Franz-Josef Ohlen: Auch zweiter Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Schuldner, Franz-Josef Ohlen, ist mit seinem zweiten Antrag auf Prozesskostenhilfe und seinem zweiten Antrag auf Einstweilige Verfügung wieder, wie der Volksmund sagt, VOLL VOR DIE PUMPE GELAUFEN!

Wie Ihr nach einem Klick auf den Link http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/ unschwer entnehmen könnt, zieht sich der unerquickliche Fall „OHLEN“ jetzt schon über Monate hin. Franz-Josef Ohlen hat den außenstehenden Gesamtbetrag, den er uns schuldet, noch immer nicht gänzlich beglichen. Anstatt dessen hatte er jetzt zum zweiten Mal die Anträge auf Prozesskostenhilfe und dem damit verbundenen Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt, und ist damit wieder voll gescheitert.

Den erneuten Beschluss des Amtsgerichtes Aachen posten wir in seiner Gänze wieder zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage: Seite 1 / Seite 2 / Seite 3.

Es braucht nun wirklich keines Jurastudiums, um die juristische Aussichtslosigkeit seines, (Franz-Josef Ohlens) Tuns erkennen zu können.

Für den AK

Manni Engelhardt -Koordinator-

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