Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute erreichte den unterzeichnenden Koordinator des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) die Mitteilung der Generalstaatsanwältin Hamm zur „Dr. Weißling-Schregel-Angelegenheit“. Die Klicks auf die nachstehenden Links führen Euch direkt in das bisherige Posting zum Thema:
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=etschenberg
http://www.ak-gewerkschafter.de/category/lsg-essen
Zuletzt posteten wir dazu den Artikel über die Einreichung der Verfassungsbeschwerde am 28.12.15, den Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal direkt aufrufen könnt:
Wie erwartet, gab es dazu jetzt einen sogenannten „juristischen Silvester-Knaller“!
Wie nicht anders zu erwarten war, hat die Generalstaatsanwältin Hamm die Beschwerde verworfen. Getreu dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“, wie es der Volksmund sagt, wurde die „Kuh vom Eis“ geholt!
Die Anfechtung der Entscheidung ist jetzt nur noch durch einen kostenpflichtigen Antrag beim OLG-Hamm für teures Geld möglich. So bekloppt sind wir aber nicht und schmeißen hier „Perlen vor die Säue“, sondern haben der Frau Generalstaatsanwältin einen OFFENEN BRIEF zukommen lassen, der postalisch soeben auf die Reise gegangen ist, Euch aber nachstehend schon einmal als „Silvester-Knaller“ auf unsere Homepage serviert wird.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
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Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen, den 31.12.2015
-OFFENER BRIEF-
Frau Petra Hermes (persönlich)
-Generalstaatsanwältin Hamm-
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
Meine Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Essen zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Vorsitzenden Richter des 20. Senates beim Landessozialgericht NRW, Herrn Dr. Weißling-Schregel
Aktenzeichen: 2 Zs 2475/15
Bescheid Ihres Hauses vom 21.12.2015 (Eingang hier heute, den 31.12.2015, als sogenannter „Silvester-Knaller“)
Sehr geehrte Frau Hermes,
selbstverständlich hatte ich mit keiner anderen Reaktion Ihres Hauses (hier Herr Oberstaatsanwalt Althaus) gerechnet, als mit der, die mir jetzt als „Silvester-Knaller“ zuteil geworden ist.
In dem 10-zeiligen Schreiben wird überhaupt nicht auf mein Vorbringen eingegangen. Lediglich wird in der Quintessenz nachstehendes mitgeteilt:
„…Zureichende Anhaltspunkte für eine unrichtige Protokollierung der Sitzung vom 18.05.2015 sind nicht ersichtlich. Insbesondere hat der Beschuldigte auch ausweislich der von Ihnen zu den Akten gereichte eidesstattliche Versicherung auf die Möglichkeit der Verhängung von Verschuldenskosten nach § 192 SGG hingewiesen…“
Sie hätten prüfen lassen müssen, zu welchem Zeitpunkt der lfd. mündlichen Verhandlung der Vorsitzende Richter die Androhung der Verschuldenskosten geäußert hatte. Dann wäre offensichtlich geworden, dass Dr. Weißling-Schregel sehr wohl schuldig ist.
Es erstaunt mich nicht, dass mir Ihr Bescheid 4 Tage nach Einreichung der Bundesverfassungsbeschwerde (siehe: http://www.ak-gewerkschafter.de/2015/12/28/wir-streichen-nicht-die-segel-gegen-dr-weissling-schregel-wir-bringen-ins-juristische-dunkel-licht-und-gehen-zum-verfassungsgericht/) zur Sache heute, am Tage des Hl. Silvester zugestellt wird. Der Spekulation sind somit Tür und Tor geöffnet.
Es beweist mir und meinen Kolleginnen und Kollegen geradezu einmal wieder, mit Verlaub gesagt, gnädige Frau, dass wir doch in einer „Bananenrepublik Deutschland“ leben, wo die Justiz sich ihre Festung als Staat im Staate gebaut hat.
Ihnen und Ihren Lieben wünsche ich einen glatten Rutsch in das Jahr 2016, in dem wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) mit weiterer Kritik am System nicht sparen werden.
Hochachtungsvoll
(Manfred Engelhardt)