„Ich kann Ihnen sagen, dass es die Hölle ist!“ / Erfahrung der Anna Peters mit dem „Juristischen Tollhaus der Bananenrepublik Deutschland“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) dürfen wir feststellen, dass das Verhalten und Vorgehen der Justiz gegen uns, das wir besonders in der „CAUSA OHLEN“ (http://www.ak-gewerkschafter/category/causa-ohlen/) und in der „CAUSA MOMBER“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-momber/) detailliert dokumentieren, die Besucher/Innen-Zahlen auf unserer Homepage verdreifacht haben! Die „Bananenrepublik Deutschland und ihr Juristisches Tollhaus“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=bananenrepublik+deutschland & http://ak-gewerkschafter.com/?s=juristisches+tollhaus) sind nicht erst seit der Veröffentlichung des Buches des Norbert Blüm mit dem Titel „EINSPRUCH“ (http://ak-gewerkschafter.com?s=einspruch) in die öffentliche Kritik geraten, sondern auf unserer Homepage haben wir das Thema seit der Unterschlagung unseres Kassenbestandes durch unseren Ex-Kassenwart, die Auslöser für tiefere Einblicke in das System der sogenannten „Dritten Gewalt“ war, kontinuierlich belichtet. Das hat dazu geführt, dass sich immer mehr „System- und Justizgeschädigte“ bei uns melden und uns ihre Erfahrungen schildern.

Wer annimmt, dass die bis dato gemachten Erfahrungen mit der Justiz (http://ak-gewerkschafter.com/?s=justiz) nicht mehr steigerungsfähig seien, die/der darf getrost eines besseren belehrt werden.

Heute erreichte uns der Hilfeschrei einer Frau Anna Peters (Pseudonym/Der richtige Name ist der Systemadministration bekannt!), der nach diesseitigem Dafürhalten in seiner Gänze und somit in ungekürzter Fassung zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet gehört.

Wir weisen allerdings jetzt schon darauf hin, dass wir hier nicht jeden Beitrag auf unsere Homepage posten können, sondern nur die exorbitantesten Fälle, die für die Betroffenen in der Tat „DIE HÖLLE“ bedeuten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Nicht ohne meinen Sohn (von Anna Peters)

„Sehr geehrte Damen und Herren des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreiseses, sehr geehrter Herr Engelhardt,

ich würde mich freuen, wenn Sie den nachstehenden Beitrag auf Ihre Homepage posten würden.

Mein Name ist Anna Peters und ich wende mich an Sie mit der Bitte der moralischen Unterstützung im Kampf um meinen Sohn.
Mein damals fast 3 jähriger in Dortmund geborener Sohn wurde im März 2012 aus Deutschland nach Kanada ausgesiedelt und ich wurde durch das deutsche Gericht gezwungen, das Sorgerecht noch einmal neu in Kanada zu verhandeln, obwohl ich das alleinige Sorgerecht habe.

Das Gericht in Deutschland hat das so genannte Haager Abkommen angewendet und die Angelegenheit an das kanadische Gericht abgegeben mit der Begründung, Kanada wäre zuständig. Das kanadische Gericht hatte schriftlich mitgeteilt, dass es sich nicht um ein Haager Abkommen handelt und somit ist Kanada nicht zuständig. Das deutsche Gericht hat meinen Sohn trotzdem nach Kanada geschickt.

Meiner Meinung nach ist es einfach unfassbar, dass das Heimatland meines Sohnes seinen eigenen Staatsbürger ins Ausland abschiebt, anstatt ihn zu schützen und sich für ihn einzusetzen.

Das Jugendamt Dortmund bescheinigt mir bis heute das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn, was mir nichts nutzt, da mein Sohn sich in Kanada befindet und mein Ex Partner das alleinige Sorgerecht in Kanada bekommen hat.
.
Von Geburt bis zum Tag der Aussiedlung meines Sohnes aus Deutschland hat mein Sohn jeden Tag und jede Nacht mit mir verbracht.
Obwohl das deutsche Gericht, sowie das kanadische Gericht festgestellt haben, dass ich die Hauptbezugsperson meines Sohnes bin und eine hervorragende Mutter, die sich um ihren Sohn einwandfrei gekümmert hat, hat das kanadische Gericht mir lediglich 3 Wochen Umgang im Jahr in Deutschland zugesprochen.

