Mehr Rechte für Europäische Betriebsräte

In einer ihren jüngsten Entscheidungen hat das Bundeskabinett eine Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) umgesetzt.

Dies bedeutet, dass Europäische Betriebsräte künftig rechtzeitig vor einer endgültigen Entscheidung der Unternehmensleitung beteiligt werden. Eine effektive Mitbestimmung bedeutet dies aber bedauerlicherweise nicht, denn die Betriebsräte müssen lediglich unterrichtet und angehört werden. Dies stellt die schwächste Form der Beteiligung von Betriebsräten an unternehmerischen Entscheidungen dar.

Hier ist nach meinem Dafürhalten bewusst auf die effizienteste Form der Beteiligung, nämlich die der Mitbestimmung verzichtet worden, könnte sich das doch „störend“ auf die Entscheidungen der Global-Player auswirken. Da nutzt es dann auch wenig, wenn die nationalen Betriebsräte auf der nationalen Ebene Mitbestimmen können, ihnen jedoch auf der Europäischen Konzernebene  die Mitbestimmung versagt bleibt und lediglich die Anhörung als schwächste Form der Beteiligung greift.

Nun könnte man ja sagen, besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach? Aber die derzeit 908 Europäischen Betriebsräte hatten sich von einer Regelung der Beteiligung mehr versprochen, um tatsächlich regulative Mitgestaltung in den Unternehmen zu haben.

Die Bundesregierung verkauft den Kabinettsbeschluss von 15.12.2010 als Erfolg zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte. Wenn tatsächlich 15 Millionen Beschäftigte stärkere Rechte über ihre EBR bekommen sollen, dann geht das nur über mehr Mitbestimmung, weil alles andere aus meiner Sicht Makulatur ist.

Manfred Engelhardt
– AK-Koordinator –

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