Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sicherlich erinnert Ihr Euch noch an die Anfrage an den Justizminister des Landes NRW, Herrn Thomas Kutschaty (SPD), vom 02. August 2014, die wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) auf unsere Homepage zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme als „offenen Brief“ gepostet hatten:
Dieser hatte ja dann auch mit Zwischenbescheid vom 11.08.2014 der ganzen Sache ein Aktenzeichen zugewiesen und um „etwas Geduld“ in der Beantwortung gebeten, da der Präsident des Landessozialgerichts NRW mit der Angelegenheit kontaktiert worden sei. Diesen Zwischenbescheid könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:
Heute, Freitag, den 03. Oktober 2014 („TAG DER EINHEIT DER BANENENREPUBLIK DEUTSCHLAND“), ist es exakt 2 Monate her, dass wir unsere Anfrage im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger des Landes NRW an Herrn Kutschaty gestartet haben, ohne ein Endergebnis vorliegen zu haben. Aus diesem Grunde haben wir mit Schreiben vom heutigen Tage an die Beantwortung unserer relevanten Frage erinnert. Das Erinnerungsschreiben haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme in den Artikel eingebaut und auf unsere Homepage gepostet:
-OFFENER BRIEF-
M.Engelhardt, Freunder Landstr. 100, D 52078 Aachen, Germany |
Handy:+49 (0)171 916 14 93
INTERNET : Manni@ManfredEngelhardt.de
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An den Justizminister des Landes NRW
Herrn Thomas Kutschaty (persönlich) Martin-Luther-Platz 40 40212 Düsseldorf |
Aachen, den 03.10.2014
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Meine Eingabe vom 02.08.2014 zur Frage der gesetzlichen Grundlage zur Abordnung von Richterinnen und Richtern der Sozialgerichte an das Landessozialgericht von NRW (LSG-NRW)
Ihre Zwischenbescheidung vom 11.08.2014 mit Zuteilung des Aktenzeichens:
3132 E – Z. 122/14-z
Sehr geehrter Herr Kutschaty,
meine Anfrage (Eingabe), die am heutigen Tage der „Deutschen Einheit“ exakt zwei Monate her ist und mit Zwischenbescheid vom 11.08.2014 ein entsprechendes Aktenzeichen erhielt, ist bis dato immer noch unbeantwortet geblieben.
Zwar hatte Frau Dr. Flüchter, die Ihren Zwischenbescheid „im Auftrag“ zeichnete, um „etwas Geduld“ meinerseits gebeten, aber aus dem „etwas Geduld“ sind mittlerweile zwei Monate geworden.
Wenn es auch, wie Frau Dr. Flüchter mir es in Ihrem Auftrag mitteilte, in Ihrem Geschäftsbereich „einer bewährten Praxis entspricht, dem jeweils örtlichen Dienstvorgesetzten nicht vorzugreifen“, so halte ich einen Beantwortungszeitraum von zwei Monaten zur Beantwortung einer simplen Frage nach einer gesetzlichen Grundlage, um es mit Verlaub zu sagen, für höchst angemessen.
Auch der Präsident eines Landessozialgerichtes müsste in der Lage sein, binnen eines angemessenen Zeitraumes (vier Wochen) die gesetzliche Grundlage dieser am LSG-NRW geübten Praxis zu nennen.
Höflich möchte ich an die Beantwortung meiner Eingabe, die sehr viele Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes NRW, die von der Praxis des LSG-NRW Kenntnis haben, interessiert, erinnern und höflich um Erledigung bitten.
Mit Dank für Ihre Mühewaltung und mit freundlichen Grüßen
(Manfred Engelhardt)
Der Vorgang ist eines der Resultate aus dem Landessozialgerichtsverfahren, das ich für meine hochbetagte und demenzkranke Mutter (91 Jahre) führe, die jüngst auch noch einen Hüftknochenbruch erlitten hat. Dieses Verfahren und die Vorderverfahren dazu könnt Ihr durch das Anklicken der nachstehenden Links aufrufen:
http://ak-gewerkschafter.com/?s=etschenberg und http://ak-gewerkschafter.com/category/lsg-essen/ !
Auf die Reaktion des Justizministers des Landes NRW dürfen wir gespannt blicken. Wir werden zum gegebenen Zeitpunkt weiter berichten.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-