NGG teilt mit: Branchenmindestlohn in der Fleischindustrie steigt auf 9 Euro! Einigung bei Minestarbeitsbedingungen erzielt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschaftere/Innen-Arbeitskreis (AK) Haben wir registriert, dass der Branchenmindestlohn in der Fleischwirtschaft (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=fleischwirtschaft) auf 9 Euro steigt, wie es die Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten – NGG – (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/tarifpolitik/ngg/) seit dem 02.02.2018 mit einemn Online-Beitrag auf ihre Homepage gepostet hat.

Wir haben diese Mitteilung nachstehend im Print zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

https://www.ngg.net/fileadmin/Fotos_und_Bilder/Logos_und_Co/logo_rot.png                               2.2.2018

Branchenmindestlohn steigt auf 9 Euro

Fleischwirtschaft: Einigung bei Mindestarbeitsbedingungen

Hamburg, 2. Februar 2018

Nach schwierigen und langen Verhandlungen haben die Arbeitgeberverbände der deutschen Fleischwirtschaft und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) einen Tarifvertrag über die Mindestarbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft abgeschlossen.

Die Beschäftigten erhalten einen Stundenlohn von mindestens 9 Euro. Geregelt wurde auch, dass über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden in einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden können, sofern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einem Arbeitszeitkonto zugestimmt haben. Weiterhin wurde vereinbart, dass den Beschäftigten eine arbeitstägliche Umkleidezeit von 10 Minuten vergütet wird. Der Tarifvertrag läuft bis 31. ezember 2018.

Guido Zeitler, stellvertretender NGG-Vorsitzender, bezeichnet den Tarifvertrag als „kleinen Schritt in die richtige Richtung“, sagte aber auch deutlich: „Der Weg zu armutsfesten Mindestlöhnen und zu attraktiven Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie ist noch weit.“

Hintergrund:

Zur Fleischwirtschaft wird die Schlachtindustrie und die fleischverarbeitende Industrie, aber nicht das Fleischerhandwerk gezählt. In der deutschen Fleischwirtschaft arbeiten rund 165.000 Beschäftigte. Dere neue Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten der Branche – auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Auftrag von Subunternehmen in den deutschen Betrieben arbeiten.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr diesen Artikel online aufrufen und direkt auf der Homepage der NGG nachlesen:

http://www.ngg.net/pressemitteilungen/2018/1-quartal/18-02-18-branchenmindestlohn/ !

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Dieser Tarifvertrag ist zwar immer noch nicht das Gelbe vom Ei, aber in der Tat stellt er einen kleinen Fortschritt dar. Denn die Laufzeit endte bereits im Dezember 2018! Und auch die Tatsache, dass dieser Tarifvertrag auch ausländische Kolleginnen und Kollegen gilt, die bei Subunternehmer/Innen beschäftigt werden, ist positiv zu werten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Share
Dieser Beitrag wurde unter NGG, Tarifpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert