Internationaler Tag der Pressefreiheit: Auch uns als AK bedrücken die Angriffe auf die Presse- und Meinungsfreiheit wegen der Erfahrung mit der Aachener Justiz gegen unseren Blog sehr!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute, Dienstag, der 03.Mai 2016, ist der sogenannte „INTERNATIONALE TAG DER PRESSEFREIHEIT“!

https://www.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2015/07/ANGRIFF-AUF-DIE-PRESSEFREIHEIT-be-him-CC-BY-NC-ND.jpg

(Bild aus: https://www.piratenpartei.de)

Dies nehmen wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) zum Anlass, auf die Versuche der Aushebelung des Artikel 5 Absatz 1 des Grund Gesetzes (GG) der „Bananenrepublik Deutschland“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) durch Politik und Justiz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) hinzuweisen.

Vielfach haben wir auf die Problematik hingewiesen, dass viele Journalisten und Blogger dem System ein sogenannter „DORN IM AUGE“ sind.

Beispielhaft möchten wir hier an die Affäre „Generalbundesanwaltschaft ./. Markus Beckedahl“ erinnern, über die wir breit berichteten und die Ihr nachstehend durch das Anklicken der hier stehenden Links noch einmal aufrufen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=generalbundesanwalt  und http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=markus+beckedahl !

Da wird z. B. einem Herrn Putin vorgeworfen, in Russland die Presse- und Meinungsfreiheit zu unterdrücken. Oder Herr Ai Weiweis wird in das Feld der Auseinandersetzung der internationalen Pressefreiheit geführt, weil dieser jahrelang nicht aus China ausreisen durfte, wegen seiner regimekritischen Artikel.

Warum eigentlich in die Ferne schweifen, wenn das Schlechte liegt so nah?

Am eigenen Leibe haben wir als AK erfahren müssen, was der juristische Versuch der Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit auslösen kann.

In der „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/causa-ohlen) ist z. B. die grundgesetzwidrige Beschlagnahme der NOTEBOOKS des AK-Koordinators (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=beschlagnahme+der+notebooks) enthalten.

Dabei rufen wir die Beiträge vom 18.11.2014 und vom 20.11.2014, die Ihr jeweils durch das Anklicken der nachstehenden Links noch einmal aufrufen könnt, in Erinnerung:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2014/11/18/versucht-das-jurstisches-tollhaus-in-der-causa-ohlen-angst-und-schrecken-zu-verbreiten-wir-nehmen-den-neuen-fehdehandschuh-an/

http://www.ak-gewerkschafter.de/2014/11/20/das-erste-interview-mit-einem-freien-journalisten-in-der-causa-ohlen-zur-juengsten-massnahme-des-juristischen-tollhauses/ !

Dieser Mega-Maulschellenversuch führte dann zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und lesen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2014/09/03/in-der-causa-ohlen-wurde-das-bundesverfassungsgericht-angerufen/ !

Der AK-Koordinator ist zwar zwischenzeitlich wegen der grundgesetzwidrigen Beschlagnahme seiner NOTEBOOKS, die mit einer grundgesetzwidrigen Hausdurchsuchung verbunden war, entschädigt worden.

Allerdings läuft die Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2876/14 zur Zeit noch weiter!

Sollte es hier zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für den AK-Koordinator kommen, wäre ein weiterer Beweis dafür erbracht, dass die Aachener Justiz ebenfalls versucht, die Presse- und Meinungsfreiheit, in welchem Interesse auch immer, einzuschränken versucht!

Wie sagt es Helmut Heinen , der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, in Anbetracht, dass Pressefreiheit in Deutschland keine Selbstverständlichkeit ist: „Mich bedrücken die Angriffe!“

Dem haben wir als AK nichts hinzuzufügen!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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