Neuer Newsletter von Harald Thomé

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute gibt es wieder aktuelle Newsletter des Harald Thome, die wir wie immer sehr gerne auf unsere Homepage gepostet haben. Besonders der nachstehende Artikel 1. Dieser Newsletter hat es in sich, wird darin doch die Fragestellung erhoben, ob Wuppertaler Polizei und Staatsanwaltschaft auf dem rechten Auge blind sind?

Wenn man den Artikel liest, liegt die bejahende Antwort nahe. Aber auch die übrigen Artikel sind es wie immer wert, gelesen zu werden, da sie eine Fülle von detaillierten Informationen aus dem Sozialsektor unserer „Bananenrepublik Deutschland“ enthalten.

Wünsche Euch viel Spaß beim Lesen und verbleibe mit kollegialen Grüßen für
den AK

Manni Engelhardt -Koordinator-

1. Schwere Vorwürfe: ist auch die Wuppertaler Polizei und Staatsanwaltschaft
auf dem rechten Auge blind?
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Ein symptomatisches Schlaglicht vom Umgang mit Nazis aus der Provinz:
Letztes Jahr überfiel eine Gruppe von ca. 20 vermummten Neonazis im
Wuppertaler Cinemaxx gewaltsam eine politische Bildungsveranstaltung des
Medienprojektes Wuppertal zum Thema Rechtsextremismus. Sie versprühten im
Foyer des Kinos Reizgas, hatten Knüppel dabei und skandierten rechtsextreme
Parolen, stimmten das NS- Lied »Ein junges Volk steht auf« an, verwüsteten
vor dem Kino eine Baustelle und warfen mit Absperrungsteilen und Steinen.
Dieser Überfall ist ein Glied in einer Kette von gewalttätigen Übergriffen
und Anschlägen von Nazis in Wuppertal.
Im September 2011 stellte die Polizei die Ermittlungen offiziell ein, die
Täter seien nicht ermittelbar, dies zeitgleich mit einem erneuten Überfall
zum Teil derselben Nazis auf Flohmarktbesucher.
Danach begann eine öffentliche Debatte mit der Schlagrichtung der Polizei
vorzuwerfen nichts gegen Nazis zu unternehmen und das Naziproblem zu
verharmlosen. Die Wuppertaler Justiz hatte aufgrund des öffentlichen Drucks
die Ermittlungen gegen die Wuppertaler Nazis wieder aufgenommen und in einer
anderen Sache wurde ein Polizeileiter wurde vom Dienst suspendiert.

Das skandalöse Vorgehen der Wuppertaler Polizei setzt sich selbst nach dem
Auffliegen der Zwickauer Terrorgruppe weiter fort, Zeugen werden nun
vernommen, aber von der Polizei eingeschüchtert, diese lässt durchblicken,
dass sie die Ermittlungen für überflüssig halte. Dieses untragbare Vorgehen
der staatlichen Behörden nimmt das Medienprojekt zum Anlass einen offenen
Brief an die Polizeipräsidentin zu schicken, diesen offenen Brief möchte ich
hier bekannt machen: http://www.medienprojekt-wuppertal.de/2_1_48.php

Hintergrundmaterial hier: Inforeader „Nazis in Wuppertal“
http://www.harald-thome.de/media/files/Inforeader-Nazis-10.10.2011—End.pdf

und http://www.youtube.com/watch?v=MKQXmvWQw3Y
In Wuppertal geht es nicht um Naziterroristen, aber hier agieren
gewalttätige Nazis und die Sicherheitsbehörden schützen sie, schauen weg und
tuen alles um nicht gegen die Nazis zu ermitteln. Eigentlich sollte nach dem
Auffliegen der Naziterrororganisation NSU in Zwickau und der
offensichtlichen Verwicklung der Sicherheitsbehörden in diese Terrorgruppe
ein anderes Umgehen mit militant/terroristischen Nazis erwartet werden. Das
Vorgehen der Wuppertaler Sicherheitsbehörden beweist, dass dies nicht der
Fall ist. Ich möchte daher diesen Fall in das Licht der Öffentlichkeit
stellen.

Es wird Zeit das sich aktiver Widerstand gegen die Faschisten regt, es wird
Zeit das die Kumpanei der Sicherheitsbehörden aufhört, diese angeprangert
wird und durch öffentlichen Druck beendet wird!!!

