Landessozialgericht NRW: Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen haben in NRW Anspruch auf 50 qm Wohnfläche! Entscheidung vom 16. Mai 2011 unter dem Az.: L 19 AS 2202/10.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser AK begrüßt die Entscheidung des Landessozialgerichtes NRW vom 16. Mai 2011 unter dem Az.: L 19 AS 2202/10, die am 17.06.2011 veröffentlicht worden ist, uneingeschränkt. Diese Entscheidung bestätigt das für einen Kläger aus Heinzberg positive Urteil des Sozialgerichtes Aachen, was dem alleinstehenden Kläger entgegen der Auffassung des beklagten Jobcenters 50 Quadratmeter Wohnfläche zugesteht. Der nachstehende Link führt Euch direkt auf die entsprechende Pressemitteilung des Landessozialgerichtes in Essen.

Der Klick auf diesen Link lohnt sich. http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/17_06_2011/index.php

Das Jobcenter wollte lediglich 45 Quadratmeter für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger zugestehen. Und fünf Quadratmeter Wohnfläche mehr sind schon ein guter Zugewinn.

Für den AK
Manni Engelhardt –Koordinator-

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