Novelle des Versammlungsgesetzes in NRW STOPPEN! Für die VOLLE ERHALTUNG der Grundrechte streiten!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) fordern wir den Landtag von NRW auf, die Novelle zum Versammlungsgesetz von NRW zu stoppen!

Diesbezüglich verweisen wir auf die Ausführungen der Organisation

NRW: Schwarz-gelbe Landesregierung will neues Versammlungs- bzw. Versammlungsverhinderungsgesetz

Dossier

Widerstand gegen das geplante Versammlungsgesetz NRWDie Schwarz-gelbe Landesregierung will das NRW Versammlungsgesetzt in NRW massiv verschärfen. In den geplanten Entwürfen stecken viele Details, die darauf abzielen, in Zukunft Versammlungen zu verunmöglichen als ein ganz wesentliches Grundrecht zu beschneiden. So ist beispielsweise geplant, dass die Namen der Versammlungsleiter*innen bei einem Aufruf bekannt werden sollen. Dies bedeutet bei antifaschistischen Protesten, für diese Personen, deren Namen veröffentlicht werden, eine konkrete Gefahr von Angriffen durch Nazis. Zudem soll es legalisiert polizeiliche Kontrollstellen geben, und die Polizei das Recht bekommen Demos abzufilmen. Ebenso kann zum Beispiel ein Aufruf zur Blockade eines Naziaufmarsch mit bis zu zwei Jahre Knast bestraft werden können. Dieses Gesetzt dient dazu das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit massiv auszuhöhlen oder es wird sogar ein Versammlungsverhinderungsgesetz. Ich möchte daher, dass von der kritischen Öffentlichkeit der Blick auf die geplanten Verschärfungen in NRW gerichtet wird und es hier ein klares NEIN gegen diese geplante Aushöhlung des eines der wesentlichsten Grundrechte im Zuge der Corona-Pandemie erfolgt.” Aus dem Thomé Newsletter 04/2021 vom 24.01.2021, siehe dazu weitere Informationen und erste Proteste:

  • Versammlungsgesetzentwurf NRW: Angriff auf Grundrechte – Breites Protestbündnis gegründet – NRW-weite Aktionstage 17-23. Mai New
    “In Nordrhein-Westfalen formiert sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis gegen das geplante Versammlungsgesetz auf Landesebene. Der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung stellt einen Angriff auf das demokratische Grundrecht der Versammlungsfreiheit dar. Das Bündnis “Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten” will den Gesetzgebungsprozess deshalb kritisch begleiten und auf diese Weise dieses problematische Gesetz verhindern. (…) Aus Sicht des Bündnisses erschwert und kriminalisiert der Gesetzentwurf zukünftig die Organisation von und Teilnahme an Demonstrationen und Versammlungen. Anlasslose Videoüberwachung und Kontrollstellen mit dem Ziel, anreisende Demonstrationsteilnehmer:innen zu durchsuchen und Identitäten festzustellen, wie sie im derzeitigen Entwurf vorgesehen sind, sind inakzeptabel. Auch kann die Polizei zukünftig Personen durch das Erteilen einer Meldeauflage die Teilnahme an Versammlungen schon im Vorfeld verbieten. Dies stellt faktisch ein Versammlungsverbot für bestimmte Personen dar. Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass Demonstrationsanmelder:innen strafrechtlich belangt werden können, wenn Versammlungen nicht so ablaufen, wie in der Anmeldung geplant und mitgeteilt. Zudem kann die Polizei Namen und Adressen von Demo-Ordner:innen verlangen und einzelne Personen ablehnen. (…) Auch die Vorbereitung oder Durchführung von Blockaden beispielsweise bei Neonazi-Aufmärschen soll unter Strafe gestellt werden. Dieser Gesetzentwurf beschädigt unsere Grundrechte, kriminalisiert zivilen Protest und ist damit verfassungswidrig.“ Unter dem Motto “#VersGNRWstoppen” arbeiten Gruppen aus Zivilgesellschaft und außerparlamentarischem Aktivismus, aus Verbänden und politischen Parteien und interessierte Einzelpersonen gemeinsam an einer Verhinderung des Gesetzes, das voraussichtlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll.” Pressemitteilung des Bündnisses “Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten” vom 12. April 2021 beim Grundrechtekommitee externer Link zum Bündnisaufruf auf der Aktionsseite externer Link, siehe auch #VersGNRWstoppen

