Kollege Wolfgang Erbe informiert: EUROPAWAHL – Wer arbeitet braucht Solidarität und Frieden! / Urteil im Cum-Ex-Skandal : „Ein schmutziges Urteil in einem schmutzigen Verfahren“! / Benedikt XVI. Die anderen sind schuld! / u.a.m.!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) ein weitere Info-Potpourri des Kollegen Wolfgang Erbe (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=wolfgang+erbe) erreicht.

Darin hat er u. a. auch das Thema EUROPAWAHL akzentuiert.

Er titelt dazu: „EUROPAWAHL – Wer arbeitet braucht Solidarität und Frieden und zwar weltweit – deshalb gegen Hass und Krieg!“

Wir haben das komplette Info-Potpourri in seiner Gänze nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Wolfgang Erbe informiert:

EUROPAWAHL – Wer arbeitet braucht Solidarität und Frieden und zwar weltweit – deshalb gegen Hass und Krieg

 
Solidarität versus Sozialchauvinismus
 
 
 
 
Aus der Geschichte lernen:
 
 

Zwischen Burgfrieden und Klassenkampf

https://d-nb.info/984485694/34

Die Novemberrevolution in Dresden 1918/19

https://www.grin.com/document/115074

Urteil im Cum-Ex-Skandal : „Ein schmutziges Urteil in einem schmutzigen Verfahren“

Eckart Seith drohte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. So jedenfalls lautete die Forderung der Staatsanwaltschaft Zürich. Sie warf dem Stuttgarter Rechtsanwalt sowie zwei ehemaligen Mitarbeitern der Schweizer Bank Sarasin Wirtschaftsspionage und Verletzung des Bankgeheimnisses vor. Doch der Richter des Bezirksgerichts Zürich, Sebastian Aeppli, blieb in seinem mit Spannung erwarteten Urteil am Donnerstag weit hinter den Strafforderungen der Staatsanwälte zurück. Er sprach Seith vom Vorwurf der Spionage frei und verhängte lediglich eine Geldstrafe wegen Anstiftung zum Verstoß gegen das Bankgeheimnis.
 
Doch mit diesem Urteil war Seith ganz und gar nicht einverstanden. Er legte umgehend Berufung ein. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung gab er mit zorniger Stimme zu Protokoll: „Das ist ein schmutziges Urteil in einem schmutzigen Verfahren.“ Die Staatsanwaltschaft habe fünf Jahre in eine falsche Richtung ermittelt. „Sie hat die Finanzmarktkriminalität geschützt und wollte sie unter Artenschutz stellen.“ Unschuldige Menschen seien in Haft genommen worden. Und dafür habe das Gericht keine Entschädigung zahlen wollen. „Die Staatskasse sollte nicht belastet werden. An den Angeklagten sollte ein Makel hängenbleiben, das war das Ziel.“
 
Diese drastischen Worte spiegeln Seiths (Selbst-)Verständnis, wonach in diesem Fall nicht er und die beiden ehemaligen Bankmitarbeiter zur Rechenschaft gezogen werden sollten, sondern die Bank Sarasin und die mit ihr verbundenen Finanzmanager, die sich mit Anlagevehikeln rund um die umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte eine goldene Nase verdient haben. Cum-Ex steht für komplizierte Aktientransaktionen, die dem deutschen Fiskus einen Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe einbrachten.
 

„Rechtsstaatswidrige Verfahrensführung“

Ähnlich sieht das Gerhard Schick, ehemaliger Bundestagsabgeordnete der Grünen und heute Leiter der Organisation Finanzwende: „Die erste Verurteilung bei Cum-Ex betrifft statt einen Betrüger eine Person, die zur Aufklärung des milliardenschweren Raubzugs Cum-Ex beigetragen hat.“ Die Züricher Staatsanwaltschaft habe versucht, Whistleblower abzuschrecken, und nicht, Finanzkriminalität zu bekämpfen.

Seith hatte sich mit Hilfe der beiden Whistleblower aus dem Hause Sarasin Dokumente verschafft, die Licht in dieses „Geschäftsmodell“ brachten und seinem Mandanten, dem Ulmer Drogerieunternehmer Erwin Müller, eine Schadenersatzzahlung von mehr als 45 Millionen Euro bescherte. Müller fühlte sich als Kunde der Bank Sarasin von dieser falsch beraten und bekam vor einem deutschen Gericht recht. Dabei halfen ihm die internen Bankunterlagen, die Seith aus der Schweiz zugespielt bekam.