Ich habe auch ein Buch über meine Geschichte geschrieben mit dem Titel “ Nicht ohne meinen Sohn „.
Man muss nicht unbedingt mein Buch lesen, um meine Geschichte kennen zu lernen. Die Kurzfassung meiner Geschichte findet man auf meinem Blog: http://annalovesmax.jimdo.com/annas-blog-archiv/ und auf meiner Facebook Seite „Nicht ohne meinen Sohn“ https://www.facebook.com/nichtohnemeinensohn?fref=ts!

Ich habe zwei Briefe an das Bundesverfassungsgericht geschrieben, die ich Ihnen zur Info anbei sende.

Bei Interesse bin ich gerne bereit, Ihnen weitere Unterlagen bezüglich meines Falles zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Peters

  1. BRIEF:

Offener Brief 24.01.2015

an die Richter Kirchhof, Paulus und Britz vom Bundesverfassungsgericht

Sehr geehrte Richter,

ich wende mich an Sie mit einem offenen Brief.

Ich klage Sie an wegen Verstoßes gegen die deutsche Verfassung, den Verstoß gegen Menschenrechte, sowie die Verletzung des Wohls des Kindes.

Sie haben mit Ihrem Urteil im Februar 2012 meinen damals fast 3- jährigen Sohn nach Kanada ausgesiedelt. Mein Sohn wurde in Deutschland geboren als deutsche Staatsbürger und war immer, genauso wie ich, in Deutschland gemeldet und hat, genauso wie ich, in Deutschland gelebt und hatte das Privileg, dass er während meiner Elternzeit immer wieder mit mir nach Kanada gereist ist, um den Kindsvater zu besuchen. Ich habe seit der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht, das mir bis heute in Deutschland niemand abgesprochen hat. Bis heute bestätigt mir das Jugendamt Dortmund das alleinige Sorgerecht.

Ich frage Sie, wie kann man ein Kind gegen den Willen der alleinsorgeberechtigten Mutter auf einen anderen Kontinent aussiedeln? Dies ist für mich ein Verbrechen.

Wie kann man ein Kind von seiner Mutter trennen, das seit seiner Geburt jeden Tag und jede Nacht mit der Mutter verbracht hat, bis zum Zeitpunkt der Aussiedlung.

Sie haben mich gezwungen nach Kanada zu reisen, um dort das Sorgerecht neu zu verhandeln, obwohl das kanadische Gericht sich nicht zuständig sah. Sie haben mit vollem Bewusstsein in Kauf genommen, dass ich meinen langjährigen Arbeitsplatz verliere, da Ihnen bekannt war, dass meine Elternzeit in knapp 3 Monaten endet und Sorgerechtsverfahren in Kanada bis zu 2 Jahren dauern können.

Sie haben mich nach Kanada geschickt, wo ich auf den Sorgerechtprozess warten musste.

In dieser Zeit habe ich die Erfahrung gemacht, was es heißt, wenn man sich keine Lebensmittel leisten kann, eine Unterkunft nicht bezahlen kann und wo man mir beim kanadischen Sozialamt mitgeteilt hat, dass ich kein Anspruch auf Unterstützung habe, da ich in Deutschland meinen festen Wohnsitz habe. Als ich auf das deutsche Urteil verwies, in dem man mir den „gewöhnlichen“ Aufenthalt in Kanada angedichtet hatte, wurde ich nur belächelt und man teilte mir mit, dass die kanadische Regierung darüber entscheidet, ob jemand in Kanada wohnt und nicht deutsche Gerichte und dass ich dies so weitergeben könnte an die deutschen Gerichte. Somit teile ich Ihnen dies auch mit, dem Oberlandesgericht Hamm (Richter Lüblingshoff) habe ich es bereits mitgeteilt.

Sie haben mich einem System in Kanada ausgesetzt indem es unmöglich ist angemessen rechtlich vertreten zu werden. Ich habe monatelang keinen Rechtsbeistand gehabt, da niemand auf Gerichtskostenhilfe Basis arbeiten wollte. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass man in Nordamerika vor Gericht nur Chancen hat, wenn man über genügend finanzielle Mittel verfügt.

Ich musste mich einem Verhör durch den gegnerischen Rechtsanwalt stellen, obwohl ich keinen Rechtsanwalt hatte. Die Prozedur in Kanada erlaubt es dem Gegenanwalt, den

„Angeklagten“ im Beisein seines Rechtsanwaltes zu verhören!). Man hat mir keinen Dolmetscher zur Verfügung gestellt, obwohl ich einen verlangt habe.

Man hat mich über zwei Tage lang mehrere Stundenlang verhört und mit Fragen in Englisch auf mich eingeredet. Ich habe die Hälfte nicht verstanden. Danach hat man mir die Protokolle von dem auf Tonband aufgezeichneten Verhör verweigert. Nur gegen Bezahlung wollte man mir diese Protokolle aushändigen. Da ich mir dies nicht leisten konnte, wurden sie mir nicht ausgehändigt.

Wichtige Dokumente, sowie die Gerichtsurteile konnte ich aufgrund meiner finanziellen Lage während meiner Zeit in Kanada nicht ins Englische übersetzen lassen, was die Arbeit jedes potenziellen Rechtsanwaltes unmöglich gemacht hat. Jegliche Anrufung des

Gerichtes verursachte Kosten. Die Kosten belaufen sich mittlerweile auf 120 000 Dollar.

Dafür kommt die kanadische Gerichtskostenhilfe nicht auf. Diese Kosten muss ich aufgrund Ihrer Entscheidung tragen. Gerichtsprotokolle die für eine Berufung erforderlich sind, sind

ebenfalls kostenpflichtig und beliefen sich in meinem Fall auf 5000 Dollar die ich ebenfalls nicht bezahlen konnte. Dank Spendengeldern, habe ich nach ca. einem Jahr, die für die Berufung notwendigen Gerichtsprotokolle erhalten.

Können Sie sich auch nur annähernd vorstellen, was es bedeutet ein Jahr warten zu müssen, um überhaupt die Möglichkeit zu haben eine Berufung einzulegen? Können Sie sich vorstellen, wie viel Zeit ein Jahr für ein 3-jähriges Kind ist? .Es ist eine Ewigkeit.

Gerichtskostenhilfe für meine Berufung wurde mir in Kanada verweigert. Somit hat man mir die Möglichkeit der Verteidigung durch einen Rechtsanwalt genommen und von mir verlangt,

dass ich mir den Sorgerechtsstreit weiter selbst finanziere. Mit dem Wissen, dass eine Berufung zwischen 200 000 und 300 000 Dollar kostet. Somit wurden mir jegliche Chancen genommen.

Jeder Anwalt in Kanada verlangt eine Kaution in Höhe von 100 000 Dollar, um sich mit dem Fall einer Berufung zu befassen.

Sie haben mich zu einem Prozess in einem fremden Land gezwungen, in dem ich nicht in der Lage war und bin, mich durch rechtlichen Beistand vertreten zu lassen. Das ist meiner Meinung nach ein geplantes Verbrechen Ihrerseits.

Letztendlich musste ich ohne meinen Sohn nach Hause kehren. Nur Aufgrund einer sehr großen Kulanz von Seiten meines Arbeitgebers blieb mir meine Arbeitsstelle erhalten und der von Ihnen bewusst einkalkulierte Arbeitsverlust ist nicht eingetreten. Ich erlaube mir hier das Zitat von Frau Richterin Erb-Klünnemann vom Amtsgericht Hamm mit einzubringen: „Ein Verlust der Arbeitsstelle ist hinzunehmen!“ Mit Hilfe von Spendengeldern ist es mir gelungen einen Rechtsanwalt in Kanada mit der Berufung zu beauftragen.

Ich hatte das große Glück, dass dieser Anwalt bereit war, von einer Kaution in Höhe von 100 000 Dollar abzusehen.

Es scheiterte an einer Kaution, die das kanadische Gericht von mir verlangte in Höhe von 24 000 Dollar zahlbar innerhalb von 10 Tagen, damit die Berufung gehört wird.

