Gdl-Ultimatum an die Bahn

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die GdL hat der Bahn bis heute Nacht 24.00 Uhr ein Ultimatum gestellt.

Dieses für mich richtige Ultimatum beinhaltet, dass eine weitere Arbeitskampfmaßnahme droht, wenn bis zum Ultimo kein verbessertes, neues Angebot vorgelegt wird! Da die Urabstimmung unzweideutig das entsprechende Ergebnis gezeitigt hat, können auch Dauerbestreikungen die Folge sein, und die würden dann richtig weh tun! Wohlwissend, was da auf sie zukommt, haben zwei Tochtergesellschaften der privaten Bahn-Konkurrentin „Veolia-Verkehr“ laut dpa Anträge auf einstweilige Verfügung gegen die drohenden Streiks der Kollegen Lokomotivführer und ihrer Gewerkschaft GdL gestellt. Das ist wieder dieses „Hammerprinzip“, wo die Dritte Gewalt durch die Arbeitgeberseite angerufen wird, die dann die „Ausputzerin“ machen soll!

Wir blicken gespannt auf die Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit und werden sofort über deren Entscheidung kommentierend berichten! Das Prinzip der Arbeitgeber lautet hier nach meinem Dafürhalten: „UND WILLST DU NICHT MEIN BRUDER SEIN, DANN SCHLAG ICH DIR DEN SCHÄDEL EIN!“. Der „Schlaghammer“ wäre in diesem Falle die Justiz!

Mit kollegialen Grüßen für den AK
Manni Engelhardt -Koordinator-

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