Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir einen weiteren Kommentar des Kollegen Konrad Gillissen (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=konrad+gillissen) zum Beitrag „Und wieder informiert der Kollege Konrad Gillissen zur Situation bei CINRAM!“( http://www.ak-gewerkschafter.de/2017/08/18/und-wieder-informiert-der-kollege-konrad-gillissen-zur-situation-bei-cinram/) erhalten.
In diesem Kommentar ergänzt Kollege Gillissen nochmals ein Stück weit das, was bei CINRAM abgeht.
Wir haben seinen weiteren Kommentar nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
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Konrad Gillissen teilt mit:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
hier könnt Ihr weitere Details zu dem Desaster bei CINRAM lesen:
Cinram hat 850 Mitarbeiter!
Davon haben vor der Entlassungswelle 90 Mitarbeiter selbst gekündigt und die Firma bereits verlassen!
329 Mitarbeiter werden gekündigt, davon 31 Schwerbehinderte!
32 externe Schwerbehinderte werden über Sub-Unternehmen wie die Caritas bei Cinram seit Mitte 2016 beschäftigt!
Externe Schwerbehinderte rechnet der Betriebsrat mit Faktor 0,5, so dass diese mit 16 zu bewerten sind!
Die Rechnung ist einfach:
850 Mitarbeiter – 90 Eigenkündigungen = 760 Mitarbeiter – 329 Kündigungen (inklusive 31 Schwerbehinderte) durch Cinram = 431.
Rechnung:
431 Mitarbeiter verbleiben.
100 X
—— = ———-
431 16
16 x 100 / 431 = 3,7 % Anteil von Schwerbehinderten!
Somit stelle ich fest:
5 % Schwerbehinderter müssen beschäftigt werden in allen Werksteilen!
Cinram kommt nach der Entlassungswelle aber nur auf einen Anteil von 3,7 Prozent Schwerbehinderter!
Somit ist das Gesetz ist nicht gewahrt worden. Nach dem Gesetz hätte Cinram mindestens 21 Schwerbehinderte beschäftigen müssen!
Weiter ist zu klären, ob externe Schwerbehinderte in diese Rechnung hineinzurechnen sind?
Sollte dies nämlich falsch sein, wären nur 0 % Anteil Schwerbehinderter noch vorhanden.
Ihr könntet in dem Fragebogen zu Eurer Entlassung sozusagen widersprechen. Damit muss der Insolvenzverwalter nämlich Auskunft darüber geben, ob in den anderen Werken eine Beschäftigungsmöglichkeit für Euch besteht?
Da auch die Zahlenwerke sich deutlich unterscheiden, wird der Insolvenzverwalter sich hierzu äußern müssen.
Es ist zudem dann zu prüfen, ob die Befristeten und Zeitarbeiter auch noch in diese Rechnung hineingerechnet werden durften. Das wäre nämlich nicht vorstellbar und m.E. nach auch falsch.
Sobald der prozentuale Anteil nicht gewahrt ist, darf das Amt für Integrationsamt die Kündigungen nicht absegnen.
Bitte weist eure Anwälte auf diese Fakten hin.
Hier die Beweise für die Richtigkeit der von mir genannten Zahlen, die mit den Zahlen des Insolvenzverwalters differieren.:
Die Aachener Zeitung schrieb:
„Jobs für behinderte Menschen gesucht
Fredi Gärtner weiß, was viele der Menschen mit Behinderung, die in einer der acht Werkstätten der Caritas in der Städteregion arbeiten, sich wünschen: Sie möchten am liebsten in einem Betrieb auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt arbeiten…“
https://www.eurofound.europa.eu/
Mit kollegialen Grüßen
Konrad Gillessen