Heute veröffentlichen wir den 40. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 40. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 40/2022 vom 16.10.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. „Bürgergeld“-Gesetz wurde am 13. Okt. im Bundestag erstmals beraten / AfD fordert Zwangsarbeit, Sachleistungen und verschärfte Residenzpflicht bei Bürgerhartz-Beziehenden

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Das Vorhaben der Bundesregierung, aus der Grundsicherung „Bürgergeld“ zu machen, beriet der Bundestag. Der dazu vorgelegte „Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes“ (Bürgergeld-Gesetz, 20/3873) wird erstmals beraten und soll im Anschluss an die knapp 70-minütige Debatte an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden.

Ebenfalls an den Sozialausschuss überwiesen werden sollen ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen – 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen“ (20/3901) sowie ein Antrag der AfD, der die „Einführung von Bürgerarbeit“ (20/3943) vorsieht. Weitere Infos: https://t1p.de/7mfsa

Nun mal zu den AfD-Positionen
 
Die AfD fordert: 

1. Zwangsarbeit für Leistungsbeziehende:
„volljährige erwerbsfähige Leistungsbezieher sollen nach einer Karenzzeit von sechs Monaten grundsätzlich an die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ mit fünfzehn Wochenstunden geknüpft werden, soweit nicht bereits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens zwanzig Wochenstunden besteht“

2. Lebensmittelgutscheine
„eine „Sachleistungs-Debitkarte“ für volljährige erwerbsfähige Grundsicherungsempfänger eingeführt werden, mit der als Alternative zu der Gewährung von Barmitteln die Leistungsgewährung in bestimmten Fällen – wie etwa der Verweigerung der „Bürgerarbeit“ – unbar über die Debitkarte erfolgt“.

3. Verschärfte Residenzpflicht  
„die Erreichbarkeit für volljährige erwerbsfähige Leistungsbezieher unmissverständlich so geregelt werden, dass die Leistungsbezieher sich grundsätzlich im zeit- und ortsnahen Bereich im Inland aufzuhalten haben, zu einer möglichen Ortabwesenheit im Ausland eine effektive Kontrolle möglich ist“.  

Das Ganze bringt die AfD klar auf den Punkt: „Es gilt die Leitidee: „Wer arbeiten kann, soll auch arbeiten“.

Die Grundsicherung soll zur Ausübung einer Erwerbsarbeit im regulären Arbeitsmarkt aktivieren.“. Hier ist der Antrag der AfD zu lesen: https://t1p.de/dehwz

Man kann der AfD für diese klaren Positionen eigentlich nur danken, denn sie machen klar, dass im Vordergrund die kapitalistische Verwertung der SGB II-Beziehenden als billige Lohnarbeiter*innen steht und die AfD dies mit Sanktionen, Zwangsarbeit und Sachleistungsdiskriminierung durchsetzen will.
Dadurch wird klar, dass diese Partei nicht im Entferntesten die Interessen der Armen, Einkommensschwachen oder Rentner*innen vertritt und dadurch für diesen Personenkreis, und natürlich auch generell, nicht wählbar ist.

2. Bundestag berät über Energiepreispauschale für Rentner:innen in Höhe von 300 €
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Rentnerinnen und Rentner sollen eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten. So sieht es der von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ (20/3938) vor, den der Bundestag morgen 40 Minuten lang beraten wird. Im Anschluss an die erste Lesung soll der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden. – Quelle und mehr: Bundestag

Eckpunkte: Voraussetzung Rentenbezug im Dez. 2022, Auszahlung zwischen 1.-15. Dez., keine Anrechenbarkeit in anderen Sozialleistungssystemen und Pfändungsfreiheit.

