Heute veröffentlichen wir den 14. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 14. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé – Newsletter 14/2022 vom 10.04.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Infos zu den Ukraine-Geflüchteten
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Es ist geplant die Ukraine-Geflüchteten ab dem 1. Juni 2022 vom  AsylbLG ins SGB II/SGB XII aufzunehmen. Grundsätzlich ist das komplett zu begrüßen. Neben dem Zugang zu Arbeitsmarktmaßnahmen gibt es höhere Leistungen, Vermögensfreibeträge und Beträge aus Erwerbstätigkeit. Zudem eine eigenständige Krankenversicherung und es gelten in dem Rechtskreis  die Regeln der vereinfachten Antragstellung nach § 67 SGB II/§142 SGB XII. Hier das Protokoll der „Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 7. April 2022″ in der die Eckpunkte festgelegt wurden: https://t1p.de/aypy

Hier ein Überblick über die Änderungen beim Pari: https://t1p.de/oq1iz und in T-Online: https://t1p.de/o1bd

Dann wurde die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wird bis 31. August 2022 verlängert, mehr dazu hier: https://t1p.de/sxgym

Kommentar: Die Herausnahme der Ukraine-Geflüchteten ist absolut zu begrüßen, dabei dürfen, aber alle anderen geflüchteten Menschen unabhängig vom Herkunfts- oder Erstaufnahmeland nicht aus den Augen verloren werden. Es wäre eine hervorragende Chance, endlich das unsägliche AsylbLG aufzugeben und alle Geflüchteten ins SGB II/SGB XII aufzunehmen. Es ist Zeit dafür!  

2. Wohnungsbauministerin Razavi in Baden-Württemberg plant Ausgleich bei Vermietung an Flüchtlinge oder das gegeneinander Ausspielen von Bevölkerungsgruppen und Geflüchteten
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Die badenwürttembergische Wohnungsbauministerin Razavi hat eine ganz schlechte Idee. Sie will Vermieter*innen, die ukrainische Geflüchtete aufnehmen, Ausgleichzahlungen zukommen lassen. Infos dazu: https://t1p.de/7q8sa

Dazu ein paar Überlegungen: Ich halte das für eine ganz schlechte Idee. Nicht nur ukrainische Geflüchtete brauchen eine Wohnung, sondern alle Geflüchteten. Ebenso benötigen Erwerbslose, Altersrentner*innen, Alleinerziehende, Kranke und behinderte Menschen Wohnraum. Die Lösung kann jetzt nicht sein, diese Gruppen gegeneinander auszuspielen, sondern der Wohnungsbau muss massiv befördert, Erleichterung bei der Bauplanung müssen geschaffen und die Angemessenheitsregeln für Unterkunftskosten für alle Gruppen für einen Zeitraum von, ein, zwei Jahren ausgesetzt werden, bis der Wohnungsmarkt sich wieder entspannt hat.     

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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal 
Der Seminar- und Veranstaltungsraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig.

Der große Raum ist mit einer Abluftanlage versehen, das ist in Coronazeiten ziemlich wichtig. Für 10 € zusätzlich kann ein mobiler Raumluftfilter hinzugebucht werden. Mit dem zu 99 % Viren und Aerosole rausgefiltert werden.

Im großen Raum können bis zu 22 Personen an Tischen sitzen, im kleinen Raum bis zu 14 Personen. Ansonsten richtet sich die Anzahl der Teilnehmenden nach den jeweils gültigen Corona-Schutzbestimmungen. 

Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Hauseigener Cateringservice (in Corona-Zeiten leider nur Getränke möglich), wenn gewünscht.

Der kleine Raum kann auch für externes Homeoffice oder Onlineveranstaltungen gemietet werden.

Hier geht es zum Belegungskalender: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html

Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden: http://www.seminarraum-loherbahnhof.de

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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten

3. Erwerbslose und Armutskonferenz kritisieren Gießkannenprinzip bei Energiehilfen: „„Der notwendige Energieverbrauch muss übernommen werden“
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Angesichts der Inflation und der durch den Ukraine-Krieg steigenden Energiekosten fordern Erwerbslosengruppen und die Nationale Armutskonferenz gezielte Hilfen für in Armut lebende Haushalte.

„Während Erwerbstätige einen Energiekostenzuschlag von 300 Euro erhalten, bekommen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung gerade einmal 200 Euro. Das wird in den wenigsten Fällen ausreichen, die ansteigenden Stromkosten aufzufangen“, kritisiert Jürgen Schneider vom Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz. Schneider ergänzt: „Damit ist auch noch lange nicht die Inflation ausgeglichen. Die drei Euro Regelsatzerhöhung, die es am Anfang des Jahres gab, ist weit hinter den tatsächlichen Kostensteigerungen zurückgeblieben.“ Schon vor Inflation, Pandemie und Ukraine-Krieg hätte der Regelsatz nach Berechnungen von Sozialverbänden mindestens 160 Euro höher liegen müssen, so Schneider.
Pressemitteilung, Forderungen weitere Infos hier: https://t1p.de/s0smg

4. Veröffentlichung bundesweiter Umfrage zu Praxiserfahrungen mit der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG
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Seit mehr als fünf Jahren ist die Wohnsitzregelung nun gesetzlich verankert. Seit ihrer Einführung hat der Verband seine Bedenken in Stellungnahmen veröffentlicht. Mit einer bundesweiten Umfrage bei Paritätischen Mitgliedsorganisationen sowie bei Mitarbeiter*innen anderer Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und Beratungsstellen im September / Oktober 2021 konnten nun aktuelle Problemanzeigen im Umgang mit der Wohnsitzregelung festgestellt werden. Mehr dazu: https://t1p.de/sdahl

5. SOZIALRECHT JUSTAMENT Ausgabe April 2022
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Thema der Aprilausgabe sind aktuelle Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom März 2022 zum sogenannten »Arbeitnehmerstatus« von EU-Bürger*innen. Der Status als »Arbeitnehmer*in« ermöglicht stets den Zugang zu (ergänzenden) SGB II-Leistungen. Die erste der besprochenen Entscheidungen stellt klar, dass der Status während der Schwangerschaft und des Erziehungsurlaubs erhalten bleibt.