In Zürich standen jedoch nicht die Cum-ex-Geschäfte, sondern die vermeintlichen Verstöße gegen Schweizer Recht zur Verhandlung. Doch die meisten Vorwürfe hielten vor Gericht nicht stand. Der Hauptvorwurf des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes sei aus dem offensichtlichen Grund abzuweisen, dass es sich bei dem Adressaten der durchgestochenen Unterlagen um eine natürliche Person (Erwin Müller) gehandelt habe. Und ausländische Privatpersonen fielen nicht unter den Straftatbestand der Wirtschaftsspionage, …

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/anwalt-eckart-seith-im-cum-ex-skandal-freigesprochen-16135631.html

Phantomaktien Auf Cum-Ex folgt Cum-Cum folgt Cum-Fake

https://www.private-banking-magazin.de/phantomaktien-auf-cum-ex-folgt-cum-cum-folgt-cum-fake/ 

Steuergeschäfte : Bafin wusste seit zwei Jahren von Cum Fake Geschäften
 
Anleger haben mit Phantomaktien den Staat um Kapitalertragsteuer betrogen. Doch die Bankenaufsicht und das Steuerzentralamt wussten Bescheid – zwei Jahre lang.
 
Fabian Löhe  Sowohl die Bankenaufsicht Bafin als auch das Bundeszentralamt für Steuern waren bereits zwei Jahre vor dem öffentlichen Bekanntwerden der sogenannten „Cum-Fake-Deals“ im November 2018 über diese Praktiken informiert. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Demnach waren die beiden deutschen Behörden, die dem Bundesfinanzministerium unterstehen, von der US-Börsenaufsicht SEC darüber informiert worden, dass Anleger mit Unterstützung der Banken Steuern für Aktien zurückverlangt haben, die sie nie besessen hatten. Im Zentrum des Skandals stehen sogenannte ADR-Belege, die die Banken Anlegern in den USA als Ersatz etwa für deutsche Aktien aushändigten.

Ermittlungsverfahren im September 2017

„Das Bundeszentralamt für Steuern erlangte Ende 2016 eine allgemein gehaltene Information darüber, dass die SEC Untersuchungen im Zusammenhang mit ADRs Durchführt“, heißt es in dem Schreiben. Zudem habe das Amt im September 2017 im Zuge eines Ermittlungsverfahrens über eine interne Untersuchung einer Bank von der Cum-Fake-Praxis erfahren. „Die BaFin erlangte nach einer ersten sehr allgemeinen Information im Januar 2016 im November desselben Jahres nähere Kenntnis von Untersuchungen der SEC im Zusammenhang mit Geschäften mit Pre-Release ADR“, heißt es weiter.

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/steuergeschaefte-bafin-wusste-seit-zwei-jahren-von-cum-fake/23870158.html

Reaktionäre Scheiße
 
Benedikt XVI sagt – die anderen sind schuld am Mißbrauch
 

Die Nackten, die Akten und die Fakten

Die Äußerungen des früheren Papstes Benedikt XVI. zum Thema sexuelle Gewalt in der katholischen Kirche hält Christiane Florin für kleinlich, peinlich und gefährlich. „Der Mann, den seine Fans als Denker feiern, ignoriert offensiv, was Missbrauchsstudien zeigen.“ Damit werde Kirchenpolitik

 
 
11. April 2019, 18:53 Uhr
 

Benedikt XVI. Die anderen sind schuld

Der emeritierte Papst schweigt nicht zu den Missbrauchsfällen – sehr zum Schaden der katholischen Kirche.

Von Matthias Drobinski
 
eine E-Mail senden Benedikt XVI., der emeritierte Papst, weiß nun, wer schuld ist, dass katholische Priester Kindern und Jugendlichen sexuelle Gewalt antaten: Die 68er sind es mit ihrer Auflösung der Moral, fernerhin die liberalen Moraltheologen, seine Gegner von einst, schließlich die allgemeine Gottvergessenheit.
 
 
 
 
 

Wolfgang Erbe

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