Nachdem ich nicht in der Lage war, die 24.000 Dollar ans kanadische Gericht zu zahlen, endete die Arbeit meines Rechtsanwaltes.

Die Schulden bei meinem ehemaligen Rechtsanwalt in Kanada belaufen sich auf 245000 Dollar.

Sie haben mit Ihrer Entscheidung dafür gesorgt, dass mein Sohn in Kanada leben muss und ich finanziell ruiniert bin.

Sie haben dafür gesorgt, dass ich im Alter von 35 Jahren für mein Leben lang verschuldet bin.

Ich möchte noch Stellung nehmen zu den Fakten, die Sie als gegeben in Ihrem Urteil aufführen.

Wie können Sie schreiben: „Nachdem die Beschwerdeführerin mit dem Kind nach dessen Geburt für zwei Monate in Deutschland gelebt hatte, hielt sie sich mit ihm seitdem, unterbrochen von Reisen nach Deutschland, deren Anzahl und Dauer zwischen den Eltern umstritten ist, in Kanada auf.“

Dies ist eine komplette Lüge. Ich habe mit meinen Sohn in Deutschland gewohnt bis zu dem Tag, an dem mein Sohn aus Deutschland ausgesiedelt wurde. Ich habe mit ihm immer wieder den Kindesvater in Kanada besucht.

Ich bin nie mit meinem Sohn nach Kanada gezogen und habe nie einem Umzug meines Sohnes nach Kanada zugestimmt.

Wie können Sie schreiben: „Nachdem es Anfang Juli 2011 zur Trennung gekommen war, reiste die Beschwerdeführerin am 10. Juli 2011 mit M. nach Deutschland und hält sich mit ihm seitdem im Haushalt ihrer Mutter auf.“

Wie könne Sie behaupten, dass ich mich seitdem im Haushalt meiner Mutter aufgehalten habe? Warum erfassen Sie nicht die Tatsache, dass M. und ich weiterhin dort gewohnt haben, wo wir schon vor dem ersten Besuch des Kindesvaters in Kanada gewohnt haben und gemeldet waren?

Wieso geben Sie falsche Fakten und Tatsachen an? Wieso schreiben Sie, dass der Kindesvater und ich im Oktober 2010 geheiratet haben? Haben Sie mit Absicht, ein falsches Datum aufgeführt, um sich eine, für Sie stimmige Interpretation zu gestalten?

Wieso berufen Sie sich auf Art. 3, 12 HKÜ? Das kanadische Gericht hat schriftlich bestätigt, dass es sich nicht um einen HKÜ-Fall handelte!

Warum berufen Sie sich trotzdem auf einen HKÜ-Fall?

Weiter führen Sie aus: „Zudem könne die Beschwerdeführerin das Kind nach Kanada begleiten; der Vater habe dafür finanzielle Unterstützung angeboten.“

Dieser Satz ist einfach eine Frechheit! Der Kindesvater hat weder Unterhalt für seinen Sohn noch für mich gezahlt. Zum Zeitpunkt Ihres Urteils schuldete der Kindesvater schon an die 10.000 Euro Unterhalt.

Ich möchte Sie noch fragen, ob eine drohende Gewalt gegen mich, sowie gegen mein Kind nicht schon Grund genug ist, um eine Auslieferung zu unterbinden?

Nachdem der Freund der Geliebten des Kindesvaters erfahren hatte, dass dieser Sex mit seiner Freundin hatte, verlangte dieser vom Kindesvater die Lösung des Problems, dass er im Gegenzug Sex mit der Ehefrau des Kindesvaters haben will. Sollte dies nicht geschehen, würde der Freund den Kindesvater physisch angehen. Aus Angst vor dem Freund der Geliebten verlangte der Kindesvater von mir, dass ich Sex mit dem Freund seiner Geliebten haben soll, damit dieser ihm nichts antue.

Als ich dem nicht zustimmte, er aber ja bereits schon sein Einverständnis gegeben hatte, teilte der Kindesvater mir mit, dass der Freund seiner Geliebten mich finden wird.

Beim Gericht bestätigte der Kindesvater seine Ängste. Da er in Sorge um M. und seine Frau gewesen sei, habe er die Polizei informiert. Er habe auch ein Annäherungsverbot erwirkt, da der Freund seiner Geliebten vor seinem Haus aufgetaucht sei. Er habe Angst gehabt, dass es zu körperlichen Übergriffen, auch einer Vergewaltigung kommen könne.

Sollte es nicht Ihre Aufgabe sein, mich und mein Kind zu schützen?

Können Sie sich vorstellen, was es heißt, in einem Ort auf die Straße gehen zu müssen, vom dem man weiß, dass dieser Mann einem über den Weg laufen könnte?

Können Sie sich vorstellen, Angst um die Sicherheit ihres Kindes und der eigenen Person haben zu müssen?

Wissen Sie, was es heißt, auf sich alleine gestellt zu sein und mit der Angst alleine gelassen zu werden, ohne Freunde und Familie zu sein, die einem beistehen könnte?

Ich kann Ihnen sagen, dass es die Hölle ist!

Ich möchte Sie dazu einladen, mein Buch „NICHT OHNE MEINEN SOHN“ (Autorin Anna Peters) zu lesen. Es mag sein, dass dieses Buch juristisch nicht relevant ist, aber es enthält die ganze Wahrheit.

Ich erlaube es mir, mit dem Namen Anna Peters zu unterschreiben, da mir das kanadische Gericht verboten hat, den Namen meines Sohnes öffentlich zu benutzen. Um Identitäten zu wahren, benutze ich weder den Namen meines Ehemannes noch meinen Mädchennamen in diesem Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Peters

2. BRIEF:

Offener Brief an den Bundespräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes 24.01.2015

Prof. Dr. Voßkuhle

  1. Gibt es für mich als deutsche Staatsbürgerin die Möglichkeit die Richter des Bundesverfassungsgerichtes zu verklagen?
  2. Besteht die Möglichkeit gegen Frau Richterin Erb-Klünnemann vom Amtsgericht Hamm eine Anzeige zu machen, genauso wie gegen Richter Lüblingshoff vom Oberlandesgericht Hamm?
  3. Wie kann es sein dass man mich nach dem Haager Abkommen verurteilt hat, obwohl das kanadische Gericht schriftlich mitgeteilt hat, dass es sich nicht um ein Haager Abkommen handelt und hat auch keine Widerrechtlichkeitsbescheinigung ausgestellt?Wie kommt es, dass die Widerrechtlichkeitsbescheinigung in den Unterlagen bei Gericht nicht in die deutsche Sprache übersetzt wurde? Möchte man nicht, dass es gelesen wird, dass es sich nicht um ein Haager Abkommen handelte? Wie kann man sich als deutsches Gericht auf ein Schreiben von einer kanadischen Juristin berufen und dieses als Beweis zulassen, obwohl es darin heißt, dass dieses Schreiben verfasst wurde laut den Aussagen des Kindsvaters und vorausgesetzt wird, dass alle Angaben die vom Kindsvater gemacht worden sind, auch stimmen.Obwohl das kanadische Gericht keine Kindesentführung oder ein widerrechtliches Zurückhalten festgestellt hat, hat Deutschland meinen damals fast drei Jährigen Sohn nach Kanada ausgeliefert und ausgesiedelt. Es ist einfach eine Paranoia, dass obwohl Kanada nicht darauf bestand, dass das Kind nach Kanada kommt, hat Deutschland einfach meinen Sohn nach Kanada geschickt?
  1. Das Haager Abkommen besagt, dass über den Umzug eines Kindes beide Elternteile entscheiden müssen. Ich habe nie einem Umzug meines Sohnes nach Kanada zugestimmt. Mein Sohn ist deutscher Staatsbürger, der in Dortmund/ Deutschland unehelich geboren wurde und für den ich das alleinige Sorgerecht laut Gesetzt habe. Mein Sohn wurde nach Kanada ausgesiedelt ohne meine Zustimmung.

5. Wie kann eine Richterin behaupten, dass meinem Ex Partner nicht bekannt war, dass ich in Deutschland lebe und gemeldet bin, wenn er meinen Antrag auf eine Resident Card gesponsert und unterschrieben hat, indem mein Wohnsitz angegeben war.Ein deutscher Bürger, der in Kanada wohnt, beantragt eine Resident Card in Kanada. Wenn man in Deutschland wohnt, beantragt man eine Resident Card in Deutschland, bei der Botschaft in Berlin, was bei mir der Fall war. In dem Antrag steht meine Adresse in Deutschland und dieser Antrag wurde von meinem Ex Partner unterschrieben. Was soll man einer Richterin als Beweis noch vorlegen!? Wie konnte Richterin Erb-Klünnemann behaupten, dass ich die Kindergartenanmeldung für meinen Sohn ohne das Wissen des Kindsvaters vorgenommen habe.Mein Sohn wurde bereits in 2010 in zwei Kindergärten auf Warteliste angemeldet mit dem Wissen des Kindsvaters. Die Trennung erfolgte erst ein Jahr später, in 2011.

6. Wie kann es sein dass eine Richterin, die beim Anhörungstermin mitunter den Wohnsitz der Mutter und des Kindes feststellen soll, bereits Wochen vor den Termin sich an das kanadische Gericht wendet und diesem mitteilt, dass das Kind und die Mutter in Kanada wohnen. War dieser Prozess einfach nur eine Farce?

  1. Ich bitte Sie mir mitzuteilen wie es sich mit meinem Sorgerecht für mein Kind verhält. Das Jugendamt Dortmund bestätigt mir bis heute, dass ich das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn M. habe. In Kanada hat das kanadische Gericht dem Kindsvater das alleinige Sorgerecht zugesprochen.
  2. Wie kann es sein, dass mir das kanadische Gericht den deutschen Reisepass des Kindes der Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist abgenommen hat und nicht wieder ausgehändigt hat, und mein Sohn seitdem in Deutschland mit einem kanadischen Reisepass einreisen muss. Bei Reisen mit meinen Sohn wird mir nur der kanadische Reisepass des Kindes ausgehändigt und der Deutsche Reisepass nicht.
  3. Ich frage Sie, was kommt als nächstes? Wird die Geburtsurkunde vielleicht umgeschrieben und ich nicht mehr als Mutter aufgeführt und der Geburtsort des Kindes vielleicht auf Toronto Kanada geändert?
  4. Wie kann das Gericht behaupten, dass mein Sohn sowohl in Deutschland wie auch in Kanada regelmäßig beim Kinderarzt war. Der Kinderarzt meines Sohnes befand sich in Dortmund, wo auch die obligatorischen U-Untersuchungen stattfanden, die M. wie jedes deutsche Kind wahrnahm. In Kanada war mein Sohn beim Arzt, wenn mein Sohn erkrankte oder etwas passiert ist und ein Arzt aufgesucht werden musste. Einen Kinderarzt hat mein Sohn in Kanada nie besucht. Obwohl der Richterin alle Unterlagen des Kinderarztes vorgelegen haben, bei dem mein Sohn seit seiner Geburt in Behandlung war, behauptet die Richterin dass mein Sohn sowohl in Deutschland wie in Kanada bei Ärzten in Behandlung war.
  5. Wieso manipuliert die Richterin Fakten, indem sie schreibt: „Zuletzt hat die Kindsmutter im Betrieb der Eltern des Kindsvaters gearbeitet“? Wieso erwähnt die Richterin nicht, dass ich mich in Elternzeit befunden habe und in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Deutschland stand und nur eine befristet Genehmigung von meinem Arbeitgeber bekommen habe, die mir erlaubt hat, bis zum Ende meines Erziehungsurlaubes befristet und unter Einhaltung von Teilzeitstunden in Kanada zu arbeiten. Wieso erwähnt die Richterin nicht, dass ich nur vier Monate in Kanada gearbeitet habe? Wohl nur um den Eindruck zu vermitteln, dass ich in Kanada gewohnt und gearbeitet habe und ummeine Arbeit zu Hause in Deutschland, sowie meinen Wohnsitz in Deutschland zu verheimlichen und zu manipulieren.
  6. Wieso fand die Gerichtsverhandlung beim Oberlandesgericht statt, obwohl kein Vertreter des Jugendamtes Dortmund anwesend sein konnte bei diesem Termin?
  7. Wie ist es möglich, dass die Anwältin des Kindes, die mich während der Zeit, in der die Prozesse stattfanden, zwei Mal innerhalb von neun Monaten für jeweils eine halbe Stunde aufgesucht hat und später mit meinem Ex-Partner sowie seinen Eltern ein Konzept ausgearbeitet hat, wie das Kind in Kanada ohne mich aufwachsen soll? Frau Fri. (Anwältin des Kindes) erläuterte, dass sie ein Konzept mit dem Kindsvater und seinen Eltern erarbeitet hat, das schlüssig ist, sie aber keine weiteren Angaben dazu machen wird. Wie kann es sein dass man mir als alleinsorgeberechtigter Mutter dieses Konzept nie vorgestellt hat oder mir Einsicht gewährt hat?