Ausführlich erläutere Bernd Eckardt in diesem Zusammenhang den besonderen Kündigungsschutz bei Schwangerschaft und was dabei zu beachten ist. Thematisiert wird auch, wie rechtlich der Fall zu beurteilen ist, wenn das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Erziehungszeit (z.B. aufgrund einer Befristung) endet. Ein weiteres Urteil des Bundessozialgerichts vom 29.3.2022 zum Arbeitnehmerstatus stelle ich kurz unter Bezugnahme des Terminberichts des Gerichts dar.
Hier geht es zum aktuellen SJ: https://t1p.de/bz9rq

6. Geflüchtete Rom*nja aus der Ukraine, Moldau und aus anderen Staaten brauchen Schutz!
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Gemeinsame Pressemitteilung von PRO ASYL und Flüchtlingsrat Berlin

Zum internationalen Tag der Rom*nja am 8. April fordern der Flüchtlingsrat Berlin und PRO ASYL Schutz für geflüchtete Rom*nja gleich welcher Herkunft, ihre Gleichbehandlung mit anderen Geflüchteten und die Anerkennung ihrer Fluchtgründe. Das gilt aktuell besonders für die Rom*nja, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen, aber auch für geflüchtete Rom*nja aus Moldau und dem Westbalkan.

Während des Naziregimes wurden Rom*nja europaweit verfolgt. Heute sind Rom*nja die am stärksten diskriminierte Minderheit in Europa. Weil sie häufig aus den Gesellschaften, in denen sie leben, ausgeschlossen werden, in existenzbedrohlicher Armut leben müssen und keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung haben, sehen sich viele gezwungen, ihre Herkunftsländer zu verlassen, um Schutz in Deutschland zu suchen. Das gilt u.a. für die Republik Moldau und die Westbalkanstaaten. Rom*nja aus diesen Ländern werden aber schon seit Jahren häufig ohne Rücksicht auf ihre besondere Schutzbedürftigkeit in Asylschnellverfahren abgelehnt und abgeschoben.

Zudem macht der Angriffskrieg Putins auf die Ukraine viele ukrainische Rom*nja zu Flüchtlingen. Doch statt warmherziger Aufnahme gibt es aktuell Berichte von Problemen beim Grenzübertritt und Diskriminierung bei der Aufnahme.

Weitere Infos hier: https://t1p.de/14hzo

7. Kabinett beschließt umfassende BAföG Reform
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Das Kabinett den schon bekannten Entwurf des 27. BAföG-Änderungsgesetzes beschlossen. Die Erhöhung der Bedarfssätze fällt leider zu gering aus, große Schritte sind jedoch die Erhöhung der Altersgrenze auf 45 und des Vermögensfreibetrags auf 45.000 Euro. Dazu dürfen sich einige BAföG-Altschuldner:innen freuen, die nach 20 Jahren noch Restschulden haben.
Details dazu auf BAföG-Rechner: https://t1p.de/fxmlj und in der SZ: https://t1p.de/w85d

Vorwort zu meinen Seminaren:

a. Leider musste ich aufgrund der andauernden Coronasituation mein als Präsenz-Seminar geplantes Intensivseminar vom 16. – 20. Mai 2022 in ein Online-Seminar umwandeln. Dadurch sind bei diesem noch Plätze frei geworden. Deshalb möchte ich noch kurzfristig darauf hinweisen.
 
b. Ich habe das Seminar: SGB II – Basiswissen für die Sozialberatung neu konzeptioniert und möchte es hier einmal eindringlich bewerben.

In diesem Seminar wird das Basiswissen der Sozialberatung durchgegangen. Wie, wo und in welcher Form ist ein Antrag zu stellen, wie sind bei Ablehnung rückwirkend Leistungen erhältlich, was sind die tatsächlichen Mitwirkungspflichten, was ist, wenn nicht mitgewirkt wird, was für Bescheide gibt es, welche Rechtsmittel sind wogegen einzulegen, welcher Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, bis hin zur Verjährung von Forderungen und der Minderjährigenhaftungsbeschränkung, das sind einige der Themen. 

Dieses Verfahrensrecht ist absolute Voraussetzung für eine fundierte Sozialberatung. Dies ist umso wichtiger, da den Leistungsbeziehenden von den Jobcentern zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten werden. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen. Dabei ist die Aufgabe, die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Dafür bedarf es fundierten Wissens, welches in der Fortbildung vermittelt wird. Die Fortbildung vermittelt die Werkzeuge – aus und für die Praxis.

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/hdlq

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an.

–  30./31. Mai 2022     als Online-Seminar (1 Platz noch frei)
–  14./15. Juni 2022    als Online-Seminar
–  21./22. Juli 2022     als Online-Seminar
–  08./09. Aug. 2022   als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung: https://t1p.de/chgq

Weitere Infos aus diesem Thomé-NEWSLETTER inklusive Impressum könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-15-2022-vom-10-04-2022.html !

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