Ein wirklich kurioses Urteil! Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt trifft eine mit gesundem Menschenverstand nicht nachzuvollziehende Entscheidung! Berufsunfähigkeitsrente soll es nur für Facharbeiter geben! Das entsprechende Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 27.05.2010 mit dem Az.: L 3 R 510/06 ist jetzt rechtskräftig geworden.

Ein Kommentar unseres AK-Koordinators Manni Engelhardt:

Ich kann es nicht fassen und glauben, aber es ist wahr! Wenn Du keinen Gesellenbrief hast, jedoch die Arbeit eines Gesellen mit Duldung Deines Arbeitgebers ausführst, bist Du versicherungsrechtlich kein Fachmann, sondern ein Mensch II. Klasse!

Ein Korrosionsschutzarbeiter war berufsunfähig geworden und beantragte folgerichtig die entsprechende Berufsunfähigkeitsrente, die ihm jedoch durch den Versicherungsträger (BG) verwehrt wurde.

Verständlich, dass sich der Betroffene dagegen mit juristischen Mitteln zur Wehr setzte. Letztendlich ging der Fall in die II. Instanz, nämlich zum Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt.

Das LSG urteilte jedoch gegen den betroffenen Kläger! Die Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass der Kläger ohne Facharbeiterausbildung keinen entsprechenden „Berufsschutz“ genieße. Diese Entscheidung haben die Richter wohlwissentlich getroffen, dass der Kläger langjährig und vollwertig in Bereichen des Facharbeiterberufes Maler und Lackierer bei seinem Arbeitgeber tätig war. Die Richter sind ferner der Meinung, dass der Kläger durch den fehlenden Facharbeiterabschluss nicht über alle Kenntnisse des Berufes verfügen würde. Somit stufte das LSG ihn lediglich als „oberer Angelernter“ ein, was mit dem Hinweis verbunden wurde, dass er, der Kläger, auch auf  eine Tätigkeit als Pförtner an der Nebenpforte ausweichen könne, weil diese in Deutschland noch existent sei! Außerdem sei ihm ein bestimmter Arbeitsplatz nicht anzubieten!

Diese Entscheidung hat jetzt Rechtskraft erhalten und kann beim Bundessozialgericht nicht mehr in die Revision getragen werden!

Das ist, wie ich meine, eine unmenschliche Horrorentscheidung, die mit Sicherheit in unserer Bananenrepublik Deutschland für andere, parallel gelagerte Fälle, bei den Landessozialgerichten präjudiziellen Charakter haben wird!

Ein Mensch, der Facharbeitertätigkeiten über lange Jahre als sogenannter Ungelernter verrichtet, um den Profit seines Arbeitgebers zu mehren, kann genauso berufskrank bzw. berufsunfähig  werden, wie ein Facharbeiter, der einen Gesellen- bzw. Facharbeiterbrief hat! Ihm steht eine Berufsunfähigkeitsrente zu! Denkt man in der Konsequenz über diese erbärmliche Entscheidung der LSG-Richter im Interesse der Berufsgenossenschaften oder andere Versicherungsträger nach, bekommen demnächst nur noch Facharbeiter, die  Meister mit Meisterbrief sind, eine Berufsunfähigkeitsrente! Ich fasse es nicht!

(Quelle: Pressemitteilung Nr.: 2/2011 des LG Sachen-Anhalt).

Share
Dieser Beitrag wurde unter Urteile veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert