Dirk Alpeter setzt sich per Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Justiz zur Wehr!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Dirk Altpeter (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dirk+altpeter) hat wieder einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Justiz beim Justizminister des Landes NRW eingereicht.

Diesmal hat er es in Form eines OFFENEN BRIEFES dafür gewählt, damit die Öffentlichkeit an der Sache Anteil haben kann.

Wir haben das Stück aus dem „JURISTISCHEN TOLLHAUS“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Mit Spannung sehen wir der Antwort, die wir selbstverständlich dann auch wieder auf unsere Homepage posten werden, entgegen.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Dirk Alpeter setzt sich per Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Justiz zur Wehr!                                                                                                            

Dirk Altpeter 

Golzheimer Weg 10 

50171 Kerpen                                                den 12.04.2019

                                                                                     

Einschreiben/Einwurf

Justizministerium NRW

c/o Herrn Justizminister

Peter Biesenbach (persönlich)

Martin-Luther-Platz 40

40212 Düsseldorf

                        -Offener Brief-

Dienstaufsichtsbeschwerde 

gegen 

Frau Präsidentin des Landgerichts Aachen, Christiane F………

wegen

des Verdachts der Rechtsbeugung sowie des Amtsmissbrauchs

Begründung:

Unter dem 11.02.2019 hatte der Beschwerdeführer gegen Herrn Richter am Amtsgericht Le……. sowie die beiden Wachtmeister Frau Ku…… und Herr Cr….. eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Präsidentin des Landgerichts, Frau Christiane F……… aufgrund massiver Verfahrensmanipulation in den Verfahren AG Düren 24 F 21/19  sowie 24 F 266/18 eingereicht.

Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die beigefügte Anlage K1 (Dienstaufsichtsbeschwerde vom 11.02.2019) verwiesen und zum Gegenstand dieser weiteren Dienstaufsichtsbeschwerde erklärt.

Dieses Beschwerdeverfahren wurde erstaunlicherweise genauso wie zwei Beschwerden aus dem Vorjahr unter dem Aktenzeichen  3133 E-3237 geführt und am 09.04.2019 – um Justizbeschäftigte zu schützen – so wird vermutet, unter dem Deckmantel der angeblich unabhängigen Justiz und mithilfe von vollkommen unsubstantiierten Begründungen einfach unter den Teppich gekehrt.

Zur weiteren Glaubhaftmachung wird auf den Bescheid vom 09.04.2019 (Anlage K2) sowie auf die Beschwerdeakte des Landgerichts Aachen

3133 E-3237 verwiesen und zum Gegenstand dieser weiteren

Dienstaufsichtsbeschwerde erklärt.

Im Übrigen vermutet der Beschwerdeführer, dass sämtliche Dienstaufsichts-verfahren, die sich in dieser Akte des Landgerichts Aachen 3133 E-3237 befinden, sukzessive  – um Kollegen zu schützen??? – manipuliert wurden.

Bereits die spektakulären Ausführungen des an schöpferischen hochqualitativen und nicht mehr zu toppenden „Phantasiebescheides“ vom 09.04.2019 lassen nach Auffassung des Beschwerdeführers nur noch die logische Schlussfolgerung vermuten, dass Frau Landgerichtspräsidentin F…….. die Dienstaufsichtsbeschwerden entweder nicht richtig gelesen, oder die Sachverhalte bewusst zur „Schadensbegrenzung“ heruntergespielt hat.

Hier der Phantasiebescheid in seiner Gänze:

„Sehr geehrter Herr Altpeter,

 mir als Dienstvorgesetzter der im Landgerichtsbezirk Aachen tätigen Richterinnen und Richter sind Ihre im Betreff genannten Eingaben vorgelegt worden. Hierbei wenden Sie sich u.a. gegen die Verfahrensführung des Richters Dr. Le……. Sie führen insbesondere aus, der Richter habe Sie grundlos eingeschüchtert und sich auf einen Vermerk der Wachtmeister Ku….. und Cr….. gestützt, der falsch sei.

Ich bin im Rahmen meiner Zuständigkeit Ihrer Eingabe nachgegangen und habe mir von dem zugrundeliegenden Sachverhalt durch Einsichtnahme in die Sachakten der Verfahren 24 F 266/18 und 24 F 21/19 ein umfassendes Bild verschafft.

Allgemein möchte ich vorab auf Folgendes hinweisen: Nach Artikel 97 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind die Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie unterliegen daher nur einer eingeschränkten Dienstaufsicht. Regelmäßig darf nur geprüft werden, ob sie ihre Dienstgeschäfte äußerlich ordnungsgemäß und ohne Verzögerung erledigen. Weder ich noch andere Stellen der Justizverwaltung sind daher befugt, richterliche Entscheidungen auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen, geschweige denn, sie zu ändern, aufzuheben oder zu kommentieren. Für eine solche Überprüfung sind ausschließlich die speziell bezeichneten Rechtsmittel vorgesehen. Der eigentliche Kernbereich der richterlichen Tätigkeit, zu dem insbesondere die Feststellung eines Sachverhalts, die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften, der Inhalt einer richterlichen Entscheidung sowie die äußere Gestaltung des zur abschließenden Entscheidung führenden Verfahrens gehören, sind jeder Einwirkung durch Dienstvorgesetzte entzogen. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag ich eine Verletzung von Dienstpflichten durch den meiner Dienstaufsicht unterstehenden Richter nicht zu erkennen. Vielmehr konnte ich mich durch Einsicht in die Akten davon überzeugen, dass das Verfahren von diesem ordnungsgemäß und ohne zu beanstandende Verzögerungen gefördert wurde. Ein Dienstvergehen, welches Anlass für eine Disziplinarmaßnahme geben könnte, kann ich vor diesem Hintergrund nicht feststellen.

