Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir ja schon seit längerer Zeit prognostiziert,
dass die CORIONA-HYSTERIE (http://ak-gewerkschafter.com/?s=corona), die die Politik zu Gunsten der PHARMAINDUSTRIE erzeugt hat, auch ab Oktober 2022 verstärkt weitergehen wird! Da passt der Beitrag, den unser AK-Mitglied Heinz-J. Kaltenbach (http://ak-gewerkschafter.com/?s=kaltenbach) bei der BERLINER ZEITUNG gefunden hat, sehr gut rein.
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Unser AK-Mitglied Heinz-J. Kaltenbach zitiert einen Beitrag aus der
Corona :
Anzeige gegen Lauterbach: Hat er gegen die Berliner Isolationspflicht verstoßen?
Eine Corona-Infektion könnte ein juristisches Nachspiel für Karl Lauterbach haben. Grund ist das Regel-Wirr-Warr der Corona-Verordnungen.
P. Debionne, 15.8.2022 -08:03 Uhr
Karl Lauterbach. imago
Hat Karl Lauterbach gegen die Isolationspflicht verstoßen? Nein, sagt das Bundesgesundheitsministerium. Vielleicht, sagen Politiker mehrerer Parteien und fordern eine Prüfung des Vorwurfs. Ja, sagt Marcel Luthe, Chef der GG-Gewerkschaft. Deshalb hat der frühere Abgeordnete jetzt Anzeige gegen Karl Lauterbach erstattet. Luthe sagte der Berliner Zeitung dazu, es gehe hierbei um eine „Gleichbehandlung von Bürgern und dem Gesundheitsminister“. Seine Gewerkschaft vertrete „dutzende Menschen, denen gleichartige Verstöße vorgeworfen und die dafür bestraft werden sollen“.
Problem im Corona-Fall Lauterbach: Das Robert Koch-Institut und die Berliner Infektionsschutzverordnung haben unterschiedliche Vorgaben, wann die Isolationspflicht in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion endet. Was bedeutet das für den Gesundheitsminister?
Berlin: „Mindestens 48 Stunden ohne Krankheitszeichen“
Der Gesundheitsminister hatte vorvergangene Woche mitgeteilt: „Bin leider trotz großer Vorsicht an Corona erkrankt. Trotz 4. Impfung.“ Weil die Krankheit schwerer verlief als zunächst angenommen, wurde Lauterbach auch mit Paxlovid behandelt. Am Dienstag, den 9. August 2022, sagte er der ARD zu der Frage, ob er wieder negativ sei: „Ganz fit bin ich noch nicht. Ich bin zwar wieder negativ, auch der PCR-Test liegt weit über 30, so dass ich also nicht mehr als ansteckend gelte.“ Damit erfüllte Lauterbach zwar die strengen Isolationsregeln des RKI auch für das Gesundheitswesen. Hier heißt es: „Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit sind ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem Ct-Wert >30 zulässig.“
Laut CovPassCheck-App: Lauterbach zuketzt vor 271 Tagen geimpft (https://www.berliner-zeitung.de/news/laut-covpasscheck-karl-lauterbach-zuletzt-vor-271-tagen-geimpft-corona-li.255960)
In der aktuell für Berlin gültigen Corona-Verordnung (https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/aktuelles/corona-informationen/haeuslichen-quarant-ne-1011123.php) heißt es allerdings: „Wenn Sie die Isolation bereits vor Ablauf von 10 Tagen beenden möchten, müssen Sie für mindestens 48 Stunden ohne Krankheitszeichen geblieben sein.“ Ausnahmen gibt es in der Verordnung nicht, auch nicht bei negativem PCR-Test. Entscheidend sind in Berlin die möglichen Krankheitssymptome von Corona.
Lauterbach hatte der ARD am Dienstag zu seinem Gesundheitszustand konkret dazu gesagt: „Ganz fit bin ich noch nicht“ und „Jetzt geht es langsam wieder bergauf.“ Am selben Tag (Dienstag) hatte er zudem getwittert: „Hoffe, die Genesung ist bald komplett.“ Bereits am nächsten Tag beendete Lauterach dann die Isolation und besuchte das Kabinett.
Das Bundesgesundheitsministerium teilte auf Nachfrage der Welt dazu mit: „Der Minister war 48 Std. symptomfrei, bevor er am Mittwoch das Kabinett besucht hat.“
Einen Tag nach diesem Tweet beendete Lauterbach die Isolation
Die letzten 4 Tage. Langsam geht es aufwärts. Aber COVID ist keine Kleinigkeit. Trotz 4 Impfungen und Paxlovid hatte ich stärkere Symptome als erwartet. Danke für die guten Wünsche. Hoffe, die Genesung ist bald komplett.
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