Heute veröffentlichen wir den 39. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 39. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 39/2022 vom 10.10.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Kabinett beschließt 300 Euro Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner sowie die Anhebung der Obergrenze für Midijobs auf 2000 Euro
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Das Kabinett hat die Einmalzahlung für Rentner*innen und Anhebung der Obergrenze für Midijobs am 5. Okt. beschlossen, dahingehende nähere Infos auf der Seite des BMAS: https://t1p.de/72544

2. Sozialrecht Justamente 9/2022
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Mit zwei Schwerpunkten:
Das neue Sanktionsrecht
Kern des »Bürgergeld-Gesetzes« ist die Neukonzeption der Rechtsfolgen bei Verletzungen der Mitwirkungspflichten bei der Eingliederung in Arbeit. Die nun als »Leistungsminderung« bezeichneten Sanktionen sollen zukünftig nicht allein vom Tatbestand der Pflichtverletzung abhängen, sondern auch vom »Status« der Leistungsberechtigten. Je nachdem, ob sich diese in der »Vertrauenszeit« oder »Kooperationszeit« befinden, kann ein und dasselbe Verhalten zu Leistungsminderungen führen oder auch nicht. In einem historischen Abriss stelle ich die Änderungen bei der Sanktionierung von »Arbeitsverweigerung« seit Verabschiedung des Bundessozialhilfegesetzes (1962) vor. Am Ende des Abrisses stehen die geplanten Änderungen durch das »Bürgergeld-Gesetz«.

Änderungen bei der Einkommensanrechnung
Ein zweiter Artikel stellt die geplanten Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen dar.
SJ 9/2022 zum Download: https://t1p.de/pu32f

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DIE LINKE: Preise deckeln, Menschen entlasten, Übergewinne besteuern
Die Preise für Lebensmittel, Strom und Gas gehen durch die Decke. Aber: Viele Konzerne machen mit Krieg und Krise extra Gewinne. Der Club der Superreichen wird größer: Manche gewinnen immer, wenn die Regeln nicht geändert werden.
Wir sagen: Es reicht! Strom, Heizen, Lebensmittel, Bus und Bahn müssen für alle bezahlbar sein. Die Regierung muss dafür sorgen, dass die Entlastung von den Preissteigerungen sozial gerecht ist und Ungleichheit zurückdrängt. 

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3. LSG Niedersachsen-Bremen zum Recht auf Rollstuhl: Stärkung des Wahlrechts Behinderter bei Hilfsmitteln
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Ein querschnittsgelähmter Mann beantragte für seinen Rollstuhl ein elektrisches Zug Gerät, die Krankenkasse verweigerte ihm dies jedoch. Das LSG verurteilte die Kasse nun allerdings zur Kostenübernahme.

Dem Wunsch- und Wahlrecht Behinderter ist im Rahmen der Hilfsmittelversorgung weiter Raum zu gewähren. Das entschied das LSG Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am 10.10.022 veröffentlichten Urteil (Urt. v. 13.9.2022, Az. L 16 KR 421/21).  Mehr dazu: https://t1p.de/nvn64

4. EuGH: Der Urlaubsanspruch kann nur ausnahmsweise verjähren
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Der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof hat in drei Fäl­len aus Deutsch­land ent­schie­den, dass der Ur­laubs­an­spruch nicht ver­fällt, bzw. nicht ver­jährt.
FAZIT: Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Mitteilung des Arbeitgebers, kommt es u.U. automatisch zu einer jahrelangen Kumulation von Urlaubsansprüchen und damit zu hohen Abgeltungsforderungen. Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen greifen nicht (§ 13 BUrlG).    
Mehr: https://t1p.de/ud2vx

5. Recherche des Redaktionsnetzwerk Correctiv zum Unterlaufen des Sanktionsmoratoriums
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Das Redaktionsnetzwerk Correctiv sucht nach Fällen, in denen systematisch trotz Sanktionsmoratorium „100 % Sanktionen“ durchgeführt werden: Konkret geht es bei der Recherche um vorläufige Leistungsversagungen nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II iVm § 331 SGB III und um 100 % Leistungsentziehungen nach § 66 SGB I. Es soll geprüft werden, ob diese Instrumente systematisch oder sogar auf Anweisung von oben eingesetzt werden.