In Ergänzung zu meinem Bescheid vom 01.03.2019 bezüglich der Richterin am Amtsgericht Kuh……. teile ich Ihnen mit, dass diese zwischenzeitlich über Ihren Protokollberichtigungsantrag entschieden hat. Hinsichtlich der Schriftsätze des Prozessbevollmächtigten der Frau Ka…… ist es zu einer Verwechslung gekommen. Daher habe ich mich durch Einsichtnahme in die Akte erneut wie folgt informiert: Der von Ihnen mit Schriftsatz von „Anfang Juli 2018“ in Bezug genommene Schriftsatz datiert auf den 11.07.2017  ist allerdings am 12.07.2018 bei dem Amtsgericht Düren eingegangen. Die Richterin am Amtsgericht Kuh….. hat am 25.07.2018 verfügt, dass dieser dem Gegnervertreter – also Ihrem Verfahrensbevollmächtigten zugesandt wird.

Ferner ist ein Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten der Frau Ka….. vom 30.07.2018 eingegangen und eine Versendung an den Gegnervertreter – Ihrem Verfahrensbevollmächtigten – am 02.08.2018 verfügt worden. Am 31.07.2018 (Freitag vor dem Termin) ist ein Schriftsatz per Fax bei Ihrem Verfahrensbevollmächtigten eingegangen. Das Amtsgericht Düren hat nun nunmehr (erneut) am 04.04.2019 (kleine Anmerkung hierzu: „Nach nunmehr   8 Monaten“) verfügt, dass Ihrem Verfahrensbevollmächtigten der Schriftsatz mit Datum vom 11.07.2017 (eingegangen am 12.07.2018) übermittelt wird. Angesichts des Umfangs und der Unübersichtlichkeit der Akten und der – nachvollziehbaren – Datumsverwechslung, liegt hier lediglich ein Versehen vor. Die fehlerhafte Übermittlung des Schriftsatzes war für die Richterin auch nicht ohne weiteres erkennbar, da ihre Verfügung ausgeführt worden ist und sie im Übrigen davon ausging, dass es sich um den Schriftsatz vom 30.07.2018 handele, der per Fax übermittelt wurde und dessen Annahme in einfacher Abschrift von Ihnen im Termin verweigert wurde. (Kleine Anmerkung des Dirk Altpeter hierzu: „Die Entgegennahme dieses Schriftsatz wurde verweigert, da dieser Schriftsatz nicht ordnungsgemäß in zweifacher Form überreicht wurde“)

Auch vor dem Hintergrund dieser weiteren Ermittlung, vermag ich keinen Anhalt für eine Disziplinarmaßnahme zu erkennen.

Hochachtungsvoll

Flei…..

In dieser „Mystifikation“ wurde nicht nur der schier unfassbare Umstand gänzlich unterschlagen, dass die beiden Wachtmeister Frau Ku….. und Herr Cr….. am 06.08.2018 einen Vermerk bewusst falsch erstellten, wodurch das Verfahren Altpeter./.An….. 24 F 266/18 zu Gunsten des Verfahrensgegners verdreht/manipuliert wurde, sondern darüber hinaus, dass der aus Anfang Juli 2018 stammende Schriftsatz nämlich in Wirklichkeit dem in 2016 bereits verstorbenen Herrn Rechtsanwalt Wol……. – der sich im Übrigen in diesem Verfahren  niemals für den Unterzeichnenden anwaltlich bestellt hatte – postalisch zugestellt wurde.

Dass dieser Schriftsatz nun tatsächlich „nach über 8 Monaten“ an den Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers versendet werden soll, sorgt für eine besonders heitere Note.

Um auch in diesen schier unmöglichen Angelegenheiten Wiederholungen zu vermeiden, nimmt der Beschwerdeführer ein weiteres Mal Bezug auf seine Dienstaufsichtsbeschwerde vom 11.02.2019 und erklärt diese Sachverhalte zum Gegenstand dieser weiteren Dienstaufsichtsbeschwerde.

Der guten Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass der Sachverhalt über den aus Anfang Juli 2018 stammenden Schriftsatz nicht Gegenstand der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter Dr. Le…… und die beiden Wachtmeister Ku und Cr….. vom 11.02.2019 war, sondern Gegenstand einer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 30.01.2019, die sich unmittelbar gegen die Landgerichtspräsidentin Christiane F……… richtete.

Es hat den Anschein – so wird vermutet – als versuche man mit dieser weiteren Posse aus dem juristischen Tollhaus gezielt eklatante Rechtsbrüche der Familienabteilung des AG Düren als auch Verfehlungen der Landgerichtspräsidentin sukzessive zu verschleiern.

Der Beschwerdeführer möchte Ihnen damit nicht nur ein weiteres Mal vor Augen führen was in Ihrem „juristischen Beritt“ unter dem Titel „unabhängige Dritte Gewalt“ alles so abgeht, sondern Sie können darüber hinaus versichert sein, dass auch dieser weitere „Justizskandal“ auf der Homepage des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) entsprechend veröffentlichen wird, damit sich alle unsere User/innen (Halbjährlich über 130.000) explizit vergegenwärtigen können, wie die Justiz in NRW zu ticken scheint.

Die Geduld des Beschwerdeführers ist vollends erschöpft und er fordert Sie hiermit auf, diese groben „Verfahrensirritationen“ endlich abzustellen sowie rechtstaatlich aufzuklären.

Gez. Dirk Altpeter

2 Anlagen (30 Seiten)

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