Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
zum Themenkomplex „Landessozialgericht NRW in Essen“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/lasg-essen/), besonders aber zum jüngsten Artikel unter dem Titel „LSG-NRW: Klägerin stirbt am 10.04.2015! Gericht teilt mit Zustellungsurkunde vom 11.04.2015 die Ladung zur mündlichen Verhandlung mit!“ nimmt unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Dirk Momber Stellung.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
Kollege Dirk Momber meint:
„Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich nehme Bezug auf den Artikel über das Verhalten des Landessozialgerichts-NRW (LSG-NRW) in Sachen „Käthe Weitmann ./. Städteregion –Aachen“ vom 10.04.2015
(http://ak-gewerkschafter.com/2015/04/13/lsg-nrw-klaegerin-stirbt-am-10-04-15-gericht-teilt-mit-zustellungsurkunde-vom-11-04-15-die-ladung-zur-muendlichen-verhandlung-zu/)!
Es bereitet mir als Betroffenen im Verfahren „Dirk Momber ./. StädteRegion Aachen“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-momber/) Brechreize, wenn ich sehen muss, wie man beim LSG-NRW mit der Würde des Menschen bei Toten umgeht. Was kann ich denn dann noch erwarten als lebendiger Schwerstbehinderter, wenn ich sehen muss, dass die Würde des Menschen offensichtlich in der BRD nichts zählt!?
Dirk Momber“