Landrätin begrüßt die Gothaer Sozialgerichtsentscheidung gegen die menschenunwürdigen Hartz IV – Sanktionen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) neben einer Kategorie „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) im speziellen auch die Kategorie „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) eingerichtet. Dort haben wir jüngst zum Thema „Beschluss des Sozialgerichts Gotha gegen die menschenverachtenden Hartz-IV-Sanktionen einige Artikel gepostet, wie z.B. den, der durch den Klick auf den nachstehenden Link aufgerufen werden kann:

http://ak-gewerkschafter.com/2015/05/30/wie-wird-das-verfassungsgericht-die-entschedidung-des-sozialgerichts-gotha-gegen-hartz-iv-sanktionen-werten-detlef-hertz-berichtet/ !

Heute nun erreicht uns ein weiterer Artikel des Kollegen Detlef Hertz (http://ak-gewerkschafter.com/?s=detlef+hertz) zum Thema unter der Überschrift:

„Landrätin begrüßt SG-Beschluss gegen Sanktionen von Hartz4-Betroffenen!“

Diesen Artikel haben wir ob seiner Wichtigkeit wieder in seiner Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Detlef Hertz teilt mit:

„Die Altenburger (LINKE-) Landrätin (verwaltungstechnisch vergleichbar mit
Oberbürgermeister kreisfreier Städte wie Duisburg) M. Sojka begrüßt den
Beschluss des Sozialgerichts Gotha gegen die menschenverachtenden
Sanktionen von Hartz4-Betroffenen unterhalb des Existenzminimums und
drängt jetzt auch auf die Umsetzung dieses Beschlusses in der
Trägerversammlung des Altenburger Jobcenters:

http://www.abg-net.de/aktuelles/nachrichten/datum/2015/06/03/landraetin-begruesst-entscheidung-des-sozialgerichts-gotha-gegen-sanktionsregelungen-bei-hartz-vi/

03.06.2015, 13:54 Uhr Landrätin begrüßt Entscheidung des Sozialgerichts
Gotha gegen Sanktionsregelungen bei „Hartz VI“
Keine Sanktionen gegenüber Hartz IV-Empfängern mehr

*Altenburg.* *Landrätin Michaele Sojka* hat die jüngste Entscheidung des
Sozialgerichts Gotha begrüßt, wonach Hartz IV-Empfängern keine Leistungen
mehr gekürzt werden dürfen, wenn sie ein Arbeitsangebot ablehnen.

Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes bei Pflichtverstößen eines Hartz
IV-Empfängers ist nach Ansicht des Sozialgerichtes Gotha verfassungswidrig,
weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antasten.

„Ich freue mich über die Klarstellung des Gerichts“, so Landrätin Michaele
Sojka. „Ich werde in der nächsten Trägerversammlung des Jobcenters
Altenburger Land ebenfalls darauf hinwirken, dass es in unserem
Verantwortungsbereich keine Sanktionen gegenüber Hartz IV-Empfängern mehr
gibt.“

Für Freiwillige, so Sojka, seien zu wenig zusätzliche 1-Euro-Jobs zum
Beispiel im Grünbereich der Kommunen verfügbar, für echte
sozialversicherungspflichtige Arbeit reichen die Zuschüsse der
Bundesagentur nicht aus. Außerdem sei der verwaltungsseitige und
finanzielle Aufwand, um Sanktionen durchzusetzen, viel zu hoch und verfehle
sein Ziel „Fordern und Fördern“.

Eine Kostenersparnis durch Sanktionen sei für das Jobcenter ebenfalls nie
gegeben gewesen. „Ich hoffe darauf, dass die angekündigte Initiative der
Thüringer Sozialministerin Heike Werner für zusätzliche Jobs auch in
unserem Landkreis bald zum Tragen kommt“, so die Landrätin.
Jana Fuchs, Öffentlichkeitsarbeit
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Anmerker , 03-06-15 16:17:
——————————
So liest sich das Internet bei Frau Sojka:
Auch ich begrüße diese gerichtliche Entscheidung sehr und auch bei uns wird
es zukünftig keine Sanktionen mehr geben!

Bürokratischer Aufwand und finanzieller Nutzen standen nie in einem
sinnvollen Verhältnis, abgesehen von der diskriminierenden Gängelei, wenn
nicht mal AGHs für jeden „Freiwilligen“ Jobsuchenden zur Verfügung stehen.

Personalabbau muss auch im Jobcenter möglich werden. Längst übersteigen die
Kosten der Verwaltung der Arbeitslosigkeit die Leistungen für Betroffene.

Entscheidung des Sozialgerichts Gotha gegen Sanktionsregelungen bei „Hartz
IV“ richtig und wichtig
„Leider passiert es sehr selten, dass Sozialgerichte die Courage haben,
verfassungswidrige Regelungen und Praktiken im Rahmen des SGB-II-(„Hartz
IV“)-Vollzugs beim Namen zu nennen und zu monieren, umso wichtiger ist die
aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Gotha, die Sanktionsregelungen zur
Kürzung von Hartz-IV-Leistungen beim Bundesverfassungsgericht zur Prüfung
ihrer Verfassungswidrigkeit vorzulegen“, so Karola Stange, sozialpolitische
Sprecherin der LINKE-Fraktion.

Die Abgeordnete sieht in der Entscheidung des Sozialgerichts Gotha eine
notwendige rechts- und sozialpolitische Konsequenz aus dem
SGB-II-Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010, „denn wenn
die vollen Regelsätze das unabdingbare soziokulturelle Existenzminimum
abbilden müssen, das von der Menschenwürdegarantie und dem
Sozialstaatsprinzip verfassungsrechtlich verlangt wird, dann kann und darf
es da keine Kürzungen mehr geben“. Stange erinnert in diesem Zusammenhang
daran, dass die PDS bzw. LINKE seit Einführung von „Hartz IV“ neben der
sozialpolitischen Fehlkonstruktion größten Ausmaßes auch immer dessen
Verfassungswidrigkeit moniert hat.

Menschen, die von Sanktionsentscheidungen der Jobcenter betroffen sind,
sollten mit Verweis auf den gestern von der 15. Kammer des Sozialgerichts
Gotha gefassten so genannten Vorlagebeschluss an das
Bundesverfassungsgericht umgehend beim zuständigen Jobcenter Widerspruch
einlegen und einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung in
Karlsruhe stellen. Sollte das Bundesverfassungsgericht zugunsten der
Betroffenen entscheiden, könnten dann auch andere Betroffene die
Nachzahlung der gekürzten Beträge verlangen.
Zur Wahrung ihrer Rechte sollten sogar Betroffene, für deren Bescheide
schon die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, vorsorglich einen
Überprüfungsantrag stellen, um auch diese nicht mehr laufenden Verfahren
nachträglich noch auf Verfassungswidrigkeit überprüfen zu lassen. Auch hier
wäre dann eine Nachzahlung der Kürzung möglich. „Eigentlich müssten die
Jobcenter bei in Rede stehende Verfassungswidrigkeit von Amts wegen diese
Überprüfung zugunsten der Betroffenen einleiten, besser ist aber, wenn die
Betroffenen selbst aktiv werden“, so Stange abschließend.

Detlef Hertz“

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