netto im Januar 2024. Der Gehaltstarifvertrag läuft bis zum 31. März 2026.

„Arbeitszeitverkürzung wird für die Beschäftigten zu einem immer wichtigeren Thema. Gleichzeitig wird sie von vielen Arbeitgebern noch immer verteufelt. Mit diesem Abschluss zeigen wir, dass es möglich ist, sich über eine Verkürzung der Arbeitszeit zu einigen. Wir hoffen, dies hat Signalwirkung auch für andere Betriebe und Branchen.“

Marcus Borck, ver.di-Landesfachbereichsleiter Finanzdienste, Kommunikation und Technologie, Kultur, Ver- und Entsorgung

Mit dem Haustarifvertrag ist es ver.di das erste Mal geglückt, bei einer Bank die 35-Stundenwoche einzuführen. Die Einigung regelt das Bedürfnis der Beschäftigten nach verringerten und flexiblen Arbeitszeitmodellen verbindlich. „Für uns ist dieser Tarifabschluss die konsequente Weiterentwicklung zu einer modernen und maximal flexiblen Banking-Welt“, sagt Frank Kohler, Vorstandsvorsitzender der Sparda-Bank Berlin.

Eine 4-Tage-Woche ist nicht vorgesehen. Der Tarifvertrag setzt auf eigenverantwortliche und ergebnisorientierte Lösungen, die innerhalb der Teams zu finden sind.

Die Tarifeinigung im Detail:

  • 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich tariflich vereinbart
  • Umsetzung in zwei Schritten 2024 und 2025
  • Tarifliche Einmalzahlung in Höhe von 2.400 Euro netto
  • „Deine Bank im Osten“ damit Vorreiter in der Finanzbranche

Die Sparda-Bank Berlin eG ist die mitgliederstärkste Genossenschaftsbank in Ostdeutschland. Ihr Geschäftsgebiet umfasst die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In über 60 Standorten betreuen knapp 800 Mitarbeitende rund 470.000 Privatkundinnen und -kunden.

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Durch den KLick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag direkt auf der Homepage der Gewerkschaft Ver.di lesen.

> https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++3a5dcdd4-9e78-11ee-807f-b50ffd2326c2 !

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Aus unserer AK-Sicht ist die Laufzeit des Entgelttarifvertrages über 24 Monate zu lang!

Ferner hätte hier neben dem tarifierten vollen Lohnausgleich auch der volle Personalausgleich vereinbart werden müssen, da ansonsten der Rationalsierung durch den Arbeitgeber Tür und Tor geöffnet ist!

Trotzdem halten wir den Abschluss, der Vorbildcharakter haben kann, für einen Schritt in die richtige Richtung.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Laurenz Nurk informiert uns mit seinem vierten NEWSLETTER im Monat Dezember 2023!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den vierten DEZEMBER-NEWSLETTER 2023 des GEWERKSCHAFTSFORUMS über den Kollegen Laurenz Nurk (http://ak-gewerkschafter.com/?s=laurenz+nurk) erhalten.

Wir haben den kompletten NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GEWERKSCHAFTSARBEIT“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gewerkschaftsarbeit/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Laurenz Nurk informiert:

Ein Forum für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die etwas zu sagen haben

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten euch auf neue Artikel auf 

https://gewerkschaftsforum.de/ aufmerksam machen:

Mindestlohn steigt 2024 lediglich im Centbereich – wenn er denn überhaupt gezahlt wird

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem vergangenen Jahr bei zwölf Euro pro Stunde. Nun soll er zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro steigen. Ein Jahr später ist eine weitere Erhöhung im selben Umfang auf 12,82 Euro vereinbart. Gemessen am bisherigen Mindestlohn entspricht das einer Anhebung um 6,8 Prozent, auf zwei Jahre verteilt.

Die Gewerkschaften sind darüber in Rage, wollten sie doch eine Anhebung des Mindestlohns auf 13,50 Euro durchsetzen. Inwieweit die Aufregung ehrlich ist, darf angesichts ihrer mageren Tarifabschlüsse in den Jahren 2022 und 2023, Absprachen mit Regierung und Unternehmerschaft in der konzertierten Aktion und der Zulassung von Sonderzahlungen als Tarifverhandlungsergebnisse fraglich bleiben.