[27. März 21 in Dortmund] NEIN zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes 
Inmitten einer globalen Pandemie und den damit verbundenen „Grundrechts“–Einschränkungen plant die NRW-Landesregierung ein neues Gesetz. Statt sich aber etwa um gerechte Löhne in der Pflege oder eine Absicherung von prekär Beschäftigten und Selbstständigen zu kümmern, geht die Regierung den Weg weiterer Verschärfungen von Sanktionsmitteln und damit einhergehend einer massiven Beschneidung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, indem sie ein neues Versammlungsgesetz für NRW einführen will, welches mehr legitime Veranstaltungsformate verhindern als ermöglichen soll. Damit setzt sie den autoritären Kurs gegen jede unliebsame Meinung fort, welcher sich schon im April 2018 mit dem neuen Polizeigesetz klar zeigte. Es droht der Notstand für den Grundrechtsparagrafen 8, das Recht auf Versammlungen. Dieser Teil des Grundgesetzes geriet in das Visier speziell der CDU/FDP-Koalition, welche überzogene vermeintliche „Sicherheits“-Argumente als generellen Vorwand nutzt, um unzählige Rechtseingriffe zu rechtfertigen und Bürger:innen in ihrem Sinne möglichst weitgehend zu entmündigen. (…) Die Beschneidung der Versammlungsfreiheit per Gesetz zeigt sich nicht nur in der Schaffung neuer Straf- und Ordnungswidrigkeitsdelikte und der Anhebung von Strafmaßen, sondern insbesondere auch in Maßnahmen wie dem geplanten „Militanzverbot“, welches ausdrücklich darauf abzielt, weitreichend legitime Formen zivilen Ungehorsams zu verbieten, indem dem Tragen einheitlicher Kleidung wie z.B. Maleranzügen eine Gewaltbereitschaft unterstellt wird. Und selbst friedliche Versammlungen sollen zukünftig von der Polizei sehr leicht unterbunden und kriminalisiert werden können. (…) Ein solcher Demokratieabbau in anderen Ländern wird durch deutsche Politiker:innen und Parteien – absolut zurecht – fortwährend als autokratisch bezeichnet und angeprangert. Daher kann es nicht sein, dass mitunter dieselben Parteien nun hierzulande die Versammlungsfreiheit als Grundrecht in einer so massiven Form beschneiden wollen! Dies käme einem Demokratieverfall wie in Polen oder Ungarn gleich. Wir fordern daher: Keine versammlungsfeindlichen Eingriffe in unsere Grundrechte! Versammlungen sind Basis der politischen Meinungsbildung und dürfen nicht auf eine solche Weise eingeschränkt werden!...” Aufruf des DO Bündnis gegen die Verschärfung des VersG am 22. März 2021 bei Autonome Antifa 170 externer Link zur Kundgebung gegen Die Verschärfung des Versammlungsgesetzes am Sa. | 27. März | 17 Uhr | Reinoldikirche – siehe für Aktuelles Bündnis #NoVersGDo externer Link auf Twitter

Antifaschisten gegen Reul: Entwurf für nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz stößt auf Widerstand. Kritik auch von VVN-BdA 
“Nachdem in der vergangenen Woche 500 Menschen in Düsseldorf und Köln gegen den Entwurf für ein »Gesetz zur Einführung eines nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften« aus dem Hause von NRW-Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) demonstriert haben (jW berichtete), formiert sich zunehmend mehr Protest. So veröffentlichte der nordrhein-westfälische Landesverband der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) am Montag eine Stellungnahme, in der die Organisation betont, den Gesetzentwurf entschieden abzulehnen. »Als Teil der größten antifaschistischen Organisation der Bundesrepublik Deutschland, 1946 von den Überlebenden der Konzentrationslager und des Holocaust in Düsseldorf gegründet, sehen wir in diesem Gesetzentwurf die Gefahr, in Zukunft nicht mehr gegen den aktuell immer stärker werdenden Rechtsextremismus demonstrieren zu können«, unterstreichen die Antifaschisten. Sollte der Gesetzentwurf wie von Reul geplant verabschiedet werden, »würde bereits ein Aufruf zur gewaltfreien Blockade von Aufmärschen neofaschistischer und rechtspopulistischer Parteien und Gruppierungen unter Strafandrohung von bis zu zwei Jahren gestellt werden«, warnt die VVN. Auch angemeldete Gegendemonstrationen wären davon betroffen. Tatsächlich kommt das Mittel der Sitzblockaden bei Protesten von Antifaschistinnen und Antifaschisten regelmäßig zum Einsatz. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an Aufmärsche von faschistischen Splitterparteien, aber auch aus dem gewalttätigen »Pegida«- und rechten Hooliganspektrum. Auch die VVN-BdA sieht in friedlichen Blockadeaktionen eine »wichtige und legitime Protestform«. Das »Recht, unerkannt an öffentlichen Formen des Protests und der Meinungsäußerung teilzunehmen«, sei »für eine demokratische und pluralistische Gesellschaft nicht verhandelbar«. »Sollte dieser Gesetzentwurf so verabschiedet werden, würden erfolgreiche Gegendemonstrationen gegen die rechte Szene nur noch unter hohen persönlichen Risiken für die Beteiligten stattfinden können – oder eben gar nicht mehr«, betonen die Nazigegner. Damit würde das Versammlungsgesetz die »Straße für Neofaschisten und Rechtsextremisten frei machen«. Auch Felix Oekentorp, einer der Sprecher des Ostermarsches Ruhr, ruft dazu auf, »diesen neuerlichen Angriff des Innenministeriums« auf demokratische Grundrechte nicht auf sich beruhen zu lassen oder zu unterschätzen… (…) Falls Reul diesbezüglich Schwierigkeiten oder Verständnisprobleme habe, könne er sich ja nach einem neuen Arbeitsverhältnis umschauen.” Artikel von Markus Bernhardt bei der jungen Welt vom 3. Februar 2021 externer Link, siehe dazu von der VVN NRW vom 30. Januar 2021 externer Link: NRW plant Einschränkung der Demonstrationsfreiheit

[Versammlungsrecht] Schwarz-Gelb will Polizeiwillkür in NRW gesetzlich verankern 
“Die von CDU und FDP geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will am Mittwoch einen Entwurf für ein neues Versammlungsgesetz in den Landtag einbringen. (…) In dem fast hundert Seiten langen Text finden sich gleich mehrere neue Begrifflichkeiten, die Demonstrationen in Zukunft stark beeinflussen werden. Zunächst will die schwarz-gelbe Landesregierung ein sogenanntes “Militanzverbot” (§18) einführen. (…) Letztlich soll es in der Hand der Polizei liegen zu entscheiden, ob ein paar Menschen mit schwarzen Pullovern, die nebeneinander laufen “Gewaltbereitschaft vermitteln” und sich somit strafbar machen. Die Formulierung legt die komplette Entscheidungsgewalt in die Hand der Polizei und öffnet die Tür für die willkürliche Kriminalisierung von Protestierenden. Neben dem Militanzverbot soll außerdem ein “Störungsverbot” (§7) festgeschrieben werden. Auch hier ist die Auslegung komplett offen: Es ist aber davon auszugehen, dass es in Zukunft möglich sein wird sich für Produktion und Verbreitung von Flyern, Plakaten oder ähnlichem Material, was beispielsweise zu “Nazis blockieren!” aufruft, strafbar zu machen. Aber das “Störungsverbot” geht noch weiter. Es sollen sogar die von Antifa-Gruppierungen regelmäßig veranstalteten Blockadetrainings verboten werden. (…) Aber nicht nur den Teilnehmer:innen von Protestaktionen soll das Leben in Zukunft schwerer gemacht werden, auch Anmelder:innen sind von dem neuen Versammlungsgesetz betroffen. (…) Die Polizei soll, um “Straftaten zu verhüten” die Möglichkeit bekommen, bei jeder Versammlung nach ihrem eigenen Ermessen Kontrollstellen (§15) einzurichten, bei denen es ihr erlaubt ist Sachen und Personen zu kontrollieren, sowie Identitäten festzustellen. (…) Wenn die Polizei der Meinung ist, von einer Person würde eine “erhebliche Gefahr” ausgehen, darf sie von dieser gezielt Film und Ton Aufnahmen (§16) machen. Außerdem sollen die sogenannten “Übersichtsaufnahmen” (§16) erlaubt werden, die zur „Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes“ eingesetzt werden sollen, wenn dies „wegen der Größe oder Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich ist“. In der Praxis hätte die Polizei in beiden Fällen aufgrund der schwammigen Formulierungen komplett freie Hand über die aus ihrer Sicht notwendigen Maßnahmen willkürlich zu entscheiden, um gegen eine Demonstration vorzugehen. (…) Dieser Gesetzesentwurf reiht sich nahtlos ein in das Klima der inneren Aufrüstung innerhalb der Bundesrepublik. Neben verschärften Polizeiaufgabengesetzen, der sich ausweitenden Zensur, wie beispielsweise durch das Verbot von indymedia, oder durch die Prüfung des Verbots von Antifa-Gruppierungen durch den niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius (SPD), sollen Aktivist:innen eingeschüchtert und Kritik an den herrschenden Verhältnissen mundtot gemacht werden. Mehrere Gruppierungen in NRW kündigten bereits ihren Protest gegen das geplante Gesetzesvorhaben an. Und ein solcher, entschlossener Kampf wird notwendig sein, um die fortschreitende Minimierung der Rechte von Demonstrierenden aufzuhalten. In Zeiten multipler Krisen des Kapitalismus und der sich verschärfenden Klassengegensätze gibt die Gegenseite ganz offen zu, was sie mit diesem Gesetz will: Wie NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärt, braucht es ein “Gesetz, das zur heutigen Zeit und zu den Menschen passt.“ Ein Gesetz also, dass die Repressivkräfte des bürgerlichen Staates dafür ausrüstet die kommenden Proteste und die sie tragenden Menschen zu unterdrücken.” Beitrag von Roberto Lorca vom 26. Januar 2021 bei Klasse gegen Klasse 

[Eilkundgebung am 30.1. in Köln] Nein zum neuen NRW-Versammlungsgesetz!
Die NRW-Landesregierung plant einen massiven Angriff auf das Demonstrations- und Versammlungsgesetz. Sollte dieser Gesetzesentwurf tatsächlich durchkommen, würden u.a. Aufrufe zur Blockade oder Störung von Naziaufmärschen unter Strafandrohung von bis zu zwei Jahren gestellt werden. Ein großer Teil antifaschistischer Arbeit würde schlichtweg verboten werden, und auch für andere Protestbewegungen hätte das Gesetz verehrende Auswirkungen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfes fand im Windschatten der Pandemie bereits am letzten Mittwoch im NRW-Landtag statt. Spontan demonstrierten dort 120 Menschen. Auch wir wollen hier in Köln eine Eilkundgebung zu diesem massiven Angriff auf das Demonstrationsrecht machen und werden uns auf Aufbau eines breiten gesellschaftlichen Bündnisses gegen dieses Gesetzesvorhaben beteiligen. Bei unserer Kundgebung ist das Tragen eines Mund-Nasen Schutzes Pflicht, sowie das Einhalten von Mindestabständen. Die Kundgebungsteilnehmer*innen sollen die Kundgebungsflächen bitte höchstens zu zweit betreten oder verlassen…” Aufruf von “Köln gegen Rechts” vom 28.01.21 bei scharf-links externer Link zur Eilkundgebung Samstag 30.01. – 13h Rudolfplatz – siehe nun den Bericht:

