Harald Thomé – NEWSLETTER 14/2015 eingetroffen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

leider komme wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) erst heute dazu, den aktuellsten Thomé Newsletter (http://www.ak-gewerklschafter.de/?s=harald+thome) 14/2015 mit Verspätung zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage zu posten.

Aus technischen Gründen war uns dies nicht eher möglich. Wir bitten darum, uns dies nachsehen zu wollen.

Dennoch sind die im Newsletter enthaltenen Daten und Fakten nach wie vor aktuell und wichtig. Vor allen Dingen aber sind sie wieder äußerst lesenswert.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Kollege Harald Thomé teilt mit:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, dieser heute zu folgenden Themen:

1. Tacheles braucht Spenden
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Um unsere Handlungsfähigkeit gewährleisten zu können, sind wir immer wieder auf Spenden angewiesen. Deshalb möchten wir vom Verein Tacheles Nutzer, Unterstützer und uns wohl gesonnenen Menschen bitten, uns mit einer Spende, jeder nach seinen Möglichkeiten, zu unterstützen. Kontodaten gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/
Bei Adressdatenzusatz und oberhalb von 150 € gibt es automatisch eine Spendenquittung.

2. Vorlagebeschluss wegen Sanktionen zum BVerfG
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Das SG Gotha hat letzte Woche die SGB II-Sanktionspraxis dem BVerfG vorgelegt. Damit kommt nach 10 Jahren Hartz IV und regelmäßigen neuen Sanktions“rekorden“ weit oberhalb der Millionengrenze die SGB II-Sanktionspraxis vor das BVerfG.
Dieser Vorlagebeschluss kommt zu einem brisanten Zeitpunkt. Auf der einen Seite bestehen juristisch ersthafte Zweifel an den Sanktionen bis auf null Euro, an den Sanktionen der KdU sowie an der Ungleichbehandlung von U-25 und Ü-25’ern im Bereich der Sanktionen. Gleichzeitig wird deutlich, dass das „Fördern“ im SGB II faktisch kaum noch existent ist, die Förderungsquote liegt bei 9 %, die Vermittlungsquote bei 14 %. Grade hat die SPD – Arbeitsministerien eine weitere Kürzung von 750 Mio. € bei den Eingliederungsleistungen verkündet. Sanktionen werden somit fast nur noch Selbstzweck zum Disziplinieren und Terrorisieren von Erwerbslosen.
Inhaltlich ist es Zeit für eine Kampagne zum sofortigen Stopp der Sanktionspraxis. Ich denke dazu werden in der nächsten Zeit Inaktiven folgen. Zwei ganz gute Links dazu:
http://www.neues-deutschland.de/artikel/972639.ex-bundesrichter-hartz-darf-nicht-vom-wohlverhalten-abhaengen.html und http://www.neues-deutschland.de/artikel/972649.sozialverband-recht-auf-hartz-sanktionen-ist-verwirkt.html

Hier noch ein wirklich gutes Interview mit Roland Rosenow/Sozialrecht in Freiburg auf Radio Dreyeckland vom 29.5.2015 zu dem Vorlagebeschluss: https://rdl.de/sites/default/files/audio/2015/05/20150529-krieggegener-w2256.mp3

3. Neuer fachlicher Hinweis der BA zum SGB II
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Die BA ist dieses Jahr sehr zurückhaltend mit ihren fachlichen Hinweisen zum SGB II. Erstmalig im Mai haben sie eine Dienstanweisung zum § 33 SGB II rausgegeben, die Weisungen sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii—hinweise.html

4. SG Mainz: (Gleitsicht)brille nicht vom Regelsatz erfasst
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Dann möchte ich auf ein relevantes Urteil des SG Mainz hinweisen (SG Mainz v. 16.12.2014 – S 16 SO 8/14) nach dem eine Gleitsichtbrille nicht vom Regelsatz umfasst ist. Vorliegend geht es um ein Urteil im SGB XII, welches aber durchaus auf das SGB II übertragen werden kann. Es stellt in Bezug auf das Urteil des BVerfG von Juli 2014 klar, dass Sehhilfen nicht im Regelsatz enthalten sind. Da auch kein Übernahmeanspruch im SGB V besteht, entsteht hier eine Unterdeckung. Aus diesem Grund sieht das SG Mainz einen Übernahmeanspruch im Rahmen der Auslegung (auf Zuschussbasis).
Ich denke hier sollte die Debatte über Brillen nochmals eröffnet werden, Anspruchsgrundlagen für SGB II’er können sein:
1. Für Erstanschaffung und Widerbeschaffung als einmalige atypische Bedarfe (in analoger Auslegung) über § 21 Abs. 6 SGB II;
2. Für Erstanschaffung und Widerbeschaffung im Rahmen der Altenhilfe (ab 65 Jahre) im SGB XII zur Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten nach § 71 Abs. 2 Nr. 6 SGB XII;
3. Für die Erstanschaffung und Wiederbeschaffung für alle anderen im Rahmen der Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach § 73 SGB XII;
4. Reparatur von Brillen über Reparatur und Miete von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen (§ 24 Abs. 3 Nr. 3 SGB II/ § 31 Abs. 3 SGB XII);
5. neue Brillengläser über anlassbezogenen widerkehrenden, atypischen Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II;
6. Brillenerst- und ggf. Widerbeschaffung im Rahmen des Vermittlungsbudgets, insofern dies für die Eingliederung in Arbeit erforderlich ist (§ 16 Abs. 1 SGB II iVm § 44 SGB III) und
7. Brillenerst- und ggf. Widerbeschaffung und ggf. Reparatur als vom Einkommen abzusetzender Kosten, die mit der Einkommenserzielung notwendigerweise in Verbindung stehen ( § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II).

