Der BBU fordert die Einstufung von CRISPR-CAS als Gentechnik und Hochrisikotechnologie!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreís (AK) hat uns eine weitere Pressemitteilung des BBU über dessen Pressesprecher und Vorstandsmitglied Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bbu%2Budo%2Bbuchholz) erreicht.

In dieser Pressemitteilung, die wir in ihrer Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend auf unsere Homepage gepostet haben, fordert der BBU eine Einstufung von CRISPR-CAS (https://de.wikipedia.org/wiki/CRISPR/Cas-Methode) als Gentechnik und Hochrisikotechnologie!

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Als AK schließen wir uns vorbehaltlos dieser Forderung des BBU an!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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BBU-Pressemitteilung vom 02.02.2018

BBU fordert eine Einstufung von CRISPR-CAS als Gentechnik und
Hochrisikotechnologie

(Bonn / Berlin, 02.02.2018) Im Nachgang der Grünen Woche richtet der
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) sein Augenmerk erneut
auf die rasante Entwicklung der modernen Gentechnik und fordert eine
kritische Auseinandersetzung mit den Risiken und Gefahren beim
zunehmenden Einsatz dieser Techniken in der Landwirtschaft, der
Tierzucht oder der Humanmedizin. Konkret fordert der BBU u. a. die
Einstufung der CRISPR-CAS-Methode als Gentechnik und
Hochrisikotechnologie durch das Bundesinstitut für Risikobewertung sowie
die Aufnahme eines Verbots von CRIPR-CAS in den Koalitionsvertrag von
SPD und CDU.

Seit 2016 wird die CRISPR-CAS-Methode, ein Verfahren, bei dem mit Hilfe
einer so genannten Enzymschere sehr präzise einzelne Sequenzen aus der
DNA von Pflanzen, Tieren und Menschen herausgeschnitten und durch fremde
Genabschnitte ersetzt werden kann, von weiten Kreisen der Wissenschaft
als sehr effiziente, kostengünstige und nebenwirkungsfreie Methode in
der Pflanzen- und Tierzucht gefeiert. Auch in der Humanmedizin bei der
Therapie von genetischen Erbkrankheiten weckt dieses Verfahren viele,
zum Teil unbegründete Hoffnungen und Begehrlichkeiten. In der
Pflanzenzucht soll eine breitere Artenvielfalt und -veredelung, eine
höhere Resistenz gegen Schädlinge, eine raschere Wiederaufforstung
kostengünstiger erreicht werden. Auch in der Tierzucht werden gezielt
Mutationen ausgelöst, um von bestimmten Rassevorteilen, höheren
Milcherträgen oder größeren Fleischmengen zu profitieren. Bisherige
Erfahrungen beim Einsatz in der Pflanzenzucht bleiben aber weit hinter
den geschürten Erwartungen zurück.

Die CRISPR-CAS-Methode steht im Verdacht, die DNA nachfolgender
Pflanzen- Tier- und menschlicher Generationen nachhaltig zu verändern
und nicht nur eine reine Züchtungstechnik zu sein, sondern neue
schwerwiegende Störungen und Erkrankungen hervorzurufen.

Deshalb fordert der BBU:

-Eine Einstufung der CRISPR-CAS-Methode als Gentechnik und
Hochrisikotechnologie durch das Bundesinstitut für Risikobewertung

-Beim Einsatz von Genome Editing und CRISPR-CAS in der Humanmedizin im
Rahmen von Studien und eigen- sowie fremdnütziger Forschung müssen die
Patienten gemäß der Deklaration von Helsinki über die Risiken und
Gefahren informiert werden, bevor sie einer Untersuchung zustimmen.
Hinzugezogene Ethik-Kommissionen müssen ein Veto- und Ablehnungsrecht
haben, wenn der Heilungserfolg nicht absehbar ist.

-die Aufnahme eines Verbots von CRIPR-CAS in den Koalitionsvertrag von
SPD und CDU. Die Methode darf weder in der Tier- und Pflanzenzüchtung
geschweige denn in der Humanmedizin ohne Risikoauflagen, Aufklärung oder
die Einbindung von Umwelt- und Gesundheitsverbänden in ein
Beratungsverfahren eingesetzt werden

-eine EU-weite Ablehnung von CRISPR-CAS als reine Züchtungsmethode. Bei
der zurzeit anhängigen Klage französischer Saatgutfirmen um Zulassung
als Züchtungsverfahren fordert der BBU eine Verbotsverfügung des EuGHs
aufgrund der befürchteten DNA-Veränderungen

-Zum Verbraucherschutz und zur Verbraucheraufklärung ist eine
Kennzeichnungspflicht als „gentechnisch verändert“ von Lebensmitteln,
die mit CRISPR-CAS hergestellt wurden, notwendig.

Hintergrundinformationen:

Von zahlreichen Saatgut-Unternehmen wird die CRISPR-CAS-Methode bisher
nicht als klassische Gentechnik bewertet, sondern größtenteils als reine
Züchtungsmethode verharmlost. Damit werden ein gentechnisches
Prüfverfahren und besondere Schutzmaßnahmen wie Abstand einhalten auf
den bepflanzten Feldern vermieden.

Viele Ärzte und betroffene Patienten erhoffen sich durch den Einsatz von
CRISPR-CAS beim Genome Editing eine raschere Erforschung und Heilung von
genetisch bedingten, schwerwiegenden Erbkrankheiten. Viele Erkrankungen,
die durch Mutationen oder fehlerhafte DNA ausgelöst werden, sind in
ihren Folgen bisher kaum erforscht. Einzelne schadhafte Gensequenzen
lösen aber nicht nur einen bestimmten krankheitsverursachenden Gendefekt
aus, sondern geben darüber hinaus auch wesentliche Erbinformationen für
andere wichtige körperliche und mentale Prozesse weiter. Völlig unklar
ist nach dem bisherigen Stand der Forschung, ob die CRISPR-CAS-Methode
auch die DNA von nachfolgenden Pflanzen-Tier und Humangenerationen
nachhaltig beeinflusst und diese damit als genetisch verändert
eingestuft werden müssen. In der Humanmedizin werden unabsehbare Folgen
oder neuerliche Erkrankungen und Gendefekte auslöst, die mit der Methode
eigentlich beseitigt werden sollten, wenn die eingefügten Genabschnitte
nicht kompatibel mit der restlichen DNA sind, da selbst mit er
Enzymschere nicht 100%ig passgenau geschnitten werden kann.

Für den Einsatz von Genome Editing nach CSRISPR CAS In der Humanmedizin
bedarf es genauer Vorgaben und für die Patienten nachvollziehbare
Aufklärung auch über die möglichen Risiken. Andernfalls ist zu
befürchten, dass CRISPR-CASP, ähnlich wie der PRAENATEST zur Verhütung
von Trisomie 21, als selbstverständliches Verfahren in die
Schwangerschaftsvorsorge aufgenommen wird und damit einer weiteren
Diskriminierung von behindertem Leben ohne eine sinnvolle
Auseinandersetzung über die Ursachen und Bewältigung der Erkrankung Tür
und Tor geöffnet wird. Eine vorschnelle oder falsche Entscheidung, eine
Individualisierung von Behinderung als persönliches, leicht zu
behebendes technisches oder selbst verschuldetes Schicksal, ohne dass
die Gesellschaft eine Mitverantwortung übernimmt, führt in die Irre. Der
Schritt zur gezielten Menschenzüchtung unter dem Deckmantel der
Verhinderung von Behinderung und Leiden ist so nicht mehr weit.

Engagement unterstützen

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://bbu-online.de, telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.

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