Ich möchte sie dazu einladen mein Buch „NICHT OHNE MEINEN SOHN“ (Autorin: Anna Peters) zu lesen.

Es mag sein, dass dieses Buch juristisch nicht relevant ist, aber es enthält die ganze Wahrheit.

Ich erlaube es mir mit dem Namen Anna Peters zu unterschreiben, da mir das kanadische Gericht verboten hat, den Namen meines Sohnes öffentlich zu benutzen. Um Identitäten zu wahren benutze ich weder meinen Ehenamen noch meinen Mädchennamen in diesem Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Peters“

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2 Antworten zu „Ich kann Ihnen sagen, dass es die Hölle ist!“ / Erfahrung der Anna Peters mit dem „Juristischen Tollhaus der Bananenrepublik Deutschland“!

  1. Dirk Altpeter sagt:

    Dagegen hilft nur, seine Identität preis zu geben und gegen Richterin Erb-Klünnemann vom Amtsgericht Hamm und Richter Lüblingshoff vom Oberlandesgericht Hamm einen Strafantrag wegen Rechtsbeugung zu stellen!

    Diesen Strafantrag sollte man anschließend hier veröffentlichen!

    Nach dem Motto: Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass“ wird es nicht funktionieren!

    In so einem Fall kämpft man öffentlich und nicht verdeckt, nur so kommt man an das gewünschte Ziel!

    Dirk Altpeter

  2. Dirk Altpeter sagt:

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    in der Tat lässt der Beitrag der ‚Anna Peters‘ darauf schließen, dass wir tatsächlich in einer ‚Bananenrepublik Deutschland‘ leben, wo ein juristisches Tollhaus unsere Verfassung bzw. unser Grundgesetz nach Herzenslaune aushebeln darf!

    Nach diesseitiger Rechtsauffassung darf ein Kind, das eine deutsche Mutter hat und darüber hinaus auch noch in Deutschland geboren und gemeldet war, nicht nach Kanada zum Vater (der in diesem speziellem Fall lediglich als Erzeuger angesehen werden darf) ausgewiesen werden.

    Hier hilft nur die wahre Identität preis zu geben und gegen Richterin Erb-Klünnemann vom Amtsgericht Hamm und Richter Lüblingshoff vom Oberlandesgericht Hamm einen gepfefferten Strafantrag wegen Rechtsbeugung zu stellen!

    Diesen Strafantrag sollte man anschließend hier auf unserer Seite des AK-Gewerkschafter entsprechend veröffentlichen, damit man diesen Taugenichtsen knallhart signalisiert, dass nicht alle Bürger dieses Landes bereit sind, einfach nur über die Willkür der sogenannten dritten Gewalt hinwegzuschauen!

    Hier ist insbesondere unsere Bundesregierung verpflichtet, entsprechend einzuschreiten, denn hier ist ganz offensichtlich ein deutsches Kind mit Hilfe der ‚dritten Gewalt‘ rechtswidrig und völlig illegal nach Kanada verschleppt worden!

    Zur Info: Ein Normalbürger würde hierfür mal eben fünf Jahre Knast erhalten!

    Für uns vom AK-Gewerkschafter muss es eine Pflicht sein, dieser Frau ‚Anna Peters‘ zu helfen und dafür zu sorgen, dass sie ihren geliebten Sohn zurück erhält,
    der hier eindeutig mit Hilfe der dritten Gewalt rechtswidrig von seiner Mutter getrennt und ins Ausland verschleppt wurde.

    Dirk Altpeter

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