Dieter Kern berichtet über die aktuelle und absolut fatale Lage des Ehepaares aufgrund des nicht nachvollziehbaren Verhaltens der Justiz und Behörden in der „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir sehr intensiv über die fatale Situation des Dieter Kern und dessen schwerstbehinderter Frau berichtet, wie Ihr es direkt durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=dieter+kern !

Den jüngsten Beitrag zum Thema hatten wir am 03. Oktober 2018 auf unsere Homepage gepostet. Diesen Beitrag könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und direkt nachlesen.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/2018/10/03/dieter-kern-kaempft-verstaerkt-weiter-gegen-ungerechtigkeiten-der-justiz-dr-weissling-schregel-und-das-lsg-nrw-sind-nunmehr-ein-fall-fuer-das-bundesverfassungsgericht-von-dessen-rechtsprechung-sind/ !

Derweil ist die Situation im Fall „KERN“ noch fataler geworden!

Den aktuellsten Stand zum Thema haben wir in Form eines Berichts des Dieter Kern zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Die unterfütternden und beweiskräftigen Unterlagen liegen uns als AK zu diesem Bericht, den wir in der Kategorie „LSG NRW“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/lsg-essen/) atchiviert haben!

Die „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) lässt wieder grüßen!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Dieter Kern teilt mit:

Unterlassene Hilfeleistung durch Konsulat, Behörde und Richter löst schwere Körperverletzung an einer Schwerbehinderten aus, die Pfleggrad 4 attestiert bekommen hat!

Ein Bericht von Dieter Kern:

Seit diesem Bericht hat sich die Lebenssituation der Familie weiter verschlechtert.

Frau K. (45) leidet seit ihrer Kindheit an Schläfenlappen-Epilepsie, deren Auswirkung im Laufe der Jahre dazu geführt hat, dass sie zum Pflegefall (Pflegegrad 4) wurde.

Gutachten und Ärzte bescheinigen täglich mehrere Grand-Mal Anfälle, sowie Absencen, Panik- und Angstattacken, bei schwerem psychischen Leiden.

Die Familie lebt seit etlichen Jahren in Spanien von 2 kleinen Renten aus Deutschland und kann sich nur durch Fremdhilfe über Wasser halten. Das Pflegegeld reicht bei weitem nicht für die Pflege aus, da aus Deutschland keine Sachleistung gewährt wird. Eine Rückkehr nach Deutschland ist durch die Schwere der Pflegebedürftigkeit nicht möglich und würde zur weiteren gesundheitlichen Gefahr für die Behinderte, was durch mehrere Gutachten von Psychologen und Fachärzten bescheinigt ist.

Im Jahre 2007 wurde in Deutschland Grundsicherung beantragt, die auch bis Ende 2010 gewährt wurde. Die Hilfe wurde plötzlich eingestellt, weil ein Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Madrid der irren Meinung war, dass der spanische Staat für die sozialen Belange der deutschen Familie zuständig sei und dass man Ressourcen einsparen müsste. Es folgte die sofortige Einstellung der Zahlung der Sozialleistung aus Deutschland. Alle Nachweise und Beweise, sei es die EU-Verordnungen oder Bescheinigungen und Urkunden der spanischen Regierung, dass eindeutig der deutsche Staat für deutsche Rentner bei Wohnsitz in einem anderen EU-Staat zuständig ist, erkennen deutsche Behörden und Sozialgerichte nicht an. Das führte seit 2010 zu Klagen vor den Sozialgerichten bis in die letzte Instanz und endet momentan als angenommene Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Es ist durchaus möglich, dass hier eine Entscheidung getroffen wird, wobei dann die Behinderte bereits verstorben sein könnte.

Die Lebenssituation der Familie ist dadurch existenziell und gesundheitlich fatal, da durch das Fehlen der finanziellen Mittel immer und immer wieder die Obdachlosigkeit droht, dadurch plötzlich auftretende außergewöhnliche Vorkommnisse Geld von der Miete abgezweigt werden muss.

Diese Situation hat besonders fatale Folgen für die Gesundheit der Schwerbehinderten, weil die deutsche Krabnkenkasse sich weigert, z. B. bei Zahnverletzungen die Kosten für eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz zu übernehmen!

Es ist allgemein bekannt, dass bei epileptischen Anfällen für den Patienten hohe Sturzgefahr besteht. Ein Sturz lässt sich nicht immer vermeiden, weil es immer wieder Situationen gibt, wo der Epileptiker für einen Moment unbeaufsichtigt ist (nachts im Schlaf oder auf der Toilette usw.).

