DIENSTAG, 10. MÄRZ 2020 75. JAHRGANG
AACHEN Die Staatsanwaltschaft schließt die Akte. Gegen Aachens OB Marcel Philipp (CDU) und Stadtdirektorin Annekathrin Grehling wird im Skandal um den damals völlig überbezahlten Ex-Personalratsvorsitzenden des Stadtbetriebs nicht wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. „Es gibt keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat“, sagte Staatsanwalt Jan Balthasar. Die Behörde hatte dies mehr als acht monatelang geprüft. Ermittelt wird gegen fünf Beschuldigte, darunter die früheren Chefs des Stadtbetriebs. (stm/os)
> Region & NRW: https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/ermittler-klappen-die-akte-philipp-zu_aid-49462221 !
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Dazu stellen wir als AK fest:
1. Hätte sich die Strafermittlungsbehörde ernsthaft um relevante Ansatzpunkte zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens bemüht, wäre ihr mit Sicherheit der § 8 des Landespersonalvertretungsgesetzes von NRW – LPVG/NW – (http://www.ak-gewerkschafter.com/kommentar-unseres-koordinators-manni-engelhardt-zu-%c2%a78-lpvgnw/) in das Auge gesprungen.
Der § 8 Abs. 1 LPVGNW lautet:
(1) Für die Dienststelle handelt ihre Leiterin oder ihr Leiter. Sie oder er kann sich durch ihre oder seine ständige Vertretung oder durch die Leiterin oder den Leiter der für Personalangelegenheiten zuständigen Abteilung sowie in Gemeinden und Gemeindeverbänden durch die Leiterin oder den Leiter des für Personalangelegenheiten zuständigen Dezernats oder Amts vertreten lassen, soweit diese oder dieser entscheidungsbefugt ist. Das gleiche gilt für sonstige Beauftragte, sofern die Personalvertretung sich mit dieser Beauftragung einverstanden erklärt.
Da der Personalratsvorsitzende des Stadtbetriebs auch Vorsitzender des Gesamtpersonalrat der Stadt Aachen gewesen ist, war der Oberbürgermeister der gesetzlich bestimmte DIENSTSTELLENLEITER, der sich nach unserem Kenntnisstand nicht durch einen Stellvertreter dem Gesamtpersonalrat gegenüber hat vertreten lassen.
Der Oberbürgermeister hätte spätestens bei der Wahl des Marc Topp in den Gesamtpersonalrat und nach dessen anschließender Wahl zum Gesamtpersonalratsvorsitzenden hinterfragen müssen, mit welchem Bediensteten er künftig auf der Ebene des kollektiven Arbeitsrechtes „vertrauensvoll“ (http://www.ak-gewerkschafter.com/ist-der-%c2%a72-im-landespersonalvertretungsgesetz-von-nrw-lpvgnw-in-der-fassung-vom-05-juli-2011-mehr-als-ein-moralischer-anspruch/) zusammenarbeiten wird. Ein Blick in die Personalakte und eine umfassende Aufklärung über die Person Marc Topp und dessen Eingruppierung wäre ihm sicher gewesen.
2. Gegen Marc Topp selbst wird laut Staatsanwaltschaft nicht ermittelt, trotz das dieser laut Prüfbericht damals seine Höhergruppierungen offensiv eingefordert hat.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt, könnte hier wieder von einem „JURISTISCHEN TOLLHAUS“ (http://www.ak-gewerkschafter.com/?s=juristische+tollhaus) in der „BANANENEPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.com/?s=bananenrepublik+deutschland) sprechen.
3. Alles in allem lässt HORNBERG wieder herzlich grüßen!
Wir bleiben als AK weiterhin am Thema dran!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-