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Konferenz „Zeitenwende auch in der Wohnungspolitik?“ am 25./26.11.2022 in Berlin

Das Netzwerk Mieten & Wohnen lädt zur Konferenz mit den Schwerpunkten Debatte zu einem bundesweiten Mietendeckel, die Vereinbarkeit von Klima & Wohnen, Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt sowie Demokratisierung des Wohnens . Die Konferenz soll ein Ort sein, an dem gemeinsam nach Lösungen für bezahlbaren und würdigen Wohnraum gesucht werden kann.

Alle Infos zur Konferenz sind auf dieser Seite zu finden.

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3. Tacheles Fortbildung: Betriebs- und Energiekosten – Sozialrechtliche Ansprüche im SGB II und SGB XII jetzt am 9. Dez. 2022 und 13. Jan. 2023 als Online-Seminar
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Wegen des hohen Bedarfes bieten wir zu diesem Thema zwei weitere Fortbildungen an. Angesichts steigender Kosten für Energie und generell steigender Lebenshaltungskosten bangen Leistungsbeziehende und Nichtleistungsbeziehende vor der nächsten Abrechnung der Hausverwaltung oder von Energielieferanten.

Das Fortbildung zeigt auf, welche Ansprüche es im SGB II und SGB XII zur Übernahme von Betriebs- und Energiekosten gibt, wie auch Menschen, die keine Sozialleistungen beziehen, diese geltend machen können und wo die Feinheiten dabei liegen.

Die Fortbildung richtet sich an Berater*innen und Multiplikator*innen.

Fortbildungsleitung: Florian Schilz, Berater bei Tacheles

Dez. 2022 und 13. Januar 2023, jeweils Online von 10 – 15 Uhr, 100 € pro Person

Zur Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/3sjsb

4. DV Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder
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Mit den DV Empfehlungen zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder knüpft der DV an das am 27. Mai 2021 veröffentlichte Positionspapier des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen an.
Der DV spricht sich dafür aus, eine neue eigenständige Regelung auf Bundesebene zur Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder außerhalb der bestehenden Sozialgesetzbücher zu schaffen.
Mehr: https://t1p.de/huof7

5. Arbeitshilfe: Eilantrag bei rechtswidrigem Verhalten der Ausländerbehörde bei Antragstellung nach § 24 AufenthG von Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine
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Rechtsanwalt Jens Dieckmann hat zusammen mit dem Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz eine die Arbeitshilfe „Eilantrag bei rechtswidrigem Verhalten der Ausländerbehörde bei Antragstellung nach §24 AufenthG von ukrainische Drittstaatsangehörige“ aktualisiert. Darin finden sich hilfreiche Hinweise, wie rechtswidrigem Behördenverhalten bei Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine begegnet werden kann, um effektiven Zugang zu einem rechtsstaatlichen Antragsverfahren zzgl. Fiktionsbescheinigung zu gewährleisten.
Download: https://t1p.de/9ffje

6. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns in die Beratungsarbeit dauerhafter einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.

Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich, wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.

Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.org  melden

7. Erinnerung: Solidarischer Herbst – Demos in 6 Städten am 22. Oktober
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Am 22.10. um 12 Uhr in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Hannover, Frankfurt am Main und Stuttgart. Solidarisch durch die Krise – soziale Sicherheit schaffen und fossile Abhängigkeiten beenden.
In diesem Herbst treffen uns die Folgen von Putins Angriffskrieg mit voller Wucht: Viele von uns wissen nicht, wie sie Gas- und Stromrechnung bezahlen sollen. Etliche haben sogar Angst, ihre Wohnung zu verlieren und vom gesellschaftlichen Leben weiter ausgeschlossen zu werden – weil alles teurer wird, Löhne und Transferleistungen reichen nicht mehr aus. In dieser Krise stehen wir solidarisch an der Seite der Ukraine. Doch wir brauchen jetzt eine solidarische Politik auch bei uns, die gleichzeitig die Weichen stellt, um die Abhängigkeit von fossilen Energien zu beenden. Mehr dazu: https://www.solidarischer-herbst.de/

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-40-2022-vom-16-10-2022.html !

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