In seiner jüngsten Pressemitteilung nimmt Werner Schell sehr fundiert und dezidiert Stellung in Sachen „GroKo & PFLEGE“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erhalten wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) eine sehr umfsangreiche und wohlsubstanttierte Pressemitteilung des Herrn Werner Schell (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=werner+schell)

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zur GroKo-Vereinbarung in Sachen PFLEGE.

Wir haben diese Pressemitteilung des Vorstandes des Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerks nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gesundheitspolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Herr Werner Schell nimmt Stellung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich übersende Ihnen hiermit eine Pressemitteilung zu den pflegepolitischen Ankündigungen in der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD. Es wird in dieser Mitteilung ausgeführt, dass die Ankündigungen der Koalitionäre völlig unzureichend und damit inakzeptabel sind.

Es wird angeregt, die hiesige Bewertung bei Ihren anstehenden Berichterstattungen zu berücksichtigen. Für weitere Informationen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung. Der Text kann auf Wunsch auch als pdf-Datei übermittelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell

Bildergebnis für fotos von pro pflege und werner schell  Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Initiative

Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Tel.: 02131 / 150779 – Fax: 02131 / 167289

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Pressemitteilung vom 19.02.2018

  • Der Pflegenotstand – zu wenig Pflegepersonal für immer mehr Patienten und pflegebedürftige Menschen – ist menschenunwürdig und zugleich lebensgefährlich! Dieser Zustand wird nicht aufgelöst, er wird sich eher weiterhin verschärfen!
  • Union und SPD verdeutlichen nämlich mit ihren zaghaften und in viele Richtungen deutbaren pflegepolitischen Koalitionsvereinbarungen zur Bildung einer Neuauflage der GroKo, dass die demografische Entwicklung und die dringlichen Handlungserfordernisse entgegen allen Ankündigungen verkannt worden sind.

Union und SPD haben sich in eine Neuauflage der GroKo gerettet. Bei einer Neuwahl hätten diese Parteien laut aktueller Umfragen keine Mehrheit mehr. Also wird ein „weiter so“ als die scheinbar beste Lösung gesehen. Es wäre eigentlich vieles anzumerken, auch zu einigen handelnden Personen.

Wenn man aber nur die demografische Entwicklung mit ihren Auswirkungen für das gesellschaftliche Miteinander in den Blick nimmt, stellt man fest, dass dieses Thema keine wirklich ernsthafte Rolle bei den Koalitionären gespielt haben kann. Denn was zum Gesundheits- und Pflegesystem im Koalitionsvertrag ausgeführt worden ist, muss mehr als dünn bezeichnet werden. Klare Festlegungen zur Auflösung des Pflegenotstandes fehlen, vieles erscheint in alle Richtungen deutungsfähig. Es wird so auf diesen Gebieten kaum ein Problem nachhaltig gelöst werden können.

Daher wird uns der Pflegenotstand – zu wenig Pflegekräfte für immer mehr Patienten und pflegebedürftige Menschen – erhalten bleiben. Die Versorgung der kranken und pflegebedürftigen Menschen wird inakzeptabel mängelbehaftet bleiben. Das ist menschenunwürdig und zudem lebensgefährlich. Die Vorgaben des Grundgesetzes (z.B. Artikel 1, 2 und 104) und der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen werden missachtet. –  Und das muss gesagt werden dürfen!

Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen 8.000 neuen Stellen für Pflegekräfte können keine ernsthafte Verbesserung der pflegerischen Versorgung gewährleisten. Es müssen eher 50.000 bis 80.000 (und mehr) zusätzliche Stellen sein! Den deutlich auszuweitenden Stellenschlüsseln müssen umfassende Qualifizierungsmaßnahmen folgen. Die Tarifvertragsparteien sind im Übrigen wegen höherer Vergütungen gefordert. Denn hinsichtlich der Vergütungshöhe haben die politischen Gremien keine Kompetenz. Die im Pflegemarkt eingebundenen christlich ausgerichteten Sozialverbände könnten insoweit eine entscheidende Mitwirkungs- bzw. Vorreiterfunktion übernehmen. „Geflüchtete“ Pflegekräfte könnten so für eine Rückkehr ins Pflegesystem gewonnen werden.

Die Vereinbarungen von Union und SPD zur Pflege sind – entgegen vielversprechenden Ankündigungen – nicht geeignet, die aktuellen und zukünftigen Probleme der Versorgung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern oder gar aufzulösen.

Interessant ist, dass die „Jamaika“-Sondierer bei ihren Überlegungen zur Reform des Pflegesystems um ein Mehrfaches weiter waren und ihre deutlich besseren Reformerwägungen mit den entsprechenden Finanzmitteln unterlegt hatten. Davon sind Union und SPD, trotz vollmundiger Ankündigungen, abgerückt. Die Pflege wurde offensichtlich in ihrer Bedeutung klar zurückgestuft.

Auf keinen Fall ist bei weiteren Reformerwägungen akzeptabel, die geltende Fachkraftquote von 50% zur Disposition zu stellen. Angesichts der zunehmenden Zahl von niedrig qualifizierten Betreuungsassistenten mit zum Teil unzureichenden Sprachkenntnissen ist eher an eine Aufstockung der Fachkraftquote zu denken. Betreuungsassistenten dürfen keine Pflegeleistungen erbringen und sind somit für eine Auflösung des Pflegenotstandes nicht wirklich hilfreich. Dies auch deshalb nicht, weil in den Pflegeeinrichtungen zunehmend die schwerstpflegebedürftigen Menschen zu versorgen sind. Und insoweit ist wegen der gebotenen Pflegeerfordernisse (= pflegewissenschaftliche Standards in großer Zahl usw. – siehe auch § 11 SGB XI) eher mehr Fachpersonal erforderlich.

Es ist bekannt, dass zur Zeit Fachpersonal nur schwer zu gewinnen ist. Im Dezember 2017 meldete die Bundesagentur für Arbeit bereits 24.000 unbesetzte Stellen in der Altenpflege. Daher muss das Pflegesystem JETZT, ohne Zögern, grundlegend reformiert und zukunftsfest gemacht werden. Den Pflegekräften, und die es werden wollen (einschließlich BerufsrückkehrerInnen), müssen schnellstmöglich bessere Rahmenbedingungen präsentiert werden. Solange es insoweit keine eindeutigen Klarstellungen gibt, wird es mit der gebotenen Qualifizierungs- und Einstellungsoffensive nichts werden.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat bereits wiederholt bemerkt, dass der Ruf nach (weiteren) Flüchtlingen für die Pflege übrigens keine Lösung sein kann. Für eine pflegerische Tätigkeit einschließlich Betreuung sind nicht nur entsprechende Qualifizierungen nach westeuropäischen Standards erforderlich, sondern auch eine gute Sprachkompetenz. Es reicht insoweit nicht aus, soeben mal einen Sprachkurs besucht zu haben und über einen bescheidenen Wortschatz zu verfügen. Wer meint, mit Langzeitarbeitslosen, Schleckerfrauen und jetzt mit Flüchtlingen den Pflegenotstand auflösen zu können, erliegt einem gewaltigen Irrtum und wird die Qualität der Leistungen des Pflegesystems nur weiter verschlechtern. Es ist bereits jetzt so, dass in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen allzu viele Personen angestellt sind, die sprachlich klare Defizite haben. Dem muss Einhalt geboten werden. – Natürlich spricht nichts dagegen, zugewanderte Personen dann in der Pflege zu beschäftigen, wenn sie dafür wirklich geeignet, qualifiziert und sprachlich kompetent sind.

Aus hiesiger Sicht ist im Koalitionsvertrag kein geeignetes „Reformpaket Pflege“ zu erkennen. Es geht vornehmlich um in viele Richtungen deutungsfähige Absichtserklärungen. Die finanziell gut dotierten Zielsetzungen von Union und SPD liegen in völlig anderen Bereichen und werden finanzpolitisch kaum zu bewältigen sein. Die anstehende Koalition hat sich anscheinend vorgenommen, die bisherige Ausgabenpolitik fortzusetzen und damit die nachfolgenden Generationen unzumutbar zu belasten. Es war daher bereits in der Vergangenheit geboten, die bisherige GroKo im Zusammenhang mit ihrer Geschenkepolitik zu kritisieren. Offensichtlich soll diese Politik aber hemmungslos fortgesetzt werden, ohne strukturelle Probleme, z.B. im Renten-, Gesundheits- und Pflegesystem, wirkungsvoll anzupacken. Es ist offensichtlich ein Koalitionspaket nach dem Motto „weiter wie bisher“ oder „Machterhalt um jeden Preis“ geschnürt worden. Und dies kann so, vor allem aus pflegepolitischer Sicht, keine Zustimmung erfahren!

Im Übrigen ist aus aktuellem Anlass zu bemerken:

In den Medien wird darüber informiert, dass ein führender Gesundheitspolitiker den Pflegekräften eine Mitschuld am Nachwuchsmangel in der Pflegebranche gegeben hat. Diese Mitschuld sei darin begründet, dass PflegerInnen zu schlecht über ihren Beruf reden würden. Diese Info stößt auf massive Kritik – vor allem beim Pflegepersonal selbst. Dieser Kritik ist zuzustimmen. Eine inzwischen bekannt gewordene Differenzierung der Anschuldigungen wird die Pflegekräfte kaum zufrieden stellen können. Es ist nicht zu fassen, wie mit Wortspielen die Fakten verdreht und angebliche Verantwortlichkeiten verschoben werden können! Nicht die Pflegekräfte müssen für das schlechte Image der Pflege verantwortlich gemacht werden, sondern in erster Linie diejenigen, die die bekannten unzureichenden Pflege-Rahmenbedingen gestaltet bzw. zugelassen haben. Danach liegt der „schwarze Peter“ klar im Feld der politisch Verantwortlichen.

Es ist tatsächlich so, dass es in unterschiedlicher Ausprägung erhebliche Mängel im Pflegesystem gibt. Der jüngste MDS-Qualitätsbericht, vorgestellt am 01.02.2018, informiert insoweit erneut. U.a. werden eindeutige Mängel in der Schmerzerfassung und Wundversorgung beschrieben. Weiterhin sind vermeidbare freiheitsentziehende Maßnahmen in großer Zahl zu beklagen.

Es ist also schwierig, die Pflege-Rahmenbedingungen positiv darzustellen. Pflegekräfte sind sogar nach dem Arbeitsschutzrecht in der Rechtspflicht, den Arbeitgeber auf Mängel und Überlastungen aufmerksam zu machen. Dies ist durch ein Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 14.12.2017 eindrucksvoll bestätigt worden. Dieser jüngst bestätigten Verpflichtung gerecht zu werden, ist für Pflegekräfte aber nicht einfach. Zahlreiche Einrichtungen und Führungskräfte erklären den Beschäftigten in aller Deutlichkeit, keine Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen entgegen nehmen zu wollen. Es wird bei Nichtbeachtung solcher Hinweise sogar mit Abmahnung und Kündigung gedroht (vgl. auch Werner Schell: „Gefährdungs- bzw. Überlastungsanzeigen sind Rechtspflicht und haftungsrechtliche Entlastungsgrundlage für die Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen“, Zeitschrift „Kinderkrankenschwester, Ausgabe Februar 2018).

Zur Klarstellung muss aber erwähnt werden, dass die Ablieferung der hier angesprochenen Anzeigen keine Pflegekraft von der Pflicht entbindet, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die arbeitsvertraglichen Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt zu erbringen. Es muss in diesem Zusammenhang gegebenenfalls abgewogen werden, bei personellen Engpässen solchen Dienstleistungen Vorrang einzuräumen, denen mit Blick auf eine gute und angemessene Pflege ein besondere Priorität zuzuordnen ist. Die Gewährleistung menschenwürdiger Pflege muss immer oberste Priorität haben!

Dass den Führungskräften in Pflegeeinrichtungen eine besondere Verantwortung zur Gewährleistung ordentlicher Dienstleistungen obliegt, muss an dieser Stelle auch Erwähnung finden. Dort, wo es nämlich gute organisatorische und personelle Strukturen auf der Führungsebene gibt, werden nach einhelliger Meinung aller Pflegeexperten bessere Dienstleistungen erbracht als in den Einrichtungen, wo es in der Führungsetage Probleme gibt und diesbezüglichen Mängeln nicht selten mit häufigen Wechseln der Leitungskräfte begegnet wird. Bekanntlich „stinkt der Fisch vom Kopf her“.

Und daher muss angemahnt werden, bei der Wahrnehmung aufsichtsrechtlicher Aufgaben besonders auf gute und funktionierende Führungsstrukturen zu achten. Es ist bekannt, dass dort, wo die Leitungskräfte gute Arbeit leisten, auch bessere Pflegeleistungen erbracht werden können. In solchen Fällen wird dann auch gerne von sog. „guten Heimen“ gesprochen.

