Die ungleiche Besoldung der Lehrer/Innen in NRW ist verfassungswidrig!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innenarbeitskreis (AK) begrüßen wir den Online-Artikel der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – GEW – (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gew/), der auf der Homepage der GEW-NRW zum Thema „Unterschiedliche Besoldung der Kolleginne und Kollegen Lehrer ist verfassungswidrig“ gepostet steht, sehr.

Die ungleiche Besoldung der verbeamteten Lehrer/Innen trotz gleichwertiger Lehrämter ist verfassungswidrig!

Zu diesem Schluss kommt der Gutachter Prof. Dr. Ralf Brinktrine,

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/_processed_/csm_Bild_Brinktrine_efc4fbf8ea.jpg

(Foto aus: http://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/brinktrine/prof_dr_ralf_brinktrine/)

der im Auftrage der GEW-NRW ein entsprechendes Rechts-Gutachten erstellt hat. Dies bedeutet, dass die niedrigere Besoldung der Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe 1 im Vergleich zu den Lehrer/Innen an den Gymnasien und Berufskollegs und in der Sekundarstufe II verfassungsmäßig nicht länger zu rechtfertigen sind.

Ein wichtiger Begründungsteil dieser Feststellung ist der, dass 2009 ein einheitlicher Ausbildungsrahmen für alle Lehrer/Innen in NRW beschlossen worden ist.

Mehr zum Thema könnt Ihr durch das Anklicken des nachstehenden Links, der Euch direkt auf den entsprechenden GEW-Online-.Artikel führt, erfahren:

http://www.gew-nrw.de/index.php?id=3282 !

Die GRÜN/ROTE-Landesregierung ist jetzt gut beraten, wenn sie schnellstmöglich handelt und die Besoldung der minderbezahlten Lehrer/Innen an die Besoldung der höherbezahlten Kolleginnen und Kollegen angleicht.

Wir dürfen also gespannt darauf sein, wie Frau Ministerin Löhrmann (GRÜNE) jetzt reagiert? Wir bleiben am Thema dran.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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