Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben erreichen uns wieder die sehr substantiierten News des „Harald Thome´ Newsletter“, die wir heute wieder zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme vollumfänglich auf unsere Homepage gepostet haben. Besonders die Informationen über einen diskutierbaren gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 10, — € gegenüber der Forderung der SPD und der Grünen in Höhe von 8, 50 € im 2. Newsletter-Absatz halten wir für wichtig. Allerdings sehen wir hier als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) das Luxemburger Modell, das einen Mindestlohn von 10, 41 € beinhaltet, als nach wie vor vorrangig auch für Deutschland und ganz Europa an. Damit werden wir uns aber in Kürze noch einmal besonders intensiv in einem Artikel auf unserer Homepage befassen.
Zunächst aber wünschen wir Euch viel Spaß beim Lesen des „Harald Thome´ – Newsletter“.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Rechtslage zu Unionsbürgern, insbesondere Rumänen und Bulgaren ================================= Immer wieder taucht die Frage auf, wie nun die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen bei Unionsbürgern und insbesondere bei Rumänen und Bulgaren ist.
Ich möchte daher hier mal ein paar Links zusammenstellen, aus dem die wichtigsten Fragestellungen, allerdings auch mit unterschiedlichen Antworten, hervor gehen.
• Zunächst fundamental: Georg Classen, Flüchtlingsrat Berlin: http://www.harald-thome.de/media/files/Classen-zu-Rum-nen-und-Bulgaren—05-2012.pdf aus Mai 2012.
• Broschüre DPWV: Informationen zu den gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Einreise und Aufenthalt von UnionsbürgerInnen in Deutschland und zum Zugang von UnionsbürgerInnen zu existenzsichernden Leistungen gibt es hier: http://www.koelner-fluechtlingsrat.de/download/2012Unionsbuerger.pdf
• Handreiche der BAG Wohnungslosenhilfe zu „Ansprüchen auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit“, diese gibt es hier: http://www.bagw.de./sozialrecht/BAGW_Nichtdeutsche_Wohnungslose_2012.pdf
Im Ergebnis lässt sich festhalten, die Rechtslage ist recht kompliziert, selbst die Gerichte tun sich bei diesem Thema schwer. Allerdings ist die Chance hier im Gerichtsverfahren gegen die behördliche Ablehnungspraxis zu gewinnen außerordentlich hoch, und ich kann nur empfehlen bei Leistungsversagung unverzüglich in die Eilklage zu gehen.
Bemerkung am Rand: die Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger ist seit dem 29.1.2013 ersatzlos gestrichen worden (BT-Drs. 17/10746, BGBl 28.1.2013). Das bedeutet, Unionsbürger sind per Pass freizügigkeitsberechtigt, eine Proklamation der Freizügigkeit war nie nötig und ist jetzt auch auf nach deutscher Gesetzgebung nicht mehr notwendig.
Unionsbürger erhalten nur noch – ebenso wie Deutsche – bei der Anmeldung eine Meldebescheinigung nach dem Melderecht. Eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel o.ä. können sie in aller Regel nicht mehr erhalten. Nach fünf Jahren kann Unionsbürgern auf Antrag das „Daueraufenthaltsrecht“ bescheinigt werden. Zum legalen Aufenthalt ist jedoch keines der genannten Dokumente erforderlich, zur Beantragung oder Erhalt von Sozialleistungen ist das etwaige behördliche Verlangen nach einer Freizügigkeitsbescheinigung von der Gesetzgebung überholt. In der Folge dürfen diese in keinem Fall mehr vom Jobcenter verlangt werden. Näheres dazu von Georg Classen in Infos vom 23.02.2013, die hier zu finden sind: http://www.harald-thome.de/media/files/Georg-Classen-Infos-23.02.2013.pdf
2. Mai 2013 – Aktionsmonat für 10 Euro gesetzlichen Mindestlohn (lohnsteuerfrei) ===================================================================
SPD und Grünen wollen bei einem Wahlsieg einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro einführen. Es ist ihnen aber auch zuzutrauen, ihre Beschlüsse zu unterbieten. Wir müssen uns also zu Wort melden.
Ein Mindestlohn von 8,50 Euro liegt unter dem gegenwärtigen durchschnittlichen Hartz-IV-Niveau eines alleinstehenden Erwerbstätigen (http://www.mindestlohn-10-euro.de/2011/04/04/vergleich-hartz-iv-niveau-eines-alleinstehenden-erwerbstatigen-mindestlohn-niveau) Ein gesetzlicher Mindestlohn muss deutlich über dem Hartz-IV-Niveau liegen, das für notwendig gehalten wird. Das ist bei einem Eckregelsatz von 500 Euro nur der Fall, wenn der Mindestlohn von zehn Euro, wie in Frankreich, nicht mit Lohnsteuer belegt wird (http://www.ambafrance-de.org/Steuern-auf-Einkommen-in).
Der Kampagnenrat der Kampagne 500-10 (http://www.mindestlohn-10-euro.de) ruft zu einem Aktionsmonat im Mai auf. Bundesweit sollen in diesem Monat in möglichst vielen Orten Aktivitäten stattfinden.
Kostenlose aktualisierte Materialien können unter info@klartext-info.de bestellt werden.
Das aktualisierte Flugblatt für 10 Euro gesetzlichen Mindestlohn, die aktualisierte Unterschriftsliste, die aktualisierte Bündnisplattform sowie Transparente für 500/10 und Aufkleber (siehe http://www.mindestlohn-10-euro.de/2011/06/10/noch-mehr-tun-fur-diese-kampagne/#Materialien ).
3. „Jobcenter Leaks“, schon fast 100 Jobcenter – Telefonlisten veröffentlicht =================================================
Meinerseits werden seit einem Monat die mir vorliegenden Telefonlisten von Jobcentern veröffentlicht, diese Sammlung ist mittlerweile auf fast 100 Telefonlisten angewachsen.
