Liebe Kolleginnen und Kollegen,
jüngst noch haben wir zur Causa Ohlen auf unserer Homepage darüber berichtet, dass Franz-Josef Ohlen die zweite Eidesstattliche Versicherung (2. „OFFENBARUNGSEID“) abgenommen worden ist (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/). Mehrfach hatte Ohlen ja die Gerichte vergeblich darum bemüht, die „CAUSA OHLEN“ auf unserer Homepage löschen zu lassen. Schlussendlich lief er damit immer wieder vor die juristischen „Pumpen“.
Dass das überhaupt möglich ist, mehrmals Anträge auf Prozesskostenhilfe zu Sachverhalten zu stellen, die bereits rechtskräftig abgewiesen sind, verstehe wer will.
Um derartiges künftig in anderen Fällen und das bundesweit ausschließen zu lassen, haben wir mit Datum vom heutigen Tage einen Antrag an den Deutschen Bundestag gerichtet, der eine entsprechende Ergänzung des §114 Zivilprozessordnung (ZPO) vorschlägt.
Mit kollegialen Grüßen für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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