I. UPDATE! Einfach nur entsetzlich! Inmitten der CORONA-HYSTERIE begehren die Arbeitgeber grundgesetzwidrige Impfauskunftspflicht durch die Arbeitnehmer!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir mit großem Entsetzen inmitten der CORONA-HYSTERIE (http://ak-gewerkschafter.com/?s=corona) feststellen müssen, dass die Arbeitgeber ein Begehren nach der Auskunfstspflicht zur Corona-Impfung für Arbeitnehmer begehren.
Geimpft oder nicht geimpft: Kommt die Mitteilungs-Pflicht für Arbeitnehmer?
Von Moritz Börner
Viele Arbeitgeber wüssten gerne, ob ihre Mitarbeiter geimpft sind oder nicht. Gesundheitsminister Spahn hat nun eine Mitteilungs-Pflicht vorgeschlagen. Rechtlich ist das aber kaum möglich.
Bisher sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, ob sie geimpft oder genesen sind. Genau das will aber der Arbeitgeberverband. Und Gesundheitsminister Jens Spahn hat bei „Hart aber Fair“ ebenfalls Sympathie dafür gezeigt. Wie klären dazu die wichtigsten Fragen.
Warum fordern Arbeitgeber überhaupt die Abfrage des Impfstatus?
Den Arbeitgebern geht es vor allem um eine bessere Planbarkeit im Arbeitsalltag. Harald Kraus zum Beispiel ist Arbeitsdirektor der Dortmunder Stadtwerke und ist dafür, dass die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber mitteilen, ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind.
„Wenn wir wissen, ob unserer Beschäftigten genesen oder geimpft sind, können wir auch die Büroplanung, die Arbeitsplanung deutlich verbessern im Sinne eines Gesundheitsschutzes„, sagt Kraus. Es müsse ja nicht sein, dass zwei Beschäftigte, die geimpft sind, sich mit Maske gegenüber sitzen. Andererseits müsse man auf ungeimpfte Beschäftigte Rücksicht nehmen.
Wie ist bisher die Rechtslage?
Die aktuelle Gesetzeslage ist klar: Bisher dürfen die Arbeitgeber Informationen über den Impfstatus nicht abfragen. Arbeitnehmer haben zwar eine Fürsorge- und Rücksichtnahmepflicht. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie zu Hause bleiben müssen, wenn sie eine ansteckende Krankheit haben. Ob sie aber geimpft sind, das wäre eine Auskunft über eine medizinische Maßnahme, und solche Auskünfte sind datenschutzrechtlich geschützt.
„Das Arbeitsrecht gibt das nicht her„, bekräftigte auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch im ARD-Morgenmagazin. „Wir müssen rechtsstaatlich handeln und Gesundheitsdaten sind sehr persönliche Daten„. Arbeitgeber, die trotzdem den Impfstatus abfragen, riskieren derzeit sogar eine Geldbuße und Schadensersatzforderungen durch Arbeitnehmer. Heil forderte seinen Kollegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, einen rechtssicheren Vorschlag machen.
Geimpft oder nicht geimpft: Kommt die Mitteilungs-Pflicht für Arbeitnehmer?
Von Moritz Börner
Viele Arbeitgeber wüssten gerne, ob ihre Mitarbeiter geimpft sind oder nicht. Gesundheitsminister Spahn hat nun eine Mitteilungs-Pflicht vorgeschlagen. Rechtlich ist das aber kaum möglich.
Bisher sind Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, ob sie geimpft oder genesen sind. Genau das will aber der Arbeitgeberverband. Und Gesundheitsminister Jens Spahn hat bei „Hart aber Fair“ ebenfalls Sympathie dafür gezeigt. Wie klären dazu die wichtigsten Fragen.
Warum fordern Arbeitgeber überhaupt die Abfrage des Impfstatus?
Den Arbeitgebern geht es vor allem um eine bessere Planbarkeit im Arbeitsalltag. Harald Kraus zum Beispiel ist Arbeitsdirektor der Dortmunder Stadtwerke und ist dafür, dass die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber mitteilen, ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind.
„Wenn wir wissen, ob unserer Beschäftigten genesen oder geimpft sind, können wir auch die Büroplanung, die Arbeitsplanung deutlich verbessern im Sinne eines Gesundheitsschutzes„, sagt Kraus. Es müsse ja nicht sein, dass zwei Beschäftigte, die geimpft sind, sich mit Maske gegenüber sitzen. Andererseits müsse man auf ungeimpfte Beschäftigte Rücksicht nehmen.
Wie ist bisher die Rechtslage?
Die aktuelle Gesetzeslage ist klar: Bisher dürfen die Arbeitgeber Informationen über den Impfstatus nicht abfragen. Arbeitnehmer haben zwar eine Fürsorge- und Rücksichtnahmepflicht. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie zu Hause bleiben müssen, wenn sie eine ansteckende Krankheit haben. Ob sie aber geimpft sind, das wäre eine Auskunft über eine medizinische Maßnahme, und solche Auskünfte sind datenschutzrechtlich geschützt.
„Das Arbeitsrecht gibt das nicht her„, bekräftigte auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch im ARD-Morgenmagazin. „Wir müssen rechtsstaatlich handeln und Gesundheitsdaten sind sehr persönliche Daten„. Arbeitgeber, die trotzdem den Impfstatus abfragen, riskieren derzeit sogar eine Geldbuße und Schadensersatzforderungen durch Arbeitnehmer. Heil forderte seinen Kollegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, einen rechtssicheren Vorschlag machen.
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