Ich möchte die Leserschaft meines Newsletters weiterhin bitten, alle Euch/Ihnen vorliegenden Telefonlisten an mich weiterzuleiten, besonders interessant ist dies für Berlin, da sich dort die Verwaltung komplett hinter ihren Callcentern einbunkert. Anonymität wird selbstverständlich zugesichert. Einen herzlichen Dank an alle, die mir bisher ihre vorliegenden Materialien übersandt haben. Dazu noch ein Artikel der Stiftung Wahrentest: http://www.test.de/Behoerden-Buerger-haben-Recht-auf-Durchwahl-4491969-0/
Die geleakten JC Telefonlisten sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/jobcenter-telefonlisten.html
4. „Jobcenter Leaks“, diesmal zu den KdU, Erstausstattung und Bildung- und Teilhabe ==================================================
Auch hier möchte ich die Leserschaft auffordern ob Sie/Ihr nicht aktuellere Richtlinien vorliegen habt und mir diese dann bitte zu übersenden. Hilfreich kann es auch sein, auf der Webseite des Jobcenters nachzuschauen. Ebenfalls hilfreich wäre die Weiterleitung von Erlassen/Empfehlungen auf Landesebene zu den Themen. Ansonsten können unter diesem Link die aktuellen Listen von ca. 400 Jobcentern eingesehen werden: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
5. Neue Weisungen zum SGB II
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Die Bundesagentur für Arbeit hat neue „Fachliche Hinweise“ zu §§ 20, § 21 und § 58 SGB II rausgegeben, diese sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii—hinweise.html
6. Geplante Änderungen zum Bildungs- und Teilhabepaket vom Bundestag beschlossen =====================================================
Der Bundestag hat am 21.2. verschiedene Änderungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, insbesondere zur Teilhabe, beschlossen. Der Gesetzesentwurf vom 09.01.2013 dazu ist hier zu finden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712036.pdf Das Gesetz soll zum 1.8.2013 in Kraft treten. Die Änderungen sind zusammengefasst auch auf meinen neuen Folien auf Seite 25 zu finden, die Folien gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Folien-SGB-II—03.03.2013..pdf
7. „Stolperstein schlüssiges Konzept“ im LK Wittenberg und die dazugehörige BSG-Rechtsprechung =================================================
Rechtsanwältin Silke Brewig-Lange aus Karl-Marx-Stadt hat sich im Rahmen einer Veranstaltungen zum Thema KdU des Kommunalpolitischen Forums am 19.01.2013 in Dresden mit Urteil des SG Dessau-Roßlau Az. S 11 AS 2430/11 zum sog. Schlüssigen Konzept im Bezug auf die Stadt Chemnitz auseinandergesetzt, ihre dahingehenden Ausführungen gibt es hier: http://www.ra-brewig-lange.de/aktuell/Vortragsunterlagen_KdU20130119.pdf
Dann hat die Kollegin noch eine Zusammenstellung der BSG Rechtsprechung zur KdU und einige Anmerkungen zur Methodik der Erstellung einer KdU-Richtlinie unter dem Stichwort „Stolperstein KdU“ erstellt, diese ist hier zu finden: http://www.ra-brewig-lange.de/aktuell/Vortragsunterlagen_KdU20130119.pdf
8. Nächste SGB II-Grundlagenseminare in Hannover, Frankfurt, Wuppertal, München, Koblenz, Berlin, Hamburg und Dresden ======================================================
Hier nun meine nächsten SGB II – Grundlagenseminare im ersten Halbjahr 2013:
Diese finden am 14./15. März in Hannover, am 18./19./20. März in Frankfurt, am 08./09. April in Wuppertal, am 22./23. April in München, am 29./30. April in Koblenz, am 16./17. Mai in Berlin, am 22./23./24. Mai in Hamburg und am 29./30. Mai in Dresden statt. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
9. Fünft tägiges Grundlagenseminar am 25./26. Juli und am 30./31. Juli und 1. Aug. in Wuppertal ==============================================================
Immer wieder ist die Zeit in den Seminaren zu kurz um alles, was wichtig ist durchzusprechen und auf alle Details einzugehen. „Wie prüfe ich nun wirklich den Bescheid“ oder „wo sind die genauen Interventionspunkte um gegen eine Aufrechnung vorzugehen“, solche Fragen tauchen immer wieder auf. Um solche und andere Fragen intensiv bearbeiten zu können und auch Zeit für sonstige Details zu haben biete ich diese 5-Tages Fortbildung an. Um den harten Stoff etwas abzumildern, gliedert sich die Fortbildung so, dass dazwischen ein Wochenende liegt. Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. Fortbildung: ALG II – Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. April in Hamburg, am 10./11. Juni Wuppertal und am 19./20. Juni in Leipzig
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In dieser zweitägigen Fortbildung, die ich am 24./25. April in Hamburg, am 10./11. Juni Wuppertal und am 19./20. Juni in Leipzig anbiete, wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung am 7. Mai in Frankfurt und am 1./2. Juli in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich am 7. Mai in Frankfurt eintägig und am 1./2. Juli in Wuppertal zweitätig an. In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt, wo die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der Sozialberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der Kombination beider Methoden Recht durchgesetzt werden kann. Die zweitätige Fortbildung beinhaltet natürlich eine vertiefte Auseinandersetzung und Vertiefung durch Arbeitsgruppen. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
12. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 2. Mai in Wuppertal und am 6. Mai in Frankfurt
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 2. Mai in Wuppertal und am 6. Mai in Frankfurt. In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 21. Mai in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste gibt es am 21. Mai in Wuppertal. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal