Die Verfassungsbeschwerde des Gustl Mollath hatte Erfolg! Blamage für die Justiz!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unlängst hatten wir ja zum Justizskandal „Gustl Mollath“  wieder einiges auf unsere Homepage gepostet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/?s=gustl+mollath . Bekanntermaßen hatte Gustl ja das Bundesverfassungsgericht angerufen. Mit seiner Verfassungsbeschwerde hat Gustl jetzt ebenfalls Erfolg gehabt. Damit ist der Justizskandal nun auch vom höchsten deutschen Gericht bestätigt! Die Justiz ist somit auf das Schwerste blamiert und bloßgestellt worden. Die sogenannte „Dritte Gewalt im Staate“ und deren „unabhängige“ Richterinnen und Richter haben nicht nur für uns als Gewerkschafter/Innen – Arbeitskreis (AK) durch den Fall „Mollath“ ihr Gesicht verloren. Viele Kolleginnen und Kollegen bekunden zunehmend, dass sie kein Vertrauen mehr in die deutsche Justiz haben. Und dies ist nicht nur aufgrund des Falles „Mollath“ so, wie es ja auch auf unserer Homepage in vielen Artikeln nachzulesen steht. Der Online-Artikel zum Verfassungsgerichtserfolg des Gustl aus dem „Berchtesgadener Anzeiger“ vom gestrigen Tage haben wir Euch nachstehend als Link zum Anklicken mit gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-:

http://www.berchtesgadener-anzeiger.de/politik_artikel,-Verfassungsbeschwerde-von-Gustl-Mollath-erfolgreich-_arid,87090.html

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