Ein Resultat der „Causa Ohlen“: Kontaktierung des Bundestages wegen §114 der Zivilprozessordnung (ZPO)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

jüngst noch haben wir zur Causa Ohlen auf unserer Homepage darüber berichtet, dass Franz-Josef Ohlen die zweite Eidesstattliche Versicherung (2. „OFFENBARUNGSEID“) abgenommen worden ist (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/). Mehrfach hatte Ohlen ja die Gerichte vergeblich darum bemüht, die „CAUSA OHLEN“ auf unserer Homepage löschen zu lassen. Schlussendlich lief er damit immer wieder vor die juristischen „Pumpen“.

Dass das überhaupt möglich ist, mehrmals Anträge auf Prozesskostenhilfe zu Sachverhalten zu stellen, die bereits rechtskräftig abgewiesen sind, verstehe wer will.

Um derartiges künftig in anderen Fällen und das bundesweit ausschließen zu lassen, haben wir mit Datum vom heutigen Tage einen Antrag an den Deutschen Bundestag gerichtet, der eine entsprechende Ergänzung des §114 Zivilprozessordnung (ZPO) vorschlägt.

Den Antrag, den wir in Form eines Briefes an den Bundestag gerichtet haben, haben wir zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet. Auf die Antwort, die wir dann auch in ihrer Gänze hier veröffentlichen werden, dürfen wir gespannt sein.

Mit kollegialen Grüßen für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Share
Dieser Beitrag wurde unter Causa Ohlen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Ein Resultat der „Causa Ohlen“: Kontaktierung des Bundestages wegen §114 der Zivilprozessordnung (ZPO)

  1. Pingback: Franz-Josef Ohlen hat scheinbar Anzeige wegen Beleidigung gestellt | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert