Heute veröffentlichen wir den 41. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 41. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 41/2022 vom 23.10.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Positionspapier der Nationalen Armutskonferenz: Menschenwürdiges Auskommen statt Naturalien!
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Nationale Armutskonferenz: Der Staat darf die Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums nicht länger auf Tafeln u.a. verschieben!

Lebensmittel, Kleidung, Energie, Wohnen, Mobilität, Gesundheit sind grundlegend für das Leben eines Menschen. Ein Verweis auf Initiativen und hier auf Tafeln und Lebensmittelausgaben zur Deckung des täglichen Bedarfs steht nicht im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht.

Die Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) ist ureigene Aufgabe des Staates.

Der Staat hat laut Bundesverfassungsgericht sicherzustellen, dass jedem Hilfebedürftigem diejenigen materiellen Voraussetzung zur Verfügung stehen, die für seine / ihre physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Es ist unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat (BVerfG 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn.136).

Forderungen:

Der Staat muss der Verantwortung aus dem Grundgesetz nachkommen. Die Verschiebung auf andere gesellschaftliche Akteure ist zu unterlassen.

Lebensmittelausgaben und Tafeln sind keine Instrumente der Armutsbekämpfung. Die Tafeln sind keine Sozialleistungsträger, sondern dienen der Verhinderung von Lebensmittelverschwendung. Deshalb sollten finanzielle Unterstützungen aus den Bundes- und Landeshaushalten der Umwelt-/Klima-/oder Agrarministerien geleistet werden.

Für die Ermittlung eines angemessenen und realistischen Regelsatzes ist die gesetzliche Grundlage für die Feststellung der Bedarfe zu verändern.

Ebenfalls ist über eine Gesetzesänderung, die gegebenenfalls notwendige unterjährige Anpassung der Regelsätze an die Inflation sicherzustellen.

Um die Härten durch die Strom- und Lebensmittelpreise abzufangen, hat eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes in Höhe der Preissteigerung zu erfolgen.

Direkt zum nak-Papier: https://t1p.de/5lpj9

Kommentar zum nak-Papier: Die Position ist absolut zutreffend, die Lage der Menschen, die auf SGB II/SGB XII und erst recht AsylbLG-Leistungen angewiesen sind, ist dramatisch. Massivste steigende Preise bei den Lebenshaltungskosten, in der Energie, kein Wohnraum und Verdrängung und Spekulation mit Wohnraum und eine Bundesregierung die davon schwafelt Hartz IV und Armut überwinden zu wollen. Das Gegenteil ist der Fall, die Armut und das Elend verfestigen sich weiter, Millionen von Menschen werden systematisch unterfinanziert und verlieren dauerhaft jede Hoffnung, von dieser Gesellschaft solidarisch aufgefangen zu werden.
Hier muss viel passieren. Die Regelleistungen müssen angehoben, die Energie aus den Regelleistungen rausgenommen, die legalen Kürzungen des Existenzminimums mit den Kürzungen bei Miete und Heizungen, die Aufrechnungen von Darlehen und Ersatz- und Erstattungsansprüchen muss ausgesetzt werden!

Am vergangenen Samstag waren rd. 25.000 Menschen für einen solidarischen Herbst auf fünf bundesweiten Demos auf der Straße, das war gut, nur haben da eigentlich zwei Nullen bei den Teilnehmenden gefehlt.
Um es klar zu sagen: durch nichts tun verändert sich nichts. Nur wenn wir zeigen, dass wir die Schnauze voll haben, dann wird sich was ändern. Dann wären auch noch weitere Änderungen im Pokern rund um das Bürgerhartz-Gesetz möglich. Aber dafür müsste mehr Protest sichtbar sein.

Daher: Also lasst uns auf die Straße gehen! Macht Aktionen, werdet laut. Es liegt an uns allen, wenn wir wollen, dass sich etwas ändert.

Allerdings: Ein No-Go ist es, mit Rechten auf die Straße zu gehen. Denen liegt nicht am Wohl der Menschen, diese versuchen lediglich ihre Ziele zu verfolgen und wollen Sozialproteste dafür nutzen.

2. Das Narrativ von der nicht lohnenden Arbeit – Daten und Erläuterungen vor dem Hintergrund des geplanten Bürgergeld-Gesetzes
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Johannes Steffen vom Portal Sozialpolitik: Mitte September passierte der Entwurf eines Bürgergeld-Gesetzes das Bundeskabinett und wurde unmittelbar danach ins parlamentarische Verfahren eingebracht. [1] Die seitherige Kritik am Entwurf lässt sich vereinfachend in zwei Lager aufteilen: Den Betroffenen-Organisationen, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden wie auch Gewerkschaften geht v.a. die Fortschreibung der Regelsätze zum 01.01.2023 (laut SGB XII Regelbedarfsstufen) nicht weit genug; gefordert wird eine deutlich stärkere Anhebung. – Ein anderes, recht bunt und argumentativ »turbulent« bestücktes Lager, sieht das genau anders und beklagt zudem, dass Hilfebedürftige den Planungen zufolge kaum noch gefordert seien; es fehle die »harte Hand« des fördernden Sozialstaats (Stichwort: Sanktionen). Seine Zuspitzung findet die Argumentation dieses Lagers häufig in der seither wieder verstärkt vorgetragenen Behauptung, dass sich Arbeit vor dem Hintergrund des neuen Bürgergeldes nicht mehr lohne. Vor allem in den »Sozialen Medien« kursieren diverse Beispiele, die dies belegen oder nahelegen sollen. Das Narrativ von der nicht lohnenden Arbeit ist Gegenstand der folgenden Ausführungen.

