Normenkontrollklage gegen das Gesetz zur Beamtenbesoldung in NRW eingereicht!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mehrfach berichteten wir auf unserer Homepage zu dem verweigerten Übertrag der rosa/grünen Landesregierung des Tarifergebnisses 2013 für den öffentlichen Dienst (Länder) auf die Beamten. Diese setzten sich bekanntermaßen hiergegen mehrfach zur Wehr, wie Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link es noch einmal nachlesen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/?s=tarifabschluss+l%C3%A4nder . Die Oppositionsparteien im Landtag von NRW  (CDU und FDP) haben nunmehr gegen das rosa-grüne Verhinderungsgesetz Landesverfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht von NRW eingereicht. Es handelt sich hierbei um ei sogenanntes „Normenkontrollverfahren“. Dies ist aus Sicht unseres Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) auch nötig, da die Landesregierung trotz der massiven Proteste der Kolleginnen und Kollegen Landesbeamtinnen und Landesbeamte im Juli dieses Jahres das entsprechende Verhinderungsgesetz im Landtag von NRW durch deren Mehrheit verabschieden lassen. Diese Tatsache darf auch bei der Bundestagswahl 2013 am 22. September nicht unberührt bleiben. Neben dem bevormundungspolitischen Rauchverbot ist dies eine zusätzliche politische Schweinerei, die dazu führen wird und führen muss, dass die SPD und die GRÜNEN in NRW Stimmenverluste bekommen werden.

Wir bleiben dran und werden weiter über den Fortgang der Angelegenheit berichten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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