Stürze haben bei der Behinderten bereits zu mehreren schweren Verletzungen geführt. Bereits im Jahre 2008 hat sich die Behinderte bei einem Sturz die oberen Vorderzähne verletzt. Die Kosten der Notfallbehandlung wurden von der deutschen Behörde nicht bezahlt, obwohl die Berechtigung der bestehenden Grundsicherungsvorlag und eindeutig auch Krankenhilfe dafür gesetzlich vorschreibt.

Auch hier wurde dann wieder geklagt und das Verfahren liegt jetzt ebenfalls als Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

Diese Rechtsangelegenheit dauert jetzt über 10 Jahre!

Richter des SG Köln bescheinigen aufgrund der vorliegenden ärztlichen Gutachten die durchgehende Reiseunfähigkeit der Behinderten am 05.03.2010, aber die nachweislich für mich uneinsichtigen Richter (Das grenzt schon an Kriminalität, oder?) des 20. Senats des Landessozialgerichtes NRW entscheiden 4 Jahre später willkürlich, ohne gutachterlichen Nachweis (rückwirkend !!!!!) im Jahre 2014, dass die Behinderte zu jeder Zeit hätte nach Deutschland fliegen können, um sich dort behandeln zu lassen. D. h., eine schwerbehinderte Epileptikerin (die nachweislich keine Fluggesellschaft mitnimmt), die ständiger Begleitung bedarf, bei gleichzeitiger Feststellung der deutschen Behörde, dass sie hilfebedürftig im Sinne des § 24 SGB XII ist (also arm), soll wegen Zahnbehandlungen zwischen Spanien und Deutschland hin- und her pendeln !!!

Das ist nicht nur ein Widerspruch in sich, sondern die Erklärung des vorgenannten Gerichts sind rechtswidrige und willkürliche Behauptungen. Nach meinem Dafürhalten erinnern sie an Erklärungen, die von Irren und/oder Kriminellen stammen könnten, oder?

Aber damit noch nicht genug !

Wieder bei einem Sturz, am frühen Morgen des 03.01.2019, verletzt sich die Behinderte bei einem unbeaufsichtigten Toilettengang so schwer, dass ihr beim Aufschlagen auf den Badewannenrand mehrere Vorderzähne wegbrechen. Die Notfallbehandlung erfolgte sofort bei einer Zahnärztin, die die angebrochenen Zähne entfernte und umgehend ein Provisorium erstellen ließ (Kosten 280 €).

Zum besseren Verständnis sei erläutert, dass es in Spanien keine Kassenzahnärzte gibt, sondern nur Privatärzte und dass Behandlungen immer sofort bezahlt werden müssen, es auch keine Teilzahlungsmöglichkeiten gibt (schon gar nicht für Ausländer).

Am gleichen Tag wurde von der Ärztin ein Kostenvoranschlag erstellt, auch mit dem eindeutigen Hinweis, dass mindestens zwei Implantate eingesetzt werden müssen, weil Epileptiker u. U. nicht befestigen Zahnersatz, sprich Provisorien oder herausnehmbare Brücken, während eines Anfalles herunterschlucken oder zerbeißen können, was wiederum höchste Gefahr bedeutet.

Da bekanntlich die Familie die Kosten für den Zahnersatz (über 3.000 €) aufgrund der bestehenden Armut nicht aufbringen kann, hat der Ehemann beim Konsulat der BRD am 03.01.2019 per Fax und E-Mail einen Antrag auf Hilfe nach dem Konsulargesetz § 5 gestellt. Alle Unterlagen und Bestätigungen der Zahnärztin wurden mitgesendet, auch die Bilder vom Unfall der Behinderten.

Ein Mitarbeiter des Konsulats rief auch am 04.01.2019 mittags den Ehemann an, um sich über die Sachlage zu erkundigen. Gleich wurde dem Ehemann mitgeteilt, dass man im Konsulat die Situation nicht einschätzen könnte, sich aber beratschlagen wollte und dann später das Ergebnis übermitteln wollte. Direkt kam aber aber auch die Frage des Konsularbeamten danach, weshalb die Familie nicht nach Deutschland zurückkehrt?

Die Antwort des Konsulats ließ bis zum 09.01.2019 auf sich warten, mit dem Hinweis, dass man sich zeitnah um die Angelegenheit kümmern wollte.

Daraufhin hat der Ehemann dem Konsulat erklärt, dass die Zahnbehandlung nicht fortgeführt werden kann, wenn die Zahnärztin nicht wenigstens die Zusage für die Übernahme der Behandlungskosten bekommt.

Für die Patientin bedeutet das, die Kieferschmerzen so lange auszuhalten, bis sie weiter behandelt werden kann, denn wegen der Einnahme von Epilepsie-Medikamenten, darf die Behinderte keine starken Schmerzmittel zu sich nehmen, weil die Wechselwirkung der Medikamente irreversible Schäden verursachen könnte. Darüber wurde das Konsulat ebenfalls informiert. Gleichzeitig hat der Ehemann mitgeteilt, dass das zögerliche Verhalten des Konsulats verantwortungslos sei und mit Anwalt, Presse und Strafanzeige gedroht.