Mehr und konkret: https://t1p.de/ih27n

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Geschäftsleitung Förderverein Roma e. V. (w/m/d)

Der Förderverein Roma e. V. setzt sich seit über 30 Jahren für die Rechte von Rom und Romnija ein. Grundlagen der GL sind Vertretung des Vereins, Zusammenarbeit mit den Vereinsgremien, regelmäßige Kommunikation mit den Arbeitsbereichen, Personalsteuerung, Mittelbeschaffung, Budgetplanung, Netzwerkarbeit, Umsetzung einer respektvollen Arbeit in den Vereinsstrukturen im Hinblick auf Entwicklung des Trägers. Voraussetzungen sind ein abgeschlossene Hochschulausbildung im Bereich Pädagogik oder in vergleichbaren Studiengängen, Berufserfahrung, Leitungskompetenz, Kenntnisse der Förderstrukturen, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, selbstständige Arbeitsweise, Bereitschaft Abendtermine wahrzunehmen, Empathie. Wir bieten: Fortbildung und Supervision, Einstiegsvergütung angelehnt an TVÖD E11, ggf.Teilzeit, 1-2 monatige Einarbeitung.

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3. Ra Schaller: Überarbeitetes Skript SGB II und Ausbildungsförderung
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Leitfadenmitautor und Rechtsanwalt Joachim Schaller hat ein aktualisiertes Skript zum Thema Ausbildungsförderung und SGB II mit Stand 17.11.2022. Eingearbeitet sind insbesondere die Änderungen durch das 27. BAföG-Änderungsgesetz und aktuelle Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, das Skript gibt es hier: https://t1p.de/gk0b

4. Neues Sozialrecht Justament 11/2022 mit Schwerpunkt: Mitwirkungspflichten im SGB II
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Der Kollege Bernd Eckardt befasst sich in seiner aktuellen Ausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT mit den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu den Mitwirkungspflichten im Rahmen des SGB II. Die im Juli 2022 veröffentlichten Weisungen stehen teilweise in einem deutlichen Kontrast zur Verwaltungspraxis der Jobcenter. Daher sind die Weisungen äußerst nützlich für die Sozialberatung.
Die SJ gibt es hier zum Download: https://t1p.de/dlcpb

5. Wohnkostenlücke: Bundesregierung antwortet zur Wohnkostenlücke bei den Unterkunfts- und Heizkosten 2022

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Die „Wohnkostenlücke“ bei der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (BT Drs. 20/3018) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (BT Drs. 20/2691). Danach belief sich die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung im Jahr 2021 insgesamt auf rund 437 Millionen Euro.

Im Jahresdurchschnitt 2021 überstiegen die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung die anerkannten Kosten den Angaben zufolge in rund 399.000 Bedarfsgemeinschaften, wie es in der Antwort weiter heißt. Bezogen auf diese Bedarfsgemeinschaften betrug die durchschnittliche Differenz danach 91 Euro.

Mehr dazu unter: https://t1p.de/te51q Antwort der Bundesregierung: https://t1p.de/2sfke

6. Tacheles Fortbildung: Betriebs- und Energiekosten – Sozialrechtliche Ansprüche im SGB II und SGB XII jetzt am 03. Februar 2023 als Online-Seminar
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Wegen des hohen Bedarfes bieten wir zu diesem Thema gibt es eine weitere Fortbildungen an. Angesichts steigender Kosten für Energie und generell steigender Lebenshaltungskosten bangen Leistungsbeziehende und Nichtleistungsbeziehende vor der nächsten Abrechnung der Hausverwaltung oder von Energielieferanten.

Das Fortbildung zeigt auf, welche Ansprüche es im SGB II und SGB XII zur Übernahme von Betriebs- und Energiekosten gibt, wie auch Menschen, die keine Sozialleistungen beziehen, diese geltend machen können und wo die Feinheiten dabei liegen.

Die Fortbildung richtet sich an Berater*innen und Multiplikator*innen.

Fortbildungsleitung: Florian Schilz, Berater bei Tacheles

– 3. Februar 2023 Online von 10 – 15 Uhr, 100 € pro Person

Zur Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/3sjsb

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-41-2022-vom-23-10-2022.html !

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