Nun zum Mainzer Urteil: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Mainz-16.12.2014—S-16-SO-8-14-01.pdf

5. Mitarbeiter der Jobcenter sind keine Idioten – gegen Gehirnwäsche der BA Spitze
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Entlang des Wallraff-Reportes rumort es in der BA beträchtlich. Ich erlaube mir daher auf einen spannenden JC-Mitarbeiterbrief auf der Seite von Inge Hannemann zu verweisen, den gibt es hier: http://altonabloggt.com/2015/05/25/mitarbeiter-der-jobcenter-sind-keine-idioten/

6. Studie „Was der Mensch braucht“ 2015 von Lutz Hausstein
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Lutz Hausstein hat eine empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung auf der Basis regionalstatistischer Preisdaten erstellt, dabei auch den politischen Kontext berücksichtigt und kommt zu dem Ergebnis dass erst ein Regelsatz von 730 € das soziokulturelle Existenzminimum deckt. Hier geht es zu der Studie: http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/150528-interview-lutz-hausstein-studie.pdf und einem Interview auf den Nachdenkseiten: http://www.nachdenkseiten.de/?p=26257

7. +++ 13. Juni Demo in Wuppertal – Gemeinsam gegen rechte Gewalt! +++
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Am 11. April 2015 wurde in Wuppertal ein aktiver Antifaschist mit türkischem Migrationshintergrund von HoGeSa-Nazis durch einen Messerangriff schwerstens verletzt. Drei Täter wurden festgenommen, zwei aber wieder freigelassen. Dieser Angriff steht in einer traurigen Reihe verschiedenster Naziangriffe in Wuppertal, einer aktuell stattfindenden rechten Mobilisierung gegen Flüchtlinge und einer Mobilisierung der HoGeSa gegen antifaschistische Strukturen. In diesem Zusammenhang hat sich das Verhalten der Wuppertaler Polizei heftige Kritik zugezogen. Obwohl es z.B. sehr schnell bekannt war, aus welchem Spektrum die Täter kommen, wurden Ersthelfer*innen und Zeug*innen Vorladungen an Beschuldigte zugestellt. Ebenso wurde in der ersten Presseerklärung der Polizei vermittelt, die Tat habe im Autonomen Zentrum stattgefunden und unschuldig Beteiligte diffamiert. Dazu gibt es mittlerweile zwei unbeantwortet gebliebene offene Briefe an die so „hellwache“, aber immer untragbarere Wuppertaler Polizeipräsidentin, der erste ist hier zu finden: http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/eine-taeter-opfer-umkehr-aid-1.5056693
Nun ist für den 13. Juni eine große Demo „Gemeinsam gegen rechte Gewalt!“ geplant. Zur Teilnahme möchte ich auffordern. Hier nun der Demoaufruf und weitere Infos : http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1839/

8. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II in: Erfurt, Rostock, Stuttgart, München, Wuppertal, Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt und Dresden
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Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. Diese finden statt am 15./16. Juni in Erfurt, am 13./14. Juli in Rostock, am 20./21. Juli in Stuttgart, am 29./30. Juli in München, am 03./04. Aug. in Wuppertal, am 31. Aug./01.Sep. in Berlin, am 05./06.Okt. in Leipzig, am 28./29. Okt. in Hamburg, am 16./17. Nov. in Frankfurt und am 23./24. Nov. in Dresden statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

9. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 4. Juni in Leipzig (Anmeldung noch möglich) und am 15. Sep. in Stuttgart
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Aufgrund des hohen Bedarfes findet diese Fortbildung an folgenden Daten und Orten statt: am 4. Juni in Leipzig und am 15. Sep. in Stuttgart biete ich diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten in Berlin an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

10. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 22./23. Juli in Freiburg und am 11. Aug. in Wuppertal
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In dieser Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 22./23. Juli in Freiburg (zweitätig) und am 11. Aug. in Wuppertal statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

11. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. Aug. in Erfurt und am 26./27. Aug. in Hamburg
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Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 24./25. Aug. in Erfurt und am 26./27. Aug. in Hamburg an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 17. Sep. in Stuttgart =====================================================
Diese Fortbildung biete ich am 17. Sep. in Stuttgart an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

13. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 10. Aug. in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 10. Aug. in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 04./05. Juni in Hamburg-Harburg, am 26./27. Okt. in Wuppertal und am 09./10. Nov. in Stuttgart
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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht

15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 20. Nov. in Hamburg-Harburg und am 30. Nov. in Wuppertal
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

http://www.harald-thome.de/
info@harald-thome.de

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