Gespräche zwischen Ver.di LB NRW und dem Innenministerium NRW betreffend der Umsetzungsaspekte zum novellierten LPVG/NW

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie uns heute bekannt geworden ist, haben Gespräche zwischen der Gewerkschaft Ver.di LB NRW und dem Innenministerium betreffend der Umsetzungsaspekte zum novellierten LPVG/NW in Bezug auf die Wirtschaftausschüsse, und in Bezug auf den Beschäftigtenbegriff und die Durchführungsverordnung stattgefunden. Kollege Wolfgang Herbertz von der Gewerkschaft Ver.di LB NRW (Koordinationsstelle öffentlicher Dienst) hat die Gesprächsergebnisse nachstehend, wie folgt zusammengefasst. Als AK stellen wir sie auf unsere Homepage für alle interessierten Kolleginnen und Kollegen und zur weiteren Komplettierung unserer Rubrik LPVG/NW ein. Wir begrüßen diese Ergebnisse als AK uneingeschränkt und wünschen uch viel Spaß beim Lesen.

Für den AK
Manni Engelhardt -Koordinator-

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am heutigen Tage hat ein Gespräch im Innenministerium zu einigen Umsetzungsaspekten des neuen LPVG stattgefunden. In gebotener Kürze ist folgendes zu berichten:

Wirtschaftsausschuss nach §65a

Die bisherige Rechtsauffassung des Innenministeriums lässt die Gründung von Wirtschaftsausschüssen in der Landesverwaltung nur bei örtlichen Personalräten zu. Grundlage dafür ist ein sehr eng definierter Dienststellenbegriff. Diesen haben wir kritisch hinterfragt. Wir haben auch auf die in der Praxis möglichen kontraproduktiven Effekte (eine große Anzahl relativ wirkungsloser Wirtschaftsausschüsse) hingewiesen. Das Ministerium will nun seine Position zur Gründung von Wirtschaftsausschüssen in der Stufe noch einmal überdenken.

Erweiterter Beschäftigtenbegriff nach §5 Abs.1

Das Ministerium war unsicher, wie Erläuterungen zum erweiterten Beschäftigtenbegriff aussehen können. Diese sollen aber nun zeitnah erscheinen und die Anregungen aus den gewerkschaftlichen Positionen (siehe z.B. mein mail vom 30.01.2012) sowie die „arbeitnehmernahen“ Kommentierungen berücksichtigen. Auch das Ministerium wird eine genaue Prüfung der Kriterien Weisung und Dienstaufsicht empfehlen.

Durchführungsverordnung

Die Durchführungsvorschriften sollen in neuer Form erscheinen. Gedacht ist an eine Folge von Veröffentlichungen zu gängigen Fragestellungen und Problemen aus der Praxis (Vorbild FAQs). In diesem Zusammenhang ist die Gründung einer Arbeitsgruppe zwischen DGB und Ministerium geplant, die die Vorbereitungen dieser Veröffentlichungen begleitet.

Für heute schöne Grüße aus Düsseldorf

Wolfgang Herbertz

PS: Bitte sendet dieses mail an interessierte Menschen weiter.

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Wolfgang Herbertz
ver.di Landesbezirk NRW
Koordinationsstelle Öffentlicher Dienst
Karlstraße 123-127
D-40210 Düsseldorf

wolfgang.herbertz@verdi.de

www.verdi.de: Referat öffentlicher Dienst http://nrw.verdi.de/referat-oed

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