Ist der Durchbruch im Sozial- und Erziehungsdienst heute wirklich geschafft worden? Drohen jetzt keine Kita-Streiks mehr?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir die Tarifauseinandersetzung im Sozial- und Erziehungsdienst aufmerksam verfolgt, belichtet und berichtet, wie Ihr es unschwer durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:

http://ak-gewerkschafter.com/?s=kitas%2Bstreik !

Den jüngsten Beitrag zum Thema haben wir am 29.09.2015 veröffentlicht. Diesen Beitrag könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://ak-gewerkschafter.com/2015/09/29/verhandlungen-im-sozial-erziehungsdienst-sind-wieder-angelaufen-noetigenfalls-muss-es-wieder-unbefristete-streiks-geben/ !

Heute sind Arbeitgeber (VKA) und die Gewerkschaft Ver.di erneut einig geworden. Der Klick auf den nachstehenden Link führt uch direkt zur Online-Mitteilung der Gewerkschaft Ver.di auf deren Homepage:

http://www.verdi.de/themen/geld-tarif/soziale-berufe-aufwerten/++co++9daff274-676b-11e5-8200-52540059119e

Am 02. Oktober sollen nun in Fulda die Ver.di-Bundestarifkommission und die Streikdelegierten über Annahme oder Ablehnung des Ergebnisses verhandeln. Am 31. Oktober 2015 läuft dann die Erklärungsfrist ab!

Ob dieser Abschluss wirklich das “Gelbe vom Ei” ist, muss erst einmal analysiert werden.

Wir haben Euch nachstehend die Niederschrift über diese Verhandlung zu Eurer gefälligen Kanntnisnahme auf unsere Homepage gepostet. Weitere Details dazu erden wir in Kürze veröffentlichen.

Wir bleiben jedenfalls am Thema dran und werden weiter berichten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

„N i e d e r s c h r i f t

über die Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst

vom 28. bis 30. September 2015 in Hannover

I. Teilnehmer

Die Teilnehmer ergeben sich aus den als Anlagen 1 und 2 beigefügten Anwesenheitslisten.

  1. Ergebnisse
  1. Die Tarifvertragsparteien Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und dbb beamtenbund und tarifunion verständigen sich zum Abschluss der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes auf die in der Anlage 3 beigefügten Regelungen.
  1. Die Regelungen der Anlage 3 finden auf Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 30. September 2015 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, nur Anwendung, wenn sie dies bis 31. Dezember 2015 schriftlich beantragen. Für Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 30. September 2015 aufgrund eigenen Verschuldens ausgeschieden sind, gelten die Regelungen der Anlage 3 nicht.
  1. Die Tarifvertragsparteien prüfen nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen, ob eine Faktorisierung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und für behinderte Kinder im Sinne des § 2 SGB IX möglich ist.
  1. Die Tarifvertragsparteien werden sich ab dem 1. Juli 2019 über die Erfahrungen mit dem Tarifabschluss für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vom 30. September 2015 austauschen und die Frage einer Weiterentwicklung erörtern.
  1. Die Tarifvertragsparteien verständigen sich darauf, dass im Fall der Vereinbarung der stufengleichen Höhergruppierung im Rahmen der neuen Entgeltordnung für den Bereich der VKA (Abschnitt II Nr. 4 und der Anlage 4 der Verhandlungsniederschrift über die Sitzung der Steuerungsgruppe am 21. Oktober 2013) zum gleichen Zeitpunkt auch für Beschäftigte gilt, deren Eingruppierung sich nach dem Anhang zu der Anlage C (VKA) zum TVöD richtet.
  1. Die Gewerkschaften haben darum gebeten, den Gewerkschaftsmitgliedern in den Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes zu ermöglichen, die Ergebnisse der Verhandlungen im Rahmen von Versammlungen während der Arbeitszeit zu diskutieren. Die Mitgliederversammlung der VKA gibt dazu keine Empfehlung ab, sondern hat die Entscheidung hierüber jedem Arbeitgeber anheimgestellt.
  1. Die VKA erklärt, dass von Maßregelungen (Abmahnung, Entlassungen o. ä.) und einer Verschiebung von Stufenaufstiegen aus Anlass gewerkschaftlicher Streiks, die bis einschließlich 30. September 2015, 24:00 Uhr, durchgeführt wurden, abgesehen wird, wenn sich die Teilnahme an diesen Streiks im Rahmen der Regelungen für rechtmäßige Arbeitskämpfe gehalten hat. Entsprechendes gilt für mit dem Tarifkonflikt im Zusammenhang stehende Versammlungen, die bis einschließlich 2. Oktober 2015 durchgeführt werden.

Erklärungsfrist: 31. Oktober 2015

Hannover, den 30. September 2015

Dr. Böhle                                                 Bsirske                                                     Russ“

Share
Dieser Beitrag wurde unter Deutschland, Öffentlicher Dienst, Tarifpolitik, Ver.di veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Ist der Durchbruch im Sozial- und Erziehungsdienst heute wirklich geschafft worden? Drohen jetzt keine Kita-Streiks mehr?

  1. Pingback: Ver.di-NETZWERK zu Soziale Dienste & Erziehung: Großer Kampf, mageres Ergebnis – Wie weiter? | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert