Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir auch das Thema „Reichsbürger“ auf unserer Homepage belichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=reichsb%C3%BCrger !
Am gestrigen Tage hat sich das Düsseldorfer Sozialgericht mit einer Klage eines sogenannten „Reichsbürgers“ befasst, der versucht hat, einen monatlichen Unterhalt als Kriegsgefangener in Höhe von 13.000 Euro zu bekommen.
Das Sozialgericht hat dessen Klage allerdings als unzulässig abgewiesen. Es wäre auch der Gipfel einer juristischen Tollhausentscheidung in der Bananenrepublik Deutschland geworden, wenn es anders gekommen wäre (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus+in+der+bananenrepublik+deutschland)!
Dieser sogenannte „Reichsbürger“, der aus Wuppertal stammt, hatte sich auf die Haager Landkriegsordnung berufen. Als Kriegsgefangener eines besetzten Deutschlands müsse ihm das Sozialamt Unterhalt zahlen.
Der Typ hatte scheinbar keine ladungsfähige Anschrift angegeben, was schon ein Formalgrund zur Ablehnung der Klage darstellt.
Zudem, so das Gericht, sei nicht nachvollziehbar, welchen Rechtsschutz der Kläger von einem Gericht begehre, das nach seiner Überzeugung keine hoheitsstaatlichen Befugnisse habe.
Die sogenannten „Reichsbürger“ erkennen die Bundesrepublik bekanntermaßen nicht als Staat an.
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Pressemitteilung des Sozialgerichts Düsseldorf:
https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/03_03_2017_5/index.php
Es ist schon sonderbar, dass für derartige Kuriositäten aus der preußisch-fachistischen Requisitenkammer
öffentliche Institutionen, die aus Steuergelder unterhalten werden, Zeit und Muße aufbringen müssen!
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-