Correctiv sucht von solchen „Sanktionen“ Betroffene, oder Jobcentermitarbeiter*innen, Berater*innen oder Anwält*innen, die für ein Hintergrundgespräch offen sind. Hinweise können auch anonym bei Correctiv hochgeladen werden: https://correctiv-upload.org 

Die Recherche betreibt Jean Peters, er ist unter mailto:jean.peters@correctiv.org  zu erreichen.

6. Tacheles sucht Unterstützung in der Beratung
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Wir vom Tacheles suchen Menschen, die Lust haben, bei uns in die Beratungsarbeit dauerhafter einzusteigen und sich zu engagieren. Wir bieten Ehrenamtstätigkeit, ein tolles Team, eine fundierte Ausbildung und Schulung in der Sozialberatung, organisiertes Chaos und ganz viele Situationen in denen engagiertes Einschreiten notwendig ist.

Gerne können die Mitstreiter*innen vom Fach sein, ehemalige Verwaltungsmitarbeiter*innen, pensionierte Juristen*innen, Sozialarbeiter*innen und natürlich auch Nicht-Fach-Menschen, wie selbst Leistungsbezieher oder Ehemalige die sich vorstellen können, solch eine Arbeit durchzuführen. Super wäre natürlich, wenn ihr aus Wuppertal kämt, aber auch aus unmittelbaren Nachbarstädten wäre das auch möglich.

Wer Interesse hat, möge sich bitte bei info@tacheles-sozialhilfe.de  melden

7. Studentischer Praktikumsplatz bei Tacheles in Wuppertal ab 1/2023 frei

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Wir suchen ab sofort (studentische) Praktikant*innen, die Lust haben sich für die Rechte von Armen stark zu machen und einen Einblick in die Sozialberatung (Schwerpunkt SGB II – Hartz IV und SGB XII – Sozialhilfe) zu erhalten.

Über Tacheles e.V.

Der Verein Tacheles redet Tacheles, wenn es um die Rechte sozial benachteiligter und erwerbsloser Menschen geht. Seit fast 30 Jahren macht der Verein auf Prozesse sozialer Ausgrenzung sowie die Einschränkung der Rechte „Armer“ aufmerksam und formuliert im Namen der Betroffenen Forderungen an verantwortliche Stellen. Gegründet wurde der Verein 1994 als Selbsthilfeinitiative von Betroffenen für Betroffene.  

Durch seine erfolgreiche Arbeit und klare Positionierung auf der Seite von Leistungsbeziehenden hat es Tacheles zu bundesweiter Bekanntheit und Anerkennung gebracht.

Neben der politischen Arbeit ist es dem Verein auch wichtig, an der Basis zu arbeiten.

Deshalb führen wir Sozialberatung mit Schwerpunkt SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) durch. Auch hier streitet Tacheles für die Rechte von Betroffenen und hilft, die Leistungsansprüche durchzusetzen.

Wir bieten

–       Mitarbeit in einem tollen Team

–       Kollegiale Beratung und Hilfe

–       intensive Einarbeitung und Fortbildungen im Bereich SGB II und XII

–       Flexible Arbeit vor Ort und von zu Hause (wenn gewünscht) sowie Raum eigene Ideen und Projekte umzusetzen

Das solltest Du mitbringen

–       Zeit und Lust für die Rechte von Menschen zu streiten

–       Empathie und soziale Kompetenz

–       Teamfähigkeit und Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und strukturierten Arbeiten

–       Motivation eigene Ideen einzubringen und umzusetzen

–       Kenntnisse im Umgang mit Computern und Office sind von Vorteil

Selbstverständlich tun wir alles dafür, dass sich bei uns niemand mit Corona ansteckt. Wir testen uns regelmäßig, haben Schutzmaßnahmen wie Raumluftfiltergeräte und Trennwände in Gebrauch, achten auf Abstand und darauf, dass sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig in unseren Räumen aufhalten.

Lust, mehr zu erfahren?  

Dann melde dich per E-Mail an  info@tacheles-sozialhilfe.de

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-39-2022-vom-10-10-2022.html !

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