Daraufhin hat das Konsulat am 11.01.2019 bei dem Anwalt der Familie angerufen und schon einmal mündlich die Ablehnung einer solchen Hilfe erklärt. Der Anwalt forderte einen schriftlichen Bescheid vom Konsulat, damit er bei Gericht klagen kann. Nun erreicht die Familie ein Fax am gleichen Tag vom Konsulat. Dabei wird ein auszudruckender Vordruck beigefügt „förmlicher Antrag auf Konsularhilfe“, Fragen gestellt, die schon längst in schriftlicher Beantwortung dem Konsulat vorliegen, aber nochmals mitgeliefert werden sollen und dabei auch gleich mit dem Hinweis, dass Implantate nicht bezahlt werden. Ohne eine förmliche Antragstellung gibt es vom Konsulat keinen Ablehnungsbescheid auf den Rechtsmittel angewendet werden können, so heißt es gegenüber dem Anwalt.

Diese Vorgehensweise des Konsulats steht in keinem Verhältnis zur Bestimmung des Konsulargesetzes § 5. Hier liegt eindeutig ein schwerer Notfall vor und es besteht Gefahr für Leib und Leben, sowie weitere schwere gesundheitliche Schäden durch die unterlassene Hilfe des Konsulats.

Der Ehemann erstellt am 11.01.2019 Strafanzeige zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft Berlin gegen das Auswärtige Amt, hier Konsulat der BRD in Malaga/Spanien wegen unterlassener Hilfeleistung und schwerer Körperverletzung.

Jetzt wird es wohl wieder Jahre dauern, bis überhaupt ein Ergebnis erzielt wird! Bezeichnend ist die sofortige verfassungswidrige soziale Ausgrenzung, auch für Behinderte, sobald man seinen Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegt hat. Tolle Freizügigkeitsregel!

Quintessenz:

Die Verletzte leidet weiter unter fürchterlichen Kieferschmerzen, die nur durch umgehende Behandlung gelindert bzw. behoben werden können. Dieser Zustand und die Ungewissheit, wann und ob überhaupt eine Behandlung erfolgen kann, stresst die Behinderte so sehr, dass zwangsläufig sich die Anzahl der Anfälle erhöht, was wiederum absolute Lebensgefahr bei jedem Anfall bedeutet.

Bei ihrem sowieso schon fragilen psychischen Zustand erhöht sich auch die Suizidgefahr für sie, weil auch das Leiden dieser Familie insgesamt, durch aussichtslose Erwartungen geprägt ist.

Der Zustand ist für die Familie unerträglich und nicht zumutbar!

Bitte helfen Sie der Frau durch finanzielle Spenden oder Darlehn (nur für die Behandlung), auch wenn es kleine Beträge sind, damit sie behandelt werden kann. Beträge fließen sofort an die Zahnärztin, was auch anwaltlich bestätigt und geregelt werden kann.

Anmerkung des AK: Spenden nimmt der AK nicht entgegen. Sofern Spendenabsichten angezeigt werden, reichen wir diese Absichtserklärungen an Hans Kern weiter!

Was ist das für eine Verantwortungslosigkeit deutscher Behörden, dass deutsche Staatsbürger, die gesundheitlich und existenziell tagtäglich um ihr Leben ringen, so im Stich gelassen werden.

Ein „Hoch! auf die BRD und ihre Verfassung!

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Und hier posten wir als AK einige Bilder dazu, die für sich sprechen:

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2 Antworten zu Dieter Kern berichtet über die aktuelle und absolut fatale Lage des Ehepaares aufgrund des nicht nachvollziehbaren Verhaltens der Justiz und Behörden in der „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“!

  1. Marlene De Blois sagt:

    Da sie seit ihrere Kindheit darunter leidet ist sie ja irgendwann auch nach Spanien gereist.

    Wir haben 2 Schlaefenlappen- Epileptiker in der Verwandschaft und es gibt kein Problem beim Reisen.Medikamente helfen sehr wirkungsvoll.

    Sie sollte zurueck nach Deutschland ziehen wo sie dann auch die adaequate Pflege erhalten wuerde.
    Marlene De Blois

  2. Dirk Altpeter sagt:

    Auch zu diesem „Justizskandal“ kann man der hiesigen Justiz als auch der gesamten Politik unserer werten „Bananenrepublik Deutschland“ nur noch den moralischen Bankrott erklären… Pfui Teufel
    Dirk Altpeter

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