Zu den MDS-Qualitätsberichten muss im Übrigen angemerkt werden, dass sie sich im Wesentlichen auf die in den Einrichtungen geführte Pflegedokumentationen stützen. Diese Dokumentationen sind aber in den letzten Jahren so perfektioniert worden, dass sie nach Möglichkeit auch bei einer unangemeldeten Kontrolle des MDK möglichst gute und fehlerfreie Dienstleistungen suggerieren. Dem muss u.a. dadurch entgegen getreten werden, dass die Prüfungen in den Pflegeeinrichtungen im Wesentlichen auf die Ergebnisqualität abgestellt werden. Die Prüfer müssen die einzelnen HeimbewohnerInnen aufsuchen und – soweit möglich – mit ihnen oder deren Rechtsvertreter Kontakt aufnehmen. Dies würde auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Bei solchen auf die Ergebnisqualität abzielenden Prüfungen müsste z.B. auch die Arzneimittelversorgung der pflegebedürftigen Menschen in aller Gründlichkeit hinterfragt werden. Es wird nämlich seit Jahren in einschlägigen Studien und Statements beklagt, dass zu viele und zum Teil falsche Medikamente verordnet bzw. verabreicht werden (= Polypharmazie). Dieser Fehlentwicklung muss endlich Einhalt geboten werden. Die mittlerweile vorgeschriebenen Medikamentenpläne werden die Arzneimittel – Versorgungsmissstände allein nicht lösen können.

Mitschuld an dem schlechten Image der Altenpflege haben auf jeden Fall einige Medien. Denn diese sind seit vielen Jahren bemüht, schwerpunktmäßig über Pflegeskandale zu berichten und Mängel mit entsprechendem Bildmaterial aufzuzeigen („das Kind muss eindrucksvoll im Brunnen liegen“). In diesem Zusammenhang gibt es ständig Redaktionsanfragen. Dabei wird von hier immer wieder deutlich gemacht, dass nicht nur Probleme und Mängel, sondern damit verbunden auch konstruktive Handlungsanforderungen vorgestellt werden sollten. Daran ist man aber eher nicht interessiert.

Und was noch wichtig ist:

Ungeachtet der Erfordernisse, die stationäre Pflege v.a. durch eine deutliche Aufstockung der Stellenschlüssel zu stärken, muss angesichts der demografischen Entwicklung dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ mehr Geltung verschafft werden. Daher ist die wohnortnahe Gestaltung bzw. Finanzierung von kommunalen Quartierskonzepten, die in vielfältiger Weise Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Patienten sowie für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige vorsehen, zwingend geboten. Insoweit enthält der Koalitionsvertrag keine konkreten Hinweise. Es wird nur von präventiven Hausbesuchen gesprochen, die auf der Grundlage des Präventionsgesetzes (in bescheidener Form) gefördert werden können. Solche Hausbesuche sind allenfalls ein Teilleistungsangebot im Rahmen einer breit gefächerten Quartiersarbeit. Hausbesuche dieser Art werden u.a. musterhaft in Neuss-Erfttal bereits als „Lotsenpunkt“ – Arbeit praktiziert und sind aufgrund gemachter Erfahrungen für die von Krankheit und Pflege betroffenen Personen und deren Angehörige ganz wichtige Unterstützungsleistungen, die eine Aufnahme in einer stationären Einrichtung hinaus zögern oder ganz entbehrlich machen können. Leider scheinen die Erkenntnisse, solche Quartiershilfen mit professionellen Strukturen in den Kommunen anbieten zu müssen, in den entscheidenden politischen Diskussionen (noch) nicht angekommen zu sein.

Es wird nach all dem erforderlich sein, die zweifelsfrei in großer Zahl bestehenden Pflegeprobleme noch einmal ernsthaft zu analysieren und die Handlungserfordernisse für die politischen Entscheidungsträger ganz konkret aufzuzeigen. Die Hoffnung, dass die insoweit verantwortlichen Politiker die erforderlichen pflegepolitischen Maßnahmen nachbessern, darf nicht aufgegeben werden. Daher soll beim nächsten Neusser Pflegetreff (angedacht Mai 2018) nochmals mit einem hochkarätig besetzten Podium auf entsprechende Handlungserfordernisse eingegangen werden.

Letztlich sind wir alle aufgefordert, an der Verbesserung der Pflege, Betreuung und sonstigen Versorgung der Patienten und pflegebedürftigen Menschen im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten mitzuwirken. Neben der jedem Einzelnen obliegenden Pflicht zur Eigenvorsorge muss auch eine (moralische) Pflicht aller BürgerInnen gesehen werden, im Rahmen der konkret gegebenen Möglichkeiten bei der Gestaltung und einem guten Gelingen gesundheitlicher und pflegerischer Strukturen mitzuwirken. Dies kann zum Beispiel durch ehrenamtliche Aktivitäten bei den altengerechten Quartiershilfen (zur Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“) geschehen. – Jammern allein ist nicht wirklich hilfreich!

Werner Schell, Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.

ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.

ist Unterstützer von „Bündnis für GUTE PFLEGE„.

ist Unterstützer der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen„.

tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.

unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.

ist Mitgründer und Mitglied bei „Runder Tisch Demenz“ (Neuss).

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