2. Neue Weisungen zum SGB II
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Die BA hat nun neue Weisungen zu §§ 8 und 11 SGB II herausgegeben. Die
genauen Änderungen sind im Änderungsverzeichnis zu Beginn der Fachlichen
Hinweise zu finden, diese gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/sgb-ii—hinweise.html

3. In eigener Sache: Tacheles sucht RA der sich mit Urheberrecht auskennt
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Ein prozessfreudiger „Geschäftemacher“ will die Wortmarke „Tacheles“
urheberrechtlich schützen lassen, sollte er die Wortmarke unwidersprochen
erhalten besteht für den Verein Stichwort die Gefahr von Abmahnpraxis
fragwürdiger Anwaltskanzleien, Urheberrechtsklagen, kostenpflichtige
Unterlassungserklärungen. Wir suchen daher einen Rechtsanwalt der sich in
Urheberrechtsfragen auskennt und Tacheles beraten und ggf. vertreten kann.
Dieser bitte bei mir melden.

4. Gläubiger können Schulden nicht beim Jobcenter eintreiben
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Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass Gläubiger ALG
II nicht beim Jobcenter pfänden lassen können. Das gelte auch dann, wenn
Schulden nur teilweise gepfändet werden sollen, denn es gelte das
Sozialstaatsgebot, nach dem Sozialleistungsbeziehern ein menschenwürdiges
Existenzminimum für den Lebensunterhalt bleiben müsse. Das entschied der BGH
am 13.10.2011 – VII ZB 7/11). Damit wird erfreulicherweise nach Wegfall der
Widerspruchsregelung des § 54 SGB I zumindest verhindert, dass Gläubiger nun
Forderungen direkt beim JC wegpfänden können. (Anmerkung dazu: handelt es
sich aber um Schulden beim JC dürfen die JC’s die Regelleistungen um 30 %
oder in Verbindungen mit Sanktionen bis auf Null kürzen (§§ 31b und § 32, §
42a und § 43 SGB II, hier scheint das menschenwürdige Existenzminimum bei JC
– Forderungen nicht mehr zu gelten).

5. Lesenswerter Beitrag von Christoph Butterwegge: „Europäische Agenda
2020“
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Auf diesen lesenswerten Artikel möchte ich explizit hinweisen, da er die
aktuelle Sozialpolitik einordnet:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/abschied-vom-sozialstaat-horrorszenari
o-agenda-1.91469

6. Kleine Anfrage: Umgang mit durch eine private Krankenversicherung
entstandener Verschuldung
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Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 17/7129 – zum Umgang mit durch eine private Krankenversicherung
entstandener Verschuldung möchte ich euch nicht vorenthalten. Diese gibt es
hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/1707452_Antwort_KlAnfrage_Gr-ne_PKV_A
LG_II.pdf

7. Seminar: „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II“ am 5./6. Dez. in
München
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Auf diese Fortbildung möchte ich mal explizit hinweisen, da dort noch ein
paar Plätze frei sind und ich denke, dass grade in bayrischen Gefilden eine
solche Fortbildung extrem notwendig ist.
In dieser Fortbildung werden die vielfältigen leistungsverkürzenden
Änderungen durch die Rechtsänderungen in diesem Jahr, die neuen Regeln bei
der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von
behördlichen Rückforderungs- und Ersatzansprüchen beackert. Die Fortbildung
ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail
vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

8. Nächste Grundlagenseminare in Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart und
Wuppertal
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Die ersten SGB II – Grundlagenseminare für 2012. Zum Jahresbeginn wird es am
16./17. Jan. in München, am 23./24. Jan. in Frankfurt, am 25./26./27. Jan.
in Hamburg und am 30./31. Jan. in Wuppertal, am 20./21./22. Feb. in
Stuttgart und am 27./28./29. Feb. in Berlin geben. Anmeldung und weitere
Details sind hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und
angrenzender Rechtsgebiete am 30. Nov./01.Dez. in Frankfurt und am 05./06.
Dez. in Dresden
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Im Nov. /Dez. bietet mein Kollege Frank Jäger seine SGB XII-Fortbildung
erstmalig in Frankfurt/Main und Dresden an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem
zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der
Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes
bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte
vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie
Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen und dem
Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für
fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit
von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter
sozialer Dienste, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Infos und Anmeldung auf einen Blick unter: http://tinyurl.com/4y9buez

So, das war es mal wieder für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

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