Die EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne empfiehlt eine Höhe von 60 Prozent des Medianeinkommens – das wären in Deutschland 13,50 Euro. Um die Altersarmut zu verhindern, müsste der Mindestlohn nach Ansicht der Sozialverbände sogar noch höher liegen.

Laut einer aktuellen Erhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) werden zwischen 750.000 und mehr als drei Millionen Beschäftigte um ihren Mindestlohn betrogen. Die Spanne ist so breit, weil illegale Aktivitäten schwer zu erfassen sind. Hinzu kommt, dass seit Einführung des Mindestlohns die Zahl der Arbeitsplätze in den Niedriglohnbranchen sogar zugenommen hat. Es trifft vor allem Minijobber, Studierende, Rentner sowie Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind.  weiterlesen →

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Gaza: Mehr als 800 Organisationen fordern einen Waffenstillstand!

Mehr als 800 Organisationen aus der ganzen Welt, darunter große internationale Organisationen wie Amnesty, Oxfam oder Caritas, aber auch Organisationen aus Israel, wie das Komitee gegen Hauszerstörungen, und aus Palästina, wie das palästinensische Center für Frieden und Demokratie, fordern gemeinsam einen Waffenstillstand und die Freilassung der Geiseln!

Wir, die Freiheitsliebe-Redaktion haben den Aufruf übersetzt und dokumentieren ihn: weiterlesen →

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Zwangsräumung als wohnungspolitische Marktregulierung

Die massiven Einkommenseinbußen in den vergangenen Jahren und die extremen Steigerungen der Lebenshaltungskosten, haben dazu geführt, dass immer mehr Menschen ihre steigenden Mieten nicht mehr aufbringen können und von Obdachlosigkeit bedroht sind.

Im Jahr 2022 haben Gerichtsvollzieher rund 30.000 Zwangsräumungen vollstreckt, weitere 20.000 Aufträge, die Menschen aus ihren vier Wänden zu werfen, wurden nicht exekutiert. Mehr als 600.000 wohnungslose Menschen wurden 2022 statistisch erfasst, ein Anstieg um fast 60 Prozent im Vorjahresvergleich.

Eine Trendwende ist nicht in Sicht, denn die Mietpreise explodieren immer weiter und die Energiekosten bleiben hoch.

Den politischen Akteuren sind diese Zahlen bekannt, aber sie halten bewusst daran fest, dass Zwangsräumungen Bestandteil des nach ihren Vorstellungen funktionierenden Wohnungsmarktes sind. Sie kennen auch die Studien, die aussagen, dass dort, wo die Wohnungsnachfrage stark ansteigt, auch die Räumungsneigung der Vermieter zunimmt, weil es immer attraktiver wird, nach der Räumung vom neuen Mieter eine viel höhere Miete zu verlangen.

Parallel dazu ist durch rigoroses Sparen der öffentlichen Hand das staatliche Hilfesystem zur Vermeidung von Räumung und Obdachlosigkeit massiv heruntergefahren worden und die hilfesuchenden Menschen sind sich selbst überlassen.

Einen Vorstoß der Linksfraktion im Bundestag, auch Zwangsräumungen in der Krise per Gesetz zu verbieten, lehnten alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien, außer die Grünen, im Januar 2021 ab. weiterlesen →

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Artikelserie: Formen gesellschaftlicher Arbeit und Klassenpolitik (VI – abstrakte und konkrete Arbeit)

Von Ingo Schmidt

Vor dem Gesetz von Angebot und Nachfrage sind alle gleich. Trotzdem haben viele das Gefühl, übers Ohr gehauen zu werden. Dass die unsichtbare Hand des Marktes keinesfalls allen die gleichen Rechte und Chancen einräumt, ihr Leben nach eigenem Gutdünken zu gestalten. Dass Bibelwort gilt immer noch: Wer hat, dem wird gegeben; wer aber nicht hat, dem wird, was er hat, auch noch genommen.

Marx hat im Kapital erklärt, weshalb legale Freiheit und Gleichheit, wo sie gegen feudale Privilegien, Leibeigenschaft oder Sklaverei erkämpft wurden, die Ausbeutung nicht aufhebt, wenn die Produktionsmittel das Privateigentum einiger weniger sind und alle anderen ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, um notwendige Lebensmittel zu kaufen – natürlich von den Privateigentümern, die neben den Produktions- auch über die Distributionsmittel verfügen.

Aber diese Form der Ausbeutung ist unsichtbar, weil Käufer und Verkäufer der Ware Arbeitskraft auf dem Markt gleiche Rechte haben und frei sind, einen Vertrag abzuschließen oder nicht. Dass es nur zum Vertragsabschluss kommt, wenn die Käufer von der Beschäftigung der gekauften Arbeitskraft die Produktion eines Mehrwerts erwarten und den Arbeitsvertrag kündigen, wenn diese Erwartung enttäuscht wird, ist den legalen Beziehungen zwischen Käufern und Verkäufern nicht anzusehen. Marx hat diese unsichtbare Form kapitalistischer Ausbeutung analytisch nachgewiesen und damit den unter Verkäufern der Arbeitskraft verbreiteten Eindruck des übers Ohr gehauen Werdens bestätigt.  weiterlesen →

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Neue Studie der Hans Böckler Stiftung: Deutsche Milliardenvermögen – Superreiche besitzen mindestens 1,4 Billionen Euro, Steuersätze seit Mitte der 1990er drastisch reduziert

Die Vermögen superreicher Haushalte in Deutschland dürften weitaus größer sein als in Forschung, Medien und Öffentlichkeit angenommen. Allein die mehr als 200 Milliardenvermögen im Land könnten zusammengerechnet statt rund 900 Milliarden Euro mindestens 1400 Milliarden Euro umfassen, möglicherweise sogar noch deutlich mehr. Das entspricht gut einem Drittel bis der Hälfte des jährlichen deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und verteilt sich auf lediglich rund 4300 sehr reiche Haushalte. Gründe für die deutliche Unterschätzung der Milliardenvermögen sind, dass es mehr davon geben dürfte als bislang angenommen. Zudem sind die bekannten Supervermögen in bisherigen Analysen teilweise unterbewertet, etwa weil Gewinnausschüttungen nicht voll erfasst sind oder Unternehmensanteile oder Immobilien in ihrem Wert unterschätzt werden. Das ergibt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.

Die Untersuchung zeigt auch: Wichtige Steuersätze zur Besteuerung der Erträge aus Milliardenvermögen sind seit 1996 deutlich gesenkt worden. Neben der Aussetzung der Vermögensteuer hat sich beispielsweise der Steuersatz auf nicht ausgeschüttete Gewinne seit 1996 in etwa halbiert.  Ein weiteres Ergebnis: Die meisten der über 200 Milliardenvermögen in Deutschland stehen zwar mit großen Unternehmen in Zusammenhang und entfallen meist auf Mitglieder der (ehemaligen) Eigentümerfamilien. In knapp jedem fünften Fall beruht das aktuelle Vermögen aber im Wesentlichen schlicht auf dem Verkauf der Firma.  weiterlesen →

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Faktencheck Migration

Von Karsten Montag

Die Bevölkerung in Deutschland ist aufgrund von Zuwanderung in den letzten zwanzig Jahren um insgesamt ein Prozent angewachsen. Der größte Teil der vielen Millionen Zuwanderer kompensierte eine durch geringe Geburtenzahlen schrumpfende Gesellschaft.

Welche Zuwanderung ist politisch erwünscht, welche wird unterbunden? Und inwieweit sind Kriege und Krisen, an denen Deutschland beteiligt ist, für Überlastungen verantwortlich? Ein Faktencheck:  weiterlesen →

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Herzliche Grüße

von den Kolleginnen und Kollegen des gewerkschaftsforum.de

und viel Freude beim Lesen wünscht Euch

Laurenz Nurk

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