Vehemente Ablehnung. NRW: Proteste gegen Regierungsentwurf für repressives Versammlungsgesetz. Hunderte Menschen folgen Aufruf zu Eilkundgebung
Nun tut er genau das, was er in Zukunft verhindern soll. Der von Kritikern als »Versammlungsverhinderungsgesetz« bezeichnete Entwurf der schwarz-gelben Landesregierung Nordrhein-Westfalens treibt die Leute zum Protest auf die Straße. Mehr als 300 Menschen trotzten am Sonnabend Regen und Kälte, um dem Aufruf des antifaschistischen Bündnisses »Köln gegen rechts« zu einer Eilkundgebung auf dem Kölner Rudolfplatz zu folgen. Ein Erfolg, nachdem zuvor bereits am Mittwoch abend nach dem Einbringen des Entwurfs in den Landtag in Düsseldorf rund 150 Menschen einem Protestaufruf der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) gefolgt waren. »Ein Gesetz, das zur heutigen Zeit und den Menschen passt«, wird der als »Hardliner« bekannte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) im Internetauftritt seines Ministeriums mit wachsweichen Worten zitiert. Man könnte fast den Eindruck gewinnen, beim Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit handle es sich um ein modisches Lifestyleprodukt. Doch was da »im Windschatten der Coronapandemie« im Reul-Ministerium ersonnen wurde, sei kein »modernes und freiheitliches Versammlungsgesetz«, wie der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jasper Prigge auf seiner Internetseite schreibt. Vielmehr gehe es der Koalition aus CDU und FDP darum, »Versammlungen zu erschweren«. In Richtung von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), der seit dem 22. Januar auch Bundesvorsitzender seiner Partei ist, machte der Auftaktredner von »Köln gegen rechts« am Sonnabend eine Kampfansage. Man werde »Laschet in die Suppe spucken«, wenn der meine, in einer »Allmachtsphantasie das Versammlungsrecht in NRW verschärfen zu können«. Die Gegner würden so lange auf die Straße gehen, bis der Entwurf »vom Tisch ist«. Besonders kritisiert wurde die angedachte »Kooperation von Veranstalter und Polizei«, mit der die Personalien von Anmelder und Ordner künftig festgestellt werden sollen. Auch das beabsichtigte »Blockadeverbot«, mit dem schon allein die Ankündigung von Störaktionen gegen beispielsweise faschistische Aufmärsche unter Strafe gestellt werden soll, stieß auf vehemente Ablehnung. Hinter dem verschärften Uniformierungsverbot vermuteten Redner, dass es vor allem gegen Klima- und Umweltschützer wie »Ende Gelände« gerichtet sei, die in der Vergangenheit häufig in weißen Maleranzügen protestiert hatten…” Artikel von Bernhard Krebs, Köln, in der jungen Welt vom 01.02.2021 

Gesetzentwurf der Landesregierung vom 21.1.2021 externer Link beim Landtag NRW: Gesetz zur Einführung eines nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (VersammlungsgesetzEinführungsgesetz NRW – VersGEinfG NRW)

NRW-Landesregierung will Versammlungsfreiheit massiv beschränken
Im Windschatten der Corona-Pandemie will die Landesregierung ein neues NRW-Versammlungsgesetz schaffen. Etwa 100 Seiten umfasst der gerade erst veröffentlichte Gesetzesentwurf, mit dem die Versammlungsfreiheit massiv beschränkt werden soll. Ein Vorhaben, mit dem CDU und FDP hoffentlich scheitern. Was steht im Gesetzesentwurf und warum sind die Regelungen zu kritisieren?…” Bewertung vom 25. Januar 2021 bei prigge-recht.de externer Link (Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge) mit dem Fazit: “Der Gesetzesentwurf ist offenbar von dem Ziel getragen, Versammlungen einzuschränken. Die in diesem Beitrag aufgeführten Regelungen sind nur ein Ausschnitt. Im Detail finden sich weitere problematische Punkte. Der Staat täte besser daran, die Wahrnehmung von Grundrechten zu fördern und es Menschen so einfach wie möglich zu machen, sich zu versammeln. Denn die Versammlungsfreiheit ist in einer Demokratie ein hohes Gut. Sie ermöglicht es, unmittelbaren Protest auf die Straße zu tragen. Vielleicht spekuliert die Landesregierung auch darauf, dass sich die Empörung in Grenzen halten wird, weil Versammlungen in einer Pandemie nicht einfach möglich sind. Diesen Gefallen sollte man ihr nicht tun. Denn es wird eine Zeit kommen, da wird es wieder möglich sein, mit vielen Menschen gemeinsam zu demonstrieren. Dieser Gesetzesentwurf will dies erschweren – das sollten wir nicht zulassen.”

Den kompletten Beitrag könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link auf der Homepage von   lesen.

> https://www.labournet.de/interventionen/grundrechte/grundrechte-all/demonstrationsrecht/nrw-schwarz-gelbe-landesregierung-will-neues-versammlungs-bzw-versammlungsverhinderungsgesetz/ !

Wir bleiben am Thema dran!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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